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Fachkraft für Arbeitssicherheit – zentrale Rolle im Arbeitsschutz
Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) im Unternehmen
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) ist eine der wichtigsten Rollen im betrieblichen Arbeitsschutz. Sie unterstützt Arbeitgeber dabei, Gefährdungen zu erkennen, geeignete Schutzmaßnahmen umzusetzen und die Sicherheit sowie Gesundheit aller Beschäftigten nachhaltig zu verbessern. Als unabhängige beratende Instanz begleitet die SiFa Arbeitsprozesse, führt Begehungen durch, bewertet Risiken und sorgt dafür, dass gesetzliche Anforderungen eingehalten werden. Unternehmen profitieren besonders dann, wenn die SiFa frühzeitig in Entscheidungen eingebunden wird und eng mit Führungskräften, Mitarbeitenden und dem Betriebsarzt zusammenarbeitet.
Das erwartet Sie in diesem Lexikonartikel
Inhalt
- 1. Was ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)?
- 2. Warum braucht ein Unternehmen eine SiFa?
- 3. Ab wann ist eine SiFa im Unternehmen Pflicht?
- 4. Welche Aufgaben hat eine SiFa?
- 5. Welche Qualifikation braucht eine SiFa?
- 6. Wie arbeitet die SiFa mit dem Betriebsarzt zusammen?
- 7. Was unterscheidet SiFa von Sicherheitsbeauftragten?
- 8. Welche Verantwortung trägt der Arbeitgeber trotz SiFa?
- 9. Wie läuft die Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 ab?
- 10. Was kostet eine SiFa-Betreuung?
- 11. Wie wird eine SiFa bestellt?
- 12. Welche Dokumentationen muss eine SiFa führen?
- 13. Welche typischen Fehler passieren ohne SiFa?
- 14. Was sind die Unterschiede zwischen interner und externer SiFa?
- 15. Wie integriert man die SiFa sinnvoll in die Organisation?
- 16. Welche Rolle spielt die SiFa im Arbeitsschutzausschuss (ASA)?
- 17. Fazit
Was ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)?
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) ist eine speziell ausgebildete Expertin bzw. ein Experte für Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen. Ihre Hauptaufgabe ist es, den Arbeitgeber dabei zu unterstützen, sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen und gesetzliche Vorgaben einzuhalten. Die Rolle ist unabhängig, beratend und fachlich spezialisiert.
Die gesetzliche Grundlage bildet das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 2. Darin ist festgelegt, dass Unternehmen Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen müssen – entweder intern oder extern –, um Gefährdungen systematisch zu beurteilen und geeignete Maßnahmen abzuleiten.
Eine SiFa arbeitet eng mit Führungskräften, Mitarbeitenden, dem Betriebsarzt und weiteren Akteuren des Arbeitsschutzes zusammen. Sie hat keine Weisungsbefugnis, aber eine wichtige beratende Rolle, die maßgeblich zur Prävention von Unfällen, arbeitsbedingten Erkrankungen und organisatorischen Problemen beiträgt.
Kurz gesagt: Die SiFa ist die zentrale fachliche Instanz im Arbeitsschutz – verantwortlich für Analyse, Beratung und kontinuierliche Verbesserung.
Warum braucht ein Unternehmen eine SiFa?
Eine SiFa ist notwendig, weil Unternehmen gesetzlich verpflichtet sind, Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten zu schützen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt den Arbeitgeber dabei, diese Pflichten wirksam, strukturiert und fachlich korrekt umzusetzen. Ohne SiFa bleiben viele Risiken unerkannt oder unzureichend bewertet, was nicht nur zu Unfällen führen kann, sondern auch zu rechtlichen Konsequenzen.
Die SiFa bringt spezialisiertes Fachwissen zu Gefährdungen, Arbeitsprozessen, Technik, Organisation und geltenden Vorschriften ein. Sie berät Arbeitgeber und Führungskräfte, erkennt Schwachstellen frühzeitig und hilft, Maßnahmen zu entwickeln, die praktikabel und rechtskonform sind. Dadurch werden Arbeitsunfälle reduziert, Ausfallzeiten minimiert und die Arbeitssicherheit nachhaltig verbessert.
