Allgemein Arbeitsschutz Brandschutz
Fachkundige Beratung im betrieblichen Arbeitsschutz
Arbeitsschutzberatung & Sicherheitstechnische Betreuung
In der heutigen Arbeitswelt ist die Sicherheit am Arbeitsplatz von entscheidender Bedeutung. Arbeitsschutzberatung bezeichnet die fachkundige Beratung von Unternehmen in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz. Sie dient dazu, ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu gewährleisten und rechtliche Pflichten im Arbeitsschutz umzusetzen. In der Praxis überschneidet sich dieser Begriff häufig mit der sicherheitstechnischen Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz, die durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) erbracht wird.
Das erwartet Sie in diesem Lexikonartikel
Inhalt
- 1. Was ist Arbeitsschutzberatung bzw. Sicherheitstechnische Betreuung?
- 2. Wer benötigt eine Arbeitsschutzberatung?
- 3. Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsschutzberatung und sicherheitstechnischer Betreuung?
- 4. Welche gesetzlichen Grundlagen regeln die Arbeitsschutzberatung?
- 5. Welche Personen sind für den Arbeitsschutz zuständig?
- 6. Welche Aufgaben und Inhalte umfasst eine professionelle Arbeitsschutzberatung?
- 7. Wer darf Arbeitsschutzberatung anbieten und welche Qualifikationen sind erforderlich?
- 8. Was müssen Arbeitgeber bei der Umsetzung beachten?
- 9. Welche Rolle spielen externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit?
- 10. Wie läuft die Zusammenarbeit mit einer externen Sifa in der Praxis ab?
- 11. Fazit
Was ist Arbeitsschutzberatung bzw. Sicherheitstechnische Betreuung?
Arbeitsschutzberatung ist die fachkundige Beratung von Unternehmen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. In der Praxis wird dafür häufig auch der Begriff sicherheitstechnische Betreuung verwendet.
Während der Begriff Arbeitsschutzberatung eher allgemein und themenoffen beschrieben ist, handelt es sich bei der sicherheitstechnischen Betreuung um den gesetzlich geregelten Kernbereich dieser Beratung: die kontinuierliche Betreuung des Unternehmens gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV Vorschrift 2.
Kernaufgaben der Arbeitsschutzberatung bzw. sicherheitstechnischen Betreuung sind unter anderem:
-
Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen (Gefährdungsbeurteilung)
-
Ableitung geeigneter Schutzmaßnahmen (technisch, organisatorisch, personenbezogen)
-
Unterstützung bei der Gestaltung sicherer Arbeitsplätze, Prozesse und Arbeitsmittel
-
Regelmäßige Betriebsbegehungen zur Überprüfung des Arbeitsschutzes
-
Analyse von Unfällen und Beinahe-Ereignissen
-
Beratung von Arbeitgeber und Führungskräften in allen Arbeitsschutzfragen
-
Unterstützung bei Unterweisungen und Schulungen der Beschäftigten
-
Begleitung bei behördlichen oder BG-Prüfungen
Ziel ist immer, die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Beschäftigte bestmöglich vor Gefahren geschützt werden, der Betrieb rechtssicher agiert und ein höheres Niveau von Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen erreicht wird.
Wer benötigt eine Arbeitsschutzberatung?
Grundsätzlich jedes Unternehmen mit Beschäftigten ist verpflichtet, sich im Arbeits- und Gesundheitsschutz fachkundig beraten bzw. betreuen zu lassen. Bereits ab dem ersten Mitarbeiter muss ein Arbeitgeber eine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung einrichten – entweder intern oder extern.
Typische Situationen, in denen Unternehmen Arbeitsschutzberatung benötigen:
1. Betriebe, die erstmals mit Arbeitsschutzpflichten konfrontiert sind
Neugegründete oder wachsende Unternehmen benötigen häufig Unterstützung, um die gesetzlichen Anforderungen (z. B. Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Bestellung von Sifa/Betriebsarzt) korrekt umzusetzen.
2. Branchen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial
Zum Beispiel Bau, Industrie, Logistik, Metallverarbeitung, Chemie oder Handwerk. Hier bestehen spezielle Risiken, die eine kontinuierliche Fachberatung zwingend erforderlich machen.
3. Betriebliche Veränderungen
Neue Maschinen, Umbauten, Prozessänderungen oder Umstrukturierungen erfordern meist eine erneute Gefährdungsbeurteilung und fachkundige Beratung.
