Unternehmer und Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, welche bei der Gefährdungsbeurteilung unterstützend tätig sind, Betriebs- und Personalräte, Arbeitsmediziner.
Bei dem vorliegenden Praxisseminar für die selbstständige Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen sind dies unter anderem das ArbSchG, ArbSichG, ArbStättV, BetrSichV, BildscharbV, GefStoffV, JArbSchG, DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 2 sowie die ITC Akademie Grundsätze.
Nach der Seminarteilnahme erhalten Sie ein mit allen vermittelten Inhalten detailliertes Seminarprotokoll der ITC Graf GmbH und das Zertifikat.
Der Arbeitgeber oder die von ihm beauftragte und befähigte Person sind verpflichtet, grundsätzlich vor Beginn der Arbeiten und in ausreichenden Abständen, die Arbeitsbedingungen zu bewerten, Gefährdungen zu minimieren und Maßnahmen zur Verbesserung durchzuführen. Dazu muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden, die juristisch nachvollziehbar die Erfüllung der Sorgfaltspflichten, bezogen u. a. auf Arbeitsmittel oder Gefahrstoffe, nachweist. In diesem Lehrgang erlernen Sie eine praxisorientierte Methodik zur Durchführung der Gefährdungsanalyse. Neben dem Arbeitsschutzgesetz fließen dabei auch die Forderungen weiterer Arbeitsschutzvorschriften in die Analyse mit ein, wie unter anderem die BetrSichV, die DGUV Vorschrift 1 und die GefStoffV. Nach Abschluss des Lehrgangs sind Sie in der Lage, die erforderlichen Beurteilungen in Ihrem Betrieb effektiv zu planen, kostengünstig durchzuführen und zu dokumentieren.