Neben der präventiven Wirkung sorgt die SiFa auch für Orientierung im komplexen Regelwerk des Arbeitsschutzes. Sie macht Anforderungen verständlich, unterstützt bei der Umsetzung und hilft, Prüfpflichten, Unterweisungen oder Dokumentationen zuverlässig zu organisieren.
Kurz gesagt: Unternehmen brauchen eine SiFa, um Sicherheit professionell zu gestalten, Risiken zu senken, Rechtspflichten zu erfüllen und Beschäftigte wirksam zu schützen.
Ab wann ist eine SiFa im Unternehmen Pflicht?
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ist in jedem Unternehmen mit mindestens einem Beschäftigten Pflicht. Diese Vorgabe basiert auf dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2, die die genaue Ausgestaltung der Betreuung regelt.
Die Verpflichtung gilt unabhängig von Branche, Arbeitszeitmodell oder Tätigkeitsprofil – also auch für Teilzeitkräfte, Aushilfen, Minijobber oder Saisonkräfte. Wie viel Betreuungszeit eine SiFa leisten muss, hängt jedoch von mehreren Faktoren ab:
-
Betriebsgröße
(je mehr Beschäftigte, desto mehr Betreuungszeit) -
Gefährdungsgrad der Branche
(höhere Risiken → höhere Betreuungszeiten) -
Art der Tätigkeiten und Arbeitsmittel
(z. B. Maschinen, Gefahrstoffe, Höhenarbeit) -
Organisatorische Strukturen und Betriebsstandorte
Die DGUV Vorschrift 2 unterscheidet dabei zwischen:
-
Grundbetreuung
(verbindlich für alle Unternehmen) -
Betriebsspezifischer Betreuung
(abhängig von Gefährdungen und betrieblichen Besonderheiten)
Unternehmen können die SiFa intern beschäftigen oder extern beauftragen. Entscheidend ist, dass die Betreuung nachweislich erfolgt und dokumentiert wird.
Kurz gesagt: Eine SiFa ist immer Pflicht – die Betreuungszeit richtet sich nach Unternehmensgröße und Gefährdungen.
Welche Aufgaben hat eine SiFa?
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat eine umfassende beratende und unterstützende Rolle im betrieblichen Arbeitsschutz. Ihre Aufgaben sind im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie in der DGUV Vorschrift 2 festgelegt. Die SiFa sorgt dafür, dass Arbeitsbedingungen sicher sind, Risiken erkannt werden und der Arbeitgeber seine Pflichten erfüllen kann.
Zu den zentralen Aufgaben gehören:
- Gefährdungsbeurteilungen begleiten und weiterentwickeln
Die SiFa analysiert Tätigkeiten, Arbeitsbereiche und Arbeitsmittel, identifiziert Gefährdungen und unterstützt bei der Ableitung geeigneter Schutzmaßnahmen.
- Regelmäßige Betriebsbegehungen durchführen
Sie prüft Arbeitsplätze, Verkehrswege, Maschinen und Prozesse, dokumentiert Mängel und empfiehlt Lösungen.
- Unterweisungen und Schulungen unterstützen
Die SiFa berät Führungskräfte bei der Planung und Durchführung von Unterweisungen und stellt sicher, dass Inhalte aktuell und tätigkeitsbezogen sind.
- Unfallanalysen durchführen
Nach Unfällen oder Beinaheunfällen untersucht die SiFa Ursachen, erstellt Berichte und entwickelt Maßnahmen zur Vermeidung weiterer Ereignisse.
- Beratung bei Arbeitsmitteln und technischen Lösungen
Sie unterstützt bei Auswahl, Einführung und Nutzung von Maschinen, PSA und Arbeitsmitteln unter Sicherheitsaspekten.
