Personen, welche als befähigte Person zur Prüfung von Krane beauftragt sind, Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Sicherheitsbeauftragte.
Das Seminar wird nach den gültigen gesetzlichen und autonomen Vorschriften durchgeführt. Bei dem vorliegenden Aufbauseminar zur befähigten Person zur Prüfung von Kranen sind dies unter anderem das ArbSchG, die BetrSichV, TRBS 1203, der DGUV Grundsatz 309-001, die DGUV Vorschrift 1, 52 und 54, DGUV Regel 100-500 und DGUV Regel 113-015 sowie die ITC Akademie Grundsätze.
Nach der Seminarteilnahme erhalten Sie ein mit allen vermittelten Inhalten detailliertes Seminarprotokoll der ITC Graf GmbH und das Zertifikat.
Voraussetzungen für die Schulung
Für dieses Seminar gibt es keine gesonderten Voraussetzungen. Sollten Sie als befähigte Person zur Prüfung von Krane tätig sein wollen, benötigen Sie unser Seminar „Befähigte Person zur Prüfung von Krane“.