Arbeitsschutz Gesetzliche Verordnungen
Kein Platz für Cannabis bei der Arbeit und in der Schule
Cannabis bei der Arbeit
Mit dem historischen und sicherlich nicht unumstrittenen Beschluss des Bundesrates am 22. März 2024 tritt Deutschland in eine neue Ära der Drogenpolitik ein: Die kontrollierte und beschränkte Freigabe von Cannabis ab dem 1. April 2024 markiert einen Wendepunkt, der weit über die gesellschaftliche Akzeptanz von Cannabis hinausgeht. Dieses progressive Gesetz ermöglicht Erwachsenen ab 18 Jahren den Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit und bis zu 50 Gramm für den privaten Gebrauch zu Hause. Eine Entwicklung, die sicherlich viele Facetten des täglichen Lebens berühren wird, einschließlich des Arbeitsplatzes.
Das erwartet Sie in diesem Lexikonartikel
Inhalt
- 1. Die Herausforderungen im Arbeitsschutz
- 2. Welche rechtlichen Grundlagen gelten für Cannabis bei der Arbeit?
- 3. Ist Cannabis am Arbeitsplatz erlaubt?
- 4. Welche Tätigkeiten sind besonders kritisch bei Cannabiskonsum?
- 5. Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?
- 6. Welche Pflichten haben Beschäftigte?
- 7. Sind Cannabis-Tests am Arbeitsplatz erlaubt?
- 8. Wie sollten Unternehmen mit dem Thema Cannabis umgehen?
- 9. Fazit und Ausblick
Die Herausforderungen im Arbeitsschutz
Die Einführung dieser Gesetzgebung wirft wichtige Fragen im Hinblick auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf. Vor diesem Hintergrund möchten wir, die ITC Graf GmbH, ein führendes Dienstleistungsunternehmen im Bereich Arbeitssicherheit, unsere Sichtweise und Empfehlungen teilen, basierend auf den Stellungnahmen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Mit der teilweisen Legalisierung von Cannabis in Deutschland ist das Thema auch im Arbeitskontext deutlich relevanter geworden. Für Arbeitgeber ergeben sich neue Fragestellungen rund um Arbeitssicherheit, Leistungsfähigkeit, Haftung und betriebliche Regelungen. Grundsätzlich gilt: Auch wenn der private Konsum von Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist, darf dies nicht zu einer Gefährdung am Arbeitsplatz führen.
Arbeitgeber sind verpflichtet, die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten zu gewährleisten. Daraus ergeben sich klare Grenzen für den Umgang mit Cannabis im Arbeitsalltag.
Welche rechtlichen Grundlagen gelten für Cannabis bei der Arbeit?
Die rechtliche Bewertung von Cannabis am Arbeitsplatz ergibt sich nicht aus einem einzelnen Gesetz, sondern aus mehreren Regelwerken:
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Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Arbeitgeber müssen Gefährdungen vermeiden und dürfen keine beeinträchtigten Beschäftigten einsetzen.
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DGUV Vorschrift 1: Beschäftigte dürfen sich nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich oder andere gefährden.
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Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Arbeitsmittel dürfen nur sicher verwendet werden.
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Straßenverkehrsrecht (z. B. bei Fahr- und Steuertätigkeiten): Nulltoleranz bei Gefährdung.
Unabhängig von der Legalisierung bleibt die Arbeitsfähigkeit und Sicherheit entscheidend.
Ist Cannabis am Arbeitsplatz erlaubt?
Der Konsum von Cannabis während der Arbeitszeit oder auf dem Betriebsgelände kann vom Arbeitgeber untersagt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn dadurch die Sicherheit, Leistungsfähigkeit oder das betriebliche Miteinander beeinträchtigt wird.
Auch der Arbeitsantritt unter Cannabiseinfluss ist unzulässig, sobald eine Beeinträchtigung der Arbeitsleistung oder eine Gefährdung vorliegt. Ein „Recht auf Rausch“ am Arbeitsplatz gibt es nicht.
DGUV-Empfehlungen zur Sicherheit am Arbeitsplatz
Die DGUV hat deutlich gemacht, dass Suchtmittel wie Cannabis und Alkohol die Sicherheit am Arbeitsplatz beeinträchtigen können. Sie sollten arbeitsschutzrechtlich gleich behandelt werden. Die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ legt fest, dass sich Beschäftigte nicht durch den Konsum solcher Substanzen in einen Zustand versetzen dürfen, der ihre eigene Sicherheit oder die ihrer Kolleginnen und Kollegen gefährdet.
