Psychische Belastungen – rechtssicher beurteilen durch externen SiFa
Beurteilung psychischer Belastungen
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Psychische Belastungen

 

Psychische Belastungen entstehen durch die Gestaltung der Arbeit, der Arbeitsorganisation, soziale Faktoren oder Umgebungsbedingungen. Dazu zählen unter anderem Arbeitsmenge, Zeitdruck, Arbeitsabläufe, Verantwortung, Kommunikation oder wechselnde Anforderungen.

 

Psychische Belastungen gehören zu den gesetzlich zu berücksichtigenden Gefährdungen im Arbeitsschutz. Sie sind klar von psychischen Erkrankungen zu unterscheiden: Die Gefährdungsbeurteilung betrachtet Arbeitsbedingungen, nicht die Gesundheit einzelner Personen.

 

Wir unterstützen Unternehmen dabei, psychische Belastungen systematisch zu erfassen, zu bewerten und geeignete Maßnahmen abzuleiten – sachlich, strukturiert und praxisnah.

Psychische Belastungen sind verbindlicher Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz. Sie betreffen damit alle bei den Berufsgenossenschaften versicherten Unternehmen und Einrichtungen – über 3 Millionen bundesweit.

 

Die gesellschaftliche Relevanz des Themas ist hoch: Nach Angaben des Statistischen Bundesamts wurden im Jahr 2023 deutschlandweit 69.445 Todesfälle im Zusammenhang mit psychischen und Verhaltensstörungen registriert. Auch wenn diese Zahl nicht ausschließlich arbeitsbedingt ist, verdeutlicht sie die Bedeutung psychischer Gesundheit insgesamt.

 

Gleichzeitig zeigen arbeitsbezogene Daten den direkten Einfluss auf Unternehmen: Laut DAK lag die durchschnittliche Arbeitsunfähigkeit im Jahr 2024 bei rund 33 Tagen je Fall aufgrund psychischer Erkrankungen. Psychische Belastungen zählen damit zu den häufigsten Ursachen für langanhaltende Ausfallzeiten.

 

Vor diesem Hintergrund gewinnt die sachliche, strukturierte Beurteilung psychischer Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung an Bedeutung – nicht als Gesundheitsdiagnose, sondern als präventives Instrument zur Gestaltung gesunder Arbeitsbedingungen.

Beanstandungen bei BG-Prüfungen 2024

1.199.830

AU-Tage im Durchschnitt wegen psychischer Erkrankungen 2024

33

Todesfälle durch psychische und Verhaltensstörungen 2023

69.445

Wann ist eine Beurteilung psychischer Belastungen erforderlich?

Eine Beurteilung ist erforderlich:

  • im Rahmen der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung
  • bei organisatorischen Veränderungen (z. B. neue Abläufe, Umstrukturierungen)
  • bei neuen Tätigkeiten oder Arbeitszeitmodellen
  • bei auffälligen Belastungssituationen im Betrieb
  • bei behördlichen oder BG-Prüfungen

Was wir für Sie übernehmen

Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen wir Sie bei der Beurteilung psychischer Belastungen strukturiert und rechtssicher:

  • Auswahl eines geeigneten, praxiserprobten Erhebungsverfahrens
  • Erfassung arbeitsbedingter psychischer Belastungen
  • Moderation von Workshops oder Interviews (gruppenbezogen, anonymisiert)
  • Auswertung und Bewertung der Ergebnisse
  • Ableitung geeigneter organisatorischer Maßnahmen
  • Dokumentation im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung
  • Unterstützung bei der Fortschreibung

So läuft die Zusammenarbeit mit ITC Graf ab

Unser Vorgehen ist transparent und auf Akzeptanz im Betrieb ausgelegt:

  1. IST-Analyse
    Prüfung bestehender Gefährdungsbeurteilungen und Rahmenbedingungen
  2. Festlegung der Methode
    Auswahl eines passenden Verfahrens (z. B. Workshop, Befragung, Beobachtung)
  3. Erhebung & Bewertung
    Strukturierte Erfassung arbeitsbedingter Belastungsfaktoren
  4. Maßnahmenableitung
    Entwicklung konkreter, umsetzbarer Verbesserungen
  5. Dokumentation & Fortschreibung
    Integration in die Gefährdungsbeurteilung und regelmäßige Überprüfung

Das Ergebnis für Ihr Unternehmen

Sie erhalten:

  • eine rechtssichere Beurteilung psychischer Belastungen
  • nachvollziehbare, dokumentierte Ergebnisse
  • konkrete Ansatzpunkte zur Verbesserung von Arbeitsbedingungen
  • eine belastbare Grundlage für Prüfungen
  • Klarheit statt Unsicherheit bei einem sensiblen Thema

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ja. Die Berücksichtigung psychischer Belastungen ist verpflichtender Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz.
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