Thema des Monats - 2026 April
Mit unseren Themen des Monats möchten wir Ihnen wichtige Aspekte des Arbeitsschutzes vermitteln. Um das Arbeitsleben, sowie das private Leben zu erleichtern.
Heutzutage ist es keine Ausnahme mehr, dass Unternehmen Mitarbeiter, z.B. im Rahmen eines Projekts, oder eine Montagetätigkeit ins Ausland schicken.
Dabei kann es sich um Länder innerhalb Europas als auch um Länder weltweit handeln. Doch was ist bei Auslandseinsätzen zu beachten? [1]
Grundsätzlich ist jeder der in Deutschland arbeitet entweder über die Berufsgenossenschaften oder über die Unfallkassen gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Dieser Versicherungsschutz ist auch dann vorhanden, wenn Mitarbeiter vom Unternehmen zeitlich befristet in das Ausland geschickt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Entsendung innerhalb eines fortbestehenden deutschen Arbeitsverhältnisses erfolgt. Vor Reiseantritt sollten sich das Unternehmen als auch der Mitarbeiter darüber informieren, welche Bescheinigungen mitgeführt werden müssen. Auch ist der Versicherungsschutz je nach Land unterschiedlich.
Hierbei wird wie folgt unterschieden:
Die Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst die medizinische Heilbehandlung sowie Hilfsmittel. In Ländern mit einem Vertragsabkommen werden die Leistungen von der vor Ort zuständigen Stelle (Unfall-, Krankenversicherung oder staatlicher Gesundheitsdienst) als Sachleistungsaushilfe erbracht und vorfinanziert. Greifen entsprechende europäische Regelungen oder Abkommen nicht, kann es dazu kommen, dass der Mitarbeiter gemeinsam mit dem Arbeitgeber sich selbst um medizinische Versorgung kümmern muss. Dabei sind die Leistungen zunächst selbst zu bezahlen. Anschließend kann eine Kostenerstattung beim zuständigen Träger der Unfallversicherung beantragt werden.
Nach Rückkehr von einem Auslandsaufenthalt in Gebieten mit besonderen klimatischen und gesundheitlichen Belastungen, dessen Dauer ein Jahr überschreitet, ist spätestens acht Wochen nach Rückkehr eine Untersuchung zu veranlassen. Zweck dieser Rückkehruntersuchung ist die Früherkennung von beispielsweise Tropenkrankheiten.
Grundsätzlich kann eine solche Untersuchung auch bei Rückkehr von einem kürzeren Auslandsaufenthalt veranlasst werden. Jeder Rückkehrer aus den Subtropen, Tropen oder sonstigen Gebieten mit besonderen gesundheitlichen oder hygienischen Belastungen sollte sich der Möglichkeit bewusst sein, dass Anzeichen einer Tropenkrankheit bzw. ein Malariaanfall ggf. auch erst Monate nach der Rückkehr auftreten können. [2]
Daher sollte bei folgenden Symptomen ein Arzt aufgesucht werden:
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