Sicherheitstechnische Betreuung

Sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2

Die betriebliche Arbeitssicherheit muss in jedem Unternehmen eine Rolle spielen. Schließlich ist man als Unternehmern: in für die Sicherheit der Mitarbeiter: innen zuständig. Ein wichtiger Punkt der Arbeitssicherheit ist die sicherheitstechnische Betreuung. Die sicherheitstechnische Betreuung ist enorm wichtig, um die Sicherheit der Mitarbeiter: innen zu gewährleisten. Da krankheitsbedingte Ausfälle von Mitarbeiter: innen teuer sind und den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens negativ beeinflussen, ist ein sicherer Umgang im Arbeitsalltag äußerst wichtig. Beschäftigen Sie mehr als einen Mitarbeitenden, sind Sie dazu verpflichtet, eine sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 durchzuführen. Hier erfahren Sie alle Informationen zur sicherheitstechnischen Betreuung.

Im Detail

Die sicherheitstechnische Betreuung genau erklärt

Je mehr Mitarbeiter: innen bei einer sicherheitstechnischen Betreuung dabei sind, desto besser. Schließlich wird das gesamte Arbeitsumfeld Ihres Betriebes ganz genau inspiziert. Die Betreuung wird von einer befähigten Person durchgeführt.

Wie genau die sicherheitstechnische Betreuung abläuft, ist von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich. Der Ablauf richtet sich nämlich nach der Anzahl der Mitarbeiter: innen. In der DGUV Vorschrift 2 wurden alle Regelungen diesbezüglich festgehalten.

Ihre Sicherheit im Mittelpunkt

Die sicherheitstechnische Betreuung durch die ITC

Die sicherheitstechnische Betreuung ist ein wichtiger Aspekt in der Arbeitswelt, um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden. Durch die regelmäßige Überprüfung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen können potenzielle Gefahrenquellen erkannt und beseitigt werden.

Individuelle Beratung

Eine sicherheitstechnische Betreuung bietet eine individuelle Beratung und Unterstützung für jedes Unternehmen, um die spezifischen Anforderungen und Bedürfnisse zu erfüllen.

Erfahrung & Know-how

> 30 Jahre Erfahrung und Know-how im Arbeits- und Gesundheitsschutz

Kundennähe

Die ITC Graf GmbH legt großen Wert auf eine enge Zusammenarbeit mit ihren Kunden und ist stets bemüht, deren individuellen Anforderungen und Bedürfnisse zu erfüllen.

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Mehr als 30.000+ begeisterte Kunden - pro Jahr

“Die Ansprechpartner der ITC waren immer verfügbar, um Fragen zu beantworten und uns bei der Umsetzung von Maßnahmen zu unterstützen”

Marcus Wieder

“Ich war meinen Kranschein bei ITC machen. Es war alles sehr gut organisiert und der Unterricht war auch sehr interessant. Sehr gute Unterrichtsräume.”

Marko Zubak

“Ich hatte jetzt schon mehrere Schulungen bei ITC. Jährliche Staplerschulung, Ladungssicherung im Betrieb und Brandschutz und Räumungshelfer bei ITC vor Ort. Ich bin bis jetzt jedesmal mehr als zufrieden gewesen. Besonders die Brandschutz und Räumungshelfer Schulung hat mir sehr gut gefallen. Super Dozenten und Schulungsräume in Heidenheim.”

Walter Eugen

“Das Schulungsmaterial von ITC ist gut strukturiert und leicht verständlich, auch für Personen ohne Vorkenntnisse auf dem jeweiligen Gebiet.”

Marta K

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Inhaltsverzeichnis

Einleitung

In der modernen Arbeitswelt ist Sicherheit kein Zufall, sondern das Ergebnis gezielter Maßnahmen und umfassender Betreuung. Die sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 bildet das Rückgrat eines effektiven Arbeitsschutzmanagements, das Unfälle verhindert und die Gesundheit der Mitarbeiter schützt. In diesem Artikel erkunden wir, wie Unternehmen durch proaktive Sicherheitsstrategien nicht nur gesetzlichen Anforderungen gerecht werden, sondern auch eine Kultur der Sicherheit und des Wohlbefindens fördern können.

