Thema des Monats - 2025 März
Mit unseren Themen des Monats möchten wir Ihnen wichtige Aspekte des Arbeitsschutzes vermitteln. Um das Arbeitsleben, sowie das private Leben zu erleichtern.
Unter einem Fußschutz versteht man persönliche Schutzausrüstung, die unsere Füße gegen äußere, schädigenden Einwirkungen schützt sowie einen Schutz vor dem Ausrutschen bieten soll. Zum Fußschutz zählen beispielsweise Sicherheitsschuhe, Schutzschuhe oder Berufsschuhe.
An alle Schuhe werden Grundanforderungen gestellt, diese beziehen sich beispielweise auf das Obermaterial, das Futter oder die Laufsohle. Die Rutschhemmung ist eine sehr bedeutsame Grundanforderung. Neben den Grundanforderungen gibt es eine große Anzahl optionaler Zusatzanforderungen. Für diese sind Symbole für die Kennzeichnung vorhanden. Zur Erleichterung sind Kategorien mit den meistverbreiteten Kombinationen von Grund- und Zusatzanforderungen eingeteilt. Beispielsweise hat ein S3 Schuh neben den Grundanforderungen die Zusatzanforderungen geschlossener Fersenbereich, Antistatik, Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich, Wasserdurchtritt, Wasseraufnahme, Durchtrittsicherheit und profilierte Sohle. [2]
Um den passenden Fußschutz auszuwählen, ist eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen durchzuführen. Hierbei werden mögliche Gefahren in Zusammenhang mit der Tätigkeit ermittelt und beurteilt. Folgende Gefahren können beispielsweise auftreten:
Sobald die Gefahren ermittelt und beurteilt wurden, wird das Risiko bewertet und der passende Fußschutz festgelegt. Bei der Beschaffung eines Fußschutzes sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
Der zur Verfügung gestellte Fußschutz ist von den Beschäftigten bestimmungsgemäß zu benutzen. Die Einhaltung der Trageverpflichtung wird durch den Unternehmer geprüft. [1]
Falls orthopädische Einlagen verwendet werden müssen die Schuhe vom Hersteller zertifiziert und anpassbar sein, ansonsten kann die Schutzfunktion beeinträchtigt werden z.B. durch einen zu geringen Abstand von Zeh zur Zehenkappe. [3]
Die Verwendungsdauer eines Fußschutzes hängt von der Beanspruchung und Pflege ab. Ist der Fußschutz nicht mehr in einem ordnungsgemäßen Zustand, ist er der Benutzung zu entziehen. Ein nicht ordnungsgemäßer Zustand können z.B. abgelaufene Profile, freiliegende Zehenkappen oder defekte Nähte sein.
Nasser Fußschutz sollte nach der Arbeit so gelagert werden, dass die Möglichkeit zur Trocknung besteht. Schuhe sollten nicht gedrückt, geknickt, in der Nähe von Heizquellen gelagert werden oder für längere Zeit dem Sonnenlicht ausgesetzt werden. Hinweise zur Pflege, Verwendungsdauer und dem ordnungsgemäßen
Zustand liefert der Hersteller. [1]
[1] https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-regeln/961/benutzung-von-fuss-und-knieschutz
[2] https://www.dguv.de/fb-psa/sachgebiete/sachgebiet-fussschutz/veroeffentlichungen/artikel/index.jsp
[3] https://aug.dguv.de/arbeitssicherheit/sicherheitsschuhe-fuer-geschuetzte-fuesse/
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