- Mitwirkung bei Notfall- und Brandschutzorganisation
Die SiFa begleitet Alarmpläne, Evakuierungsübungen, Ersthelferkoordination und organisatorischen Brandschutz.
- Koordination der Arbeitsschutzakteure
Sie stimmt sich mit Betriebsarzt, Sicherheitsbeauftragten, Führungskräften und externen Dienstleistern ab.
- Unterstützung im Arbeitsschutzausschuss (ASA)
Die SiFa ist fester Teil des ASA und bringt sicherheitstechnische Aspekte in alle Beratungen ein.
Wichtig ist: Die SiFa ist beratend tätig – sie gibt Empfehlungen, aber keine Weisungen. Die Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber.
Welche Qualifikation braucht eine SiFa?
Um als Fachkraft für Arbeitssicherheit tätig zu werden, müssen hohe fachliche Anforderungen erfüllt sein. Die Qualifikation ist gesetzlich im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und in der DGUV Vorschrift 2 geregelt und umfasst sowohl berufliche Voraussetzungen als auch eine umfangreiche sicherheitstechnische Ausbildung.
Grundvoraussetzungen
Eine SiFa muss eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Studium mit technischem Schwerpunkt besitzen, beispielsweise:
-
Meister, Techniker, Ingenieur
-
Technisch ausgerichtete Facharbeiter
-
Personen mit gleichwertiger Qualifikation
Die technische Grundausbildung ist notwendig, um Arbeitsprozesse, Maschinen, Arbeitsmittel und technische Lösungen fachlich beurteilen zu können.
Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit
Nach der Grundqualifikation folgt eine mehrstufige Ausbildung mit theoretischen und praktischen Inhalten. Diese Ausbildung umfasst:
-
sicherheitstechnische Grundlagen
-
Arbeitsmedizin und Ergonomie
-
Gefährdungsbeurteilungen
-
technische Schutzmaßnahmen
-
organisatorische Abläufe
-
Rechtsgrundlagen und DGUV-Regelwerke
Erst nach erfolgreichem Abschluss darf eine Person offiziell als SiFa tätig werden.
Erhalt und Weiterentwicklung der Fachkunde
SiFas müssen ihre Kenntnisse regelmäßig aktualisieren, z. B. durch Fortbildungen oder Schulungen zu neuen technischen Regeln (TRBS, TRGS), Gesetzesänderungen oder Branchenentwicklungen.
Kurz gesagt: Eine SiFa ist eine technisch qualifizierte, speziell ausgebildete Fachkraft mit umfangreichem Wissen im Arbeitsschutz.
Wie arbeitet die SiFa mit dem Betriebsarzt zusammen?
Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) und Betriebsarzt bilden gemeinsam das sogenannte „Arbeitsschutz-Duo“ im Unternehmen. Beide unterstützen den Arbeitgeber unabhängig, fachlich und beratend – jedoch mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Während die SiFa technische, organisatorische und sicherheitstechnische Aspekte betrachtet, liegt der Fokus des Betriebsarztes auf medizinischen, ergonomischen und gesundheitlichen Themen.
Die Zusammenarbeit erfolgt auf mehreren Ebenen:
- Gemeinsame Gefährdungsbeurteilungen
SiFa und Betriebsarzt bewerten Gefährdungen gemeinsam – z. B. bei Lärm, Gefahrstoffen, körperlichen Belastungen oder psychischen Faktoren. So entstehen ganzheitliche Maßnahmen.
- Regelmäßiger Austausch und gemeinsame Betriebsbegehungen
Beide führen Begehungen durch oder nehmen gemeinsam teil, um Arbeitsplätze umfassend aus technischer und gesundheitlicher Sicht zu beurteilen.
- Abstimmung bei Unterweisungen und Schulungsinhalten
Während die SiFa sicherheitstechnische Aspekte einbringt, ergänzt der Betriebsarzt medizinische Hintergründe (z. B. ergonomisches Arbeiten, Hautschutz, Belastungen).
