Thema des Monats - 2025 September
Mit unseren Themen des Monats möchten wir Ihnen wichtige Aspekte des Arbeitsschutzes vermitteln. Um das Arbeitsleben, sowie das private Leben zu erleichtern.
Regale sind Lagereinrichtungen. Dabei kann es sich um ortsfeste oder verfahrbare Regale sowie um kraft-/ nicht kraftbetriebene Regale handeln. Neben den Regalen zählen auch Schränke zu den Lagereinrichtungen. Häufig verwendete Regale sind beispielsweise Fachbodenregale, Palettenregale, Kragarmregale, Durchlaufregale oder Einfahrregale. Ein Paternoster ist ein Beispiel für ein kraftbetriebenes Regal.1
Regale müssen so beschaffen und aufgestellt sein, dass unter bestimmungsgemäßer Anwendung gem. den Angaben des Herstellers die Last sicher aufgenommen werden kann. Die Stand- und Tragsicherheit muss den betrieblichen Beanspruchungen genügen. Alle Regale müssen gemäß Aufbau- und Betriebsanleitung aufgestellt werden.1
Im Umgang mit Regalen ist auf folgende Punkte zu achten:
Ortsfeste Regale, die mit nicht leitliniengeführten Fördermitteln be- oder entladen werden, benötigen an ihren Eckbereichen und Durchfahrten einen Anfahrschutz, der nicht mit dem Regal verbunden ist. Dieser Anfahrschutz hat eine gelb-schwarze Gefahrenkennzeichnung. Es empfiehlt sich ein Anfahrschutz mit einer Höhe von 400 mm.
Wichtig: Ein defekter / verformter Anfahrschutz ist zeitnah zu ersetzen.
An ortsfesten Regalen, an verfahrbaren Regalen und Schränken sowie an Regalen und Schränken mit kraftbetriebenen Inneneinrichtungen sind grundsätzlich folgende Angaben dauerhaft anzubringen:
Die Fachlast ist die Last, die in ein Fach eingebracht werden darf. Die Feldlast ist die Summe der Fachlasten in einem Feld. Bei Regale, die von Hand be- und entladen werden und die eine Fachlast von weniger als 200 kg oder eine Feldlast von weniger als 1000 kg besitzen, bspw. Regale im Büro, kann auf die Angaben verzichtet werden.1
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung sind Lagereinrichtungen Arbeitsmittel. Alle Arbeitsmittel sind einer regelmäßigen Prüfung zu unterziehen. Der Unternehmer hat Art, Umfang und Prüffristen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Grundsätzlich ist zu prüfen, ob / welchen Schäden verursachenden Einflüssen die Regale ausgesetzt sind. Mit Schäden ist beispielsweise zu rechnen, wenn Regale mit Flurförderzeugen be- oder entladen werden. Auch bei kraftbetriebenen Regalen ist mit Schäden zu rechnen. Die Prüfung der Regale ist durch eine befähigte Person durchzuführen.2
Wichtige Prüfkriterien sind unter anderem:
Die durchgeführte Prüfung sowie die festgestellten Mängel sowie deren Beseitigung sind zu dokumentieren. Die Dokumentation kann in Papier oder elektronisch erfolgen.
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