4. Unternehmen ohne interne Fachkraft für Arbeitssicherheit
Viele kleine und mittlere Unternehmen haben keine eigene Sicherheitsabteilung. Sie greifen daher auf externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit zurück, um die gesetzliche Betreuung sicherzustellen.
5. Kleinbetriebe und Unternehmermodell
Auch Betriebe mit wenigen Beschäftigten müssen betreut werden. Für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter gibt es vereinfachte Modelle (z. B. das Unternehmermodell der BG), bei denen der Unternehmer selbst geschult wird und bei Bedarf eine externe SiFa hinzuzieht.
Kurz gesagt: Jeder Arbeitgeber mit Beschäftigten braucht eine fachkundige arbeitsschutztechnische Betreuung – in Form der gesetzlich geforderten sicherheitstechnischen Betreuung (Pflicht) oder ergänzt durch zusätzliche, freiwillige Arbeitsschutzberatungsleistungen (Bedarf).
Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsschutzberatung und sicherheitstechnischer Betreuung?
Die Begriffe werden im Alltag oft durcheinander verwendet, bezeichnen aber unterschiedliche Ebenen:
Arbeitsschutzberatung ist der Oberbegriff für Beratungsleistungen rund um Arbeits- und Gesundheitsschutz. Sie kann:
-
projektbezogen (z. B. bei Neubauten, Umzügen, Einführung neuer Maschinen),
-
themenbezogen (z. B. psychische Belastung, Ergonomie, Gefahrstoffe) oder
-
strategisch (z. B. Aufbau eines Arbeitsschutzmanagementsystems) erfolgen.
Sicherheitstechnische Betreuung ist die gesetzlich vorgeschriebene Betreuung des Betriebs durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit (und parallel dazu die arbeitsmedizinische Betreuung durch Betriebsärzte). Rechtsgrundlagen sind insbesondere:
-
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
-
DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“
-
Mitwirkung bei Gefährdungsbeurteilungen
-
Regelmäßige Betriebsbegehungen
-
Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsmitteln und Arbeitsverfahren
-
Unterstützung bei Unterweisungen und bei der Unfallprävention
Kurz gefasst:
-
Arbeitsschutzberatung = breiter Beratungsbegriff, optional auch über Pflichtumfang hinaus.
-
Sicherheitstechnische Betreuung = gesetzliche Pflichtbetreuung nach ASiG/DGUV V2.
In der Praxis übernehmen externe Dienstleister oft beide Rollen: Sie sichern die gesetzliche Grundbetreuung ab und bieten darüber hinaus zusätzliche Beratungsleistungen an.
Welche gesetzlichen Grundlagen regeln die Arbeitsschutzberatung?
Die Arbeitsschutzberatung selbst ist als Begriff nicht direkt gesetzlich definiert, sie leitet sich aber aus verschiedenen Rechtsgrundlagen ab. Zentrale Vorschriften in Deutschland sind:
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Das ArbSchG verpflichtet Arbeitgeber, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen und die Arbeitsbedingungen regelmäßig auf Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG).
Wesentliche Inhalte:
-
Grundpflichten des Arbeitgebers (§ 3 ArbSchG)
Arbeitsunfälle und Gesundheitsgefahren sind zu vermeiden, Maßnahmen sind laufend zu überprüfen und zu verbessern. -
Gefährdungsbeurteilung (§ 5, § 6 ArbSchG)
Systematische Ermittlung von Gefährdungen, Festlegung von Maßnahmen, Dokumentation. -
Unterweisung und Beteiligung der Beschäftigten (§ 12 ArbSchG)
Arbeitgeber müssen Beschäftigte regelmäßig und anlassbezogen unterweisen. -
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Bei bestimmten Gefährdungen sind entsprechende Vorsorgeuntersuchungen anzubieten bzw. zu veranlassen.
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
Das ASiG regelt die Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit. Arbeitgeber müssen Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich bestellen.
Diese unterstützen den Arbeitgeber bei:
-
Arbeitsschutz und Unfallverhütung
-
Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und Arbeitsumgebung
-
Auswahl und Erprobung von Schutzausrüstung
-
Schulungen und Unterweisungen
Ziel ist es, eine fachkundige Beratung in allen Arbeitsschutzfragen sicherzustellen.
DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“
Die DGUV Vorschrift 2 („Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“) konkretisiert die Anforderungen aus dem ASiG. Sie legt insbesondere fest:
-
Qualifikationsanforderungen für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
-
Betreuungsumfang (Einsatzzeiten) je nach Branche und Betriebsgröße
-
Modelle der Betreuung (Regelbetreuung, alternatives Betreuungsmodell/Unternehmermodell für Kleinbetriebe)
Weitere wichtige Vorschriften
Je nach Thema sind u. a. folgende Verordnungen relevant:
-
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – Umgang mit Arbeitsmitteln
-
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) – Umgang mit Gefahrstoffen
-
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) – Gestaltung von Arbeitsstätten
-
DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ – allgemeine Pflichten von Unternehmern
Für die Arbeitsschutzberatung bedeutet das:
Berater müssen stets auf aktuelles Recht und technische Regeln (TRBS, TRGS etc.) Bezug nehmen, damit der Betrieb rechtssicher agiert.
Wichtig: Die Verantwortung für die Einhaltung aller Vorschriften liegt immer beim Arbeitgeber. Berater und Fachkräfte unterstützen – sie übernehmen aber keine Gesamtverantwortung.
Welche Personen sind für den Arbeitsschutz zuständig?
Für den Arbeitsschutz sind in der Regel verschiedene Personen und Rollen in einem Unternehmen zuständig. Die genauen Zuständigkeiten können je nach Unternehmensgröße, Struktur und Art der Tätigkeit variieren. Folgende Rollen und Personen sind typischerweise für den Arbeitsschutz zuständig:
- Geschäftsführung: Die oberste Verantwortung für den Arbeitsschutz liegt bei der Geschäftsführung. Sie muss sicherstellen, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden und die notwendigen Ressourcen für den Arbeitsschutz bereitgestellt werden.
- Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI): Diese Person hat eine spezielle Ausbildung im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit. Sie berät die Geschäftsführung und die Mitarbeiter in Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung.
- Sicherheitsbeauftragte: In größeren Betrieben werden oft Mitarbeiter als Sicherheitsbeauftragte benannt. Diese unterstützen die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Geschäftsführung bei der Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen.
- Betriebsarzt: Der Betriebsarzt ist für die medizinischen Aspekte des Arbeitsschutzes verantwortlich. Er berät sowohl die Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber in Fragen der Gesundheitsvorsorge und -förderung am Arbeitsplatz.
- Mitarbeiter: Jeder Mitarbeiter hat ebenfalls eine Verantwortung im Arbeitsschutz. Sie müssen die Sicherheitsvorschriften und Anweisungen befolgen und potenzielle Gefahren melden.
- Betriebsrat: Falls vorhanden, spielt auch der Betriebsrat eine Rolle im Arbeitsschutz, indem er die Interessen der Arbeitnehmer vertritt und sich für sichere Arbeitsbedingungen einsetzt.
Welche Aufgaben und Inhalte umfasst eine professionelle Arbeitsschutzberatung?
Eine professionelle Arbeitsschutzberatung kann – je nach Betrieb – sehr umfangreich sein. Typische Aufgabenbereiche sind:
1. Gefährdungsbeurteilung
-
Ermitteln und Bewerten von Gefährdungen in allen Arbeitsbereichen
-
Ableiten von Schutzmaßnahmen nach dem TOP-Prinzip (technisch – organisatorisch – personenbezogen)
-
Unterstützung bei Dokumentation und Wirksamkeitskontrolle
2. Planung von Arbeitsplätzen, Arbeitsmitteln und Prozessen
-
Mitwirkung bei der Planung neuer Betriebsanlagen, Maschinen und Arbeitsplätze
-
Prüfung von Arbeitsmitteln vor Anschaffung und Inbetriebnahme
-
Beratung zur ergonomischen und sicheren Gestaltung von Büro-, Produktions- und Lagerarbeitsplätzen
-
Einbindung des Arbeitsschutzes bei betrieblichen Änderungen (Umstrukturierungen, neue Verfahren)
3. Betriebsbegehungen und Kontrollen
-
Regelmäßige Sicherheitsbegehungen vor Ort
-
Erkennen und Dokumentieren von Mängeln
-
Erarbeiten von Maßnahmenvorschlägen und Nachverfolgung der Umsetzung
-
Kontrolle der Nutzung persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und anderer Schutzmaßnahmen