- Zusammenarbeit im ASA (Arbeitsschutzausschuss)
SiFa und Betriebsarzt sind feste Mitglieder des ASA, geben Empfehlungen und unterstützen Arbeitgeber und Führungskräfte bei Entscheidungen.
- Beratung in besonderen Fällen
Bei besonderen Belastungen, gesundheitlichen Einschränkungen oder komplexen Arbeitsbedingungen beraten beide gemeinsam, um geeignete Lösungen zu entwickeln.
Kurz gesagt: SiFa und Betriebsarzt arbeiten als Team – die Kombination aus technischer und medizinischer Expertise sorgt für umfassende Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen.
Was unterscheidet SiFa von Sicherheitsbeauftragten?
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) und Sicherheitsbeauftragte werden im Arbeitsalltag häufig verwechselt – dabei unterscheiden sich beide Rollen deutlich in Qualifikation, Verantwortung und Aufgabenbereich.
SiFa – die professionelle Fachperson
Die SiFa ist eine hochqualifizierte sicherheitstechnische Expertin mit spezieller Ausbildung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2. Sie berät den Arbeitgeber umfassend, erstellt Bewertungen, analysiert Risiken und begleitet alle Prozesse des Arbeitsschutzes. Die SiFa arbeitet unabhängig, systematisch und bringt tiefes Fachwissen zu Technik, Organisation und gesetzlichen Anforderungen ein.
Sicherheitsbeauftragte – interne unterstützende Funktion
Sicherheitsbeauftragte sind betriebsinterne Mitarbeitende, die ihre Tätigkeit zusätzlich zu ihrer regulären Arbeit wahrnehmen. Sie benötigen keine formale Fachausbildung, sondern eine passende Schulung. Sie unterstützen das Sicherheitsbewusstsein im Alltag, melden Mängel, achten auf sichere Abläufe und wirken als Bindeglied zwischen Mitarbeitenden und Führung.
Wesentlicher Unterschied
Sicherheitsbeauftragte haben keine Fachverantwortung und keine rechtliche Verantwortung. Die SiFa hingegen ist die fachlich verantwortliche beratende Instanz im Arbeitsschutz.
Kurz gesagt: Sicherheitsbeauftragte unterstützen – die SiFa berät fachlich. Beide ergänzen sich, ersetzen einander aber nicht.
Welche Verantwortung trägt der Arbeitgeber trotz SiFa?
Auch wenn eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) bestellt ist, bleibt der Arbeitgeber immer in der Gesamtverantwortung für Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen. Die SiFa hat eine beratende Funktion – sie gibt Empfehlungen, bewertet Gefährdungen und unterstützt organisatorisch. Entscheidungen trifft jedoch stets der Arbeitgeber bzw. die von ihm beauftragten Führungskräfte.
Zu den nicht delegierbaren Kernpflichten gehören:
- Verantwortung für sichere Arbeitsbedingungen
Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass Arbeitsplätze, Arbeitsmittel und Prozesse sicher gestaltet sind und gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
- Organisation des Arbeitsschutzes
Er muss Strukturen schaffen, Zuständigkeiten festlegen, Prozesse definieren und die SiFa angemessen einbinden.
- Gefährdungsbeurteilung veranlassen
Die Durchführung wird fachlich von der SiFa unterstützt, die Entscheidung und Umsetzung liegen jedoch beim Arbeitgeber.
- Schutzmaßnahmen umsetzen
Technische, organisatorische oder persönliche Schutzmaßnahmen müssen vom Arbeitgeber oder den Führungskräften umgesetzt werden.
- Unterweisungen sicherstellen
Die SiFa kann beraten oder Inhalte vorbereiten – die Pflicht zur Durchführung und Kontrolle bleibt beim Arbeitgeber.
- Finanzierung des Arbeitsschutzes
Schutzausrüstung, Schulungen, Arbeitsmittelprüfungen oder externe Beratungen müssen bereitgestellt und finanziert werden.
