Arbeitsunfall: Alles was Sie wissen müssen

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  Arbeitsunfall

Arbeitsunfall: Was Sie wissen müssen und wer die Kosten übernimmt

Arbeitsunfall

Arbeitnehmer in verschiedenen Branchen können sich nicht immer vor Unfällen am Arbeitsplatz schützen. Ein Sturz von der Leiter, ein Schnitt von einer Maschine oder ein umfallender Schrank – all das fällt unter den Begriff "Arbeitsunfall". Aber was genau ist ein Arbeitsunfall? Und noch wichtiger: Was sollten Sie tun, wenn Sie einen Arbeitsunfall erleiden? Wer kommt für die entstandenen Kosten auf? In diesem Artikel werden wir diese Fragen klären und wichtige Informationen zum Thema "Arbeitsunfall was tun" bereitstellen.

Das erwartet Sie in diesem Lexikonartikel

Inhalt

Was ist ein Arbeitsunfall?

Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, der sich während der Arbeitszeit am Arbeitsplatz oder auf dem Arbeitsweg ereignet. Dies bedeutet, dass nicht nur Unfälle, die direkt am Arbeitsplatz geschehen, als Arbeitsunfall gelten, sondern auch solche, die sich auf dem Weg zur Arbeit oder nach Hause ereignen.

Arbeitsunfall – was tun?

Wenn Sie einen Arbeitsunfall erleiden, sollten Sie die folgenden Schritte befolgen:

  1. Erste Hilfe leisten: Das Wohl des Verletzten steht immer an erster Stelle. Stellen Sie sicher, dass er oder sie medizinisch versorgt wird. Bei schweren Verletzungen sollten Sie sofort den Rettungsdienst rufen.
  2. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber: Sobald Sie dazu in der Lage sind, informieren Sie Ihren Arbeitgeber über den Unfall. Dies ist nicht nur eine formelle Anforderung, sondern hilft auch dabei, zukünftige Unfälle zu vermeiden.
  3. Dokumentieren Sie den Unfall: Machen Sie Fotos vom Unfallort, sammeln Sie Zeugenaussagen und notieren Sie sich alles, was Ihnen zum Unfallhergang einfällt. Diese Dokumentation kann später bei der Klärung von Haftungsfragen hilfreich sein.
  4. Arztbesuch: Suchen Sie unbedingt einen Arzt auf, selbst wenn Sie denken, dass die Verletzungen nicht schwerwiegend sind. Manchmal treten Symptome erst später auf, und es ist wichtig, den Arbeitsunfall medizinisch festzuhalten.
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Arbeitsunfall – wer zahlt?

Im Falle eines Arbeitsunfalls kommen in der Regel die Berufsgenossenschaften oder Unfallversicherungsträger für die Kosten auf. Sie decken nicht nur die medizinischen Behandlungskosten, sondern auch Rehabilitationsmaßnahmen und, je nach Schwere des Unfalls, Rentenzahlungen. Der Arbeitnehmer hat zudem das Recht auf Entschädigung bei dauerhaften Schäden.

Beispiele für Arbeitsunfälle und deren Folgen

  1. Baustellenunfall: Ein Bauarbeiter fällt von einem Gerüst. Neben den medizinischen Kosten für seine Behandlung erhält er während seiner Krankheitsphase auch eine Verletztenrente. Hierbei zeigt sich deutlich, wie wichtig es ist, genau zu wissen: "Arbeitsunfall – was tun?".
  2. Bürounfall: Ein Mitarbeiter rutscht über ein Kabel und bricht sich den Arm. Auch hier werden die Behandlungskosten von der Berufsgenossenschaft übernommen und während der Rekonvaleszenz erhält der Mitarbeiter Lohnfortzahlungen.

Unsere Kundenberater sind für Sie da.

Sollten Sie weitere Fragen haben, so stehen unsere Kundenberater Ihnen kostenlos und unverbindlich zur Verfügung.

Was ist ein Arbeitsunfall und was nicht?

Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, der einem Versicherten infolge einer versicherten Tätigkeit zustößt. Hierbei wird unterschieden zwischen Unfällen, die während der eigentlichen Arbeitszeit und direkt am Arbeitsplatz passieren, und Wegeunfällen, die auf dem direkten Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause geschehen.

