Flucht- und Rettungspläne dienen der schnellen Orientierung im Gefahrenfall und zeigen übersichtlich Fluchtwege, Notausgänge und Sammelstellen auf. Sie sind ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Brandschutzes und der Notfallorganisation und werden insbesondere in Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr, mehreren Geschossen oder komplexen Grundrissen erwartet oder gefordert.
Wir erstellen normgerechte Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 und stimmen diese auf die baulichen und organisatorischen Gegebenheiten Ihres Unternehmens ab. Dabei unterstützen wir Sie von der Aufnahme der Grundlagen bis zur finalen Ausarbeitung und sorgen für verständliche, übersichtliche Pläne, die im Ernstfall tatsächlich Orientierung bieten.
Flucht- und Rettungspläne werden regelmäßig im Rahmen von Brandschauen, behördlichen Prüfungen und durch Berufsgenossenschaften überprüft. Insbesondere in Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr, mehreren Geschossen oder komplexen Grundrissen legen Aufsichtsbehörden großen Wert auf gut sichtbare, aktuelle und verständliche Pläne. Veraltete oder unvollständige Flucht- und Rettungspläne zählen dabei zu den häufigsten Beanstandungen.
Aktuelle Auswertungen des Bundesverbands Technischer Brandschutz e. V. zeigen, dass Brände insbesondere in sensiblen Einrichtungen weiterhin eine erhebliche Rolle spielen. Im Jahr 2025 wurden in sozialen Einrichtungen 219 Brandereignisse registriert, bei denen 414 Personen verletzt wurden und 15 Menschen ums Leben kamen. Auch in Krankenhäusern kam es 2025 zu 115 Bränden, mit 129 Verletzten und 4 Todesfällen.
Diese Zahlen verdeutlichen, dass im Ernstfall vor allem eine schnelle Orientierung und klar erkennbare Fluchtwege entscheidend sind. Flucht- und Rettungspläne leisten hier einen wesentlichen Beitrag, um Evakuierungen geordnet zu unterstützen und Risiken für Personen zu minimieren.
Brände in sozialen Einrichtungen 2025
219
Brände in Krankenhäusern 2025
115
Anzahl der Verletzten 2025
543
Es gibt keine einzelne Vorschrift, die pauschal – etwa ab einer bestimmten Unternehmensgröße – die Pflicht zum Aushang von Flucht- und Rettungsplänen festlegt. Die Notwendigkeit ergibt sich vielmehr aus den konkreten Gegebenheiten im Betrieb.
Eine wichtige Orientierung bietet die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3, welche die allgemeinen Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung konkretisiert. Demnach sind Flucht- und Rettungspläne insbesondere dann zu erstellen, wenn
Unabhängig davon bleibt der Arbeitgeber in der Verantwortung, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen, ob Flucht- und Rettungspläne erforderlich sind. Dabei unterstützen Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder qualifizierte externe Dienstleister bei der fachgerechten Bewertung und Umsetzung.
Ein Flucht- und Rettungsplan sollte in erster Linie übersichtlich sein. Außerdem muss der jeweilige Standort unbedingt auf dem Plan zu erkennen sein. Ebenso ist es notwendig, dass Rettungs- und Brandschutzzeichen auf der Karte markiert sind, sodass die Personen im Notfall ganz genau wissen, wie sie aus dem Gebäude kommen. Wollen Sie für Ihr Gebäude einen Flucht- und Rettungsplan erstellen, sollten Sie für die Umrisse des Gebäudes möglichst schwarze Linien verwenden. So können alle Besucher die Grundrisse des Gebäudes sofort erkennen. Je größer die Gebäude sind, desto mehr Abschnitte müssen erstellt werden. Ansonsten können die Besucher schnell den Überblick verlieren. Damit sich die Anwesenden auch im Notfall zurechtfinden, müssen alle Sammelstellen darauf markiert werden. Um ein übersichtliches Bild von einem Flucht- und Rettungsplan zu bekommen, werden Ihnen die wichtigsten Punkte kurz vorgestellt:
Wir erstellen Flucht- und Rettungspläne normgerecht nach DIN ISO 23601 und abgestimmt auf die baulichen und organisatorischen Gegebenheiten Ihres Unternehmens. Dabei berücksichtigen wir Fluchtwege, Notausgänge, Sammelstellen sowie relevante Sicherheitseinrichtungen.
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