Sicherheitstechnische Betreuung

Brandschutzordnung nach DIN 14096 – Teil A, B und C

In Betrieben und Gebäuden ist eine Brandschutzordnung essenziell. Allerdings ist es oftmals gar nicht so einfach, alle relevanten Faktoren zu beachten. Denn es gibt die Teile A, B und C, die mit unterschiedlichen Inhalten einhergehen. Wir von ITC Graf zeigen Ihnen gerne, worauf es ankommt, welche Faktoren es zu beachten gilt und wer eine Brandschutzverordnung erstellen kann. So geht Arbeitsschutz!

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Die Brandschutzordnung im Detail

Der Verantwortungsbereich eines Arbeitgebers umfasst den Schutz der beschäftigten Arbeitnehmer sowie der vorhandenen Sachgüter! Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es u.a. einer Brandschutzordnung - einer auf ein bestimmtes Objekt zugeschnittenen Zusammenfassung von Regeln für die Brandverhütung und das Verhalten bei Bränden.

Brandschutzordnungen regeln das Verhalten von Personen innerhalb eines Gebäudes bzw. Betriebes im Brandfall. Maßnahmen wie Brände verhindert werden können sind ebenfalls in der Brandschutzordnung geregelt.

Eine Brandschutzordnung besteht aus den Teilen A, B und C.

Der Teil A
ist ein Aushang mit allgemeinen Verhaltensregeln im Brandfall, der Teil B richtet sich an Personen die sich nicht nur vorübergehend aufhalten und der Teil C richtet sich an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben. Die Brandschutzordnungen werden von uns gemäß der aktuellen DIN 14096 zugeschnitten auf Ihr Objekt bzw. Ihren Betrieb erstellt.

 Brandschutzordnung nach DIN 14096

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Inhaltsverzeichnis

Wofür ist die Brandschutzverordnung gut?

Die Brandschutzordnung, die auch unter ihrer Abkürzung „BSO“ bekannt ist, steckt voller Regelungen, die das Verhalten von Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebs festlegen, wenn es zu einem Brand kommt. Außerdem bietet diese Maßnahmen, die zur Vorbeugung von Bränden getroffen werden sollten.

Die Grundlage der Brandschutzordnung ist die DIN 14096. Sie enthält die Anforderungen, die bei der Erstellung und dem Aushängen gelten. Wichtig ist dabei, dass diese individuell an die Bedingungen in einem Gebäude oder Betrieb angepasst wird.

Die 3 Teile der Brandschutzordnung

Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 wird wie folgt unterteilt:

Sie unterscheiden sich hinsichtlich der Personengruppen in einem Objekt.

Brandschutzordnung Teil A

Der Aushang „Verhalten im Brandfall“ ist für alle Personen gültig, die sich in einem Gebäude oder Betrieb befinden. Die Brandschutzverordnung Teil A umfasst eine komplette DIN A4-Seite. Sie muss öffentlich ausgehängt werden. Dadurch ist sie für alle Personen gut sichtbar. Zudem ist es wichtig, dass die Handlungsanweisungen kurz und knapp sowie präzise und klar verständlich sind.

Folgende Bestandteile sind in der Brandschutzordnung Teil A enthalten:

Brandschutzordnung Teil B

Teil B der Brandschutzverordnung ist an alle Mitarbeiter:innen in einem Betrieb oder Gebäude gerichtet. Er beinhaltet Angaben zur Verhinderung von Rauch- und Brandausbreitungen. Zusätzlich sind hier Informationen zur Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen enthalten. Die Brandschutzordnung Teil B muss den Mitarbeiter:innen mittels Unterweisung nähergebracht werden.

Folgende Aspekte sind hier zu beachten:

Brandschutzordnung Teil C

In jedem Betrieb gibt es Personen, die neben ihrer allgemeinen Tätigkeit besondere Aufgaben im Brandschutz zu erfüllen haben. Für solche Brandschutzbeauftragten, Brandschutzhelfer:innen und andere, auf ähnliche Weise tätige Personen gibt es die Brandschutzverordnung Teil C.

