Flucht- und Rettungspläne für sichere Evakuierungen erstellen lassen
Flucht- und Rettungspläne nach DIN 23601
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Flucht- und Rettungspläne

 

Flucht- und Rettungspläne dienen der schnellen Orientierung im Gefahrenfall und zeigen übersichtlich Fluchtwege, Notausgänge und Sammelstellen auf. Sie sind ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Brandschutzes und der Notfallorganisation und werden insbesondere in Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr, mehreren Geschossen oder komplexen Grundrissen erwartet oder gefordert.

 

Wir erstellen normgerechte Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 und stimmen diese auf die baulichen und organisatorischen Gegebenheiten Ihres Unternehmens ab. Dabei unterstützen wir Sie von der Aufnahme der Grundlagen bis zur finalen Ausarbeitung und sorgen für verständliche, übersichtliche Pläne, die im Ernstfall tatsächlich Orientierung bieten.

Flucht- und Rettungspläne werden regelmäßig im Rahmen von Brandschauen, behördlichen Prüfungen und durch Berufsgenossenschaften überprüft. Insbesondere in Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr, mehreren Geschossen oder komplexen Grundrissen legen Aufsichtsbehörden großen Wert auf gut sichtbare, aktuelle und verständliche Pläne. Veraltete oder unvollständige Flucht- und Rettungspläne zählen dabei zu den häufigsten Beanstandungen.

 

Aktuelle Auswertungen des Bundesverbands Technischer Brandschutz e. V. zeigen, dass Brände insbesondere in sensiblen Einrichtungen weiterhin eine erhebliche Rolle spielen. Im Jahr 2025 wurden in sozialen Einrichtungen 219 Brandereignisse registriert, bei denen 414 Personen verletzt wurden und 15 Menschen ums Leben kamen. Auch in Krankenhäusern kam es 2025 zu 115 Bränden, mit 129 Verletzten und 4 Todesfällen.

 

Diese Zahlen verdeutlichen, dass im Ernstfall vor allem eine schnelle Orientierung und klar erkennbare Fluchtwege entscheidend sind. Flucht- und Rettungspläne leisten hier einen wesentlichen Beitrag, um Evakuierungen geordnet zu unterstützen und Risiken für Personen zu minimieren.

Brände in sozialen Einrichtungen 2025

219

Brände in Krankenhäusern 2025

115

Anzahl der Verletzten 2025

543

Wann sind Flucht- und Rettungspläne erforderlich?

Es gibt keine einzelne Vorschrift, die pauschal – etwa ab einer bestimmten Unternehmensgröße – die Pflicht zum Aushang von Flucht- und Rettungsplänen festlegt. Die Notwendigkeit ergibt sich vielmehr aus den konkreten Gegebenheiten im Betrieb.

Eine wichtige Orientierung bietet die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3, welche die allgemeinen Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung konkretisiert. Demnach sind Flucht- und Rettungspläne insbesondere dann zu erstellen, wenn

  • die Fluchtwegführung unübersichtlich ist, etwa durch Zwischengeschosse, große oder verwinkelte Räume oder von den üblichen Verkehrswegen abweichende Wege,
  • sich regelmäßig ortsunkundige Personen im Gebäude aufhalten, beispielsweise in Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr,
  • erhöhte Gefährdungen bestehen, etwa in besonderen Räumen gemäß ASR A2.3, oder
  • Gefährdungen aus benachbarten Bereichen auf die Arbeitsstätte einwirken können, etwa durch brand- oder explosionsgefährdete Anlagen oder Stofffreisetzungen.

Unabhängig davon bleibt der Arbeitgeber in der Verantwortung, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen, ob Flucht- und Rettungspläne erforderlich sind. Dabei unterstützen Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder qualifizierte externe Dienstleister bei der fachgerechten Bewertung und Umsetzung.