Ein Arbeitsunfall ist beispielsweise:

  1. Ein Sturz in der Firma wegen eines nassen Bodens.
  2. Eine Verletzung durch Maschinen oder Werkzeuge während der Arbeitszeit.
  3. Ein Unfall auf dem direkten Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause.

Kein Arbeitsunfall ist:

  1. Ein Unfall während einer privaten Tätigkeit, auch wenn er während der Arbeitszeit passiert (z.B. privates Telefonieren oder Rauchen).
  2. Ein Unfall auf einem Umweg zur Arbeit oder nach Hause, der nicht arbeitsbedingt ist (z.B. wenn man einkaufen geht oder Freunde besucht).
  3. Ein Unfall während einer betrieblichen Freizeitaktivität, die nicht verpflichtend ist, wie z.B. eine freiwillige Weihnachtsfeier.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Definition und rechtlichen Bestimmungen von Arbeitsunfällen je nach Land und Rechtsprechung variieren können. Im Zweifelsfall oder bei Unklarheiten sollte man sich immer an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder an die zuständige Berufsgenossenschaft bzw. den Unfallversicherungsträger wenden.

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Wer meldet einen Arbeitsunfall der BG?

In Deutschland ist die Meldung eines Arbeitsunfalls an die zuständige Berufsgenossenschaft (BG) in erster Linie Aufgabe des Arbeitgebers oder dessen Vertretung.

Hier sind die Schritte, die im Falle eines Arbeitsunfalls befolgt werden sollten:

  1. Erstversorgung des Verletzten: Vor jeder Meldung steht natürlich die Versorgung des verletzten Mitarbeiters im Vordergrund. Bei schweren Verletzungen sollte umgehend der Rettungsdienst verständigt werden.
  2. Unfallmeldung: Jeder Arbeitsunfall, der zu einem Arbeitsausfall führt oder bei dem der Verdacht einer Berufskrankheit besteht, muss dem Arbeitgeber unverzüglich gemeldet werden.
  3. Meldung an die BG durch den Arbeitgeber: Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, jeden Arbeitsunfall, der zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen führt, der zuständigen Berufsgenossenschaft zu melden. Die Meldung muss innerhalb von drei Tagen nach Kenntniserlangung des Unfalls erfolgen.
  4. Arztbesuch: Der verletzte Arbeitnehmer sollte zudem unbedingt einen Durchgangsarzt (D-Arzt) oder einen anderen geeigneten Arzt aufsuchen, um die Verletzungen begutachten und dokumentieren zu lassen. Der Arzt hat ebenfalls eine Meldepflicht gegenüber der BG, wenn er feststellt, dass es sich um einen meldepflichtigen Arbeitsunfall handelt.
  5. Dokumentation: Es ist ratsam, den Unfallhergang, Zeugen und mögliche Ursachen genau zu dokumentieren. Dies kann bei späteren Fragen oder Unklarheiten helfen.
  6. Folgen: Nachdem der Unfall gemeldet wurde, nimmt die Berufsgenossenschaft die Ermittlungen auf und prüft den Sachverhalt. Je nach Ausmaß des Unfalls können verschiedene Leistungen durch die BG erbracht werden, z. B. Heilbehandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen oder sogar Rentenleistungen.

Zusammengefasst ist es in Deutschland primär Aufgabe des Arbeitgebers, einen Arbeitsunfall der BG zu melden. Arbeitnehmer und Ärzte haben aber ebenfalls bestimmte Meldepflichten und -rechte, die sie wahrnehmen sollten. Bei Unklarheiten oder Fragen ist es ratsam, sich direkt an die zuständige Berufsgenossenschaft zu wenden.

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Welcher Arzt bei Arbeitsunfall?

Bei einem Arbeitsunfall in Deutschland sollten Betroffene einen Durchgangsarzt (D-Arzt) aufsuchen. Der Durchgangsarzt hat eine spezielle Zulassung der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen und ist spezialisiert auf die Behandlung von Arbeits- und Wegeunfällen.

Warum ein Durchgangsarzt?

