Sicherer Einsatz von Arbeitsbühnen auf Gabelstaplern | ITC Graf

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Bild zu 2025 Juni | Einsatz von Arbeitsbühnen auf Gabelstaplern

Thema des Monats - 2025 Juni

 Einsatz von Arbeitsbühnen auf Gabelstaplern

Mit unseren Themen des Monats möchten wir Ihnen wichtige Aspekte des Arbeitsschutzes vermitteln. Um das Arbeitsleben, sowie das private Leben zu erleichtern.

Einsatz von Arbeitsbühnen auf Gabelstaplern
 

01 | Für was sind Arbeitsbühnen sinnvoll?
 

„Kannst Du mich mal eben mit dem Stapler nach oben fahren, damit ich kurz die Beleuchtung überprüfen kann?“

So oder so ähnlich beginnen oft gefährliche Arbeitssituationen. Im Arbeitsalltag können eine Vielzahl an Situationen entstehen, in denen kurze Tätigkeiten in der Höhe ausgeführt werden müssen. Beispielsweise das Herausholen von Ware aus dem Regal oder Reparaturarbeiten / Wartungsarbeiten an Leitungen, Beleuchtung oder Aggregaten. Eine ordnungsgemäße Arbeitsbühne auf einem Gabelstapler kann für kurzzeitige Arbeiten in der Höhe ein geeignetes und sicheres Arbeitsmittel darstellen. Jedoch sind im Umgang und bei der Beschaffung einige Punkte zu berücksichtigen. [1]
 

02 | Anforderungen an die Arbeitsbühnen

  • Boden: geschlossener Boden, falls Öffnungen vorhanden sind dürfen diese nicht größer als 15 mm sein oder es muss eine Einrichtung zum Auffangen herabfallender Gegenstände vorhanden sein
  • Eine Umwehrung, bestehend aus Fußleiste, Knieleiste und Handlauf. Die Höhe muss mindestens 1,10 m betragen und den zu erwartenden Kräften standhalten
  • Für einen bequemen Einstieg sollte eine Seite der Umwehrung beweglich ausgeführt sein. Am sinnvollsten ist es, die bewegliche Seite als Türe abzubilden. Diese darf sich nicht nach außen öffnen und sollte im geschlossenen Zustand selbsttätig verriegelt sein
  • Rückenschutz an der Rückseite der Arbeitsbühne zum Schutz gegenüber den Quetsch- und Scherstellen durch die Hubeinrichtung
  • Einfahrtaschen, welche nach unten und zur Seite geschlossen sind
  • Die Arbeitsbühne muss so befestigt werden, damit sie sich nicht verschieben kann.
  • Die Befestigung erfolgt durch eine formschlüssige Verbindung, z.B. mit Hilfe von Bolzen
  • Die Arbeitsbühne ist mit einer dauerhaften und leicht erkennbaren Kennzeichnung auszustatten. Auf der Kennzeichnung müssen Daten wie maximale Zuladung und Eigengewicht vorhanden sein
  • Zur richtigen Anwendung ist eine kurzgefasste Betriebsanleitung in der Bühne anzubringen
  • Paletten, Gitterboxen, selbstgebaute Konstruktionen etc. sind keine geeigneten Arbeitsbühnen! [1]

 

03 | Standsicherheit

Damit die Kombination aus Gabelstapler und Arbeitsbühne standsicher ist, muss der Stapler über eine ausreichende Tragfähigkeit verfügen. Der Hersteller des Gabelstaplers muss dabei die Verwendung einer Arbeitsbühne als bestimmungsgemäße Verwendung vorsehen. Bei Gegengewichtsstaplern sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Die Bodenfläche der Arbeitsbühne sollte nicht die Abmessungen einer Euro-Palette überschreiten
  • Der Standplatz der mitfahrenden Person innerhalb der Arbeitsbühne befindet sich auf Höhe der Gabelzinken
  • Die Tragfähigkeit des Gabelstaplers entspricht bei Hubhöhe der angehobenen Arbeitsbühne mindestens dem 5-fachen des Gewichtes, dass sich aus dem Eigengewicht der Bühne, dem Gewicht der mitfahrenden Person(en) und der Zuladung ergibt [1]

 

04 | Betrieb und Prüfung

  • Arbeitsbühnen dürfen nur für gelegentliche Arbeiten eingesetzt werden. Für regelmäßige Arbeiten / Arbeiten mit langer Dauer ist ein anderes Arbeitsmittel zu wählen, z.B. Hubarbeitsbühne
  • Arbeitsbühnen zählen als Arbeitsmittel und sind gem. Betriebssicherheitsverordnung wiederkehrend zu prüfen
  • Vor Nutzung ist eine Sichtprüfung durchzuführen
  • Vor dem Anheben der Arbeitsbühne ist der Fahrantrieb abzuschalten und die Feststellbremse zu aktivieren
  • Zwischen Fahrer/in des Gabelstaplers und der Person in der Arbeitsbühne muss eine Verständigung möglich sein
  • Alle Bewegungen müssen langsam und vorsichtig ausgeführt werden
  • Bei Nutzung der Arbeitsbühne muss der Hubmast senkrecht stehen und darf bei angehobener Arbeitsbühne nicht geneigt werden
  • Der Fahrplatz des Gabelstaplers darf bei angehobener Arbeitsbühne nicht verlassen werden
  • Mit besetzter Arbeitsbühne darf der Gabelstapler nicht verfahren werden, außer
    - für Fahrbewegungen zur Feinpositionierung
  • - für das Verfahren mit nicht höher als bodenfrei angehobener Bühne, sofern ein Haltegriff innerhalb der Bühne vorhanden ist und nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit gefahren wird
  • Beim Auf- und Abfahren der Arbeitsbühne darf sich die darin befindliche Person nicht über die Arbeitsbühne hinausbeugen
  • Der Standplatz in der Arbeitsbühne darf nicht erhöht werden [1,2]

 

[1] https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-informationen/2872/einsatz-von-arbeitsbuehnen-an-flurfoerderzeugen-mit-hubmast
[2] ] https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-vorschriften/1123/flurfoerderzeuge

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