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Oh je, die Berufsgenossenschaft kommt!
"Oh je, die Berufsgenossenschaft kommt!“ Sie müssen keine Bauchschmerzen bekommen, wenn sich die Berufsgenossenschaft für eine Betriebsbegehung anmeldet. Sie sollten aber schon darauf vorbereitet sein. Deswegen haben wir für Sie die wichtigsten Tipps und Informationen zusammengestellt.
Das erwartet Sie in diesem Lexikonartikel
Die Berufsgenossenschaften sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und zuständig für die Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Zu ihren Aufgaben gehören die Beratung und Überwachung der Betriebe, die Erstattung von Leistungen im Falle eines Arbeitsunfalls sowie die Durchführung von Präventionsmaßnahmen.
Eine Betriebsprüfung durch die Berufsgenossenschaft (BG) ist für viele Unternehmen eine herausfordernde und oft auch beängstigende Angelegenheit. Die BG hat die Aufgabe, die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften zu überprüfen und somit die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Hier erfahren Sie, was bei einer Betriebsprüfung auf Sie zukommt, wie Sie sich optimal darauf vorbereiten können und welche Maßnahmen nach der Prüfung sinnvoll sind.
Die rechtlichen Grundlagen für Betriebsprüfungen durch die Berufsgenossenschaft sind vielfältig. Im Wesentlichen stützen sie sich auf das Sozialgesetzbuch VII (SGB VII), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
§ 17 SGB VII besagt, dass die Unfallversicherungsträger die Einhaltung der Vorschriften und Regelungen im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz überwachen müssen. Diese Überwachungsaufgabe umfasst insbesondere Betriebsbesichtigungen und -prüfungen.
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), insbesondere § 21 ArbSchG, verpflichtet den Arbeitgeber, Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen und diesbezüglich mit den Behörden zusammenzuarbeiten. Dies inkludiert die Pflicht zur Duldung von Betriebsprüfungen durch die BG.
Die Hauptziele einer Betriebsprüfung durch die BG sind:
Eine Betriebsprüfung durch die BG verläuft in mehreren Phasen:
Die Berufsgenossenschaft (BG) führt Betriebsprüfungen aus verschiedenen Gründen durch, um sicherzustellen, dass die Vorschriften des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung eingehalten werden. Hier sind die Hauptgründe, warum eine Betriebsprüfung durch die BG veranlasst wird:
Sollten Sie weitere Fragen haben, so stehen unsere Kundenberater Ihnen kostenlos und unverbindlich zur Verfügung.
Eine der häufigsten Ursachen für eine Betriebsprüfung ist die routinemäßige Überprüfung von Betrieben. Diese Prüfungen erfolgen in regelmäßigen Abständen und dienen dazu, die kontinuierliche Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Regeln des Arbeitsschutzes sicherzustellen.
Rechtliche Grundlage: § 17 SGB VII besagt, dass die Unfallversicherungsträger, also auch die Berufsgenossenschaften, die Einhaltung der Vorschriften überwachen müssen.
Wenn es im Betrieb zu einem Unfall oder einem sicherheitsrelevanten Vorfall gekommen ist, kann dies eine sofortige Betriebsprüfung auslösen. Die BG untersucht dann, ob die Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitsmaßnahmen eingehalten wurden und ob es Mängel gibt, die zu dem Unfall geführt haben könnten.
Rechtliche Grundlage: Die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ verpflichtet die Unternehmen, Arbeitsunfälle und meldepflichtige Ereignisse zu dokumentieren und den Unfallversicherungsträgern zu melden.
Sollten Sie weitere Fragen haben, so stehen unsere Kundenberater Ihnen kostenlos und unverbindlich zur Verfügung.
Mitarbeiter oder andere Personen können der Berufsgenossenschaft Sicherheitsmängel oder Gefährdungen melden. Aufgrund solcher Meldungen kann die BG eine Betriebsprüfung veranlassen, um die gemeldeten Missstände zu überprüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Behebung anzuordnen.
Rechtliche Grundlage: Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) räumt den Beschäftigten das Recht ein, Mängel beim Arbeitgeber oder der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden.
Betriebliche Veränderungen wie die Einführung neuer Maschinen, Verfahren oder Arbeitsstoffe können eine Betriebsprüfung durch die BG erforderlich machen. Die BG prüft dann, ob die neuen Gegebenheiten den Arbeitsschutzanforderungen entsprechen und ob die Mitarbeiter entsprechend unterwiesen wurden.
Rechtliche Grundlage: Gemäß § 3 Abs. 1 ArbSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Gefährdungsbeurteilungen bei wesentlichen Änderungen im Betrieb anzupassen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, so stehen unsere Kundenberater Ihnen kostenlos und unverbindlich zur Verfügung.
Wenn bei einer vorherigen Prüfung Mängel festgestellt wurden, kann die BG eine Nachkontrolle durchführen, um sicherzustellen, dass die geforderten Maßnahmen zur Mängelbeseitigung umgesetzt wurden.
Rechtliche Grundlage: Gemäß § 21 ArbSchG müssen Arbeitgeber mit den Behörden bei der Umsetzung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zusammenarbeiten, was auch Nachkontrollen umfasst.
Die BG führt manchmal schwerpunktmäßige Prüfungen in bestimmten Branchen durch, die als besonders risikobehaftet gelten. Dies können beispielsweise das Baugewerbe, die Chemieindustrie oder das Gesundheitswesen sein. Ziel ist es, branchenspezifische Risiken gezielt zu minimieren.
Rechtliche Grundlage: Die Unfallverhütungsvorschriften der jeweiligen Branche geben spezifische Vorgaben für den Arbeitsschutz, die im Rahmen solcher Schwerpunkttests überprüft werden.
Auch ohne konkreten Anlass kann die BG präventive Prüfungen durchführen, um die Unternehmen bei der Verbesserung ihrer Arbeitsschutzmaßnahmen zu unterstützen und präventiv Unfällen und Gesundheitsgefahren vorzubeugen.
Rechtliche Grundlage: § 17 SGB VII und die DGUV Vorschrift 1 sehen präventive Maßnahmen zur Förderung des Arbeitsschutzes vor.
Eine gründliche Vorbereitung auf die Betriebsprüfung durch die BG ist entscheidend. Hier einige Tipps:
Häufige Mängel, die bei Betriebsprüfungen festgestellt werden, sind:
Um diese Mängel zu vermeiden, sollten Unternehmen kontinuierlich an der Verbesserung ihrer Arbeitsschutzmaßnahmen arbeiten. Dies umfasst die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilungen, Schulungen und Unterweisungen der Mitarbeiter sowie die Einhaltung der Prüfintervalle für Arbeitsmittel.