Thema des Monats - 2026 März
Mit unseren Themen des Monats möchten wir Ihnen wichtige Aspekte des Arbeitsschutzes vermitteln. Um das Arbeitsleben, sowie das private Leben zu erleichtern.
Die Menschen setzen immer mehr auf Automatisierung. Auch in der Industrie werden mittlerweile viele Bearbeitungsmaschinen eingesetzt, welche den Großteil der Arbeit automatisch durchführen. Auch im Bereich des innerbetrieblichen Transports wird zunehmend mehr auf halbautonome oder sogar auf fahrerlose Transportsystem (FTS) gesetzt. FTS sind flurgebundene Systeme, die innerbetrieblich im Innenbereich oder Außenbereich eingesetzt werden können. Sie bestehen aus einem oder mehreren automatisch gesteuerten, berührungslos geführten Fahrzeugen mit eigenem Fahrantrieb. Die Sicherheit ist hierbei nicht von einem Fahrer abhängig, wie beispielsweise bei einem klassischen Gabelstapler.
Die Hauptaufgabe eines FTS ist der automatisierte Materialtransport. [1]
Die Fahrzeuge können durch aktive, passive oder virtuelle Leitlinien gesteuert werden.
Automatisiert fahrende Fahrzeuge dürfen Personen nicht direkt oder indirekt gefährden. Folgende Aspekte müssen daher zwingend erfüllt sein:
In Abhängigkeit des Einsatzbereiches und den Verkehrsverhältnissen ergeben sich unterschiedliche Gefährdungen. Grundsätzlich wird zwischen drei Einsatzbereichen unterschieden:
Öffentlich zugängliche und vergleichbare Bereiche
D.h. Bereiche von Betriebsgeländen, in denen die Verkehrssituation mit dem öffentlichen Straßenverkehr vergleichbar ist. Es haben sowohl Personen als auch Fahrzeuge Zugang. Hierbei kann es sich um öffentlichen Verkehrsraum oder auch um nicht öffentlichen Verkehrsraum handeln. In Verkehrssituationen, die mit dem öffentlichen Straßenverkehr vergleichbar sind, müssen öffentliche Verkehrsregeln gelten. Grundsätzlich müssen FTS entweder für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein oder die technischen Voraussetzungen für eine Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr aufweisen. [1]
Abgeschlossene Bereiche mit begrenztem Zugang
Das sind betriebliche Bereiche, zu denen nur berechtigte Personen Zugang haben. Auch an die Fahrzeuge können bestimmte Anforderungen gestellt werden. Personen müssen in diesen Bereichen unterwiesen / qualifiziert sein. Abgeschlossene Bereiche mit begrenztem Zugang können z.B. Produktionsbereiche bzw. Montagehallen sein. Wichtig ist, dass die Verkehrsobjekte und deren Verhalten bekannt bzw. eingrenzbar sind. Automatisierte Fahrzeuge müssen für diesen Bereich technische Anforderungen erfüllen. Die Grundanforderungen an automatisiert fahrende Fahrzeuge in abgeschlossenen betrieblichen Bereichen mit begrenztem Zugang lassen sich gliedern in:
Abgeschlossene Bereiche ohne Zutritt
Dabei handelt es sich um betriebliche Bereiche mit automatisiertem Fahrzeugverkehr, zu denen Personen im Regelfall keinen Zutritt haben. Ist der Zugang unter bestimmten Voraussetzungen erforderlich, z.B. für Instandhaltungsarbeiten, sind besondere Schutzmaßnahmen erforderlich. Der Zugang zum Bereich muss durch trennende Schutzeinrichtungen oder bauliche Abtrennungen sicher verhindert sein. [1]
Quelle:
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