Fachkraft für Arbeitssicherheit
Betriebsanweisungen sind ein zentrales Instrument im Arbeitsschutz. Je nach Einsatzbereich beziehen sich Betriebsanweisungen unter anderem auf Maschinen und Arbeitsmittel, Tätigkeiten, Gefahrstoffe oder besondere Arbeitsverfahren.
Sie sind unsicher, ob Ihre Betriebsanweisungen aktuell, vollständig oder rechtssicher sind?
Wir erstellen und aktualisieren Ihre Betriebsanweisungen rechtssicher, klar verständlich und so, dass sie im Arbeitsalltag tatsächlich genutzt werden – nicht nur für den Ordner.
Arbeitsschutz wird nicht nur auf dem Papier bewertet, sondern regelmäßig überprüft.
Allein im Jahr 2024 wurden durch die Berufsgenossenschaften 477.899 Prüfungen durchgeführt. Dabei kam es zu 1.199.830 Beanstandungen – ein deutlicher Hinweis darauf, dass organisatorische Mängel im Arbeitsschutz weiterhin häufig festgestellt werden.
Zusätzlich wurden 24.133 Arbeitsunfälle untersucht, bei denen nicht nur technische, sondern insbesondere organisatorische Ursachen eine Rolle spielen.
Betriebsanweisungen zählen dabei zu den zentralen Dokumenten, die bei Prüfungen und Unfallanalysen betrachtet werden. Sie zeigen, ob Gefährdungen erkannt, Schutzmaßnahmen definiert und klare Regeln für den Arbeitsalltag festgelegt wurden.
BG-Prüfungen 2024
477.899
Beanstandungen 2024
1.199.830
Untersuchte Unfälle 2024
24.133
Betriebsanweisungen sind immer dann erforderlich, wenn von Tätigkeiten, Arbeitsmitteln oder Stoffen besondere Gefährdungen ausgehen. Das ist unter anderem der Fall bei:
Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen wir Sie bei der Erstellung und Pflege Ihrer Betriebsanweisungen umfassend und praxisnah:
Die Erstellung von Betriebsanweisungen erfolgt bei uns strukturiert und bedarfsgerecht:
Sie erhalten:
In unserem Rat- und Tatgeber finden Sie verständlich aufbereitete Informationen rund um die Sicherheitsfachkraft: von Aufgaben und rechtlichen Grundlagen über Betreuungsmodelle bis hin zu praktischen Tipps für Unternehmen. So erhalten Sie einen klaren Überblick, wie eine SiFa Ihr Unternehmen sinnvoll entlasten und die Arbeitssicherheit wirksam verbessern kann.
Erfahren Sie, wie aus vermeintlicher Bürokratie wirksamer Schutz und wirtschaftlicher Nutzen entsteht.
Kundenstimmen
Wir arbeiten seit vielen Jahren erfolgreich mit diesem Dienstleister im Bereich Arbeits- und Brandschutz zusammen und sind äußerst zufrieden mit der Zusammenarbeit. Besonders hervorzuheben ist das breite Leistungsspektrum – von Arbeitsschutz und Brandschutz über praxisnahe Schulungen wie Gabelstapler-, Ladungssicherungs- und Kranschulungen.
Die Terminabstimmung erfolgt stets flexibel und zuverlässig, auch bei kurzfristigen Anfragen. Das Team überzeugt durch Fachkompetenz, Engagement und ein durchweg freundliches Auftreten.
Wir schätzen die partnerschaftliche Zusammenarbeit sehr und können den Dienstleister uneingeschränkt weiterempfehlen.
Magnaflux GmbH
Produktion & Fertigung
Weitere Lösungen
Gefahrstoffmanagement umfasst alle organisatorischen, technischen und dokumentarischen Maßnahmen, die erforderlich sind, um Beschäftigte beim Umgang mit Gefahrstoffen zu schützen. Grundlage sind u. a. die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS). Ziel ist es, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen, Risiken zu minimieren und den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen im Arbeitsalltag dauerhaft sicherzustellen.
