Die Brandschutzordnung ist eine schriftliche Regelung zum Verhalten im Brandfall und zur Organisation des vorbeugenden Brandschutzes im Betrieb. Sie wird in drei Teile gegliedert und richtet sich an unterschiedliche Personengruppen im Unternehmen. Grundlage sind unter anderem die Arbeitsstättenverordnung, die ASR A2.2 sowie die DIN 14096.
Wir unterstützen Unternehmen bei der Erstellung, Anpassung und Aktualisierung der Brandschutzordnung gemäß DIN 14096. Die Inhalte werden auf die betrieblichen Gegebenheiten, Nutzung und Brandrisiken abgestimmt und verständlich aufbereitet.
Warum vorbeugender Brandschutz für Unternehmen unverzichtbar ist
Brände und Explosionen gehören weiterhin zur betrieblichen Realität in Deutschland. Nach Angaben des Deutschen Feuerwehrverbands ereignen sich jährlich rund 200.000 Brände und Explosionen, die von Feuerwehren bekämpft werden. Dies zeigt, dass Brandereignisse trotz technischer und organisatorischer Verbesserungen kein seltenes Phänomen sind.
Brände stellen weiterhin ein erhebliches Risiko für Menschen und Unternehmen dar. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes kamen im Jahr 2023 insgesamt 329 Personen durch Rauch, Feuer und Flammen ums Leben. Diese Zahl unterstreicht die Bedeutung eines wirksamen vorbeugenden Brandschutzes in Betrieben. Die Analyse von Brandursachen zeigt, dass viele Risiken vermeidbar sind: Laut der IFS-Schadendatenbank entfallen 30 % der Brände auf elektrische Ursachen und 22 % auf menschliches Fehlverhalten – Faktoren, die sich durch strukturierte Brandschutzorganisation, klare Abläufe und gezielte Schulungen deutlich reduzieren lassen.
Vor diesem Hintergrund ist vorbeugender Brandschutz mehr als eine Pflicht: Er ist ein strategischer Beitrag zur Risikominimierung, zum Schutz von Mitarbeitenden und zur Sicherstellung der betrieblichen Kontinuität. Brandschutzbeauftragte und strukturierte Brandschutzorganisationen tragen dazu bei, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und wirksame Schutzmaßnahmen umzusetzen.
Jährliche Brände und Explosionen
200.000
Jährliche Sachschäden bei Firmenbränden
2,5 Mrd. Euro
Anzahl der Brandtoten 2023
329
Der Verantwortungsbereich eines Arbeitgebers umfasst den Schutz der beschäftigten Arbeitnehmer sowie der vorhandenen Sachgüter! Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es u.a. einer Brandschutzordnung - einer auf ein bestimmtes Objekt zugeschnittenen Zusammenfassung von Regeln für die Brandverhütung und das Verhalten bei Bränden.
Brandschutzordnungen regeln das Verhalten von Personen innerhalb eines Gebäudes bzw. Betriebes im Brandfall. Maßnahmen wie Brände verhindert werden können sind ebenfalls in der Brandschutzordnung geregelt.
Eine Brandschutzordnung besteht aus den Teilen A, B und C.
Der Teil A ist ein Aushang mit allgemeinen Verhaltensregeln im Brandfall, der Teil B richtet sich an Personen die sich nicht nur vorübergehend aufhalten und der Teil C richtet sich an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben. Die Brandschutzordnungen werden von uns gemäß der aktuellen DIN 14096 zugeschnitten auf Ihr Objekt bzw. Ihren Betrieb erstellt.
Wir unterstützen Unternehmen bei der vollständigen Erstellung, Anpassung und Aktualisierung der Brandschutzordnung gemäß DIN 14096. Dabei berücksichtigen wir die baulichen Gegebenheiten, die Nutzung der Arbeitsstätte sowie die betrieblichen Abläufe und Verantwortlichkeiten. Die Brandschutzordnung wird verständlich, praxisnah und abgestimmt auf bestehende Brandschutzunterlagen ausgearbeitet.
Konkret übernehmen wir:
Die Erstellung oder Aktualisierung der Brandschutzordnung erfolgt in einem klar strukturierten und abgestimmten Prozess:
Am Ende erhalten Sie eine Brandschutzordnung, die nicht nur formale Anforderungen erfüllt, sondern im Betrieb tatsächlich anwendbar ist:
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