Kurz gesagt: Die SiFa entlastet, berät und unterstützt – aber der Arbeitgeber bleibt stets verantwortliche Instanz.
Wie läuft die Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 ab?
Die Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit richtet sich nach der DGUV Vorschrift 2 und folgt einem klar definierten System. Sie besteht aus zwei Bausteinen: Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung. Beide zusammen bilden die vollständige sicherheitstechnische Betreuung eines Unternehmens.
Grundbetreuung
Die Grundbetreuung ist für alle Unternehmen verpflichtend – unabhängig von Branche oder Gefährdungsgrad. Sie umfasst feste Einsatzzeiten, die sich nach der Anzahl der Beschäftigten und der Gefährdungsklasse des Betriebs richten. Inhalte der Grundbetreuung sind z. B. Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen, jährliche Unterweisungsplanung, Betriebsbegehungen und Beratung zu grundlegenden Arbeitsschutzthemen.
Betriebsspezifische Betreuung
Zusätzlich zur Grundbetreuung wird bei besonderen Gefährdungen, neuen Arbeitsmitteln, Umstrukturierungen oder betrieblichen Veränderungen eine betriebsspezifische Betreuung notwendig. Hier definiert der Arbeitgeber gemeinsam mit SiFa und Betriebsarzt, welche Themen vertieft bearbeitet werden müssen – etwa Lärm, Gefahrstoffe, psychische Belastungen, Maschinen, neue Fertigungsverfahren oder besondere Schutzmaßnahmen.
Kontinuierlicher Prozess
Die Betreuung ist kein einmaliges Projekt. SiFa und Betriebsarzt arbeiten fortlaufend mit dem Unternehmen zusammen, dokumentieren Maßnahmen, überprüfen Wirksamkeit, passen Abläufe an und unterstützen bei Audits, Evaluierungen und Unfallanalysen.
Kurz gesagt: Die Betreuung nach DGUV V2 ist ein strukturiertes System aus festen Basisleistungen und individuell notwendigen Zusatzleistungen – abgestimmt auf die tatsächlichen Risiken im Unternehmen.
Was kostet eine SiFa-Betreuung?
Die Kosten für eine SiFa-Betreuung lassen sich nicht pauschal festlegen, da sie von mehreren Faktoren abhängen. Grundlagen für den Aufwand bilden die Vorgaben der DGUV Vorschrift 2, die festlegt, wie viele Einsatzstunden pro Jahr für ein Unternehmen erforderlich sind. Je nach Unternehmensgröße, Branche und Gefährdungsgrad unterscheiden sich diese Zeiten deutlich.
Weitere Einflussfaktoren sind beispielsweise:
- Art der Betreuung
Ob die SiFa intern angestellt oder extern beauftragt wird, wirkt sich deutlich auf die Kostenstruktur aus. Beide Modelle haben unterschiedliche Kalkulationsgrundlagen.
- Gefährdungsprofil des Betriebs
Höhere Risiken, mehrere Standorte, komplexe Arbeitsmittel oder besondere Gefährdungen erhöhen den Betreuungsaufwand.
- Organisationsgrad des Unternehmens
Ein gut strukturiertes Arbeitsschutzsystem benötigt weniger zeitintensive Grundarbeit als Unternehmen, die Prozesse neu aufbauen müssen.
- Zusätzliche betriebsspezifische Themen
Neue Maschinen, Gefahrstoffeinführungen, Umbauten, organisatorische Veränderungen oder erhöhte Unfallzahlen können zusätzlichen Betreuungsbedarf auslösen.
- Dokumentationsgrad und vorhandene Strukturen
Ungenaue oder veraltete Dokumentation kann den Aufwand erhöhen.
Kurz gesagt: Die Kosten hängen vom tatsächlichen Betreuungsbedarf ab – entscheidend sind Unternehmensgröße, Gefährdungen und organisatorische Strukturen.
Wie wird eine SiFa bestellt?
