Thema des Monats - 2026 Januar
Mit unseren Themen des Monats möchten wir Ihnen wichtige Aspekte des Arbeitsschutzes vermitteln. Um das Arbeitsleben, sowie das private Leben zu erleichtern.
Warnkleidung schützt Leben, indem sie Beschäftigte in gefährlichen Arbeitsbereichen frühzeitig sichtbar macht. Überall dort, wo Verkehrswege, Maschinen oder eingeschränkte Sichtverhältnisse ein Risiko darstellen, ist sie ein unverzichtbarer Bestandteil des Arbeitsschutzes – häufig auch gesetzlich vorgeschrieben.
In gewissen Arbeitsbereichen ist erhöhte Vorsicht geboten. Um frühzeitig erkannt zu werden ist das Tragen von Warnkleidung essenziell. Vor allem bei der Ausführung folgender Tätigkeiten ist Warnkleidung ein wichtiger Bestandteil der Schutzausrüstung:
Persönliche Schutzausrüstung muss grundsätzlich Schutz gegenüber den Gefährdungen am Arbeitsplatz bieten, ohne selbst eine größere Gefährdung mit sich zu bringen. Die Ausrüstung muss für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sein und ergonomischen und gesundheitlichen Erfordernissen entsprechen.
Bei unterschiedlichen Sichtverhältnissen wird der beste Kontrast von Warnkleidung zur Umgebung durch fluoreszierende Farbe erreicht. Fluoreszierende Farben sind keine Farben, die natürlich in der Umgebung vertreten sind. Dazu gehört fluoreszierendes Gelb, fluoreszierendes Orange-Rot und fluoreszierendes Rot.
Bei Dunkelheit, z.B. in der Nacht und bei schlechten Sichtverhältnissen werfen retroreflektierende Streifen auf der Warnkleidung das Licht zurück und sorgen dafür, dass die Person rechtzeitig gesehen werden kann.
Warnkleidung wird in 3 Klassen eingeteilt. Die Einteilung richtet sich nach der Mindestfläche an fluoreszierendem sowie retroreflektierendem Material. Klasse 3 bietet die beste Sichtbarkeit. Warnkleidung der Klasse 3 muss den Torso umschließen und mindestens lange Ärmel oder lange Hosenbeine mit retroreflektierenden Streifen haben. [1]

Die Schutzwirkung von Warnkleidung muss bei typischen Arbeitsweisen wirksam sein. Oftmals kommt es durch das Tragen von Arbeitsmittel dazu, dass die Warnkleidung verdeckt wird. In solchen Fällen ist Warnkleidung der Klasse 3 erforderlich. Des Weiteren ist wichtig, dass die Kleidung bestimmungsgemäß getragen wird. Dabei ist darauf zu achten, dass die Kleidung geschlossen getragen wird und Ärmel / Hosenbeine nicht hochgekrempelt werden. Warnkleidung sollte immer trocken und gut belüftet gelagert werden. Fluoreszierende Farben bleichen unter UV-Strahlung aus, weshalb bei der Lagerung darauf zu achten ist, die Kleidung vor Sonnenlicht zu schützen. Die Warnkleidung ist vor Nutzung einer optischen Sichtprüfung zu unterziehen. Hierbei muss beurteilt werden, ob die Warnwirkung reduziert ist, z.B. durch starke Verschmutzungen, beschädigte retroreflektierende Streifen durch mechanische Beanspruchung oder ausgeblichenes Gewebe. [1]
Veränderungen der Kleidung wie z.B. das Abschneiden von Ärmeln oder Hosenbeinen ist nicht zulässig. Auch das Anbringen von Firmenlogos oder Applikationen ist nicht erlaubt. Veränderungen dürfen ausschließlich nach Rücksprache mit dem Hersteller vorgenommen werden. [1]
Quelle:
[1] https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-informationen/841/warnkleidung
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