Welche Tätigkeiten sind besonders kritisch bei Cannabiskonsum?
Cannabiskonsum ist besonders kritisch bei sicherheitsrelevanten Tätigkeiten. Dazu zählen unter anderem:
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Führen von Fahrzeugen, Flurförderzeugen oder Baumaschinen
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Arbeiten an Maschinen und technischen Anlagen
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Tätigkeiten mit Absturzgefahr
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Arbeiten mit Gefahrstoffen
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Verantwortung für andere Personen
In diesen Bereichen kann bereits eine geringe Beeinträchtigung zu erheblichen Risiken führen. Arbeitgeber müssen hier besonders konsequent handeln.
Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?
Arbeitgeber sind verpflichtet, Gefährdungen systematisch zu beurteilen und geeignete Maßnahmen festzulegen. Im Zusammenhang mit Cannabis bedeutet das:
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Berücksichtigung von Beeinträchtigungen in der Gefährdungsbeurteilung
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Festlegung klarer betrieblicher Regeln zum Konsum
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Durchführung von Unterweisungen
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Konsequentes Eingreifen bei erkennbarer Beeinträchtigung
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Schutz von Kollegen, Kunden und Dritten
Unterlässt der Arbeitgeber notwendige Maßnahmen, kann er haftbar gemacht werden.
Welche Pflichten haben Beschäftigte?
Beschäftigte sind verpflichtet, ihre Arbeit so auszuführen, dass sie sich selbst und andere nicht gefährden. Sie dürfen sich nicht in einen Zustand versetzen, der ihre Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt. Dazu zählt auch der Konsum von Cannabis vor oder während der Arbeit, wenn dadurch Risiken entstehen.
Beschäftigte müssen betriebliche Regelungen einhalten und auf Anweisung des Arbeitgebers reagieren.
Sind Cannabis-Tests am Arbeitsplatz erlaubt?
Anlasslose Cannabis-Tests sind in der Regel nicht zulässig, da sie in das Persönlichkeitsrecht der Beschäftigten eingreifen. Tests können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein, etwa bei konkretem Verdacht oder in sicherheitskritischen Bereichen – immer unter Beachtung des Datenschutzes und der Mitbestimmung.
Eine klare rechtliche und betriebliche Grundlage ist hier zwingend erforderlich.
Wie sollten Unternehmen mit dem Thema Cannabis umgehen?
Ein professioneller Umgang mit dem Thema Cannabis erfordert klare Regeln und transparente Kommunikation. Bewährt haben sich:
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schriftliche Betriebs- oder Dienstanweisungen
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klare Regelungen zu Arbeitsantritt und Arbeitsfähigkeit
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Sensibilisierung und Unterweisung der Beschäftigten
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Einbindung von Arbeitsschutz, Betriebsrat und Führungskräften
Ziel ist nicht Kontrolle, sondern Sicherheit und Rechtssicherheit.
Fazit und Ausblick
Auch nach der Legalisierung bleibt Cannabis am Arbeitsplatz ein sensibles Thema. Für Arbeitgeber steht der Schutz von Sicherheit und Gesundheit im Vordergrund. Klare betriebliche Regelungen, eine angepasste Gefährdungsbeurteilung und regelmäßige Unterweisungen schaffen Rechtssicherheit und vermeiden Risiken. Ein professioneller Umgang schützt Beschäftigte, Unternehmen und Dritte gleichermaßen.
In unserer über 30-jährigen Firmengeschichte haben wir uns kontinuierlich dafür eingesetzt, die Arbeitswelt sicherer und gesünder zu gestalten. Die aktuelle Entwicklung erfordert ein Umdenken und eine Anpassung der bestehenden Arbeitsschutzmaßnahmen, um den neuen Herausforderungen gerecht zu werden. Wir laden alle Interessierten ein, sich auf unserer Website über unser umfangreiches Seminarangebot zu informieren und gemeinsam mit uns den Arbeitsschutz im Zeitalter der Cannabis-Legalisierung neu zu definieren. Die ITC Graf GmbH steht Ihnen als kompetenter Partner zur Seite, um durch qualitativ hochwertige Beratung und Schulung die Sicherheit am Arbeitsplatz in Einklang mit den neuesten gesetzlichen Entwicklungen zu gewährleisten.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Nein. Arbeitgeber können den Konsum während der Arbeitszeit und auf dem Betriebsgelände untersagen, insbesondere aus Gründen des Arbeitsschutzes.
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