Fenster, Türen und Tore gehören zu den am stärksten beanspruchten Bauteilen im Betrieb – tägliche Bewegung und hohe Belastungen machen regelmäßige Sicherheitsprüfungen unverzichtbar. Gemäß DGUV und Betriebssicherheitsverordnung dürfen diese Prüfungen nur von befähigten Personen durchgeführt werden, um Funktionsmängel frühzeitig zu erkennen und Gefährdungen zuverlässig auszuschließen. In unserem zweitägigen Seminar vermitteln wir alle rechtlichen Grundlagen sowie die technischen Anforderungen nach ASR A1.6 und ASR A1.7 für den sicheren Betrieb kraftbetriebener Fenster, Türen und Tore. Ihre Mitarbeitenden lernen, typische Schadensbilder zu bewerten, das Schadensbehandlungsverfahren korrekt anzuwenden und erhalten klare Handlungsschritte für den Schadensfall. Eine vollständige praktische Prüfung in einem Partnerunternehmen ist Bestandteil der Ausbildung – und nach bestandener Abschlussprüfung dürfen die Teilnehmenden als befähigte Person tätig sein.
Das Seminar wird nach den gültigen gesetzlichen und autonomen Vorschriften durchgeführt. Bei der vorliegenden Ausbildung zur befähigten Person zur Prüfung von kraftbetriebenen Fenstern, Türen und Toren sind dies unter anderem die einschlägigen DIN EN Normen, das ArbSchG, die BetrSichV, TRBS 1203, der DGUV Grundsatz 308-006, die DGUV Information 208-014, 208-022, 208-026 und 208-044 sowie die ITC Akademie Grundsätze.
Bitte beachten Sie die allgemeinen Anforderungen an befähigte Personen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und TRBS 1203.
Die Schulung richtet sich an:
(Technisches Grundverständnis ist hilfreich, aber keine Voraussetzung.)
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Wird oft zusammen mit Befähigte Person zur Prüfung von kraftbetriebenen Fenstern, Türen und Toren gebucht.
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