Gefahrstoffe TRGS
von Julius Wolfgang Graf (Kommentare: 1)

Information über die Veröffentlichungen im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBI) vom 19.11.2014 bezüglich zwei Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), die schon im Mai 2014 vom BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) bekannt gegeben wurden, aber erst mit der Veröffentlichung im GMBI) in Kraft getreten sind:
- Neue TRGS 509 "Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter"
und
- Änderung der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern". Die Änderung betrifft fachliche Klarstellungen an zwei Stellen dieser TRGS. Die Beschreibung der Änderungen finden Sie unter dem u. s. Link zu der TRGS 510.
Links:
Neue TRGS 509 "Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter"
http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/TRGS-509.html
Geänderte und ergänzte TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern"
http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/TRGS-510.html
Einen Kommentar schreiben
Kommentar vonHolger Bergmann
Vielen Dank, dieser Tipp ist für mich, für uns wertvoll