Thema des Monats - 2026 Februar
Mit unseren Themen des Monats möchten wir Ihnen wichtige Aspekte des Arbeitsschutzes vermitteln. Um das Arbeitsleben, sowie das private Leben zu erleichtern.
Explosionsgefahren entstehen in vielen Betrieben schneller, als man denkt – oft unauffällig, zeitlich begrenzt und mitten im normalen Arbeitsablauf. Brennbare Gase, Dämpfe oder Stäube können bereits durch kleinste Zündquellen schwerwiegende Folgen für Menschen, Anlagen und die gesamte Betriebsorganisation haben.
Gerade weil Explosionen statistisch selten auftreten, werden die Risiken im Alltag häufig unterschätzt. Aktuelle Schadensanalysen und Risikobewertungen zeigen jedoch: Explosionsgefahr gehört weiterhin zu den relevanten Unternehmensrisiken. In unserem Thema des Monats beleuchten wir, wie explosionsfähige Atmosphären entstehen, welche rechtlichen Pflichten bestehen und welche Schutzmaßnahmen in der Praxis wirklich wirksam sind.
Die DGUV definiert eine Explosion wie folgt:
„Ein Gemisch aus einem fein verteilten, brennbaren Stoff mit Luft oder einem anderen gasförmigen Oxidationsmittel wird durch eine Zündquelle entzündet, sodass eine plötzliche, schnell ablaufende Verbrennung ausgelöst wird. Die Verbrennung breitet sich auf das gesamte Gemisch aus und es kommt zu einer starken Erhöhung des Druckes, der Temperatur oder von beidem.“ [1]
Eine Explosion kann nur dann auftreten, wenn folgende Punkte gleichzeitig erfüllt sind:
Ist eine Bedingung nicht erfüllt, kann es nicht zu einer Explosion kommen.

Grafik: ITC Graf GmbH; Informationen gem. DGUV Information 213-106
Die Folgen einer Explosion können für alle Beschäftigten, die sich in der Nähe der Explosion aufhalten, eine Lebensgefahr darstellen. Neben den hohen Temperaturen und Drücken können auch Gefahren durch weggeschleuderte Teile entstehen. Auf Grund des plötzlichen Eintretens der Explosion ist somit auch keine Flucht der Beteiligten möglich. [1]
Um ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen, wird ein Explosionsschutzdokument erstellt, um einen wirksamen Explosionsschutz zu gewährleisten. Darin wird unter anderem das Auftreten der gefährlichen explosionsfähigen Gemische beurteilt und ein Explosionsschutzkonzept erstellt. [1]
Ein Bestandteil des Explosionsschutzkonzepts ist die Zoneneinteilung. Eine Zoneneinteilung wird erstellt, damit Anforderungen an die Vermeidung von Zündquellen festgelegt werden können. Hierbei spielt beispielsweise die Auswahl von Geräten eine Rolle. Bei der Zoneneinteilung wird die Dauer und die Häufigkeit des Auftretens von gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre betrachtet. Für Staub gibt es die Zonen 20 / 21 / 22, für Gas / Dampf die Zonen 0 / 1 / 2. Je niedriger die Zonennummer, desto höher ist das Risiko. [2]

Grafik: ITC Graf GmbH; Informationen gem. FBRCI-015
Grundsätzlich sind Maßnahmen zu treffen, die die Brand- und Explosionsgefahr verhindern. Zu favorisieren sind Maßnahmen zur Vermeidung explosionsfähiger Atmosphäre. Es ist zu prüfen, ob und wie weit diese Maßnahmen angewendet werden können. Kann keine Lösung gefunden werden, so sind Maßnahmen zur Zündquellenvermeidung oder konstruktive Explosionsschutzmaßnahmen erforderlich. Auch Kombinationen der Maßnahmen sind möglich.
Quelle:
[1] https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-informationen/3360/explosionsschutzdokument
[3] TRGS 722, TRGS 723, TRGS 724
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