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Arbeitsschutzausschuss (ASA)
Arbeitsschutzausschuss! Wenn Sie nach verlässlichen und detaillierten Informationen zum Thema Arbeitsschutzausschuss suchen, sind Sie hier genau richtig.
Das erwartet Sie in diesem Lexikonartikel
Gemäß § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes muss ein Unternehmen, das mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigt, einen Arbeitsschutzausschuss einrichten. Dieser Arbeitsschutzausschuss (ASA) ist ein integraler Bestandteil der betrieblichen Arbeitsschutzstruktur. Er hat die Aufgabe, die Kooperation aller an den Arbeitsschutzmaßnahmen beteiligten Parteien zu koordinieren. Hierzu zählen insbesondere die Zusammenarbeit mit dem Betriebs- oder Personalrat und die untereinander stattfindende Kooperation von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit.
Ja, in Deutschland ist die Einrichtung eines Arbeitsschutzausschusses (ASA) gesetzlich vorgeschrieben. Nach § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) müssen Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 Beschäftigten einen solchen Ausschuss bilden. Der Arbeitsschutzausschuss trifft sich mindestens einmal vierteljährlich und ist eine wichtige Plattform zur Koordination und Verbesserung von Arbeitsschutz- und Gesundheitsschutzmaßnahmen im Unternehmen.
Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) spielt eine zentrale Rolle in der betrieblichen Sicherheit und dem Gesundheitsschutz. Die Hauptaufgaben des ASA sind im § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und den Regelungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) festgelegt. Dazu gehören insbesondere:
Der ASA spielt also eine zentrale Rolle bei der Verbesserung und Einhaltung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes im Unternehmen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, so stehen unsere Kundenberater Ihnen kostenlos und unverbindlich zur Verfügung.
Die genaue Zusammensetzung des Arbeitsschutzausschusses (ASA) kann je nach Betrieb und Größe variieren, jedoch gibt es bestimmte grundlegende Teilnehmer, die laut § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) in der Regel an den vierteljährlichen Sitzungen des ASA teilnehmen:
Zudem kann die Schwerbehindertenvertretung zu den Sitzungen eingeladen werden und gegebenenfalls können auch andere Fachleute hinzugezogen werden, wenn es die Themen erfordern.
Der ASA ist also ein interdisziplinärer Ausschuss, der verschiedene Perspektiven und Kompetenzen vereint, um den Arbeitsschutz im Betrieb effektiv zu gestalten und kontinuierlich zu verbessern.