Klarheit schaffen, Risiken erkennen und den Handlungsbedarf strukturiert ableiten Die IST-Analyse ist eine systematische Bestandsaufnahme des aktuellen Arbeitsschutzniveaus im Unternehmen. Sie zeigt auf, welche gesetzlichen Anforderungen bereits erfüllt sind, wo Handlungsbedarf besteht und welche Maßnahmen priorisiert werden sollten. Im Fokus stehen nicht einzelne Dokumente, sondern das Zusammenspiel von Organisation, Prozessen, Arbeitsmitteln und tatsächlicher Praxis im Betrieb. Wir analysieren den aktuellen Stand Ihres Unternehmens, identifizieren Lücken, Risiken und Handlungsbedarf und schaffen eine belastbare Grundlage für weitere Maßnahmen – transparent, praxisnah und nachvollziehbar.
Psychische Belastungen gehören zu den gesetzlich zu berücksichtigenden Gefährdungen im Arbeitsschutz. Sie sind klar von psychischen Erkrankungen zu unterscheiden: Die Gefährdungsbeurteilung betrachtet Arbeitsbedingungen, nicht die Gesundheit einzelner Personen. Wir unterstützen Unternehmen dabei, psychische Belastungen systematisch zu erfassen, zu bewerten und geeignete Maßnahmen abzuleiten – sachlich, strukturiert und praxisnah.
Die Konzeptentwicklung im Arbeitsschutz beschreibt den strukturierten Aufbau von organisatorischen Regelungen, Zuständigkeiten und Abläufen, die über einzelne Maßnahmen hinausgehen. Ziel ist es, Arbeitsschutz dort verbindlich zu regeln, wo mehrere Prozesse, Beteiligte oder Unternehmen aufeinandertreffen. Ein typisches Beispiel ist der Einsatz von Fremdfirmen: Treffen mehrere Unternehmen mit jeweils eigener Organisation, Verantwortung und Arbeitsweise aufeinander, entsteht ein erhöhter Abstimmungsbedarf. Ohne klare Konzepte kommt es schnell zu Sicherheitslücken, Unklarheiten bei Zuständigkeiten oder widersprüchlichen Regelungen. Genau hier setzen wir mit der Konzeptentwicklung an.
Klare Regeln für sicheres Verladen, Transportieren und Abstellen von Ladung Verladerichtlinien regeln, wie Güter sicher verladen, gesichert und transportiert werden. Sie definieren klare Anforderungen an Arbeitsabläufe, Zuständigkeiten, Hilfsmittel und Sicherheitsmaßnahmen beim Be- und Entladen von Fahrzeugen. Sie dienen sowohl dem Schutz der Beschäftigten als auch der Verkehrssicherheit und sind ein wichtiges organisatorisches Instrument im Arbeitsschutz und in der Logistik. Verladerichtlinien schaffen verbindliche Vorgaben für das sichere Verladen von Gütern. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Einführung praxisnaher Verladerichtlinien – abgestimmt auf Ihre Abläufe, Verkehrsträger und Verantwortlichkeiten.
Die Gefährdungsbeurteilung ist die zentrale Pflicht des Arbeitgebers nach § 5 Arbeitsschutzgesetz und Grundlage aller weiteren Arbeitsschutzmaßnahmen. Sie erfasst und bewertet Gefährdungen an Arbeitsplätzen, Tätigkeiten und Arbeitsmitteln. Sicherheitsbegehungen dienen dabei als wichtiges Instrument, um Gefährdungen vor Ort systematisch zu erkennen und die Gefährdungsbeurteilung praxisnah und aktuell zu gestalten. Wir unterstützen Sie dabei, Gefährdungen systematisch zu erfassen, Risiken realistisch zu bewerten und wirksame Maßnahmen abzuleiten – praxisnah, nachvollziehbar und auf Ihren Betrieb zugeschnitten.
Explosionsschutz umfasst alle technischen, organisatorischen und dokumentarischen Maßnahmen, um die Entstehung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphären zu verhindern oder deren Auswirkungen zu begrenzen. Explosionsgefahren können in nahezu allen Branchen entstehen, in denen mit brennbaren Substanzen gearbeitet wird. Dazu zählen nicht nur klassische Gefahrstoffe, sondern auch zahlreiche Einsatzstoffe, Zwischenprodukte, Endprodukte und Reststoffe, die im alltäglichen Arbeitsprozess anfallen – etwa Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube. Wir unterstützen Sie beim Aufbau eines strukturierten und rechtssicheren Explosionsschutzes, angepasst an Ihre Prozesse, Stoffe und betrieblichen Rahmenbedingungen.
Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich.
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