4. Unfallanalyse und Prävention
-
Untersuchung von Arbeitsunfällen und Beinahe-Unfällen
-
Analyse von Ursachen und systematischen Schwachstellen
-
Ableitung von Maßnahmen zur Vermeidung ähnlicher Ereignisse
-
Unterstützung beim Umgang mit Berufskrankheiten und besonderen Gesundheitsgefahren
5. Unterweisungen und Schulungen
-
Unterstützung bei der Planung, Durchführung und Dokumentation von Unterweisungen
-
Konzeption von Schulungen zu Themen wie:
-
sichere Maschinenbedienung
-
Umgang mit Gefahrstoffen
-
ergonomisches Arbeiten
-
Brandschutz und Notfallorganisation
-
-
Förderung einer gelebten Sicherheitskultur im Betrieb
6. Aufbau und Organisation des Arbeitsschutzes
-
Unterstützung beim Aufbau einer Arbeitsschutzorganisation
-
Einrichtung und Begleitung des Arbeitsschutzausschusses (ASA)
-
Zusammenarbeit mit Betriebsrat, Sicherheitsbeauftragten und Führungskräften
-
ggf. Unterstützung beim Aufbau eines Arbeitsschutzmanagementsystems (z. B. nach ISO 45001)
7. Beratung von Arbeitgeber und Führungskräften
-
Ansprechpartner für Geschäftsführung, Führungskräfte und Interessenvertretungen
-
Beratung bei der Auswahl von PSA, bei Betriebsanweisungen, Notfallplänen und Hygienekonzepten
-
Informationsweitergabe zu neuen gesetzlichen Anforderungen oder technischen Regeln
8. Unterstützung bei Behörden- und BG-Anforderungen
-
Vorbereitung auf Betriebsbesichtigungen durch Aufsichtsbehörden oder Berufsgenossenschaften
-
Unterstützung bei Unfallanzeigen, Statistiken und Auswertungen
-
Beratung zur Umsetzung von Auflagen oder Empfehlungen
Wer darf Arbeitsschutzberatung anbieten und welche Qualifikationen sind erforderlich?
Der Begriff „Arbeitsschutzberater“ ist rechtlich nicht geschützt. Rein formal kann jede Person Beratungsleistungen anbieten. Entscheidend ist jedoch, ob die Person fachkundig ist.
Praktisch relevante Qualifikationen
In der Praxis sollten Arbeitsschutzberater mindestens eine der folgenden Qualifikationen mitbringen:
-
Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)
-
Technische oder naturwissenschaftliche Ausbildung (z. B. Ingenieur, Techniker, Meister)
-
Mindestens zweijährige Berufserfahrung
-
Erfolgreich absolvierte, staatlich anerkannte Sifa-Ausbildung (z. B. über die gesetzliche Unfallversicherung)
-
-
Betriebsarzt / Facharzt für Arbeitsmedizin
-
Approbation als Arzt
-
Zusatzweiterbildung im Bereich Arbeitsmedizin oder Betriebsmedizin
-
-
Sicherheitsingenieur, -techniker, -meister
-
Begriffe aus dem ASiG; meist identisch mit Fachkraft für Arbeitssicherheit je nach Grundberuf
-
-
Externe Beratungsunternehmen
-
Team aus Fachkräften für Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizinern und ggf. weiteren Spezialisten (z. B. Brandschutz, Ergonomie, Gefahrstoffe)
-
Qualitätsnachweise und Zertifikate (z. B. GQA-Zertifizierung) können ein Hinweis auf eine qualitätsgesicherte Betreuung sein.
-
Zusätzlich schreibt die Rechtslage in vielen Bereichen vor, dass bestimmte Aufgaben nur von „fachkundigen Personen“ durchgeführt werden dürfen (z. B. Prüfungen von Arbeitsmitteln, Explosionsschutzdokumente, Gefahrstoffbewertungen).
Kurz gesagt:
Auch wenn der Titel „Arbeitsschutzberater“ nicht geschützt ist, sollte eine seriöse Arbeitsschutzberatung immer durch nachweislich fachkundige Personen erfolgen – idealerweise durch qualifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte oder in enger Zusammenarbeit mit ihnen.
Was müssen Arbeitgeber bei der Umsetzung beachten?
Bei der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen sollten Arbeitgeber insbesondere folgende Punkte im Blick behalten:
-
Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber
Auch bei Einsatz externer Dienstleister bleibt die Gesamtverantwortung für Sicherheit und Gesundheit bei der Unternehmensleitung. -
Schriftliche Bestellung und klare Verträge
-
Schriftliche Bestellung von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt
-
Dienstleistungsverträge mit externen Anbietern mit klar geregelten Aufgaben, Einsatzzeiten und Zuständigkeiten
-
-
Ressourcen bereitstellen
-
Finanzielle Mittel (PSA, technische Schutzmaßnahmen, ergonomische Arbeitsplätze usw.)
