Allgemein Arbeitsschutz

Arbeitsschutzausschuss (ASA): Pflicht, Mitglieder und Aufgaben einfach erklärt

Arbeitsschutzausschuss (ASA-Sitzung)

Arbeitsschutzausschuss (ASA-Sitzung) – ITC Lexikon

Was ist ein Arbeitsschutzausschuss?

Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) ist ein betriebliches Gremium zur Koordination und Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Unternehmen. Er bringt die wichtigsten Akteure des Arbeitsschutzes an einen Tisch, um Maßnahmen zu besprechen, Gefährdungen zu bewerten und die Sicherheit der Beschäftigten kontinuierlich zu verbessern.

Die gesetzliche Grundlage für den Arbeitsschutzausschuss findet sich in § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG).

Arbeitsschutzausschuss (ASA)
Arbeitsschutzausschuss (ASA)

Ist ein Arbeitsschutzausschuss Pflicht?

Ja. Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten sind verpflichtet, einen Arbeitsschutzausschuss einzurichten.

Die Verpflichtung ergibt sich aus § 11 ASiG. Ziel ist es, alle relevanten Beteiligten des Arbeitsschutzes regelmäßig zusammenzubringen und den betrieblichen Arbeitsschutz systematisch weiterzuentwickeln.

Für Betriebe mit 20 oder weniger Beschäftigten besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung eines ASA. Die Durchführung kann jedoch freiwillig sinnvoll sein.

Ab wie vielen Mitarbeitern ist ein Arbeitsschutzausschuss erforderlich?

Ein Arbeitsschutzausschuss muss eingerichtet werden, sobald ein Unternehmen regelmäßig mehr als 20 Beschäftigte beschäftigt.

Bei der Ermittlung der Beschäftigtenzahl sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer zu berücksichtigen, unabhängig davon, ob sie in Vollzeit oder Teilzeit tätig sind.

Welche Aufgaben hat ein Arbeitsschutzausschuss?

Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) spielt eine zentrale Rolle in der betrieblichen Sicherheit und dem Gesundheitsschutz. Die Hauptaufgaben des ASA sind im § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und den Regelungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) festgelegt. Dazu gehören insbesondere:

  1. Kommunikation und Koordination: Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) fungiert als Schnittstelle zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit. Hierbei werden Informationen ausgetauscht und Maßnahmen abgestimmt.
  2. Beratung bei Arbeitsschutzfragen: Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) berät bei Fragen zur Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz. Das umfasst die Analyse von Unfallursachen, die Ableitung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und die Nachverfolgung dieser Maßnahmen.
  3. Planung und Bewertung von Maßnahmen: Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) plant und bewertet Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zur Vorbeugung von Gefahren.
  4. Überprüfung der Wirksamkeit der Arbeitsschutzmaßnahmen: Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) überprüft, ob die eingeleiteten Arbeitsschutzmaßnahmen wirksam sind und ob die Arbeitsschutzvorschriften eingehalten werden.
  5. Förderung der Motivation für Arbeitsschutzmaßnahmen: Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) trägt dazu bei, das Bewusstsein und die Motivation der Belegschaft für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu stärken.
  6. Mitarbeit bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, -abläufen und -umgebung: Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) wirkt bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und der Arbeitsumgebung in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz mit.

Der ASA spielt also eine zentrale Rolle bei der Verbesserung und Einhaltung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes im Unternehmen.

Aufgaben Arbeitsschutzausschuss
Aufgaben Arbeitsschutzausschuss

Wer nimmt vierteljährlich an dem Arbeitsschutzausschuss teil?

Die genaue Zusammensetzung des Arbeitsschutzausschusses (ASA) kann je nach Betrieb und Größe variieren, jedoch gibt es bestimmte grundlegende Teilnehmer, die laut § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) in der Regel an den vierteljährlichen Sitzungen des ASA teilnehmen:

  1. Der Arbeitgeber oder ein von ihm beauftragter Vertreter
  2. Zwei Mitglieder des Betriebsrats
  3. Die Betriebsärzte
  4. Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  5. Die Sicherheitsbeauftragten

Zudem kann die Schwerbehindertenvertretung zu den Sitzungen eingeladen werden und gegebenenfalls können auch andere Fachleute hinzugezogen werden, wenn es die Themen erfordern.

