Befähigte Person Brandschutztüren & Fachkraft Feststellanlagen werden
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Befähigte Person Brandschutztüren – Schulung nach DGUV & DIN

Werden Sie befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren nach DGUV und DIN – mit ITC Graf lernen Sie, Türen, Tore und Abschlüsse fachgerecht zu prüfen und sicher zu dokumentieren.

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Befähigte Person Brandschutztüren – Schulung nach DGUV & DIN

Sichere Prüfung von Brandschutztüren nach BetrSichV & TRBS 1203

Brandschutztüren und -tore sind sicherheitsrelevante Bauteile, die im Ernstfall Leben retten. Damit sie zuverlässig funktionieren, müssen sie regelmäßig durch eine befähigte Person geprüft werden – gemäß den Vorgaben der DGUV Information 208-022, der Technischen Regel TRBS 1203 sowie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Die ITC Graf GmbH bietet eine praxisorientierte Schulung zur befähigten Person für Brandschutztüren und -tore nach den aktuellen gesetzlichen und normativen Anforderungen (u. a. DIN 14677, DIN EN 16034).
Teilnehmende lernen, wie Inspektionen, Funktionsprüfungen und Dokumentationen rechtssicher durchgeführt werden. Dabei werden sowohl bauordnungsrechtliche Grundlagen als auch praxisnahe Prüfmuster und Wartungsabläufe vermittelt.

Mit dieser Qualifikation erfüllen Sie die gesetzlichen Prüfpflichten, erhöhen die Betriebssicherheit und tragen aktiv zum vorbeugenden Brandschutz bei.
ITC Graf steht für zertifizierte Weiterbildung, hohe Fachkompetenz und praxisnahe Umsetzung – für Sicherheit, die im Ernstfall zählt.

 

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Zeitraum: 12.11.2025 – 12.12.2025 KW 46 – KW 50

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Warum müssen Brandschutztüren und Feststellanlagen regelmäßig geprüft werden?

Brandschutztüren, Tore und Feststellanlagen sind entscheidend, um im Brandfall Rauch- und Feuerabschnitte voneinander zu trennen und Fluchtwege zu sichern. Damit sie im Ernstfall zuverlässig funktionieren, müssen sie regelmäßig geprüft und gewartet werden.

Die rechtliche Grundlage bilden:

  • Betriebssicherheitsverordnung (§ 14 BetrSichV)
  • Arbeitsstättenregel ASR A1.7 „Türen und Tore“
  • DIN 14677 – Instandhaltung von Feststellanlagen
  • TRBS 1203 – Befähigte Personen

Prüfungen sind mindestens einmal jährlich vorgeschrieben und dürfen nur durch befähigte Personen oder Fachkräfte durchgeführt werden.

Was ist eine befähigte Person für Brandschutztüren und -tore?

Eine befähigte Person ist eine speziell geschulte Fachkraft, die über die technischen und rechtlichen Kenntnisse verfügt, um die Funktionsfähigkeit, Sicherheit und Wirksamkeit von Brandschutzeinrichtungen zu beurteilen.

Sie prüft u. a.:

  • Brandschutztüren, Rauchschutztüren und -tore
  • automatische und manuell betriebene Feststellanlagen
  • Schließ- und Öffnungsmechanismen
  • Rauchschalter, Türhaftmagnete und Steuerungen
  • Türschließer, Bodenverriegelungen und Endlagen

Ziel ist es, sicherzustellen, dass diese Systeme im Brandfall einwandfrei schließen und die Ausbreitung von Rauch oder Feuer verhindern.

Was macht eine Fachkraft für Feststellanlagen?

Die Fachkraft für Feststellanlagen ist für die Instandhaltung und Prüfung dieser sicherheitsrelevanten Systeme zuständig. Nach DIN 14677 dürfen nur ausgebildete Fachkräfte Feststellanlagen in Betrieb nehmen, warten und prüfen.

Die Schulung vermittelt Wissen zu:

  • Aufbau und Funktion von Feststellanlagen
  • Inbetriebnahme und Abnahmeprüfungen
  • Wartungsintervalle und Prüfzyklen
  • Fehlersuche und Instandsetzung
  • Dokumentation der Prüfungen

Nur Fachkräfte, die durch den Hersteller oder eine autorisierte Schulung – wie bei ITC Graf – qualifiziert sind, dürfen Feststellanlagen rechtssicher prüfen und instand halten.

Welche Inhalte vermittelt die Schulung zur befähigten Person bei ITC Graf?

Die kombinierte Schulung zur Befähigten Person für Brandschutztüren und -tore sowie zur Fachkraft für Feststellanlagen vermittelt praxisnah:

  • Rechtliche Grundlagen: BetrSichV, ASR A1.7, DIN 14677, TRBS 1203
  • Aufbau, Funktion und sicherheitstechnische Anforderungen
  • Prüfung und Wartung von Tür- und Torsystemen
  • Fehlererkennung und Dokumentation
  • Haftung und Verantwortung im Brandschutz
  • Praktische Übungen an realen Anlagen

Nach Abschluss erhalten Teilnehmende ein Zertifikat als befähigte Person bzw. Fachkraft, das sie berechtigt, die Prüfungen im eigenen Betrieb durchzuführen.

Wer kann befähigte Person oder Fachkraft werden – gibt es Voraussetzungen?

Teilnehmen können Personen mit technischer Ausbildung oder entsprechender praktischer Erfahrung, z. B. aus den Bereichen Instandhaltung, Gebäudetechnik, Facility Management oder Brandschutz.

Nach TRBS 1203 und DIN 14677 gelten als Voraussetzung:

  • technische Grundkenntnisse in Mechanik oder Elektrik,
  • Berufserfahrung im Umgang mit Tür- oder Torsystemen,
  • sowie Kenntnisse der relevanten Sicherheitsvorschriften.

Die Schulung bei ITC Graf vermittelt alle notwendigen Fachkenntnisse, um die Prüfungen eigenständig, dokumentiert und rechtskonform durchführen zu dürfen.

Befähigte Person – Brandschutztüren und -tore prüfen

Wählen Sie die passende Schulung oder lassen Sie sich persönlich beraten.

FAQ – Häufige Fragen zur befähigten Person

Damit sie im Brandfall zuverlässig schließen und Rauch oder Feuer nicht weiterleiten. Diese Prüfpflicht ergibt sich aus der Betriebssicherheitsverordnung (§ 14 BetrSichV), der ASR A1.7 und der DIN 14677.
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