Brandschutztüren, Tore und Feststellanlagen sind entscheidend, um im Brandfall Rauch- und Feuerabschnitte voneinander zu trennen und Fluchtwege zu sichern. Damit sie im Ernstfall zuverlässig funktionieren, müssen sie regelmäßig geprüft und gewartet werden.
Die rechtliche Grundlage bilden:
Prüfungen sind mindestens einmal jährlich vorgeschrieben und dürfen nur durch befähigte Personen oder Fachkräfte durchgeführt werden.
Eine befähigte Person ist eine speziell geschulte Fachkraft, die über die technischen und rechtlichen Kenntnisse verfügt, um die Funktionsfähigkeit, Sicherheit und Wirksamkeit von Brandschutzeinrichtungen zu beurteilen.
Sie prüft u. a.:
Ziel ist es, sicherzustellen, dass diese Systeme im Brandfall einwandfrei schließen und die Ausbreitung von Rauch oder Feuer verhindern.
Die Fachkraft für Feststellanlagen ist für die Instandhaltung und Prüfung dieser sicherheitsrelevanten Systeme zuständig. Nach DIN 14677 dürfen nur ausgebildete Fachkräfte Feststellanlagen in Betrieb nehmen, warten und prüfen.
Die Schulung vermittelt Wissen zu:
Nur Fachkräfte, die durch den Hersteller oder eine autorisierte Schulung – wie bei ITC Graf – qualifiziert sind, dürfen Feststellanlagen rechtssicher prüfen und instand halten.
Die kombinierte Schulung zur Befähigten Person für Brandschutztüren und -tore sowie zur Fachkraft für Feststellanlagen vermittelt praxisnah:
Nach Abschluss erhalten Teilnehmende ein Zertifikat als befähigte Person bzw. Fachkraft, das sie berechtigt, die Prüfungen im eigenen Betrieb durchzuführen.
Teilnehmen können Personen mit technischer Ausbildung oder entsprechender praktischer Erfahrung, z. B. aus den Bereichen Instandhaltung, Gebäudetechnik, Facility Management oder Brandschutz.
Nach TRBS 1203 und DIN 14677 gelten als Voraussetzung:
Die Schulung bei ITC Graf vermittelt alle notwendigen Fachkenntnisse, um die Prüfungen eigenständig, dokumentiert und rechtskonform durchführen zu dürfen.
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  Sicherheit beginnt mit Verantwortung – ITC Graf als Ihr Partner
Arbeitgeber und Betreiber von Gebäuden sind verpflichtet, alle Brandschutzeinrichtungen regelmäßig zu prüfen und instand zu halten. Mit unseren Schulungen zur befähigten Person für Brandschutztüren und -tore sowie zur Fachkraft für Feststellanlagen qualifizieren Sie Ihr Personal für diese sicherheitskritischen Aufgaben.
Ob als Inhouse-Schulung oder offenes Seminar – wir vermitteln rechtssicheres Fachwissen und praxisnahe Kompetenz, damit Ihre Brandschutzeinrichtungen jederzeit funktionieren, wenn es darauf ankommt.
        
            
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