Die Gefährdungsbeurteilung ist die zentrale Pflicht des Arbeitgebers nach § 5 Arbeitsschutzgesetz und Grundlage aller weiteren Arbeitsschutzmaßnahmen. Sie analysiert alle Gefährdungen, denen Beschäftigte bei ihrer Arbeit ausgesetzt sein können. Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen, bevor Unfälle oder gesundheitliche Schäden entstehen.
Wir unterstützen Sie dabei, Gefährdungen systematisch zu erfassen, Risiken realistisch zu bewerten und wirksame Maßnahmen abzuleiten – praxisnah, nachvollziehbar und auf Ihren Betrieb zugeschnitten.
Die Gefährdungsbeurteilung betrifft nicht nur einzelne Branchen, sondern nahezu die gesamte Unternehmenslandschaft in Deutschland: Über 3 Millionen Unternehmen und Einrichtungen sind bei den Berufsgenossenschaften versichert und unterliegen damit den gesetzlichen Anforderungen im Arbeitsschutz.
Allein im Jahr 2024 führten die Berufsgenossenschaften 477.899 Prüfungen durch und stellten dabei 1.199.830 Beanstandungen fest – häufig aufgrund organisatorischer Mängel. Zusätzlich wurden 24.133 Arbeitsunfälle untersucht, bei denen neben technischen Ursachen regelmäßig auch unzureichende oder nicht aktuelle Gefährdungsbeurteilungen eine Rolle spielen.
Eine strukturierte, aktuelle Gefährdungsbeurteilung schafft hier Klarheit, reduziert Risiken und dient als zentraler Nachweis gegenüber Behörden und Berufsgenossenschaften.
BG-Mitglieder 2024
3.077.028
BG-Prüfungen 2024
477.899
Beanstandungen 2024
1.199.830
Eine Gefährdungsbeurteilung ist nicht nur einmalig notwendig, sondern immer dann, wenn sich relevante Rahmenbedingungen ändern, zum Beispiel bei:
Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen wir Sie bei der Erstellung und Aktualisierung Ihrer Gefährdungsbeurteilungen umfassend und praxisnah:
Unsere Vorgehensweise ist strukturiert und auf Ihren tatsächlichen Bedarf ausgerichtet:
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