Wer nimmt vierteljährlich an dem Arbeitsschutzausschuss teil?
Die genaue Zusammensetzung des Arbeitsschutzausschusses (ASA) kann je nach Betrieb und Größe variieren, jedoch gibt es bestimmte grundlegende Teilnehmer, die laut § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) in der Regel an den vierteljährlichen Sitzungen des ASA teilnehmen:
- Der Arbeitgeber oder ein von ihm beauftragter Vertreter
- Zwei Mitglieder des Betriebsrats
- Die Betriebsärzte
- Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Die Sicherheitsbeauftragten
Zudem kann die Schwerbehindertenvertretung zu den Sitzungen eingeladen werden und gegebenenfalls können auch andere Fachleute hinzugezogen werden, wenn es die Themen erfordern.
Der ASA ist also ein interdisziplinärer Ausschuss, der verschiedene Perspektiven und Kompetenzen vereint, um den Arbeitsschutz im Betrieb effektiv zu gestalten und kontinuierlich zu verbessern.