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Arbeitsunfall: Was Sie wissen müssen und wer die Kosten übernimmt
Arbeitnehmer in verschiedenen Branchen können sich nicht immer vor Unfällen am Arbeitsplatz schützen. Ein Sturz von der Leiter, ein Schnitt von einer Maschine oder ein umfallender Schrank – all das fällt unter den Begriff "Arbeitsunfall". Aber was genau ist ein Arbeitsunfall? Und noch wichtiger: Was sollten Sie tun, wenn Sie einen Arbeitsunfall erleiden? Wer kommt für die entstandenen Kosten auf? In diesem Artikel werden wir diese Fragen klären und wichtige Informationen zum Thema "Arbeitsunfall was tun" bereitstellen.
Das erwartet Sie in diesem Lexikonartikel
Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, der sich während der Arbeitszeit am Arbeitsplatz oder auf dem Arbeitsweg ereignet. Dies bedeutet, dass nicht nur Unfälle, die direkt am Arbeitsplatz geschehen, als Arbeitsunfall gelten, sondern auch solche, die sich auf dem Weg zur Arbeit oder nach Hause ereignen.
Wenn Sie einen Arbeitsunfall erleiden, sollten Sie die folgenden Schritte befolgen:
Im Falle eines Arbeitsunfalls kommen in der Regel die Berufsgenossenschaften oder Unfallversicherungsträger für die Kosten auf. Sie decken nicht nur die medizinischen Behandlungskosten, sondern auch Rehabilitationsmaßnahmen und, je nach Schwere des Unfalls, Rentenzahlungen. Der Arbeitnehmer hat zudem das Recht auf Entschädigung bei dauerhaften Schäden.
Sollten Sie weitere Fragen haben, so stehen unsere Kundenberater Ihnen kostenlos und unverbindlich zur Verfügung.
Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, der einem Versicherten infolge einer versicherten Tätigkeit zustößt. Hierbei wird unterschieden zwischen Unfällen, die während der eigentlichen Arbeitszeit und direkt am Arbeitsplatz passieren, und Wegeunfällen, die auf dem direkten Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause geschehen.
Ein Arbeitsunfall ist beispielsweise:
Kein Arbeitsunfall ist:
Es ist wichtig zu betonen, dass die Definition und rechtlichen Bestimmungen von Arbeitsunfällen je nach Land und Rechtsprechung variieren können. Im Zweifelsfall oder bei Unklarheiten sollte man sich immer an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder an die zuständige Berufsgenossenschaft bzw. den Unfallversicherungsträger wenden.
In Deutschland ist die Meldung eines Arbeitsunfalls an die zuständige Berufsgenossenschaft (BG) in erster Linie Aufgabe des Arbeitgebers oder dessen Vertretung.
Hier sind die Schritte, die im Falle eines Arbeitsunfalls befolgt werden sollten:
Zusammengefasst ist es in Deutschland primär Aufgabe des Arbeitgebers, einen Arbeitsunfall der BG zu melden. Arbeitnehmer und Ärzte haben aber ebenfalls bestimmte Meldepflichten und -rechte, die sie wahrnehmen sollten. Bei Unklarheiten oder Fragen ist es ratsam, sich direkt an die zuständige Berufsgenossenschaft zu wenden.
Sollten Sie weitere Fragen haben, so stehen unsere Kundenberater Ihnen kostenlos und unverbindlich zur Verfügung.
Bei einem Arbeitsunfall in Deutschland sollten Betroffene einen Durchgangsarzt (D-Arzt) aufsuchen. Der Durchgangsarzt hat eine spezielle Zulassung der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen und ist spezialisiert auf die Behandlung von Arbeits- und Wegeunfällen.
Warum ein Durchgangsarzt?
Was ist, wenn kein Durchgangsarzt in der Nähe ist?
Sollte sich unmittelbar nach dem Unfall kein D-Arzt in der Nähe befinden, z.B. bei einem Notfall, kann selbstverständlich jeder Arzt oder jedes Krankenhaus für die Erstversorgung aufgesucht werden. Es ist aber wichtig, im Anschluss so schnell wie möglich einen D-Arzt zu konsultieren, damit der weitere Verlauf der Behandlung korrekt koordiniert und dokumentiert wird.
Wo findet man einen Durchgangsarzt?
Die Suche nach einem D-Arzt kann über die Websites der jeweiligen Berufsgenossenschaften erfolgen, oder auch durch eine einfache Internetrecherche. Oft sind in größeren Städten mehrere Durchgangsärzte ansässig, und auch viele Krankenhäuser verfügen über D-Ärzte.
Zusammenfassend ist bei einem Arbeitsunfall der Gang zum Durchgangsarzt essentiell, um sicherzustellen, dass die Behandlung nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaften erfolgt und alle notwendigen Maßnahmen für eine schnelle Genesung eingeleitet werden.
In Deutschland sind die Voraussetzungen für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls gesetzlich festgelegt. Damit ein Unfall als Arbeitsunfall anerkannt wird und damit ein Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung entsteht, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Es gibt allerdings auch Situationen, in denen ein Unfall trotz Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen nicht als Arbeitsunfall anerkannt wird. Hierzu gehören z.B.:
Die genaue Beurteilung, ob ein Unfall als Arbeitsunfall anerkannt wird, erfolgt durch die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Bei Unklarheiten oder Ablehnung der Anerkennung kann es sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, so stehen unsere Kundenberater Ihnen kostenlos und unverbindlich zur Verfügung.
Ein Arbeitsunfall kann jederzeit und überall passieren. Wichtig ist, dass Sie wissen, was in einem solchen Fall zu tun ist und wer für die Kosten aufkommt. Indem Sie sich mit dem Thema "Arbeitsunfall was tun" auseinandersetzen, sind Sie für den Ernstfall gewappnet und können sicherstellen, dass Sie die Unterstützung und Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht.