Wenn Unternehmen Mitarbeitenden ein Dienstrad bereitstellen, ist eine jährliche Unterweisung gemäß § 12 ArbSchG und DGUV Information 208-047 verpflichtend. Unsere Dienstfahrrad-Unterweisung sensibilisiert Ihr Team für typische Gefahren, sicherheitsrelevante Verhaltensweisen und wichtige Vorschriften rund um das sichere Fahren – im Straßenverkehr ebenso wie auf dem Betriebsgelände. Auch unsere Online-Schulung vermittelt praxisnah, wie Risiken erkannt und Unfälle vermieden werden können. So erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Pflichten und tragen gleichzeitig zur Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden im täglichen Dienstfahrradgebrauch bei.
Das Seminar wird nach den gültigen gesetzlichen und autonomen Vorschriften durchgeführt. Bei der vorliegenden allgemeinen Sicherheitsunterweisung für Dienstfahrräder sind dies unter anderem das ArbSchG, DGUV Information 208-047 sowie die ITC Akademie Grundsätze.
Fahrrad fahren hält fit, fördert die Gesundheit und ist eine umweltschonende Alternative zum Autofahren. Deshalb bieten immer mehr Unternehmen den Mitarbeitern die Möglichkeit eines Dienstrads an. Allerdings gilt auch hier die Pflicht zur Fahrrad-Unterweisung der Nutzer gemäß §12 des Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der DGUV Information 208-047. Die Dienstfahrrad-Unterweisung weist die Arbeitnehmer auf die Gefahren, Sicherheitsmaßnahmen sowie auf allgemeine Vorschriften zum Thema Fahrradfahren hin. Durch unsere Online-Schulung unterstützen wir Sie, Ihre Mitarbeiter in diesem Thema zu sensibilisieren und vor Gefahren mit dem Dienstfahrrad aufzuklären.
Alle Nutzer eines Dienstfahrrads.
Das Seminar wird nach den gültigen gesetzlichen und autonomen Vorschriften durchgeführt. Bei der vorliegenden allgemeinen Sicherheitsunterweisung für Dienstfahrräder sind dies unter anderem das ArbSchG, DGUV Information 208-047 sowie die ITC Akademie Grundsätze.
Für dieses Seminar gibt es keine gesonderten Voraussetzungen.
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ab 15,00 €
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Heidenheim
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