Was versteht man unter sicherheitstechnischer Betreuung?

Sicherheitstechnische Betreuung umfasst Maßnahmen und Dienstleistungen, die darauf ausgerichtet sind, die Arbeitsumgebung sicher zu gestalten. Dies beinhaltet die Identifikation von Gefahren, die Durchführung von Risikoanalysen, die Entwicklung von Sicherheitskonzepten und die Schulung der Mitarbeiter.

Die Bedeutung der DGUV Vorschrift 2

Die DGUV Vorschrift 2 ist eine zentrale Richtlinie für die sicherheitstechnische Betreuung in Deutschland. Sie definiert, wie Betriebe ihre Arbeitsschutzorganisation durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit gestalten müssen, um ein hohes Maß an Sicherheit und Gesundheitsschutz zu gewährleisten.

Wer benötigt sicherheitstechnische Betreuung?

Jedes Unternehmen, das Mitarbeiter beschäftigt, steht in der Verantwortung, diese vor arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und Unfällen zu schützen. Die Anforderungen können je nach Branche und Betriebsgröße variieren, aber die Grundprinzipien der Prävention und des Schutzes gelten universell.

Kernkomponenten der sicherheitstechnischen Betreuung

  1. Gefährdungsbeurteilung: Der erste Schritt zu einem sicheren Arbeitsplatz ist die Bewertung potenzieller Risiken.
  2. Maßnahmenplanung: Basierend auf der Gefährdungsbeurteilung werden spezifische Maßnahmen entwickelt, um Risiken zu minimieren.
  3. Schulung und Unterweisung: Mitarbeiter müssen regelmäßig über Sicherheitspraktiken informiert und geschult werden.
  4. Notfallmanagement: Vorbereitung auf Notfälle durch regelmäßige Drills und klare Kommunikationspläne.
  5. Dokumentation und Überprüfung: Alle Sicherheitsmaßnahmen und -vorfälle müssen dokumentiert und regelmäßig überprüft werden, um die Effektivität zu sichern.

Wie implementiert man eine erfolgreiche sicherheitstechnische Betreuung?

Schritt 1: Analyse der Arbeitsumgebung Erkennen Sie alle potenziellen Gefahrenquellen in Ihrem Betrieb.

Schritt 2: Entwicklung eines Sicherheitskonzepts Erstellen Sie einen detaillierten Plan zur Minimierung der identifizierten Risiken.

Schritt 3: Schulung der Mitarbeiter Investieren Sie in die Ausbildung Ihrer Mitarbeiter, um ein bewusstes und sicheres Arbeitsverhalten zu fördern.

Schritt 4: Kontinuierliche Verbesserung Die Sicherheitsprozesse sollten regelmäßig auf ihre Aktualität und Wirksamkeit überprüft werden.

Häufig gestellte Fragen zur sicherheitstechnischen Betreuung

  1. Was beinhaltet eine Gefährdungsbeurteilung?
    • Die Gefährdungsbeurteilung umfasst die systematische Erfassung und Bewertung aller Risiken, die in einem Arbeitsumfeld auftreten können.
  2. Wer führt die sicherheitstechnische Betreuung durch?
    • Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder externe Dienstleister, die in den Methoden der Risikobewertung und Unfallverhütung geschult sind.
  3. Wie oft muss die sicherheitstechnische Betreuung aktualisiert werden?
    • Die Aktualisierungsfrequenz hängt von den spezifischen Risiken des Unternehmens ab, sollte aber mindestens jährlich erfolgen.
  4. Gibt es Unterschiede in der Betreuung je nach Unternehmensgröße?
    • Ja, größere Unternehmen mit höheren Risiken benötigen umfassendere Betreuungsstrategien als kleinere Betriebe.
  5. Kann sicherheitstechnische Betreuung zur Kostenreduktion beitragen?
    • Ja, indem sie Unfälle und damit verbundene Kosten verhindert, kann sie langfristig zu erheblichen Einsparungen führen.
  6. Was passiert, wenn die DGUV Vorschrift 2 nicht eingehalten wird?
    • Unternehmen können mit Bußgeldern belegt werden und laufen Gefahr, bei Arbeitsunfällen rechtlich belangt zu werden.

Sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2

Die betriebliche Arbeitssicherheit muss in jedem Unternehmen eine Rolle spielen. Schließlich ist man als Unternehmern: in für die Sicherheit der Mitarbeiter: innen zuständig. Ein wichtiger Punkt der Arbeitssicherheit ist die sicherheitstechnische Betreuung. Die sicherheitstechnische Betreuung ist enorm wichtig, um die Sicherheit der Mitarbeiter: innen zu gewährleisten. Da krankheitsbedingte Ausfälle von Mitarbeiter: innen teuer sind und den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens negativ beeinflussen, ist ein sicherer Umgang im Arbeitsalltag äußerst wichtig. Beschäftigen Sie mehr als einen Mitarbeitenden, sind Sie dazu verpflichtet, eine sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 durchzuführen. Hier erfahren Sie alle Informationen zur sicherheitstechnischen Betreuung.

Die sicherheitstechnische Betreuung genau erklärt

Je mehr Mitarbeiter: innen bei einer sicherheitstechnischen Betreuung dabei sind, desto besser. Schließlich wird das gesamte Arbeitsumfeld Ihres Betriebes ganz genau inspiziert. Die Betreuung wird von einer befähigten Person durchgeführt. Wie genau die sicherheitstechnische Betreuung abläuft, ist von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich. Der Ablauf richtet sich nämlich nach der Anzahl der Mitarbeiter: innen. In der DGUV Vorschrift 2 wurden alle Regelungen diesbezüglich festgehalten.

Sicherheitstechnische Betreuung: Diese Modelle gibt es

Je nachdem, wie viele Mitarbeiter: innen Sie in Ihrem Betrieb beschäftigen, wird der Umfang der sicherheitstechnischen Betreuung bestimmt. Besitzen Sie lediglich einen Kleinbetrieb, müssen Sie sich auch um eine sicherheitstechnische Betreuung für Kleinbetriebe kümmern. Die Anzahl Ihrer Mitarbeiter: innen entscheidet darüber, welches Modell Sie wählen können. Sollten Sie weniger als zehn Mitarbeiter: innen beschäftigen, können Sie zwischen dem Unternehmermodell und der Regelbetreuung wählen. Sollten Sie mehr als 50 Mitarbeiter: innen haben, müssen Sie sich für die Regelbetreuung entscheiden. Doch was erwartet Sie, wenn Sie sich für ein Modell der sicherheitstechnischen Betreuung entscheiden?

Bei der Regelbetreuung können Sie selbst entscheiden, inwiefern Sie die Betreuung in Anspruch nehmen. Bei der Grundbetreuung muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. Außerdem bekommen Sie die Unterstützung von Betriebsärzt: innen und Fachkräften für Arbeitssicherheit. Ebenso können größere Unternehmen das Modell Regelbetreuung wählen. Für die Grundbetreuung gelten feste Einsatzzeiten. Damit alle Betriebe dieser Größe ungefähr die gleiche Grundanforderung haben, müssen die wesentlichen Aufgaben aus den §3 und 6 ASiG berücksichtigt werden. Die Grundbetreuung wird um die betriebsspezifische Betreuung ergänzt. In diesem Fall können Sie die sicherheitstechnische Betreuung ideal an Ihren Betrieb anpassen.

Schließlich können Sie die Inhalte, den zeitlichen Umfang und die Aufgaben selbst festlegen. Für Unternehmen ab 50 Mitarbeiter: innen gibt es die Alternative bedarfsorientierte Betreuung. Der gesamte Arbeits- und Gesundheitsschutz wird von den Unternehmer: innen selbst in die Hand genommen.

Ablauf einer sicherheitstechnischen Betreuung

Jedes Unternehmen ist dazu verpflichtet, eine sicherheitstechnische Betreuung in Anspruch zu nehmen. Da jedes Unternehmen unterschiedlich ist, muss eine individuelle Betreuung erfolgen. Demnach muss eine Fachkraft für den Arbeitsschutz Ihre persönliche Situation analysieren und eine maßgeschneiderte Lösung anbieten. Damit Sie möglichst viel Wissen aus einer sicherheitstechnischen Betreuung mitnehmen, ist es sinnvoll, wenn Brandschutz-Profis und Umweltschutz-Experten: innen ebenfalls teilnehmen. Lassen Sie sich diesbezüglich praxisnah beraten, denn die Arbeitssicherheit zum Schutz der Mitarbeitenden spielt für jedes Unternehmen eine große Rolle. Wichtig ist in erster Linie, dass Ihr Betrieb oder auch Ihre Baustelle gründlich betrachtet wird. Durch eine gründliche Begehung können Arbeitsunfälle bestmöglich verhindert werden.

