Psychische Belastungen entstehen durch die Gestaltung der Arbeit, der Arbeitsorganisation, soziale Faktoren oder Umgebungsbedingungen. Dazu zählen unter anderem Arbeitsmenge, Zeitdruck, Arbeitsabläufe, Verantwortung, Kommunikation oder wechselnde Anforderungen.
Psychische Belastungen gehören zu den gesetzlich zu berücksichtigenden Gefährdungen im Arbeitsschutz. Sie sind klar von psychischen Erkrankungen zu unterscheiden: Die Gefährdungsbeurteilung betrachtet Arbeitsbedingungen, nicht die Gesundheit einzelner Personen.
Wir unterstützen Unternehmen dabei, psychische Belastungen systematisch zu erfassen, zu bewerten und geeignete Maßnahmen abzuleiten – sachlich, strukturiert und praxisnah.
Psychische Belastungen sind verbindlicher Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz. Sie betreffen damit alle bei den Berufsgenossenschaften versicherten Unternehmen und Einrichtungen – über 3 Millionen bundesweit.
Die gesellschaftliche Relevanz des Themas ist hoch: Nach Angaben des Statistischen Bundesamts wurden im Jahr 2023 deutschlandweit 69.445 Todesfälle im Zusammenhang mit psychischen und Verhaltensstörungen registriert. Auch wenn diese Zahl nicht ausschließlich arbeitsbedingt ist, verdeutlicht sie die Bedeutung psychischer Gesundheit insgesamt.
Gleichzeitig zeigen arbeitsbezogene Daten den direkten Einfluss auf Unternehmen: Laut DAK lag die durchschnittliche Arbeitsunfähigkeit im Jahr 2024 bei rund 33 Tagen je Fall aufgrund psychischer Erkrankungen. Psychische Belastungen zählen damit zu den häufigsten Ursachen für langanhaltende Ausfallzeiten.
Vor diesem Hintergrund gewinnt die sachliche, strukturierte Beurteilung psychischer Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung an Bedeutung – nicht als Gesundheitsdiagnose, sondern als präventives Instrument zur Gestaltung gesunder Arbeitsbedingungen.
Beanstandungen bei BG-Prüfungen 2024
1.199.830
AU-Tage im Durchschnitt wegen psychischer Erkrankungen 2024
33
Todesfälle durch psychische und Verhaltensstörungen 2023
69.445
Eine Beurteilung ist erforderlich:
Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen wir Sie bei der Beurteilung psychischer Belastungen strukturiert und rechtssicher:
Unser Vorgehen ist transparent und auf Akzeptanz im Betrieb ausgelegt:
Sie erhalten:
Erstklassige Informationen rund um Arbeitsschutz, Brandschutz und co. - bequem per E-Mail und garantiert kein Spam.