In jedem Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten muss gemäß § 22 SGB VII mindestens ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden – eine zentrale Rolle für Unfallprävention und gelebten Arbeitsschutz. In unserem Grundseminar qualifizieren wir Ihre Mitarbeitenden rechtssicher, praxisnah und handlungsorientiert für diese verantwortungsvolle Aufgabe. Die Teilnehmenden lernen, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen, sicheres Verhalten zu fördern und die Unternehmensleitung aktiv im Arbeits- und Gesundheitsschutz zu unterstützen. Unsere erfahrenen Referent:innen vermitteln die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen, typische Aufgaben sowie praktische Vorgehensweisen im Betriebsalltag – kompakt und verständlich. Das Seminar eignet sich ideal für neue Sicherheitsbeauftragte und Personen, die ihr Wissen auffrischen möchten, und legt die Basis für eine starke Sicherheitskultur im Unternehmen.
Das Seminar wird nach den gültigen gesetzlichen und autonomen Vorschriften durchgeführt. Bei der vorliegenden Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten sind dies unter anderem Vorschriften aus dem Sozialgesetzbuch SGB VII § 22, DGUV Vorschrift 1 sowie die ITC Akademie Grundsätze.
Es sind keine speziellen Vorkenntnisse erforderlich.
Die Schulung richtet sich an:
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Wie präzise sind die Seminarunterlagen?
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Wie beurteilen Sie die Vortragsweise Ihres Referenten?
Wie gut vorbereitet wirkte Ihr Referent?
Wie fachlich sicher wirkte der Referent?
Wie verständlich vermittelte der Referent die Inhalte?
Wie vertiefte der Referent die Inhalte an Beispielen?
Wie gut ist Ihr Referent auf die Fragen der Teilnehmer eingegangen?
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Alle Details zur FlexoptionWird oft zusammen mit Grundseminar für Sicherheitsbeauftragte gebucht.
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