Rechtssichere Betriebsanweisungen | Ihr Sicherheitspartner ITC Graf
Rechtssichere Betriebsanweisungen für Unternehmen
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Betriebsanweisungen

 

Betriebsanweisungen sind ein zentrales Instrument im Arbeitsschutz. Je nach Einsatzbereich beziehen sich Betriebsanweisungen unter anderem auf Maschinen und Arbeitsmittel, Tätigkeiten, Gefahrstoffe oder besondere Arbeitsverfahren.

 

Sie sind unsicher, ob Ihre Betriebsanweisungen aktuell, vollständig oder rechtssicher sind?

 

Wir erstellen und aktualisieren Ihre Betriebsanweisungen rechtssicher, klar verständlich und so, dass sie im Arbeitsalltag tatsächlich genutzt werden – nicht nur für den Ordner.

Arbeitsschutz wird nicht nur auf dem Papier bewertet, sondern regelmäßig überprüft.


Allein im Jahr 2024 wurden durch die Berufsgenossenschaften 477.899 Prüfungen durchgeführt. Dabei kam es zu 1.199.830 Beanstandungen – ein deutlicher Hinweis darauf, dass organisatorische Mängel im Arbeitsschutz weiterhin häufig festgestellt werden.


Zusätzlich wurden 24.133 Arbeitsunfälle untersucht, bei denen nicht nur technische, sondern insbesondere organisatorische Ursachen eine Rolle spielen.

 

Betriebsanweisungen zählen dabei zu den zentralen Dokumenten, die bei Prüfungen und Unfallanalysen betrachtet werden. Sie zeigen, ob Gefährdungen erkannt, Schutzmaßnahmen definiert und klare Regeln für den Arbeitsalltag festgelegt wurden.

BG-Prüfungen 2024

477.899

Beanstandungen 2024

1.199.830

Untersuchte Unfälle 2024

24.133

Wann sind Betriebsanweisungen erforderlich?

Betriebsanweisungen sind immer dann erforderlich, wenn von Tätigkeiten, Arbeitsmitteln oder Stoffen besondere Gefährdungen ausgehen. Das ist unter anderem der Fall bei:

  • dem Einsatz von Maschinen und technischen Anlagen
  • Tätigkeiten mit Gefahrstoffen oder biologischen Arbeitsstoffen
  • besonderen Arbeitsverfahren oder erhöhten Risiken
  • neuen oder geänderten Arbeitsmitteln und Prozessen
  • behördlichen oder BG-Prüfungen

Was wir für Sie übernehmen

Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen wir Sie bei der Erstellung und Pflege Ihrer Betriebsanweisungen umfassend und praxisnah:

  • Erstellung rechtssicherer Betriebsanweisungen auf Basis der Gefährdungsbeurteilung
  • Anpassung an Ihre konkreten Tätigkeiten, Arbeitsmittel und Arbeitsplätze
  • Überarbeitung und Aktualisierung bestehender Betriebsanweisungen
  • Abstimmung mit relevanten Vorschriften (z. B. ArbSchG, BetrSichV, GefStoffV, TRBS, TRGS)
  • Einheitliche Struktur, klare Sprache und verständliche Darstellung
  • Integration in Ihr bestehendes Arbeitsschutz- und Dokumentationssystem

So läuft die Zusammenarbeit mit ITC Graf ab

Die Erstellung von Betriebsanweisungen erfolgt bei uns strukturiert und bedarfsgerecht:

  1. IST-Analyse
    Prüfung vorhandener Betriebsanweisungen und relevanter Gefährdungen
  2. Abstimmung des Bedarfs
    Festlegung, für welche Tätigkeiten, Maschinen oder Stoffe Betriebsanweisungen erforderlich sind
  3. Erstellung oder Aktualisierung
    Ausarbeitung rechtssicherer und praxisnaher Betriebsanweisungen
  4. Abstimmung & Freigabe
    Gemeinsame Durchsicht und Anpassung an betriebliche Besonderheiten
  5. Integration in den Arbeitsalltag
    Übergabe in strukturierter Form zur weiteren Nutzung im Betrieb

Das Ergebnis für Ihr Unternehmen

Sie erhalten:

  • rechtssichere, aktuelle Betriebsanweisungen
  • klare und verständliche Informationen für Ihre Mitarbeitenden
  • eine saubere Dokumentationsgrundlage für Prüfungen und Audits
  • reduzierte Haftungs- und Organisationsrisiken
  • Betriebsanweisungen, die im Alltag praktikabel sind

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ja. Betriebsanweisungen sind in verschiedenen Rechtsvorschriften gefordert, unter anderem im Arbeitsschutzgesetz, in der Betriebssicherheitsverordnung und in der Gefahrstoffverordnung. Sie sind Teil der Pflichten des Arbeitgebers.
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