-
Zeit für Unterweisungen, Schulungen und ASA-Sitzungen
-
Freistellung von Sicherheitsbeauftragten und anderen Funktionsträgern
-
-
Einbindung von Beschäftigten und Interessenvertretungen
-
Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
-
Beteiligung von Beschäftigten bei Gefährdungsbeurteilungen und Lösungsfindung
-
Förderung einer offenen Sicherheitskultur (Meldewege, Feedbackmöglichkeiten)
-
-
Kontrolle und Nachhalten
-
Einführung von Maßnahmen ist nur der erste Schritt – wichtig ist die dauerhafte Einhaltung.
-
Regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit (z. B. Tragen von PSA, Einhalten von Betriebsanweisungen)
-
Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilungen bei Veränderungen und in angemessenen Abständen
-
-
Externe Informations- und Beratungsangebote nutzen
-
Nutzung von Informationsmaterialien, Branchenregeln und Handlungshilfen der Berufsgenossenschaften und staatlichen Arbeitsschutzbehörden
-
ggf. ergänzende Beratung, Schulungen und Workshops
-
Welche Rolle spielen externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit?
Externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind vor allem für kleine und mittlere Unternehmen ein zentrales Element der Arbeitsschutzorganisation.
Ihre Rolle umfasst:
-
Erfüllung der gesetzlichen Pflicht
Unternehmen können die sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG und DGUV V2 erfüllen, ohne interne Vollzeitstellen schaffen zu müssen. -
Flexibilität
Externe Fachkräfte können den Betreuungsumfang an Betriebsgröße und Gefährdungslage anpassen (z. B. wenige Tage pro Jahr statt Vollzeit). -
Breiter Erfahrungsschatz
Durch die Betreuung mehrerer Betriebe bringen sie branchenübergreifende Erfahrung mit und kennen typische Schwachstellen und Best-Practice-Lösungen. -
Objektiver Blick von außen
Externe sehen den Betrieb „mit frischen Augen“ und erkennen oft Risiken, die intern übersehen werden. -
Schnittstelle zu Behörden und Unfallversicherung
Sie unterstützen bei Gesprächen mit Aufsichtspersonen, bei BG-Begehungen und bei der Umsetzung von Auflagen.
In größeren Unternehmen kann eine Kombination sinnvoll sein: interne Sifa für das Tagesgeschäft, externe Spezialisten für besondere Themen oder Projekte.
Wie läuft die Zusammenarbeit mit einer externen Sifa in der Praxis ab?
Die Zusammenarbeit mit einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) folgt einem klaren, gut strukturierten Ablauf. Da die externe Sifa nicht täglich im Betrieb vor Ort ist, sind klare Kommunikationswege, feste Zuständigkeiten und regelmäßige Termine besonders wichtig. Ziel ist ein reibungsloses, kontinuierliches Arbeitsschutzmanagement, das trotz externer Betreuung zuverlässig funktioniert.
1. Einstieg: Klärung von Aufgaben, Betreuungsumfang und Ansprechpartnern
Zu Beginn wird definiert:
-
welche gesetzlichen Aufgaben die externe Sifa übernimmt (Grundbetreuung + betriebsspezifische Betreuung nach DGUV V2)
-
wie viele Einsatzstunden erforderlich sind
-
welche Themen und betrieblichen Bereiche besonders betreuungsrelevant sind
-
wer im Unternehmen fester Ansprechpartner für die externe Fachkraft ist
Diese Abstimmung erfolgt üblicherweise im Rahmen eines Erstgesprächs oder eines schriftlichen Dienstleistungsvertrags.
2. Erste Betriebsbegehung und Analyse des Ist-Zustands
Die externe Sifa verschafft sich ein umfassendes Bild des Betriebs. Dazu gehören typischerweise:
-
Betriebsrundgänge / Sicherheitsbegehungen
-
Prüfung vorhandener Dokumentation (Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, Betriebsanweisungen usw.)
-
Erfassung von Gefährdungen und Verbesserungsbedarf
-
Austausch mit Führungskräften und ggf. Sicherheitsbeauftragten
Aus dieser Analyse entstehen erste Maßnahmenempfehlungen und Prioritäten.
