Fahrzeuge im Betrieb unterliegen besonderen Sicherheitsanforderungen – deshalb schreibt die DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge“ regelmäßige Prüfungen durch eine befähigte Person verbindlich vor. Anders als die Prüfung nach § 29 StVZO, die ausschließlich die Verkehrssicherheit betrachtet, liegt hier der Fokus auf der Betriebssicherheit, also der Kombination aus Verkehrs- und Arbeitssicherheit. In unserem Seminar qualifizieren wir Ihre Mitarbeitenden rechtssicher und praxisorientiert, um Dienst-, Pool- und Nutzfahrzeuge durch Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfungen fachgerecht zu beurteilen und die Ergebnisse normgerecht zu dokumentieren. Sie lernen typische Mängel zu erkennen, die geltenden Vorschriften richtig anzuwenden und erfahren, welche Schritte im Schadensfall erforderlich sind.
Das Seminar wird nach den gültigen gesetzlichen und autonomen Vorschriften durchgeführt. Bei der vorliegenden Ausbildung zur befähigten Person zur Prüfung von Fahrzeugen sind dies unter anderem das ArbSchG, die BetrSichV, TRBS 1203, die DGUV Vorschrift 70, der DGUV Grundsatz 314-003 sowie die ITC Akademie Grundsätze.
Bitte beachten Sie die allgemeinen Anforderungen an befähigte Personen gemäß BetrSichV und TRBS 1203.
Die Schulung richtet sich an:
(Technisches Grundverständnis im Bereich Fahrzeugtechnik ist hilfreich, aber keine Voraussetzung.)
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Wird oft zusammen mit Befähigte Person zur Prüfung von Fahrzeugen gebucht.
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