Anforderungen an einen Flucht- und Rettungsplan

Ein Flucht- und Rettungsplan sollte in erster Linie übersichtlich sein. Außerdem muss der jeweilige Standort unbedingt auf dem Plan zu erkennen sein. Ebenso ist es notwendig, dass Rettungs- und Brandschutzzeichen auf der Karte markiert sind, sodass die Personen im Notfall ganz genau wissen, wie sie aus dem Gebäude kommen. Wollen Sie für Ihr Gebäude einen Flucht- und Rettungsplan erstellen, sollten Sie für die Umrisse des Gebäudes möglichst schwarze Linien verwenden. So können alle Besucher die Grundrisse des Gebäudes sofort erkennen. Je größer die Gebäude sind, desto mehr Abschnitte müssen erstellt werden. Ansonsten können die Besucher schnell den Überblick verlieren. Damit sich die Anwesenden auch im Notfall zurechtfinden, müssen alle Sammelstellen darauf markiert werden. Um ein übersichtliches Bild von einem Flucht- und Rettungsplan zu bekommen, werden Ihnen die wichtigsten Punkte kurz vorgestellt:

  • Der genaue Standort muss immer auf einem Flucht- und Rettungsplan markiert werden. Damit der Standort auf dem Plan gut zu sehen ist, sollte er mindestens einen Durchmesser von 7 mm haben. Wird der Standort von den Besuchern schnell gefunden, haben sie auch im Notfall einen guten Überblick über die Situation.
  • Sämtliche Fluchtwege müssen die Farbe Grün aufweisen. Außerdem müssen die Fluchtwege mit Richtungspfeilen des Typs D gemäß DIN ISO 3864-3 ausgestattet sein. Wichtig ist, dass die Fluchtwege vom Standort aus gekennzeichnet werden.
  • Damit die Anwesenden wissen, wo der nächste Feuerlöscher steht, müssen auf dem Plan alle Rettungs- und Brandschutzzeichen die gleiche Farbe haben.

Bestandteile eines Flucht- und Rettungsplans nach DIN ISO 23601

  1. Plankopf mit Angabe des Erstellers, Objekts, Stockwerks, Erstell- und Revisionsdatums sowie der Plan- und Revisionsnummer, Gebäude- sowie Stockwerksangabe mit Ihrem Logo
  2. Legende (Erklärung aller verwendeten Symbole)
  3. Verhalten bei Unfällen
  4. Verhalten im Brandfall (Brandschutzordnung Teil A)
  5. Nordpfeil
  6. Beschreibung der Sammelstelle
  7. Übersichtsplan in lagerichtiger Darstellung mit Kennzeichnung des betroffenen Bereits und Darstellung der Sammelstelle
  8. Standartüberschrift
  9. Standortangabe des Betrachters
  10. Geschossplan in lagerichtiger Darstellung mit Angabe sämtlicher Brandschutz-, Alarmierungs- und erste Hilfe-Einrichtungen, Darstellung des Flucht- und Rettungsweges mit Richtungspfeilen sowie der Notausgänge; nach Farbvorgabe

Was wir für Sie übernehmen

Wir erstellen Flucht- und Rettungspläne normgerecht nach DIN ISO 23601 und abgestimmt auf die baulichen und organisatorischen Gegebenheiten Ihres Unternehmens. Dabei berücksichtigen wir Fluchtwege, Notausgänge, Sammelstellen sowie relevante Sicherheitseinrichtungen.

  • Erstellung normgerechter Flucht- und Rettungspläne
  • Darstellung von Fluchtwegen, Notausgängen und Sammelstellen
  • Einbindung von Brandschutzeinrichtungen und Erste-Hilfe-Einrichtungen
  • Abstimmung auf Nutzung, Geschosse und Personenströme
  • Einheitliche Gestaltung im Einklang mit weiteren Brandschutzplänen

 

Sie erhalten:

  • Klare Orientierung für Mitarbeitende, Besucher und Fremdfirmen
  • Unterstützung einer schnellen und sicheren Evakuierung
  • Erfüllung gesetzlicher und behördlicher Anforderungen
  • Einheitliche, professionelle Darstellung sicherheitsrelevanter Informationen
  • Reduzierung von Organisations- und Haftungsrisiken

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Nach § 4 Absatz 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern.
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