Der ASA ist also ein interdisziplinärer Ausschuss, der verschiedene Perspektiven und Kompetenzen vereint, um den Arbeitsschutz im Betrieb effektiv zu gestalten und kontinuierlich zu verbessern.

Wer leitet den Arbeitsschutzausschuss?

Der Arbeitsschutzausschuss wird in der Regel vom Arbeitgeber oder einem von ihm beauftragten Vertreter geleitet.

Kann der Arbeitgeber die Sitzungen nicht selbst wahrnehmen, darf er eine geeignete Person mit der Leitung des Arbeitsschutzausschusses beauftragen. Dabei sollte sichergestellt sein, dass diese Person über ausreichende Kenntnisse des Unternehmens sowie die notwendigen Entscheidungsbefugnisse verfügt.

Häufig übernehmen diese Aufgabe:

  • Geschäftsführer
  • Betriebsleiter
  • Standortleiter
  • Niederlassungsleiter
  • HSE-/EHS-Manager
  • Arbeitsschutzverantwortliche

Auch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit kann im Einzelfall mit der organisatorischen Leitung einer ASA-Sitzung beauftragt werden. Da die Fachkraft für Arbeitssicherheit jedoch bereits als gesetzliches Mitglied am Arbeitsschutzausschuss teilnimmt, sollten Zuständigkeiten und Befugnisse eindeutig geregelt werden.

Aus Gründen der Rechtssicherheit empfiehlt sich eine schriftliche Beauftragung des Vertreters. Unabhängig davon bleibt die Gesamtverantwortung für den Arbeitsschutz weiterhin beim Arbeitgeber.

Wichtig ist, dass die Sitzungsleitung in der Lage ist, Entscheidungen anzustoßen, Maßnahmen zu koordinieren und die Umsetzung der Ergebnisse des Arbeitsschutzausschusses nachzuverfolgen.

Wie oft muss ein Arbeitsschutzausschuss tagen?

Der Arbeitsschutzausschuss muss mindestens einmal pro Quartal zusammentreten.

Damit sind mindestens vier Sitzungen pro Jahr vorgeschrieben.

Bei besonderen Ereignissen, beispielsweise nach schweren Arbeitsunfällen oder größeren organisatorischen Veränderungen, können zusätzliche Sitzungen sinnvoll oder erforderlich sein.

Welche Themen werden im Arbeitsschutzausschuss besprochen?

Die Inhalte richten sich nach den betrieblichen Anforderungen.

Typische Themen sind:

  • Arbeitsunfälle und Unfallstatistiken
  • Ergebnisse von Gefährdungsbeurteilungen
  • Psychische Belastungen
  • Unterweisungen
  • Begehungen
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Gefahrstoffe
  • Brandschutz
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement
  • Aktuelle gesetzliche Änderungen

Was regelt § 11 ASiG?

§ 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes verpflichtet Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten zur Bildung eines Arbeitsschutzausschusses.

Darüber hinaus legt die Vorschrift fest, welche Personen dem Ausschuss angehören und dass die Sitzungen mindestens vierteljährlich stattfinden müssen.

Wie wird eine ASA-Sitzung dokumentiert?

Für jede Sitzung sollte ein Protokoll erstellt werden.

Typische Inhalte eines ASA-Protokolls sind:

  • Datum und Teilnehmer
  • Besprochene Themen
  • Beschlüsse
  • Verantwortlichkeiten
  • Fristen zur Umsetzung

Eine nachvollziehbare Dokumentation unterstützt die Rechtssicherheit und erleichtert die Nachverfolgung von Maßnahmen.

Fazit

Der Arbeitsschutzausschuss ist ein zentrales Instrument zur Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes. Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten sind gesetzlich verpflichtet, einen ASA einzurichten und mindestens vierteljährlich tagen zu lassen.

Durch den regelmäßigen Austausch zwischen Arbeitgeber, Betriebsrat, Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragten können Risiken frühzeitig erkannt und wirksame Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten umgesetzt werden.