Befähigte Person Brandschutztüren & Fachkraft Feststellanlagen werden
Mehr als 30.000 Teilnehmer jährlich
Über 100 Schulungen und Dienstleistungen
ø 4,8 / 5 Sternen beste Kundenzufriedenheit
Brandschutzbeauftragter

Warum müssen Brandschutztüren und Feststellanlagen regelmäßig geprüft werden?

Brandschutztüren, Tore und Feststellanlagen sind entscheidend, um im Brandfall Rauch- und Feuerabschnitte voneinander zu trennen und Fluchtwege zu sichern. Damit sie im Ernstfall zuverlässig funktionieren, müssen sie regelmäßig geprüft und gewartet werden.

Die rechtliche Grundlage bilden:

Prüfungen sind mindestens einmal jährlich vorgeschrieben und dürfen nur durch befähigte Personen oder Fachkräfte durchgeführt werden.

Was ist eine befähigte Person für Brandschutztüren und -tore?

Eine befähigte Person ist eine speziell geschulte Fachkraft, die über die technischen und rechtlichen Kenntnisse verfügt, um die Funktionsfähigkeit, Sicherheit und Wirksamkeit von Brandschutzeinrichtungen zu beurteilen.

Sie prüft u. a.:

Ziel ist es, sicherzustellen, dass diese Systeme im Brandfall einwandfrei schließen und die Ausbreitung von Rauch oder Feuer verhindern.

Was macht eine Fachkraft für Feststellanlagen?

Die Fachkraft für Feststellanlagen ist für die Instandhaltung und Prüfung dieser sicherheitsrelevanten Systeme zuständig. Nach DIN 14677 dürfen nur ausgebildete Fachkräfte Feststellanlagen in Betrieb nehmen, warten und prüfen.

Die Schulung vermittelt Wissen zu:

Nur Fachkräfte, die durch den Hersteller oder eine autorisierte Schulung – wie bei ITC Graf – qualifiziert sind, dürfen Feststellanlagen rechtssicher prüfen und instand halten.

Welche Inhalte vermittelt die Schulung zur befähigten Person bei ITC Graf?

Die kombinierte Schulung zur Befähigten Person für Brandschutztüren und -tore sowie zur Fachkraft für Feststellanlagen vermittelt praxisnah:

Nach Abschluss erhalten Teilnehmende ein Zertifikat als befähigte Person bzw. Fachkraft, das sie berechtigt, die Prüfungen im eigenen Betrieb durchzuführen.

Wer kann befähigte Person oder Fachkraft werden – gibt es Voraussetzungen?

Teilnehmen können Personen mit technischer Ausbildung oder entsprechender praktischer Erfahrung, z. B. aus den Bereichen Instandhaltung, Gebäudetechnik, Facility Management oder Brandschutz.

Nach TRBS 1203 und DIN 14677 gelten als Voraussetzung:

Die Schulung bei ITC Graf vermittelt alle notwendigen Fachkenntnisse, um die Prüfungen eigenständig, dokumentiert und rechtskonform durchführen zu dürfen.

Befähigte Person – Brandschutztüren und -tore prüfen

Individuelle Beratung vereinbaren

ITC Graf Downloads Team

Sie haben Fragen?

Unsere Kundenbetreuung steht Ihnen jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Telefon, um Unterstützung bei unseren Downloads zu erhalten.

Mitarbeiter dokumentiert Brandschutztür Prüfung

Sicherheit beginnt mit Verantwortung – ITC Graf als Ihr Partner

Arbeitgeber und Betreiber von Gebäuden sind verpflichtet, alle Brandschutzeinrichtungen regelmäßig zu prüfen und instand zu halten. Mit unseren Schulungen zur befähigten Person für Brandschutztüren und -tore sowie zur Fachkraft für Feststellanlagen qualifizieren Sie Ihr Personal für diese sicherheitskritischen Aufgaben.

Ob als Inhouse-Schulung oder offenes Seminar – wir vermitteln rechtssicheres Fachwissen und praxisnahe Kompetenz, damit Ihre Brandschutzeinrichtungen jederzeit funktionieren, wenn es darauf ankommt.

FAQ – Häufige Fragen zur befähigten Person

Warum müssen Brandschutztüren und Feststellanlagen geprüft werden?
Damit sie im Brandfall zuverlässig schließen und Rauch oder Feuer nicht weiterleiten. Diese Prüfpflicht ergibt sich aus der Betriebssicherheitsverordnung (§ 14 BetrSichV), der ASR A1.7 und der DIN 14677.
Wie oft müssen Brandschutztüren geprüft werden?
Mindestens einmal jährlich sowie nach jeder Instandsetzung oder Änderung. Die Prüfung muss dokumentiert und von einer befähigten Person durchgeführt werden.
Wer darf Brandschutztüren oder Feststellanlagen prüfen?
Nur befähigte Personen nach TRBS 1203 oder Fachkräfte für Feststellanlagen nach DIN 14677, die eine entsprechende Schulung absolviert haben.
Was ist der Unterschied zwischen einer befähigten Person und einer Fachkraft für Feststellanlagen?
Die befähigte Person prüft Türen und Tore auf Funktion und Sicherheit. Die Fachkraft ist speziell für Feststellanlagen zuständig, darf diese in Betrieb nehmen, warten und prüfen.
Welche Vorschriften gelten für die Prüfung?
Wesentliche Grundlagen sind die ASR A1.7 „Türen und Tore“, DIN 14677, TRBS 1203 und die BetrSichV.
Welche Voraussetzungen gelten für die Schulung?
Teilnehmen können Personen mit technischer Ausbildung oder Erfahrung (z. B. in Gebäudetechnik, Instandhaltung, Brandschutz). Vorkenntnisse im Umgang mit Tür- und Torsystemen sind hilfreich, aber keine Pflicht.
Wie lange dauert die Schulung bei ITC Graf?
In der Regel zwei Tage, je nach Vorkenntnissen und gewünschtem Abschluss (befähigte Person oder Fachkraft für Feststellanlagen).
Wie lange gilt die Qualifikation?
Die Befähigung ist unbefristet, eine Auffrischung alle drei Jahre wird empfohlen, um neue Vorschriften und technische Änderungen zu berücksichtigen.
Was muss dokumentiert werden?
Bei jeder Prüfung: Datum, Anlage, Prüfer, Ergebnis, festgestellte Mängel und Maßnahmen. Diese Dokumentation dient als rechtssicherer Nachweis für Behörden und Versicherungen.
Wer haftet bei fehlerhafter oder fehlender Prüfung?
Die Betreiberin bzw. der Arbeitgeber, wenn Prüfungen nicht oder nicht fachgerecht durchgeführt werden. Bei Pflichtverletzung drohen Bußgelder oder Haftungsansprüche nach BetrSichV und StGB § 823.
Kontakt ITC

Haben Sie Fragen oder wünschen Sie individuelle Beratung?

ITC Newsletter

Erstklassige Informationen rund um Arbeitsschutz, Brandschutz und co. - bequem per E-Mail und garantiert kein Spam.