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Schulungsinformationen herunterladenDie Sicherheit Ihrer Mitarbeiter:innen ist unser Ansporn!
Mit Wirkung zum 1. Januar 2011 ist die derzeit gültige Fassung der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2) in Kraft getreten. Die DGUV Vorschrift 2 regelt unter anderem die Aufgaben und den Umfang der Tätigkeit von Fachkräften für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkräften). Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen mit der sicherheitstechnischen Betreuung Unternehmerinnen und Unternehmer bei der Erfüllung der Pflichten im Arbeitsschutz. Mit unserer sicherheitstechnsichen Betreuung unterstützen wir Sie bei der Umsetzung des betrieblichen Arbeitsschutzes.
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Wir unterstützen Sie innerhalb der sicherheitstechnischen Betreuung von Anfang an: praxisnah, unkompliziert und zuverlässig. Wir sind Ihr Partner auf Augenhöhe für alle Themen des Arbeitsschutzes.
DGUV Vorschrift 2
Zum 1. Januar 2011 hat die (neue) Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 die bis zu diesem Zeitpunkt gültigen BGV A2/GUV-V A2 und die GUV-V A 6/7 abgelöst. Die Umsetzung des ASiG erfolgt jetzt in allen Betrieben nach einheitlichen Standards.
Grundbetreuung
Den Umfang der Grundbetreuung legt der Unfallversicherungsträger durch die Zuordnung zu einer von drei Gefährdungsgruppen fest, das heißt 0,5 oder 1,5 oder 2,5 Einsatzstunden pro Jahr und Mitarbeiter. Der Unternehmer teilt die sich für Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft ergebende Gesamt-Einsatzzeit nach seinen betrieblichen Anforderungen auf diese beiden Experten auf.
Betriebsspezifischen Betreuung
Den Umfang der betriebsspezifischen Betreuung ermittelt das Unternehmen selbst.
Eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung ist ein unverzichtbarer Teil der Unternehmenssicherheit. Eine sicherheitstechnische Betreuung garantiert Ihnen, dass Sie im Falle eines Notfalls optimal versorgt werden.
Inhaltsverzeichnis
Der Unternehmener. Die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung ist unabdingbar für jedes Unternehmen. Die entsprechenden Regelungen finden Sie in der DGUV Vorschrift 2. Abhängig von Größe, Gewerbe und Gefährlichkeit drohen beziehungsweise winken verschiedene Sanktionen.