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Betriebssicherheitsverordnung

Betriebssicherheitsverordnung

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt die sichere Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln sowie den sicheren Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen. Ziel der Verordnung ist es, Beschäftigte vor Gefährdungen zu schützen, die sich aus der Verwendung von Maschinen, Anlagen, Geräten oder anderen Arbeitsmitteln ergeben können.

Die BetrSichV verpflichtet Arbeitgeber dazu, Gefährdungen systematisch zu ermitteln, geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen und den sicheren Zustand von Arbeitsmitteln über deren gesamte Nutzungsdauer sicherzustellen. Sie stellt damit einen zentralen Baustein des technischen Arbeitsschutzes dar und ergänzt das Arbeitsschutzgesetz.

Betriebssicherheitsverordnung – ITC Lexikon

Für wen gilt die Betriebssicherheitsverordnung?

Die Betriebssicherheitsverordnung gilt branchenübergreifend für alle Arbeitgeber, die Arbeitsmittel bereitstellen oder betreiben. Sie findet Anwendung in Industrie, Handwerk, Bauwesen, Logistik, Verwaltung, Gesundheitswesen sowie in öffentlichen Einrichtungen.

Betroffen sind insbesondere Unternehmen, die:

  • Maschinen, Anlagen oder technische Geräte einsetzen

  • elektrische Betriebsmittel verwenden

  • Arbeitsmittel wie Leitern, Regale, Krane oder Flurförderzeuge betreiben

  • überwachungsbedürftige Anlagen wie Aufzüge, Druckanlagen oder explosionsgefährdete Bereiche nutzen

Auch kleine und mittlere Unternehmen sind vollumfänglich an die Vorgaben der BetrSichV gebunden.

Welche zentralen Pflichten ergeben sich aus der BetrSichV?

Die Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet Arbeitgeber insbesondere dazu, Arbeitsmittel nur dann bereitzustellen und verwenden zu lassen, wenn diese für die jeweilige Tätigkeit geeignet und sicher sind. Grundlage aller Maßnahmen ist die Gefährdungsbeurteilung. Auf ihrer Basis müssen Schutzmaßnahmen festgelegt, Prüfungen organisiert und Unterweisungen durchgeführt werden.

Darüber hinaus fordert die BetrSichV, dass Arbeitsmittel regelmäßig geprüft und instand gehalten werden und dass nur fachkundige Personen mit Prüf- und Beurteilungsaufgaben betraut werden.

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV?

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Steuerungsinstrument der Betriebssicherheitsverordnung. Sie dient dazu, alle Gefährdungen zu ermitteln, die sich aus der Verwendung eines Arbeitsmittels ergeben können. Dabei werden unter anderem Einsatzbedingungen, Umgebungsfaktoren, Nutzungshäufigkeit und mögliche Fehlanwendungen berücksichtigt.

Auf Basis der Gefährdungsbeurteilung werden die erforderlichen Schutzmaßnahmen festgelegt. Dazu gehören technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen sowie die Festlegung von Prüfumfang und Prüffristen. Die Gefährdungsbeurteilung muss dokumentiert, regelmäßig überprüft und bei Änderungen angepasst werden.

Welche Rolle spielen die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)?

Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit konkretisieren die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung. Sie beschreiben praxisnahe Lösungen, wie die gesetzlichen Vorgaben umgesetzt werden können. Werden die TRBS eingehalten, kann der Arbeitgeber davon ausgehen, die Anforderungen der BetrSichV zu erfüllen.

Die TRBS behandeln unter anderem:

  • die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen

  • Anforderungen an Prüfungen von Arbeitsmitteln

  • Qualifikation und Aufgaben befähigter Personen

  • den sicheren Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen

Abweichungen von den TRBS sind möglich, müssen jedoch ein gleichwertiges Sicherheitsniveau nachweisen.

Was ist eine „befähigte Person“ im Sinne der BetrSichV?

Eine befähigte Person ist eine fachkundige Person, die aufgrund ihrer Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit in der Lage ist, den sicheren Zustand eines Arbeitsmittels zu beurteilen. Die Anforderungen an befähigte Personen sind in der BetrSichV sowie in den TRBS näher beschrieben.

Befähigte Personen dürfen Prüfungen von Arbeitsmitteln durchführen, Prüfergebnisse bewerten und Maßnahmen bei festgestellten Mängeln empfehlen. Die Auswahl und Beauftragung einer befähigten Person liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers.

Welche Prüfpflichten ergeben sich aus der BetrSichV?

Die Betriebssicherheitsverordnung fordert, dass Arbeitsmittel vor der ersten Inbetriebnahme sowie regelmäßig geprüft werden, sofern sicherheitsrelevante Gefährdungen bestehen. Art, Umfang und Fristen der Prüfungen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung.

Für überwachungsbedürftige Anlagen gelten zusätzliche, strengere Prüfanforderungen. Diese Prüfungen müssen häufig durch zugelassene Überwachungsstellen durchgeführt werden. Alle Prüfungen sind zu dokumentieren und nachvollziehbar aufzubewahren.

Was sind überwachungsbedürftige Anlagen?

Überwachungsbedürftige Anlagen sind Anlagen mit einem erhöhten Gefährdungspotenzial. Dazu zählen unter anderem Aufzugsanlagen, Druckanlagen, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen sowie bestimmte elektrische Anlagen. Für diese Anlagen schreibt die BetrSichV besondere Prüf- und Überwachungspflichten vor.

Der sichere Betrieb dieser Anlagen hat eine hohe rechtliche Bedeutung, da Mängel hier besonders gravierende Folgen haben können.

Die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung sind komplex und erfordern technisches, rechtliches und organisatorisches Fachwissen. Professionelle Unterstützung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit, befähigte Personen oder spezialisierte Dienstleister hilft Unternehmen, die Vorgaben rechtssicher umzusetzen.

Sie sorgt für strukturierte Gefährdungsbeurteilungen, nachvollziehbare Prüfkonzepte und eine rechtssichere Dokumentation. Gleichzeitig werden Risiken minimiert und Ressourcen im Unternehmen geschont.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen die BetrSichV?

Verstöße gegen die Betriebssicherheitsverordnung können zu behördlichen Anordnungen, Bußgeldern oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen führen. Kommt es zu einem Arbeitsunfall, drohen zusätzlich Regressforderungen der Berufsgenossenschaft sowie erhebliche Haftungsrisiken für das Unternehmen und die verantwortlichen Personen.

Eine nicht oder unzureichend durchgeführte Gefährdungsbeurteilung zählt dabei zu den häufigsten Beanstandungen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Die Betriebssicherheitsverordnung ist eine zentrale Arbeitsschutzverordnung in Deutschland. Sie regelt die sichere Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln sowie den sicheren Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen. Ziel der BetrSichV ist es, Beschäftigte vor Gefährdungen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln zu schützen und einen sicheren Betrieb technischer Anlagen zu gewährleisten.