Erste Hilfe im Betrieb – Organisation, Ersthelfer & Materialien

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Bild zu 2025 Juli | Erste Hilfe im Betrieb

Thema des Monats - 2025 Juli

 Erste Hilfe im Betrieb

Mit unseren Themen des Monats möchten wir Ihnen wichtige Aspekte des Arbeitsschutzes vermitteln. Um das Arbeitsleben, sowie das private Leben zu erleichtern.

Erste Hilfe im Betrieb

„Den dänischen Fußballspieler Christian Eriksen traf der Herzstillstand mitten auf dem Fußballfeld. Während des EM-Spiels gegen Finnland im Juni 2021 brach der damals 29-Jährige einfach zusammen. Er konnte durch Herzdruckmassage und Defibrillator erfolgreich wiederbelebt werden.“1 Bei einer primären Störung des Herzens, ausgelöst z.B. durch einen Herzinfarkt, sinkt die Überlebenschance um ca. 10% je Minute. Bereits nach drei bis fünf Minuten beginnen die Gehirnzellen abzusterben. Ein solches Beispiel zeigt, wie wichtig effiziente und gute Erste Hilfe ist. Notfallsituationen in dieser Art können auch in jedem Betrieb geschehen. Je eher eingegriffen wird, desto größer ist die Chance des Überlebens, der vollständigen Wiederherstellung sowie eines Heilverlaufs ohne Komplikationen [2].

 

01 | Organisation der Ersten Hilfe

Erste Hilfe sind medizinische, organisatorische und betreuende Maßnahmen mit einfachen Mitteln unter Einbeziehung des Notrufs. Um eine wirksame Organisation der betrieblichen Ersten Hilfe zu gewährleisten sind folgende Punkte zu organisieren:

  • Welche Personen sind Ersthelfer?
  • Wo befindet sich ggf. ein Betriebssanitäter?
  • Wo und wie kann ein Notruf abgesetzt werden?
  • Wem ist der Unfall zu melden?
  • Wo befindet sich Erste-Hilfe-Material/ ggf. der Erste-Hilfe-Raum?
  • Wo befinden sich ggf. Rettungstransportgeräte?
  • Welche Vorgehensweisen sind bei einem Unfall im Betrieb festgelegt?
  • Wie werden Rettungseinheiten an den Notfallort geleitet?
  • Welche Ärzte sind nach einem Unfall aufzusuchen?
  • Wie wird die Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert? [2]
     

02 | Ersthelfer

Um eine wirksame Erste-Hilfe zu organisieren sind im Betrieb Ersthelfer in ausreichender Anzahl aus- und fortzubilden.

Ersthelfer sind ausgebildete Laien, die als Erste die Maßnahmen ergreifen, um akute Gefahren für Leben und Gesundheit abzuwenden.

Ersthelfer dürfen keine Medikamente, z.B. Kopfschmerztabletten an Betriebsangehörige ausgeben oder verabreichen. [2]

  • Die Auffrischungsschulung der Ersthelfer sollte in Abständen von längstens zwei Jahren erfolgen
  • Wichtig: Nicht nur Ersthelfer müssen Erste-Hilfe leisten, sondern grundsätzlich macht sich jeder Mensch gemäß § 323c Strafgesetzbuch wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar, wenn er bei einem Notfall nicht unverzüglich die ihm bestmögliche (seinen Fähigkeiten entsprechenden) Hilfe leistet. [2]

 

03 | Erste-Hilfe-Material

  • Das Erste-Hilfe-Material ist so aufzubewahren, dass es vor schädigenden Einflüssen (z.B. Verunreinigungen, Nässe, hohe Temperaturen) geschützt, aber jederzeit leicht zugänglich ist
  • Das Erste-Hilfe-Material ist nach Verbrauch, bei Unbrauchbarkeit (z.B. Verschmutzung, Beschädigung) oder nach Ablauf des Verfalldatums zu ergänzen bzw. zu ersetzen
  • Erste-Hilfe-Material soll auf die Arbeitsstätte so verteilt sein, dass es von Arbeitsplätzen höchstens 100 m Wegstrecke oder höchstens ein Stockwerk entfernt ist
  • Für Tätigkeiten im Außendienst, insbesondere für die Mitführung von Erste-Hilfe-Material in Einsatzfahrzeugen, kann auch der Kraftwagen-Verbandkasten nach DIN 13164 verwendet werden

Grundsätzlich ist zu prüfen (Gefährdungsbeurteilung), ob neben dem Erste-Hilfe-Material weitere Mittel zur Ersten-Hilfe notwendig sind, z.B. Defibrillator, Augendusche oder Rettungstransportmittel. [2]

 

04 | Dokumentation der Erste Hilfe

Die lückenlose Aufzeichnung der Erste-Hilfe-Leistungen liefert eine wichtige Grundlage für die Erste Hilfe und die Planung und Organisation des betrieblichen Rettungswesens. Die Dokumentation ist fünf Jahre aufzubewahren. Eine lückenlose Dokumentation dient auch als Nachweis für einen Unfall im Betrieb von Versicherten bei der Durchsetzung ihrer Leistungsansprüche gegenüber dem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Dokumentation kann in Papierform oder elektronisch erfolgen. Da es sich um personenbezogene Daten handelt, ist das Bundesdatenschutzgesetz zu berücksichtigen. Folgende Punkte sind nach einem Unfall zu dokumentieren. [2]

  • Unfall-/ Erkrankungsgeschehen nach Zeit, Ort und Hergang
  • Art und Umfang der Verletzung / Erkrankung
  • Maßnahmen der Helfer im Rahmen der Ersten Hilfe
  • Namen der Verletzten / der Zeugen / der Helfer [2]

 

[1] https://www.zdfheute.de/ratgeber/gesundheit/fussball-herzstillstand-100.html
[2] https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-informationen/759/erste-hilfe-im-betrieb

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