Durch eine sicherheitstechnische Betreuung wird die Arbeitssicherheit im Allgemeinen erhöht. In einigen Branchen muss eine solche Betreuung zu bestimmten Meilensteinen stattfinden. So muss zum Beispiel beim Bau eines Gebäudes eine Begehung stattfinden, wenn die Baugrube gefüllt oder die Fliesen gelegt wurden. Führen Sie die Begehung nach einem besonderen Meilenstein durch, sorgen Sie dafür, dass Ihre Mitarbeiter: innen in Ihrem Unternehmen sicher arbeiten können. Neben der Begehung einer Baustelle müssen auch einige Betriebe überprüft werden. So müssen in bestimmten Betrieben regelmäßig Hygienebegehungen veranlasst werden. Doch auch werden Begehungen durchgeführt, um eine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung aufsetzen zu können.

Da bei einer sicherheitstechnischen Betreuung die Gefährdungen beurteilt werden können, müssen diese zwingend regelmäßig stattfinden. Wurden Mängel entdeckt, sind Sie dazu gezwungen, passende Schutzmaßnahmen durchzuführen. Wichtig bei der Gefährdungsbeurteilung ist, dass auch hier eine Dokumentation erfolgen muss. Beziehen Sie alle Mitarbeitenden in diesen Prozess ein. Je mehr Arbeitnehmer: innen anwesend sind, desto größer ist die Akzeptanz und Aufmerksamkeit möglicher Gefahren gegenüber.

Sicherheitstechnische Betreuung: Anbieter beauftragen für mehr Arbeitssicherheit

Es besteht die Möglichkeit, eine Person einzustellen, die für die sicherheitstechnische Betreuung zuständig ist. Allerdings können Sie auch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit mit der sicherheitstechnischen Betreuung beauftragen. Die externe Fachkraft ist zu 100 Prozent für die rechtliche Sicherheit in einem Betrieb zuständig. Außerdem werden Ihre Mitarbeiter: innen vor Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen geschützt. Bevor Sie jedoch einfach irgendeine Fachkraft mit dieser äußerst wichtigen Aufgabe beauftragen, sollten Sie sich die besonderen Qualifikationen des Anbieters anschauen. Ebenso sollte Ihre schriftliche Beauftragung nachvollziehbar sein, so können während der weiteren Zusammenarbeit keine Unstimmigkeiten entstehen. Wenn Sie eine externe Fachkraft mit der Durchführung der sicherheitstechnischen Betreuung beauftragen, müssen Sie darauf achten, dass die Mindesteinsatzzeiten beachtet werden. Beachten Sie, dass Fahrtzeiten laut DGUV Vorschrift 2 keine Einsatzzeiten sind.

Dementsprechend dürfen Sie diese nicht angeben. Jedes Unternehmen sollte die Gesundheit der Mitarbeiter: innen ernst nehmen. Aus diesem Grund ist eine sicherheitstechnische Betreuung dringend durchzuführen. Stellen Sie Ihren Mitarbeiter: innen eine gesundheitsgerechte Einrichtung zur Verfügung und achten Sie auf eine sichere Gestaltung der Arbeitsabläufe.

Haben Sie noch Fragen? Dann setzen Sie sich gerne mit uns in Kontakt.

Schlussfolgerung

Eine effektive sicherheitstechnische Betreuung ist entscheidend für den Schutz der Mitarbeiter und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Durch die Implementierung der in diesem Artikel beschriebenen Maßnahmen können Unternehmen eine sichere und gesundheitsfördernde Arbeitsumgebung schaffen, die nicht nur die Produktivität steigert, sondern auch das allgemeine Wohlbefinden verbessert.

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