Sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV V2
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Fachkraft für Arbeitssicherheit nach DGUV Vorschrift 2

Arbeitsschutz

Sicherheitstechnische Betreuung

Unternehmen sind verpflichtet, eine sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 sicherzustellen. Diese Betreuung besteht aus der sicherheitstechnischen Unterstützung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und der arbeitsmedizinischen Betreuung durch den Betriebsarzt. Sie dient dazu, Arbeitsschutz gesetzeskonform, systematisch und dauerhaft zu organisieren.

Kunden jeder Größe und Branche vertrauen auf unsere Lösungen.

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Fachkraft für Arbeitssicherheit

Unsere Leistungen in der
sicherheitstechnischen Betreuung

Im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung unterstützen unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit Unternehmen dabei, ihre gesetzlichen Pflichten nach DGUV Vorschrift 2 strukturiert und bedarfsgerecht umzusetzen. Unsere Leistungen lassen sich modular kombinieren – von der laufenden Betreuung bis zur gezielten Unterstützung bei einzelnen Themen oder Projekten.

  • Regelmäßige sicherheitstechnische Betriebsbegehungen
  • Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
  • Erstellung und Pflege arbeitsschutzrelevanter Dokumente
  • Beratung der Unternehmensleitung und verantwortlicher Führungskräfte
  • Mitwirkung im Arbeitsschutzausschuss (ASA)
  • Begleitung von Behörden- und BG-Prüfungen
  • Unterstützung bei der Auswahl und Einführung von PSA
  • Analyse von Arbeitsunfällen und Beinaheereignissen

9 Module · flexibel kombinierbar

Unsere Module in der
sicherheitstechnischen Betreuung

Unsere Leistungen in der sicherheitstechnischen Betreuung sind modular aufgebaut und lassen sich flexibel nach Bedarf kombinieren. Einzelne Module können projektbezogen beauftragt oder als Ergänzung zur laufenden Betreuung eingesetzt werden – passgenau abgestimmt auf Ihren Betrieb.

Psychische Belastungen 01

Psychische Belastungen

Psychische Belastungen gehören zu den gesetzlich zu berücksichtigenden Gefährdungen im Arbeitsschutz. Sie sind klar von psychischen Erkrankungen zu unterscheiden: Die Gefährdungsbeurteilung betrachtet Arbeitsbedingungen, nicht die Gesundheit einzelner Personen. Unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen Unternehmen bei systematischer Erfassung der Gefährdungen am Arbeitsplatz. Nach fachlicher Bewertung werden geeignete Maßnahmen abgeleitet – sachlich, strukturiert und sofort umsetzbar.

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Gefährdungsbeurteilung 02

Gefährdungsbeurteilung

Seit über 30 Jahren unterstützen wir Unternehmen bei dem Thema und erstellen die Grundlage aller weiteren Arbeitsschutzmaßnahmen. Psychische Belastung an Arbeitsplätzen, Betriebsanweisungen, Gefährdungen für bestimmte Tätigkeiten und Arbeitsmitteln, wir begleiten Kunden und fassen sichtbare oder potenzielle Gefährdungen systematisch zusammen, um Risiken realistisch zu bewerten und wirksame Maßnahmen abzuleiten – praxisnah, nachvollziehbar und auf Ihren Betrieb zugeschnitten.

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Gefahrstoffmanagement 03

Gefahrstoffmanagement

Gefahrstoffmanagement umfasst alle organisatorischen, technischen und dokumentarischen Maßnahmen, die erforderlich sind, um Beschäftigte beim Umgang mit Gefahrstoffen zu schützen. Grundlage sind u. a. die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS). Ziel ist es, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen, Risiken zu minimieren und den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen im Arbeitsalltag dauerhaft sicherzustellen.

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Ist-Analysen im Betrieb 04

Ist-Analysen im Betrieb

Klarheit schaffen, Risiken erkennen und den Handlungsbedarf strukturiert ableiten Die IST-Analyse ist eine systematische Bestandsaufnahme des aktuellen Arbeitsschutzniveaus im Unternehmen. Sie zeigt auf, welche gesetzlichen Anforderungen bereits erfüllt sind, wo Handlungsbedarf besteht und welche Maßnahmen priorisiert werden sollten. Im Fokus stehen nicht einzelne Dokumente, sondern das Zusammenspiel von Organisation, Prozessen, Arbeitsmitteln und tatsächlicher Praxis im Betrieb. Wir analysieren den aktuellen Stand Ihres Unternehmens, identifizieren Lücken, Risiken und Handlungsbedarf und schaffen eine belastbare Grundlage für weitere Maßnahmen – transparent, praxisnah und nachvollziehbar.