  1. Spezialisierte Behandlung: D-Ärzte haben spezielle Kenntnisse und Erfahrungen in der Behandlung von Verletzungen, die bei Arbeitsunfällen auftreten können.
  2. Nahtlose Dokumentation: Sie sorgen für eine kontinuierliche Dokumentation des Verletzungsverlaufs und leiten alle notwendigen Informationen an die Berufsgenossenschaft oder die zuständige Unfallkasse weiter.
  3. Koordination mit der BG: Bei schweren Verletzungen oder wenn eine längere Arbeitsunfähigkeit zu erwarten ist, stimmt sich der D-Arzt mit der Berufsgenossenschaft ab und sorgt dafür, dass die notwendigen Rehabilitationsmaßnahmen in die Wege geleitet werden.

Was ist, wenn kein Durchgangsarzt in der Nähe ist?

Sollte sich unmittelbar nach dem Unfall kein D-Arzt in der Nähe befinden, z.B. bei einem Notfall, kann selbstverständlich jeder Arzt oder jedes Krankenhaus für die Erstversorgung aufgesucht werden. Es ist aber wichtig, im Anschluss so schnell wie möglich einen D-Arzt zu konsultieren, damit der weitere Verlauf der Behandlung korrekt koordiniert und dokumentiert wird.

Wo findet man einen Durchgangsarzt?

Die Suche nach einem D-Arzt kann über die Websites der jeweiligen Berufsgenossenschaften erfolgen, oder auch durch eine einfache Internetrecherche. Oft sind in größeren Städten mehrere Durchgangsärzte ansässig, und auch viele Krankenhäuser verfügen über D-Ärzte.

Zusammenfassend ist bei einem Arbeitsunfall der Gang zum Durchgangsarzt essentiell, um sicherzustellen, dass die Behandlung nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaften erfolgt und alle notwendigen Maßnahmen für eine schnelle Genesung eingeleitet werden.

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Was ist die Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls?

In Deutschland sind die Voraussetzungen für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls gesetzlich festgelegt. Damit ein Unfall als Arbeitsunfall anerkannt wird und damit ein Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung entsteht, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Versicherte Tätigkeit: Der Unfall muss infolge einer versicherten Tätigkeit geschehen. Das kann die reguläre Arbeitstätigkeit sein, aber auch bestimmte Sonderfälle wie Dienstreisen oder Fortbildungsmaßnahmen, die im Interesse des Arbeitgebers durchgeführt werden.
  2. Innerer Zusammenhang: Zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfallereignis muss ein sogenannter innerer Zusammenhang bestehen. Das bedeutet, dass die Tätigkeit ursächlich für den Unfall war.
  3. Plötzliches Ereignis: Ein Arbeitsunfall ist ein von außen auf den Körper einwirkendes, plötzliches Ereignis.
  4. Gesundheitsschaden: Durch den Unfall muss ein Gesundheitsschaden entstanden oder eine bereits bestehende Krankheit verschlimmert worden sein.
  5. Wegeunfälle: Ein Arbeitsunfall kann auch dann vorliegen, wenn sich der Unfall auf dem direkten Weg von der Wohnung zum Arbeitsplatz oder umgekehrt ereignet. Dies sind sogenannte Wegeunfälle. Hierbei ist es wichtig, dass es sich wirklich um den direkten Weg handelt und keine privaten Umwege eingelegt wurden.

Es gibt allerdings auch Situationen, in denen ein Unfall trotz Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen nicht als Arbeitsunfall anerkannt wird. Hierzu gehören z.B.:

  • Unfälle während Pausen, es sei denn, die Pause wird an einem vom Arbeitgeber dafür vorgesehenen Ort verbracht.
  • Unfälle, die durch eigenes schuldhaftes Handeln (z.B. unter Alkoholeinfluss) verursacht werden, können unter Umständen von der Anerkennung ausgeschlossen sein.

Die genaue Beurteilung, ob ein Unfall als Arbeitsunfall anerkannt wird, erfolgt durch die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Bei Unklarheiten oder Ablehnung der Anerkennung kann es sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen.

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Fazit

Ein Arbeitsunfall kann jederzeit und überall passieren. Wichtig ist, dass Sie wissen, was in einem solchen Fall zu tun ist und wer für die Kosten aufkommt. Indem Sie sich mit dem Thema "Arbeitsunfall was tun" auseinandersetzen, sind Sie für den Ernstfall gewappnet und können sicherstellen, dass Sie die Unterstützung und Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht.

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