Gefährdungsbeurteilungen als Grundlage bei BG-Prüfungen
Gefährdungsbeurteilung für Unternehmen
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Gefährdungsbeurteilung

 

Die Grundlage für wirksamen und rechtssicheren Arbeitsschutz

Die Gefährdungsbeurteilung ist die zentrale Pflicht des Arbeitgebers nach § 5 Arbeitsschutzgesetz und Grundlage aller weiteren Arbeitsschutzmaßnahmen. Sie analysiert alle Gefährdungen, denen Beschäftigte bei ihrer Arbeit ausgesetzt sein können. Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen, bevor Unfälle oder gesundheitliche Schäden entstehen.

 

Wir unterstützen Sie dabei, Gefährdungen systematisch zu erfassen, Risiken realistisch zu bewerten und wirksame Maßnahmen abzuleiten – praxisnah, nachvollziehbar und auf Ihren Betrieb zugeschnitten.

Die Gefährdungsbeurteilung betrifft nicht nur einzelne Branchen, sondern nahezu die gesamte Unternehmenslandschaft in Deutschland: Über 3 Millionen Unternehmen und Einrichtungen sind bei den Berufsgenossenschaften versichert und unterliegen damit den gesetzlichen Anforderungen im Arbeitsschutz.

 

Allein im Jahr 2024 führten die Berufsgenossenschaften 477.899 Prüfungen durch und stellten dabei 1.199.830 Beanstandungen fest – häufig aufgrund organisatorischer Mängel. Zusätzlich wurden 24.133 Arbeitsunfälle untersucht, bei denen neben technischen Ursachen regelmäßig auch unzureichende oder nicht aktuelle Gefährdungsbeurteilungen eine Rolle spielen.

 

Eine strukturierte, aktuelle Gefährdungsbeurteilung schafft hier Klarheit, reduziert Risiken und dient als zentraler Nachweis gegenüber Behörden und Berufsgenossenschaften.

BG-Mitglieder 2024

3.077.028

BG-Prüfungen 2024

477.899

Beanstandungen 2024

1.199.830

Wann ist eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich?

Eine Gefährdungsbeurteilung ist nicht nur einmalig notwendig, sondern immer dann, wenn sich relevante Rahmenbedingungen ändern, zum Beispiel bei:

  • Aufnahme oder Änderung von Tätigkeiten
  • Einführung neuer Maschinen, Arbeitsmittel oder Stoffe
  • Umbauten oder organisatorischen Veränderungen
  • neuen Arbeitsverfahren oder Technologien
  • Arbeitsunfällen oder Beinaheereignissen
  • behördlichen oder BG-Prüfungen

Was wir für Sie übernehmen

Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen wir Sie bei der Erstellung und Aktualisierung Ihrer Gefährdungsbeurteilungen umfassend und praxisnah:

  • Erfassung von Gefährdungen an Arbeitsplätzen, Tätigkeiten und Arbeitsmitteln
  • Bewertung physischer, technischer, organisatorischer und psychischer Belastungen
  • Erstellung rechtssicherer Gefährdungsbeurteilungen nach ArbSchG und DGUV
  • Ableitung geeigneter Schutzmaßnahmen (TOP-Prinzip)
  • Priorisierung und Dokumentation der Maßnahmen
  • Unterstützung bei der Umsetzung und Fortschreibung
  • Vorbereitung auf Behörden- und BG-Prüfungen

So läuft die Zusammenarbeit mit ITC Graf ab

Unsere Vorgehensweise ist strukturiert und auf Ihren tatsächlichen Bedarf ausgerichtet:

  1. IST-Analyse
    Aufnahme Ihrer Tätigkeiten, Arbeitsplätze und vorhandenen Dokumentation
  2. Gefährdungsermittlung
    Identifikation relevanter Risiken vor Ort oder anhand der Prozesse
  3. Bewertung & Maßnahmenplanung
    Einschätzung der Risiken und Ableitung praktikabler Schutzmaßnahmen
  4. Dokumentation
    Erstellung einer nachvollziehbaren, prüfungssicheren Gefährdungsbeurteilung
  5. Abstimmung & Fortschreibung
    Gemeinsame Festlegung der nächsten Schritte und Aktualisierung bei Änderungen

Das Ergebnis für Ihr Unternehmen

Sie erhalten:

  • eine rechtssichere und vollständige Gefährdungsbeurteilung
  • klare Maßnahmen mit Prioritäten
  • Transparenz über Risiken und Handlungsbedarf
  • eine belastbare Grundlage für weitere Arbeitsschutzmaßnahmen
  • Nachweise für Behörden, Berufsgenossenschaften und Audits

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ja. Jeder Arbeitgeber ist nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, Gefährdungen zu ermitteln und zu beurteilen – unabhängig von Unternehmensgröße oder Branche.
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