Mit unseren Themen des Monats möchten wir Ihnen wichtige Aspekte des Arbeitsschutzes vermitteln. Um das Arbeitsleben, sowie das private Leben zu erleichtern.
Als PDF herunterladenEin Brand stellt für jedes Unternehmen eine ernste Gefährdung dar. Die Verantwortung für die Beschäftigten, die Sicherung des Unternehmens und die öffentliche Sicherheit erfordern daher eine angemessene Aufmerksamkeit für dieses Thema. Zum betrieblichen Brandschutz gehören unter anderem eine regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigten und eine Ausbildung von Brandschutzhelfern. Die Notwendigkeit zur Bestellung von Brandschutzhelfern ergibt sich unter anderem aus der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) „Maßnahmen gegen Brände“ ASR A2.2 Ausgabe: Mai 2018 Abschnitt 7.3 „Brandschutzhelfer“. Diese DGUV Information gibt eine Übersicht zu den Inhalten und zum Umfang der Ausbildung von Brandschutzhelfern1
#1 | Betrieblicher Brandschutz
Der betriebliche Brandschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Führungskräfte, Beschäftigte und Fachleute müssen im Ernstfall schnell reagieren können. Unternehmer und Unternehmerinnen sind gesetzlich verpflichtet den Brandschutz im Betrieb zu Organisieren. Mögliche Risiken und deren Gegenmaßnahmen müssen in einer Gefährungsbeurteilung beschrieben werden.
Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten, die als ausgebildete Brandschutzhelfer qualifiziert sind, ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z. B. bei Büronutzung) in der Regel ausreichend.
#2 | Aufgaben von Brandschutzhelfern
In der Brandbekämpfung:
Im Räumungsfall bei Brand oder anderer Gefahr
#3 | Aufgaben von Brandschutzhelfern
Brandschutzbeauftragter und Brandschutzhelfer klingt erstmal sehr ähnlich. Dennoch dürfen beide Begriffe nicht synonym werdet werden. Denn nicht nur die Aufgaben wie auch die Stellung im Unternehmen unterscheiden sich.
Brandschutzbeauftragte sind direkt dem Arbeitgeber unterstellt, um zu gewährleisten, dass diese rechtzeitig bei der Planung von Brandschutzmaßnahmen miteingebunden werden.
Brandschutzhelfer hingegen übernehmen ihre Aufgabe zusätzlich zu ihrer eigentlichen Tätigkeit. Dadurch sind sie nicht der Geschäftsleitung unterstellt, sondern in der Abteilung ihrer Haupttätigkeit verortet.
#4 | Bestellung von Brandschutzhelfern
Folgende Punkte sollten bei der Auswahl der Mitarbeiter als Brandschutzhelfer berücksichtigt werden.
Die Bestellung der Brandschutzhelfer erfolgt im Anschluss an die Ausbildung schriftlich.
[1] https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-informationen/2848/brandschutzhelfer?c=72
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