3. Regelmäßige Betreuungstermine und strukturierte Begehungen
Externe Sifas arbeiten in geplanten Intervallen (z. B. monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich). Während dieser Termine werden u. a.:
-
Sicherheitsbegehungen durchgeführt
-
bestehende Maßnahmen kontrolliert
-
neue Gefährdungen oder Änderungen im Betrieb besprochen
-
Fortschritte dokumentiert und Maßnahmenlisten aktualisiert
Diese Termine bilden das „Herzstück“ der Zusammenarbeit, da sie den kontinuierlichen Verbesserungsprozess sicherstellen.
4. Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und technischen Fragen
Zwischen und während der Betreuungstermine unterstützt die externe Fachkraft z. B. bei:
-
Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilungen
-
Unterweisungskonzepten oder Durchführung einzelner Schulungen
-
Auswahl geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
-
ergonomischer Gestaltung von Arbeitsplätzen
-
Fragen zu Maschinen, Arbeitsmitteln oder Gefahrstoffen
-
Vorbereitung und Prüfung von Betriebsanweisungen
-
Organisation von Brandschutz- oder Notfallthemen (in Zusammenarbeit mit anderen Fachbereichen)
Da externe Sifas vielfältige Branchen kennen, bringen sie häufig Best-Practice-Lösungen mit ein.
5. Kommunikation ist besonders wichtig (weil die externe Sifa nicht dauerhaft vor Ort ist)
Für eine reibungslose Zusammenarbeit braucht es klare Prozesse:
-
Gefährdungen, Störungen oder Beinaheunfälle werden frühzeitig an die Sifa gemeldet.
-
Verantwortliche im Betrieb setzen vereinbarte Maßnahmen zuverlässig um.
-
Bei dringenden Themen erfolgt eine zeitnahe Abstimmung per Telefon oder E-Mail.
-
Die externe Sifa erhält Zugang zu notwendigen Bereichen und Unterlagen.
Ein fester interner Ansprechpartner erleichtert die Koordination erheblich (z. B. Führungskraft, Sicherheitsbeauftragter, QMB/HSE-Manager).
6. Dokumentation und rechtssichere Nachverfolgung
Die externe Sifa dokumentiert ihre Arbeit transparent, u. a. durch:
-
Begehungsprotokolle
-
Jahresberichte
-
Maßnahmenlisten mit Priorisierung
-
Empfehlungen zur Verbesserung der Arbeitsschutzorganisation
Diese Dokumente dienen als rechtssichere Nachweise gegenüber Behörden und Berufsgenossenschaften – und als Arbeitsgrundlage für Verbesserungen.
7. Zusammenarbeit mit Behörden und Berufsgenossenschaft
Bei anstehenden Prüfungen, BG-Begehungen oder bei der Untersuchung von Arbeitsunfällen kann die externe Sifa:
-
den Betrieb begleiten
-
Fragen der Aufsichtsbehörden beantworten
-
die notwendigen Dokumente vorbereiten
-
Maßnahmen aus behördlichen Auflagen erklären und priorisieren
So kann das Unternehmen sicherstellen, dass alle gesetzlichen Pflichten korrekt erfüllt werden.
Fazit
Arbeitsschutzberatung bzw. die sicherheitstechnische Betreuung ist ein zentraler Bestandteil eines funktionierenden Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Sie stellt sicher, dass Unternehmen gesetzliche Vorgaben einhalten, Gefährdungen systematisch erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen ableiten. Fachkräfte für Arbeitssicherheit – intern oder extern – unterstützen Arbeitgeber dabei, Risiken zu minimieren, Arbeitsplätze sicher zu gestalten und eine nachhaltige Sicherheitskultur zu entwickeln.
Für alle Unternehmen, unabhängig von Größe oder Branche, gilt: Gute Beratung im Arbeitsschutz ist kein „Extra“, sondern ein wesentlicher Baustein für Rechtssicherheit, Gesundheit der Mitarbeitenden und effiziente betriebliche Abläufe. Eine fachkundige Betreuung sorgt dafür, dass Arbeitsschutz nicht nur als Pflicht verstanden wird, sondern als kontinuierlicher Verbesserungsprozess im betrieblichen Alltag verankert wird.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Der Begriff selbst nicht, aber die Inhalte dahinter schon: Arbeitgeber müssen Gefährdungsbeurteilungen durchführen, Unterweisungen sicherstellen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Betriebsärzte bestellen. Die Beratung ist damit indirekt verpflichtend.
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