Diese Inhalte sind in der Brandschutzordnung Teil C enthalten:

Wer braucht eine Brandschutzordnung?

Damit Betriebe wissen, wann eine Brandschutzordnung nötig ist, muss ein Blick in § 3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) geworfen werden. Eine bundeseinheitliche Regelung gibt es nämlich nicht.

Gemäß § 618 des Bürgerlichen Gesetzbuchs haben Unternehmen eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Beschäftigten. Das ist der Grund, weshalb sie Maßnahmen ergreifen müssen, um das Leben und die Gesundheit ihrer Mitarbeiter:innen zu schützen. Ebenso spricht sich die gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) für Schutzpflichten aus.

Zur Brandschutzordnung gehören auch baurechtliche Vorschriften, die in diesem Zuge befolgt werden müssen. Vor allem Sonderbauten wie Hochhäuser, Industriebauten und Krankenhäuser müssen gewisse Anforderungen erfüllen. Neben den Vorschriften sind auch Vorgaben aus Bau- und Gewerbegenehmigungen relevant.

Die Forderung der Bundesländer ist es, dass Unternehmen eine Brandschutzordnung erstellen. Vor allem dann, wenn Mitarbeiter:innen Gefahrstoffen ausgesetzt sind, ist das relevant. Wenn Unternehmen keine erstellen, laufen sie im Brandfall Gefahr, dem Vorwurf ausgesetzt zu werden, nicht alle Präventionsmaßnahmen getroffen zu haben. Das kann sich negativ auf das Image der Firma auswirken.

Wer erstellt die Teile der Brandschutzordnung?

Unternehmen können eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 selbst erstellen oder erstellen lassen. Grundsätzlich ist es die Pflicht des Unternehmens. Doch wenn das nötige Know-how nicht vorhanden ist, sollte diese Aufgabe an eine fachkundige Person weitergegeben werden. Dienstleister wie wir, ITC Graf, kommen hier ins Spiel. Wir helfen Ihnen gerne dabei, eine Brandschutzverordnung nach DIN 14096 zu erstellen. Damit sind Sie und Ihre Mitarbeiter:innen auf der sicheren Seite.

Brandschutzordnung überprüfen und aktualisieren

Arbeitgeber:innen müssen nicht nur einmal eine Brandschutzverordnung erstellen. Es ist auch nötig, sie auf dem aktuellen Stand zu halten. Mindestens alle zwei Jahre sollte sie durch eine fachkundige Person überprüft werden. Diese Überprüfung ist nicht nur durchzuführen, sondern auch zu dokumentieren.

Die Art der Dokumentation ist dabei nicht festgelegt. Sinnvoll ist es jedoch, sich an dem heute üblichen Standard zu orientieren. Das bedeutet, dass eine schriftliche Dokumentation erforderlich ist. Nach der Aktualisierung können Sie den Aushang mit neuem Datum erneut aushängen. Aber auch Prüfplaketten und Ähnliches sind dabei sinnvoll.

Auch an der Prüfung und Aktualisierung muss eine fachkundige Person beteiligt sein. Die Fachkunde sollte nachgewiesen werden. So kommen dafür vor allem Brandschutzbeauftragte infrage, die eine spezielle Ausbildung oder Schulung genossen haben.

Brandschutzordnung mit ITC Graf erstellen

Möchten Sie eine Brandschutzordnung erstellen lassen, damit Sie für den Brandfall vorbereitet sind, und das Risiko von Bränden in Ihrem Betrieb minimieren? Dann sind Sie bei ITC Graf genau richtig. Wir sind Ihre Spezialisten rund um Arbeitsschutz und Brandschutz. Profitieren Sie von unserer Expertise und unseren Erfahrungswerten.

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