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Was genau ist eine Gefährdungsbeurteilung?
Im hektischen Arbeitsalltag kann es passieren, dass die Gesundheit der Mitarbeiter:innen zu kurz kommt. Sicheres und gesundes Arbeiten ist allerdings essenziell, wenn es um die Sicherheit von Mitarbeiter:innen sowie ihre Motivation und Leistungsfähigkeit geht.
Hier kommt die Gefährdungsbeurteilung ins Spiel. Doch was versteht man darunter? Es wird dabei beurteilt, ob aus einer Tätigkeit eine Gefährdung für die Mitarbeiter:innen hervorgeht oder ob eine Schädigung der Gesundheit auftreten kann.
Das ist aber nur ein Teil der Gefährdungsbeurteilung, wie sie im Arbeitsschutzgesetz vorgeschrieben ist. Immerhin bringt es nur wenig, über potenzielle Gefahren Bescheid zu wissen. Es müssen auch Maßnahmen ergriffen werden, die das Risiko reduzieren können.
In diesem Zuge sollte die technische Regel für Betriebssicherheit genannt werden. Die TRBS 111 bildet die Grundlage für eine Gefahrenanalyse, die Gefährdungen am Arbeitsplatz feststellen soll.
Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutzgesetz
Im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist festgelegt, dass eine Gefährdungsbeurteilung wichtig ist. Der § 5 ist hier ausschlaggebend: Arbeitgeber:innen müssen Gefährdungen ermitteln, die aus der Arbeit hervorgehen können. Außerdem ist es essenziell, entsprechende Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu ergreifen.
Darüber hinaus besagt das Gesetz, dass die Beurteilung je nach Art der Tätigkeit vorgenommen werden muss. Absatz 3 im § 5 unterscheidet 6 Faktoren, die eine Gefährdung mit sich bringen können:
- Einrichtung und Gestaltung des Arbeitsplatzes
- Biologische, chemische und physikalische Einwirkungen
- Einsatz und Auswahl von Arbeitsmitteln wie Maschinen, Geräten und Anlagen
- Gestaltung von Prozessen
- Mangelnde Unterweisung und Qualifikation von Mitarbeiter:innen
- Psychische Belastungen bei der Arbeit
In welchen Bereichen spielt die Gefährdungsbeurteilung eine Rolle?
Im Arbeitsschutzgesetz ist klar geregelt, dass alle Arbeitgeber:innen regelmäßig eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen haben. Doch nicht nur das: Auch kontinuierliche Verbesserungen und Überprüfung sind essenziell, wenn es um die Sicherheit der Mitarbeiter:innen geht. In der DGUV-Vorschrift 1 sind „Grundsätze der Prävention“ detailliert beschrieben, die eine Rolle spielen. Somit ist klar, dass eine solche Beurteilung in verschiedenen Betrieben Anwendung findet.
Gefährdungsbeurteilung auf der Baustelle
Den ersten Platz in den Unfallstatistiken nach Branchen belegt das Baugewerbe. Deshalb sollte klar sein, dass vor allem hier eine eingehende Gefährdungsbeurteilung wichtig ist. In den vergangenen Jahren lag die Unfallquote bei mehr als 55 Fällen pro 1.000 Bauarbeiter. Daher ist es im ersten Schritt wichtig, die Gefährdungen am Bau vollständig zu erfassen. Im nächsten Schritt müssen die Gefährdungsaspekte erkannt und Schutzmaßnahmen festgelegt sowie koordiniert werden.
Von besonders großer Bedeutung auf der Baustelle ist die persönliche Schutzausrüstung (PSA). Zwar gibt es in Deutschland keine gesetzliche Pflicht, auf der Baustelle einen Helm zu tragen, allerdings ist diese Form der persönlichen Schutzausrüstung unverzichtbar. Ebenso relevant sind Sicherheitsschuhe.
Gefährdungsbeurteilung im Büro
Manche Personen sind vielleicht der Meinung, dass eine Gefährdungsbeurteilung nur in Bereichen wie Baustellen relevant ist, in denen mit Maschinen und Werkzeugen gearbeitet wird. Allerdings ist es auch essenziell, in einem Büro für ein hohes Maß an Sicherheit zu sorgen.
In den meisten Büros ist Bildschirmarbeit an der Tagesordnung. Die Arbeitsstättenverordnung hat daher Maßnahmen und Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze klar geregelt. Körperliche Gefährdungen, die aus der Büroarbeit hervorgehen, können Bewegungsmangel, einseitige Belastungen und eine ungünstige Körperhaltung sein. Hier spielen somit Aspekte der Ergonomie eine wichtige Rolle.
Betriebsanweisung für Gefahrstoffe: Ein wichtiger Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung
In der Betriebsanweisung für Gefahrstoffe regeln Unternehmen den Umgang von Mitarbeiter:innen mit gefährlichen chemischen Stoffen. Somit spielen diese Inhalte bei der Gefährdungsbeurteilung eine wichtige Rolle. Die TRGS 400 kommt hier ins Spiel. Es handelt sich um die Beurteilung von Gefährdungen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.
Gefährdungsbeurteilung: Die richtige Vorgehensweise
Es ist nicht genau festgelegt, wie eine Gefährdungsbeurteilung im Betrieb auszusehen hat. Arbeitgeber:innen genießen daher einen gewissen Spielraum. Das ist auch gut so, immerhin müssen sie sich auf diese Weise intensiv mit dem Thema befassen. Ein Schema F gibt es dabei nicht.
Viele Unternehmer:innen gehen nach dem Prinzip „Handlungsschritte der Gefährdungsbeurteilung“ vor. Es handelt sich um einen logisch aufgebauten Ablauf, der alle relevanten Schritte beinhaltet, die für eine wirkungsvolle Beurteilung von Gefährdungen notwendig sind. Als Grundlage für eine Beurteilung von Gefährdungen dient oft auch die BGHM-Information 102 der Berufsgenossenschaft.
Wir unterscheiden 7 Handlungsschritte:
- Tätigkeit oder Arbeitsbereich festlegen
- Gefährdungen ermitteln
- Risikobewertungen
- Maßnahmen ermitteln
- Geeignete Maßnahmen umsetzen
- Wirkungskontrolle
- Dokumentation und Fortschreibung
Eine Gefährdungsbeurteilung sollte keineswegs nur einmalig durchgeführt werden. Wie bei allen anderen Bereichen der Arbeitssicherheit gilt es, maximale Sicherheit durch regelmäßige Überprüfungen walten zu lassen. Außerdem sollten Unternehmer:innen über das nötige Fachwissen verfügen. Ist es nicht vorhanden, dann sollten Sie sich an Experten wie ITC Graf wenden.
Gefährdungsbeurteilung bei ITC Graf
Möchten Sie eine Gefährdungsbeurteilung für Ihren Betrieb durchführen? Ist es Ihr Ziel, die Arbeitssicherheit zu maximieren? Dann sind Sie bei ITC Graf an der richtigen Adresse. Wir unterstützen Sie gerne mit unserem fachlichen Know-how und unserer langjährigen Erfahrung in Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit. Neben diesen Leistungen bieten wir auch Leistungen im Brandschutz an, als auch Schulungen für Ihre Mitarbeiter:innen.