Gemäß TRGS 519 Nummer 11 Absatz 4 müssen alle Beschäftigten, die Tätigkeiten mit möglichem Kontakt zu asbesthaltigen Materialien ausführen, vor Aufnahme ihrer Tätigkeit und anschließend mindestens jährlich unterwiesen werden. Ziel dieser Unterweisung ist es, Gefährdungen sicher zu erkennen, geeignete Schutzmaßnahmen anzuwenden und Gesundheitsschäden zuverlässig vorzubeugen. Die Asbest-Unterweisung von ITC Graf erfüllt diese gesetzliche Pflicht rechtssicher, praxisorientiert und verständlich. Wir vermitteln die wesentlichen Inhalte der TRGS 519, sensibilisieren für Risiken und zeigen auf, wie Sie sich bei Arbeiten an asbesthaltigen Produkten korrekt verhalten. Nach Abschluss erhalten Sie die erforderliche schriftliche Dokumentation, die mindestens bis zur nächsten Unterweisung aufzubewahren ist.
Das Seminar wird nach den gültigen gesetzlichen und autonomen Vorschriften durchgeführt. Bei der vorliegenden Unterweisung „Asbest und asbesthaltige Stoffe“ sind dies unter anderem das ArbSchG, die TRGS 519 Nummer 11, Absatz 4 sowie die ITC Akademie Grundsätze.
Lassen Sie sich ein individuelles Angebot für eine Inhouse-Schulung erstellen.
Wird oft zusammen mit Unterweisung Asbest und asbesthaltige Stoffe gebucht.
Wir schulen Ihre Mitarbeiter, damit sie im Umgang mit Asbest qualifiziert sind und durch die neu gewonnenen fachlichen K...
Zur Schulung
Wir schulen Ihre Mitarbeiter, damit sie im Umgang mit Asbest die Grundlagen erlangen und durch die neu gewonnenen fachli...
Zur Schulung
Seit 2014 haben Sachkundenachweise eine Gültigkeit von 6 Jahren. Wird während der noch laufenden Geltungsdauer Ihrer Sac...
Zur Schulung
Erstklassige Informationen rund um Arbeitsschutz, Brandschutz und co. - bequem per E-Mail und garantiert kein Spam.
Schriftgröße
Kontrast
Textabstand
Vorlesen