Asbest zählt zu den gefährlichsten Gefahrstoffen – bereits geringe Faserbelastungen können schwere Gesundheitsschäden verursachen. Daher schreibt die TRGS 519, Nr. 2.7, Anlage 3 vor, dass Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) nur von sachkundigen Personen durchgeführt oder beaufsichtigt werden dürfen. Mit der Sachkundeschulung Asbest – TRGS 519 Anlage 3 (Erstschulung) von ITC Graf erwerben Ihre Mitarbeitenden die gesetzlich geforderte Sachkunde für den sicheren, rechtskonformen Umgang mit asbesthaltigen Materialien. Die Schulung bereitet umfassend auf Planung, Durchführung und Überwachung von ASI-Arbeiten vor – praxisnah, normgerecht und nach aktuellen Anforderungen. Als Inhouse-Seminar wird die Schulung individuell auf Ihre betrieblichen Abläufe, Materialien und Einsatzsituationen abgestimmt, sodass Ihre Belegschaft optimal auf reale Aufgaben vorbereitet ist.
Das Seminar wird nach den gültigen gesetzlichen und autonomen Vorschriften durchgeführt. Bei dem vorliegenden Seminar „Asbestarbeiten - Sachkunde TRGS 519 (Anlage 3 - Erstschulung)“ sind dies unter anderem das ArbSchG, die TRGS 519 sowie die ITC Akademie Grundsätze.
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Wird oft zusammen mit Asbestarbeiten - Sachkunde TRGS 519 (Anlage 3 - Erstschulung) gebucht.
Seit 2014 haben Sachkundenachweise eine Gültigkeit von 6 Jahren. Wird während der noch laufenden Geltungsdauer Ihrer Sac...
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Wir schulen Ihre Mitarbeiter, damit sie im Umgang mit Asbest die Grundlagen erlangen und durch die neu gewonnenen fachli...
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