Cannabis bei der Arbeit und in der Schule

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Cannabis bei der Arbeit

Deutschland legalisiert ab dem 1. April 2024 kontrolliert und beschränkt den Besitz von Cannabis für Erwachsene. Ein signifikanter Schritt in der Drogenpolitik, der den Besitz von bis zu 25 Gramm in der Öffentlichkeit und bis zu 50 Gramm privat erlaubt.

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Februar | Feuchtarbeit

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  Cannabis bei der Arbeit

Kein Platz für Cannabis bei der Arbeit und in der Schule

Cannabis bei der Arbeit

Mit dem historischen und sicherlich nicht unumstrittenen Beschluss des Bundesrates am 22. März 2024 tritt Deutschland in eine neue Ära der Drogenpolitik ein: Die kontrollierte und beschränkte Freigabe von Cannabis ab dem 1. April 2024 markiert einen Wendepunkt, der weit über die gesellschaftliche Akzeptanz von Cannabis hinausgeht. Dieses progressive Gesetz ermöglicht Erwachsenen ab 18 Jahren den Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit und bis zu 50 Gramm für den privaten Gebrauch zu Hause. Eine Entwicklung, die sicherlich viele Facetten des täglichen Lebens berühren wird, einschließlich des Arbeitsplatzes.

Das erwartet Sie in diesem Lexikonartikel

Inhalt

Die Herausforderungen im Arbeitsschutz

Die Einführung dieser Gesetzgebung wirft wichtige Fragen im Hinblick auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf. Vor diesem Hintergrund möchten wir, die ITC Graf GmbH, ein führendes Dienstleistungsunternehmen im Bereich Arbeitssicherheit, unsere Sichtweise und Empfehlungen teilen, basierend auf den Stellungnahmen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

DGUV-Empfehlungen zur Sicherheit am Arbeitsplatz

Die DGUV hat deutlich gemacht, dass Suchtmittel wie Cannabis und Alkohol die Sicherheit am Arbeitsplatz beeinträchtigen können. Sie sollten arbeitsschutzrechtlich gleich behandelt werden. Die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ legt fest, dass sich Beschäftigte nicht durch den Konsum solcher Substanzen in einen Zustand versetzen dürfen, der ihre eigene Sicherheit oder die ihrer Kolleginnen und Kollegen gefährdet.

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Richtlinien für Unternehmen im Umgang mit Cannabis

Das neue Gesetz verbietet nicht explizit den Konsum von Cannabis am Arbeitsplatz. Dennoch erfordern die Arbeitsschutzvorschriften, dass Arbeitnehmende sich so verhalten, dass weder sie selbst noch andere gefährdet werden. Es ist daher ratsam, dass Unternehmen klare Richtlinien bezüglich des Konsums von Rauschmitteln am Arbeitsplatz festlegen, um sowohl rechtliche Klarheit zu schaffen als auch die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.

Unser Beitrag: Schulungen und Beratungen für ein sicheres Arbeitsumfeld

Als ITC Graf GmbH unterstützen wir Unternehmen bei der Implementierung dieser Richtlinien durch maßgeschneiderte Unterweisungen und Beratungen, um ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu fördern. Unser breites Angebot an Schulungen und Qualifizierungen bietet Unternehmen die notwendigen Ressourcen, um den Anforderungen des Arbeitsschutzes gerecht zu werden und eine Kultur der Prävention und Sicherheit zu etablieren.

Unsere Kundenberater sind für Sie da.

Sollten Sie weitere Fragen haben, so stehen unsere Kundenberater Ihnen kostenlos und unverbindlich zur Verfügung.

Fazit und Ausblick

In unserer über 30-jährigen Firmengeschichte haben wir uns kontinuierlich dafür eingesetzt, die Arbeitswelt sicherer und gesünder zu gestalten. Die aktuelle Entwicklung erfordert ein Umdenken und eine Anpassung der bestehenden Arbeitsschutzmaßnahmen, um den neuen Herausforderungen gerecht zu werden. Wir laden alle Interessierten ein, sich auf unserer Website über unser umfangreiches Seminarangebot zu informieren und gemeinsam mit uns den Arbeitsschutz im Zeitalter der Cannabis-Legalisierung neu zu definieren. Die ITC Graf GmbH steht Ihnen als kompetenter Partner zur Seite, um durch qualitativ hochwertige Beratung und Schulung die Sicherheit am Arbeitsplatz in Einklang mit den neuesten gesetzlichen Entwicklungen zu gewährleisten.

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