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Oh je, die Berufsgenossenschaft kommt!

Betriebsprüfung durch die Berufsgenossenschaft - Wenn die BG anklopft

"Oh je, die Berufsgenossenschaft kommt!“ Sie müssen keine Bauchschmerzen bekommen, wenn sich die Berufsgenossenschaft für eine Betriebsbegehung anmeldet. Sie sollten aber schon darauf vorbereitet sein. Deswegen haben wir für Sie die wichtigsten Tipps und Informationen zusammengestellt.

Die Aufgaben der Berufsgenossenschaft

Die Berufsgenossenschaften sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und zuständig für die Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Zu ihren Aufgaben gehören die Beratung und Überwachung der Betriebe, die Erstattung von Leistungen im Falle eines Arbeitsunfalls sowie die Durchführung von Präventionsmaßnahmen.

Einleitung

Eine Betriebsprüfung durch die Berufsgenossenschaft (BG) ist für viele Unternehmen eine herausfordernde und oft auch beängstigende Angelegenheit. Die BG hat die Aufgabe, die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften zu überprüfen und somit die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Hier erfahren Sie, was bei einer Betriebsprüfung auf Sie zukommt, wie Sie sich optimal darauf vorbereiten können und welche Maßnahmen nach der Prüfung sinnvoll sind.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen für Betriebsprüfungen durch die Berufsgenossenschaft sind vielfältig. Im Wesentlichen stützen sie sich auf das Sozialgesetzbuch VII (SGB VII), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

§ 17 SGB VII besagt, dass die Unfallversicherungsträger die Einhaltung der Vorschriften und Regelungen im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz überwachen müssen. Diese Überwachungsaufgabe umfasst insbesondere Betriebsbesichtigungen und -prüfungen.

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), insbesondere § 21 ArbSchG, verpflichtet den Arbeitgeber, Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen und diesbezüglich mit den Behörden zusammenzuarbeiten. Dies inkludiert die Pflicht zur Duldung von Betriebsprüfungen durch die BG.

Ziel und Ablauf der Betriebsprüfung

Ziele der Prüfung

Die Hauptziele einer Betriebsprüfung durch die BG sind:

  • Überprüfung der Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften und -regeln
  • Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
  • Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
  • Beratung und Unterstützung der Unternehmen in Arbeitsschutzfragen

Ablauf der Betriebsprüfung

Eine Betriebsprüfung durch die BG verläuft in mehreren Phasen:

  1. Ankündigung der Prüfung: In der Regel wird die Prüfung im Voraus angekündigt. Die BG setzt sich mit dem Unternehmen in Verbindung und vereinbart einen Termin.
  2. Vorbereitung durch das Unternehmen: Das Unternehmen sollte relevante Unterlagen und Dokumentationen vorbereiten. Dazu gehören Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Schulungsnachweise, Prüfprotokolle von Arbeitsmitteln und mehr.
  3. Begehung und Kontrolle: Am Prüfungstag wird der Prüfer der BG den Betrieb besichtigen und Kontrollen durchführen. Dabei wird auf die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften geachtet.
  4. Dokumentation und Bericht: Nach der Begehung fertigt der Prüfer einen Bericht an, in dem die Ergebnisse festgehalten werden. Mängel und Verstöße werden dokumentiert und es werden Maßnahmen zur Behebung gefordert.
  5. Nachbereitung und Maßnahmen: Das Unternehmen muss die im Prüfbericht geforderten Maßnahmen umsetzen und dies der BG nachweisen. Gegebenenfalls erfolgt eine Nachkontrolle.

Gründe für eine Betriebsprüfung

Die Berufsgenossenschaft (BG) führt Betriebsprüfungen aus verschiedenen Gründen durch, um sicherzustellen, dass die Vorschriften des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung eingehalten werden. Hier sind die Hauptgründe, warum eine Betriebsprüfung durch die BG veranlasst wird:

Routineüberprüfung

Eine der häufigsten Ursachen für eine Betriebsprüfung ist die routinemäßige Überprüfung von Betrieben. Diese Prüfungen erfolgen in regelmäßigen Abständen und dienen dazu, die kontinuierliche Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Regeln des Arbeitsschutzes sicherzustellen.

Rechtliche Grundlage: § 17 SGB VII besagt, dass die Unfallversicherungsträger, also auch die Berufsgenossenschaften, die Einhaltung der Vorschriften überwachen müssen.

Unfallereignisse und Vorfälle

Wenn es im Betrieb zu einem Unfall oder einem sicherheitsrelevanten Vorfall gekommen ist, kann dies eine sofortige Betriebsprüfung auslösen. Die BG untersucht dann, ob die Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitsmaßnahmen eingehalten wurden und ob es Mängel gibt, die zu dem Unfall geführt haben könnten.

