Arbeitsschutzausschuss: Gemeinsam sicher am Arbeitsplatz

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  Arbeitsschutzausschuss (ASA-Sitzung)

Arbeitsschutzausschuss (ASA)

Arbeitsschutzausschuss (ASA-Sitzung)

Arbeitsschutzausschuss! Wenn Sie nach verlässlichen und detaillierten Informationen zum Thema Arbeitsschutzausschuss suchen, sind Sie hier genau richtig.

Das erwartet Sie in diesem Lexikonartikel

Inhalt

Arbeitsschutzausschuss (ASA)
Arbeitsschutzausschuss (ASA)

Was ist ein Arbeitsschutzausschuss?

Gemäß § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes muss ein Unternehmen, das mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigt, einen Arbeitsschutzausschuss einrichten. Dieser Arbeitsschutzausschuss (ASA) ist ein integraler Bestandteil der betrieblichen Arbeitsschutzstruktur. Er hat die Aufgabe, die Kooperation aller an den Arbeitsschutzmaßnahmen beteiligten Parteien zu koordinieren. Hierzu zählen insbesondere die Zusammenarbeit mit dem Betriebs- oder Personalrat und die untereinander stattfindende Kooperation von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit.

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Ist ein Arbeitsschutzausschuss gesetzlich vorgeschrieben?

Ja, in Deutschland ist die Einrichtung eines Arbeitsschutzausschusses (ASA) gesetzlich vorgeschrieben. Nach § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) müssen Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 Beschäftigten einen solchen Ausschuss bilden. Der Arbeitsschutzausschuss trifft sich mindestens einmal vierteljährlich und ist eine wichtige Plattform zur Koordination und Verbesserung von Arbeitsschutz- und Gesundheitsschutzmaßnahmen im Unternehmen.

Welche Aufgaben hat ein Arbeitsschutzausschuss?

Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) spielt eine zentrale Rolle in der betrieblichen Sicherheit und dem Gesundheitsschutz. Die Hauptaufgaben des ASA sind im § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und den Regelungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) festgelegt. Dazu gehören insbesondere:

  1. Kommunikation und Koordination: Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) fungiert als Schnittstelle zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit. Hierbei werden Informationen ausgetauscht und Maßnahmen abgestimmt.
  2. Beratung bei Arbeitsschutzfragen: Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) berät bei Fragen zur Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz. Das umfasst die Analyse von Unfallursachen, die Ableitung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und die Nachverfolgung dieser Maßnahmen.
  3. Planung und Bewertung von Maßnahmen: Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) plant und bewertet Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zur Vorbeugung von Gefahren.
  4. Überprüfung der Wirksamkeit der Arbeitsschutzmaßnahmen: Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) überprüft, ob die eingeleiteten Arbeitsschutzmaßnahmen wirksam sind und ob die Arbeitsschutzvorschriften eingehalten werden.
  5. Förderung der Motivation für Arbeitsschutzmaßnahmen: Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) trägt dazu bei, das Bewusstsein und die Motivation der Belegschaft für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu stärken.
  6. Mitarbeit bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, -abläufen und -umgebung: Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) wirkt bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und der Arbeitsumgebung in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz mit.

Der ASA spielt also eine zentrale Rolle bei der Verbesserung und Einhaltung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes im Unternehmen.

Aufgaben Arbeitsschutzausschuss
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Wer nimmt vierteljährlich an dem Arbeitsschutzausschuss teil?

Die genaue Zusammensetzung des Arbeitsschutzausschusses (ASA) kann je nach Betrieb und Größe variieren, jedoch gibt es bestimmte grundlegende Teilnehmer, die laut § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) in der Regel an den vierteljährlichen Sitzungen des ASA teilnehmen:

  1. Der Arbeitgeber oder ein von ihm beauftragter Vertreter
  2. Zwei Mitglieder des Betriebsrats
  3. Die Betriebsärzte
  4. Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  5. Die Sicherheitsbeauftragten

Zudem kann die Schwerbehindertenvertretung zu den Sitzungen eingeladen werden und gegebenenfalls können auch andere Fachleute hinzugezogen werden, wenn es die Themen erfordern.

Der ASA ist also ein interdisziplinärer Ausschuss, der verschiedene Perspektiven und Kompetenzen vereint, um den Arbeitsschutz im Betrieb effektiv zu gestalten und kontinuierlich zu verbessern.

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