Informationstag Ladungssicherung · Einblick und wichtige Hinweise zur Ladungssicherung im Alltag
Die neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung zusammengefasst
Der Bundestag hat am 18.03.2022 den Verordnungsentwurf für eine Neufassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung verabschiedet und der Bundesrat hat dem zugestimmt. Im Folgenden sind die wichtigsten Inhalte aus der neugefassten SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung in aller Kürze beschrieben.
Der Verordnungsentwurf spricht von Basisschutzmaßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz, die von der Verordnung nicht mehr vorgegeben werden, sondern von den Unternehmen als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung in einem betrieblichen Hygienekonzept festgelegt werden müssen. Mit der Neufassung enden die 3G-Zugangsregelung und die Home Office Pflicht.
Der Arbeitgeber hat in der Gefährdungsbeurteilung insbesondere zu prüfen, ob und welche der folgenden Maßnahmen erforderlich sind (das lokale Infektionsgeschehen und besondere tätigkeitsspezifische Infektionsgefahren sind zu berücksichtigen):