Informationstag Ladungssicherung · Einblick und wichtige Hinweise zur Ladungssicherung im Alltag
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Da das Arbeitssicherheitsgesetz sowie die Unfallverhütungsvorschriften und das Arbeitsgesetz exakt vorschreiben, wie Sie am Arbeitsplatz für Sicherheit sorgen müssen, wird das Thema Arbeitsschutz immer präsenter. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit kümmert sich darum, dass das Thema Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen nicht vernachlässigt wird. ITC Graf erklärt Ihnen, welche Aufgaben und Pflichten eine Sicherheitsfachkraft im Unternehmen hat.
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Laut Gesetzgeber müssen sich Arbeitgeber mit dem Thema Arbeitssicherheit auseinandersetzen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen hierzu finden Sie im Arbeitsschutzgesetz sowie im Arbeitsschutzsicherheitsgesetz. Bei der richtigen Umsetzung können Fachkräfte für Arbeitssicherheit behilflich sein. Da sich jedes Unternehmen an die rechtlichen Bestimmungen halten muss, sollte jedes Unternehmen eine Sicherheitsfachkraft anstellen. Zu den rechtlichen Bestimmungen gehört auch die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung.
Die Gefährdungsbeurteilung wird mit dem Ziel durchgeführt, alle möglichen Gefahrenquellen zu minimieren. Es soll demnach der bestmögliche Schutz für Arbeitnehmer gewährleistet werden. Nur wer die Schutzmaßnahmen einhält, kann Unfälle am Arbeitsplatz auf ein Minimum reduzieren. Die Sicherheitsfachkraft nach DGUV Vorschrift 2 berät und informiert Sie und ist dafür verantwortlich, spezifische Gesundheits- und Unfallgefahren zu erkennen und zu vermeiden.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit muss alle Gesundheits- und Unfallgefahren möglichst rechtzeitig erkennen. Nur so kann die Sicherheit der Mitarbeiter garantiert werden. Die Erkennung der Gefahren ist zwingend notwendig, um bestimmte Maßnahmen einleiten zu können. Doch was gehört noch zu den besonderen Qualifikationen und zum Aufgabenbereich von Sicherheitsfachkräften? Zum einen ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit für die Ermittlung, Analyse und Beurteilung von sämtlichen Gesundheitsgefahren verantwortlich. Ebenso müssen sie sich um die Gesundheitsförderung im Betrieb kümmern. Fachkräfte für Arbeitssicherheit wirken auch bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung mit.
Um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten, muss die Fachkraft für Arbeitssicherheit außerdem bei der Vorbereitung und Gestaltung der gesundheits- und menschengerechten Arbeitssysteme mitwirken. Die Arbeitsplatzausstattung fällt auch in den Aufgabenbereich einer Sicherheitsfachkraft. Wollen Sie neue Anlagen einrichten und Arbeitsstoffe einführen, steht Ihnen die Fachkraft für Arbeitssicherheit ebenfalls mit Rat und Tat zur Seite.
Inhaltsverzeichnis
Wer eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen möchte, der muss die Bestellvoraussetzungen berücksichtigen. Neben den Fachkompetenzen muss die Bestellung nämlich in schriftlicher Form erfolgen. Die genauen Bestellvoraussetzungen finden Sie zudem im ASiG und in der DGUV Vorschrift 2. Wollen Sie eine Sicherheitsfachkraft bestellen, müssen Sie unbedingt darauf achten, dass die Person über die erforderliche sicherheitstechnische Fachkenntnis verfügt. Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit muss also entweder Ingenieur sein, einen Bachelor- oder Masterabschluss in der Ingenieurwissenschaft erworben haben oder staatlich anerkannter Techniker bzw. Meister sein. Hinzu kommt, dass die Fachkraft für Arbeitssicherheit mindestens zwei Jahre in diesem Beruf tätig gewesen sein muss. Ebenso muss die Person einen Ausbildungslehrgang mit Erfolg abgeschlossen haben.
Schon häufig kam es im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu juristischen Auseinandersetzungen. Demnach stellt sich die Frage, ob Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Verantwortung genommen werden können. Sie als Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, kann die Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht für Ihre Fehler verantwortlich gemacht werden. In diesem Fall haftet die Sicherheitsfachkraft also nicht. Für die Sicherheit der Mitarbeiter sind ausschließlich die Arbeitgeber zuständig.
Jedoch können auch Fachkräfte für Arbeitssicherheit haftbar gemacht werden. Sobald eine Fachkraft für Arbeitssicherheit das Unternehmen falsch beraten sollte und es dadurch zu einem Unfall kommt, kann die Sicherheitsfachkraft zu einem Schadensersatz verurteilt werden. Demnach können die Fachkräfte nicht in Verantwortung gezogen werden, wenn Arbeitsmängel an der Maschine bestehen. Vielmehr können sie sich für die mangelnde Qualität der Beratung haftbar machen.
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit wurde speziell als solche ausgebildet. Demnach ist die ausgebildete Person nicht mit einem Sicherheitsbeauftragten zu verwechseln. Der Aufgabenbereich einer Sicherheitsfachkraft wird sogar von der Gesetzgebung vorgeschrieben. Sicherheitsbeauftragte sind hingegen nur eine Vorbildfunktion für ein sicherheitsgerechtes Verhalten. Schon allein die Präsenz soll die Arbeitskollegen davon überzeugen, dass ein sicherheitsgerechtes Verhalten eingehalten werden muss, um die Beteiligten nicht zu gefährden. Sicherheitsbeauftragte unterstützen die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betrieb, um Unfälle, Berufskrankheiten und Gesundheitsgefahren zu vermeiden.
Wenn Sie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen, müssen alle Details zu den Rechten und Pflichten in einem Arbeitsvertrag festgehalten werden. Ebenso müssen die Haftungsausschlüsse in einem Arbeitsvertrag stehen. Seien Sie sich bewusst, dass im Endeffekt immer die Arbeitgeber für die Sicherheit der Arbeitnehmer zuständig sind. Dies ist im Arbeitsschutzgesetz geregelt und sollte von Ihnen unbedingt eingehalten werden. Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit kann sich nur haftbar machen, wenn sie die im Vertrag festgehaltenen Aufgaben nicht einhalten, wie zum Beispiel eine mangelhafte Durchführung der Aufgaben oder fahrlässiges Handeln. Die speziellen Leistungen und wie viele Stunden die Sicherheitsfachkräfte arbeiten müssen, kann individuell bestimmt werden. Die Arbeitgeber müssen die Zeiten für die Sicherheitsfachkräfte selbst bestimmen. Wird die Anzahl der für den Betrieb erforderlichen Stunden überschritten, müssen Sie eine weitere Fachkraft für Arbeitssicherheit anstellen.