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Konzeptentwicklung im Arbeitsschutz 05

Konzeptentwicklung im Arbeitsschutz

 Die Konzeptentwicklung im Arbeitsschutz beschreibt den strukturierten Aufbau von organisatorischen Regelungen, Zuständigkeiten und Abläufen, die über einzelne Maßnahmen hinausgehen. Ziel ist es, Arbeitsschutz dort verbindlich zu regeln, wo mehrere Prozesse, Beteiligte oder Unternehmen aufeinandertreffen.Ein typisches Beispiel ist der Einsatz von Fremdfirmen: Treffen mehrere Unternehmen mit jeweils eigener Organisation, Verantwortung und Arbeitsweise aufeinander, entsteht ein erhöhter Abstimmungsbedarf. Ohne klare Konzepte kommt es schnell zu Sicherheitslücken, Unklarheiten bei Zuständigkeiten oder widersprüchlichen Regelungen. Genau hier setzen wir mit der Konzeptentwicklung an.

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Verladerichtlinien 06

Verladerichtlinien

Klare Regeln für sicheres Verladen, Transportieren und Abstellen von Ladung Verladerichtlinien regeln, wie Güter sicher verladen, gesichert und transportiert werden. Sie definieren klare Anforderungen an Arbeitsabläufe, Zuständigkeiten, Hilfsmittel und Sicherheitsmaßnahmen beim Be- und Entladen von Fahrzeugen. Sie dienen sowohl dem Schutz der Beschäftigten als auch der Verkehrssicherheit und sind ein wichtiges organisatorisches Instrument im Arbeitsschutz und in der Logistik. Verladerichtlinien schaffen verbindliche Vorgaben für das sichere Verladen von Gütern. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Einführung praxisnaher Verladerichtlinien – abgestimmt auf Ihre Abläufe, Verkehrsträger und Verantwortlichkeiten.

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Explosionsschutz 07

Explosionsschutz

Explosionsschutz umfasst alle technischen, organisatorischen und dokumentarischen Maßnahmen, um die Entstehung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphären zu verhindern oder deren Auswirkungen zu begrenzen. Explosionsgefahren können in nahezu allen Branchen entstehen, in denen mit brennbaren Substanzen gearbeitet wird. Dazu zählen nicht nur klassische Gefahrstoffe, sondern auch zahlreiche Einsatzstoffe, Zwischenprodukte, Endprodukte und Reststoffe, die im alltäglichen Arbeitsprozess anfallen – etwa Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube. Wir unterstützen Sie beim Aufbau eines strukturierten und rechtssicheren Explosionsschutzes, angepasst an Ihre Prozesse, Stoffe und betrieblichen Rahmenbedingungen.

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Betriebsanweisung 08

Betriebsanweisung

Betriebsanweisungen sind ein zentrales Instrument im Arbeitsschutz. Je nach Einsatzbereich beziehen sich Betriebsanweisungen unter anderem auf Maschinen und Arbeitsmittel, Tätigkeiten, Gefahrstoffe oder besondere Arbeitsverfahren. Sie sind unsicher, ob Ihre Betriebsanweisungen aktuell, vollständig oder rechtssicher sind? Wir erstellen und aktualisieren Ihre Betriebsanweisungen rechtssicher, klar verständlich und so, dass sie im Arbeitsalltag tatsächlich genutzt werden – nicht nur für den Ordner.

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Individuelle Wünsche? 09

Individuelle Wünsche?

Arbeitsschutz-Module nach Bedarf – praxisnah, rechtssicher, individuell kombinierbarOb Unterweisungen, Schallpegelmessungen, Baustellenaudits oder Arbeitsschutzmanagement: ITC Dienstleistungen unterstützt Unternehmen genau dort, wo Handlungsbedarf besteht – modular, effizient und auf Ihre betrieblichen Anforderungen abgestimmt.

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Das sagen unsere Kunden

Eigene Bewertung abgeben

Wir arbeiten seit vielen Jahren erfolgreich mit diesem Dienstleister im Bereich Arbeits- und Brandschutz zusammen und sind äußerst zufrieden mit der Zusammenarbeit. Besonders hervorzuheben ist das breite Leistungsspektrum – von Arbeitsschutz und Brandschutz über praxisnahe Schulungen wie Gabelstapler-, Ladungssicherungs- und Kranschulungen.
 

Die Terminabstimmung erfolgt stets flexibel und zuverlässig, auch bei kurzfristigen Anfragen. Das Team überzeugt durch Fachkompetenz, Engagement und ein durchweg freundliches Auftreten.
 