Rechtliche Grundlage: Die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ verpflichtet die Unternehmen, Arbeitsunfälle und meldepflichtige Ereignisse zu dokumentieren und den Unfallversicherungsträgern zu melden.

Meldung von Sicherheitsmängeln

Mitarbeiter oder andere Personen können der Berufsgenossenschaft Sicherheitsmängel oder Gefährdungen melden. Aufgrund solcher Meldungen kann die BG eine Betriebsprüfung veranlassen, um die gemeldeten Missstände zu überprüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Behebung anzuordnen.

Rechtliche Grundlage: Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) räumt den Beschäftigten das Recht ein, Mängel beim Arbeitgeber oder der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden.

Änderungen im Betrieb

Betriebliche Veränderungen wie die Einführung neuer Maschinen, Verfahren oder Arbeitsstoffe können eine Betriebsprüfung durch die BG erforderlich machen. Die BG prüft dann, ob die neuen Gegebenheiten den Arbeitsschutzanforderungen entsprechen und ob die Mitarbeiter entsprechend unterwiesen wurden.

Rechtliche Grundlage: Gemäß § 3 Abs. 1 ArbSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Gefährdungsbeurteilungen bei wesentlichen Änderungen im Betrieb anzupassen.

Nachkontrollen

Wenn bei einer vorherigen Prüfung Mängel festgestellt wurden, kann die BG eine Nachkontrolle durchführen, um sicherzustellen, dass die geforderten Maßnahmen zur Mängelbeseitigung umgesetzt wurden.

Rechtliche Grundlage: Gemäß § 21 ArbSchG müssen Arbeitgeber mit den Behörden bei der Umsetzung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zusammenarbeiten, was auch Nachkontrollen umfasst.

Branchenbezogene Schwerpunkte

Die BG führt manchmal schwerpunktmäßige Prüfungen in bestimmten Branchen durch, die als besonders risikobehaftet gelten. Dies können beispielsweise das Baugewerbe, die Chemieindustrie oder das Gesundheitswesen sein. Ziel ist es, branchenspezifische Risiken gezielt zu minimieren.

Rechtliche Grundlage: Die Unfallverhütungsvorschriften der jeweiligen Branche geben spezifische Vorgaben für den Arbeitsschutz, die im Rahmen solcher Schwerpunkttests überprüft werden.

Präventive Maßnahmen

Auch ohne konkreten Anlass kann die BG präventive Prüfungen durchführen, um die Unternehmen bei der Verbesserung ihrer Arbeitsschutzmaßnahmen zu unterstützen und präventiv Unfällen und Gesundheitsgefahren vorzubeugen.

Rechtliche Grundlage: § 17 SGB VII und die DGUV Vorschrift 1 sehen präventive Maßnahmen zur Förderung des Arbeitsschutzes vor.

Vorbereitung auf die Betriebsprüfung

Eine gründliche Vorbereitung auf die Betriebsprüfung durch die BG ist entscheidend. Hier einige Tipps:

  • Aktualität der Dokumentation: Stellen Sie sicher, dass alle relevanten Dokumente auf dem neuesten Stand sind. Dazu gehören Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und Schulungsnachweise.
  • Unterweisungen und Schulungen: Vergewissern Sie sich, dass alle Mitarbeiter regelmäßig in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz unterwiesen sind. Dies sollte dokumentiert sein.
  • Prüfung der Arbeitsmittel: Überprüfen Sie, ob alle Arbeitsmittel den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und regelmäßige Prüfungen durchgeführt und dokumentiert wurden.
  • Ordnung und Sauberkeit: Achten Sie auf einen ordentlichen und sauberen Zustand der Arbeitsplätze. Dies trägt nicht nur zur Sicherheit bei, sondern hinterlässt auch einen positiven Eindruck bei den Prüfern.
  • Interne Audits: Führen Sie regelmäßige interne Audits durch, um Schwachstellen frühzeitig zu erkennen und zu beheben.

Typische Mängel und wie man sie vermeidet

Häufige Mängel, die bei Betriebsprüfungen festgestellt werden, sind:

  • Fehlende oder unvollständige Gefährdungsbeurteilungen
  • Mangelnde Unterweisungen der Mitarbeiter
  • Unzureichende Wartung und Prüfung von Arbeitsmitteln
  • Verstöße gegen Unfallverhütungsvorschriften

Um diese Mängel zu vermeiden, sollten Unternehmen kontinuierlich an der Verbesserung ihrer Arbeitsschutzmaßnahmen arbeiten. Dies umfasst die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilungen, Schulungen und Unterweisungen der Mitarbeiter sowie die Einhaltung der Prüfintervalle für Arbeitsmittel.

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