Wir schätzen die partnerschaftliche Zusammenarbeit sehr und können den Dienstleister uneingeschränkt weiterempfehlen.

Magnaflux GmbH

Produktion & Fertigung

Verifiziert
Magnaflux GmbH

Eine gute kompetente und zuverlässige Zusammenarbeit. Viele Dank dafür.

Vereinigte Kreidewerke Dammann GmbH & Co. KG

Industrie & Bau

Verifiziert

Was sagt der Gesetzgeber? – Unternehmerpflicht nach DGUV Vorschrift 2

Unternehmen sind verpflichtet, eine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung sicherzustellen. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie der DGUV Vorschrift 2 und gilt für alle Unternehmen – unabhängig von Branche oder Größe. Umfang und Ausgestaltung der Betreuung richten sich unter anderem nach:

  • der Anzahl der Beschäftigten
  • der Art der Tätigkeiten und Arbeitsverfahren
  • den betrieblichen Gefährdungen (z. B. Gefahrstoffe, PSA, besondere Risiken)
  • der betrieblichen Organisation (z. B. Standorte, Fremdfirmen, Schichtbetrieb)

Je nach Betrieb können daher unterschiedliche Betreuungsumfänge sowie zusätzliche fachliche Schwerpunkte erforderlich sein.

Was sagt der Gesetzgeber? – Unternehmerpflicht nach DGUV Vorschrift 2

Warum ein strukturiertes Betreuungssystem entscheidend ist

Ein strukturiertes System der sicherheitstechnischen Betreuung sorgt dafür, dass Arbeitsschutz nicht nur formal erfüllt, sondern im Betrieb wirksam umgesetzt wird. Es bietet unter anderem folgende Vorteile:

  • klare Zuständigkeiten im Arbeitsschutz
  • systematische Planung von Maßnahmen statt Einzelaktionen
  • bessere Abstimmung zwischen Gefährdungsbeurteilung, Begehungen und Dokumentation
  • nachvollziehbare Umsetzung gesetzlicher Anforderungen
  • Reduzierung von Haftungs- und Organisationsrisiken

Gerade bei komplexen Betriebsstrukturen oder spezifischen Gefährdungen ist diese Systematik entscheidend.

Warum ein strukturiertes Betreuungssystem entscheidend ist

Wie ITC Graf Unternehmen dabei unterstützt

ITC Graf unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung der sicherheitstechnischen Betreuung durch qualifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit und bietet dabei klare organisatorische Vorteile:

  • Eigene festangestellte Fachkräfte für Arbeitssicherheit
    Verlässliche Betreuung mit festen Ansprechpartnern statt wechselnder externer Berater.
  • Qualitätsgesicherte Betreuung
    Regelmäßige fachliche Begleitung, interne Qualitätssicherung und thematische Verantwortlichkeiten.
  • Modular aufgebaute Leistungen
    Flexible Kombination einzelner Module oder laufender Betreuung – angepasst an den tatsächlichen Bedarf.
  • Individuelle Ansprechpartner und persönliche Kundenbetreuung
    Kurze Wege, feste Zuständigkeiten und kontinuierliche Begleitung.
  • Vielfältige Schulungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten
    Ergänzende Schulungen, Unterweisungen und praxisnahe Weiterbildung – abgestimmt auf Betrieb und Tätigkeiten.

So stellen wir sicher, dass die sicherheitstechnische Betreuung nicht nur formal erfüllt wird, sondern im betrieblichen Alltag funktioniert.

Wie ITC Graf Unternehmen dabei unterstützt

SiFa – Notwendiges Übel oder strategischer Vorteil?

In unserem Rat- und Tatgeber finden Sie verständlich aufbereitete Informationen rund um die Sicherheitsfachkraft: von Aufgaben und rechtlichen Grundlagen über Betreuungsmodelle bis hin zu praktischen Tipps für Unternehmen. So erhalten Sie einen klaren Überblick, wie eine SiFa Ihr Unternehmen sinnvoll entlasten und die Arbeitssicherheit wirksam verbessern kann.

Erfahren Sie, wie aus vermeintlicher Bürokratie wirksamer Schutz und wirtschaftlicher Nutzen entsteht. 

Jetzt ITC Rat- und Tatgeber kostenlos herunterladen

SiFa – Notwendiges Übel oder strategischer Vorteil?

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Die sicherheitstechnische Betreuung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Unterstützungsleistung im Arbeitsschutz. Sie dient dazu, Unternehmen systematisch bei der Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz zu begleiten. Grundlage hierfür sind das Arbeitssicherheitsgesetz sowie die DGUV Vorschrift 2.
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