Die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgt schriftlich durch den Arbeitgeber und ist eine formale Voraussetzung, damit die SiFa ihre Aufgaben rechtssicher wahrnehmen kann. Die Grundlage hierfür ist das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Die Bestellung kann sich auf interne oder externe SiFas beziehen, muss aber immer eindeutig geregelt sein.
Für eine korrekte Bestellung sind folgende Schritte üblich:
- Auswahl einer geeigneten, qualifizierten Person
Die SiFa muss die erforderliche technische Ausbildung und die sicherheitstechnische Zusatzausbildung nachweisen. Bei externen Dienstleistern prüft der Arbeitgeber entsprechende Qualifikationen und Erfahrungen. - Schriftliche Bestellung mit klar definiertem Aufgabenbereich
In der Bestellung werden Aufgaben, Befugnisse, Verantwortungsbereiche, Betreuungsumfang und Kommunikationswege festgelegt. Die Bestellung muss unterschrieben und im Unternehmen bekannt gemacht werden. - Festlegung der Betreuungszeiten gemäß DGUV Vorschrift 2
Die Einsatzzeiten der SiFa ergeben sich aus der Grundbetreuung und den betriebsspezifischen Anforderungen. - Integration in die Organisation des Arbeitsschutzes
Die SiFa muss Zugang zu relevanten Informationen, Bereichen, Personen und Dokumenten erhalten, damit sie ihre Beratungsfunktion erfüllen kann. - Regelmäßiger Austausch und Teilnahme an ASA-Sitzungen
Mit der Bestellung ist die SiFa fester Bestandteil des Arbeitsschutzausschusses und wirkt in allen relevanten Prozessen mit.
Kurz gesagt: Die SiFa wird formell schriftlich bestellt – mit klaren Aufgaben, Befugnissen und Einsatzzeiten. Erst dann kann eine rechtssichere Betreuung erfolgen.
Welche Dokumentationen muss eine SiFa führen?
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist an vielen Prozessen beteiligt und erstellt bzw. pflegt daher unterschiedliche sicherheitsrelevante Dokumentationen. Sie ist zwar nicht verantwortlich für die rechtliche Dokumentationspflicht – diese liegt beim Arbeitgeber – aber sie unterstützt entscheidend bei der fachlichen Ausarbeitung, Aktualisierung und Pflege.
Zu den wichtigsten Dokumentationen gehören:
- Gefährdungsbeurteilungen
Die SiFa wirkt bei der Erstellung und Aktualisierung mit, dokumentiert Risiken, Maßnahmen und Prüfergebnisse und bringt ihre Fachkenntnisse ein. - Betriebsbegehungen
Festgestellte Mängel, Fotos, Maßnahmenempfehlungen und Prüfergebnisse werden dokumentiert, damit der Arbeitgeber nachweisen kann, dass Gefahren erkannt und bearbeitet wurden. - Unfall- und Beinaheunfallanalysen
Die SiFa hält Ursachen, Abläufe und notwendige Maßnahmen fest. Dadurch entsteht Transparenz und eine Grundlage für präventive Verbesserungen. - Unterweisungsunterlagen
Sie erstellt oder prüft Inhalte und dokumentiert, dass Unterweisungen geplant und fachlich korrekt vorbereitet wurden. - Maßnahmenverfolgung
Offene Punkte aus GBU, Begehungen oder Audits werden in Listen oder Softwarelösungen nachverfolgt, um die Wirksamkeit sicherzustellen. - Beteiligung im ASA
Protokolle, Analysen und Empfehlungen aus den ASA-Sitzungen werden festgehalten und dienen als Nachweis für organisatorische Arbeitsschutzarbeit.
Wichtig: Die SiFa dokumentiert fachlich – die Verantwortung für Vollständigkeit und Umsetzung bleibt beim Arbeitgeber.
Welche typischen Fehler passieren ohne SiFa?
In Unternehmen ohne Fachkraft für Arbeitssicherheit treten häufig organisatorische, technische und rechtliche Defizite auf, weil sicherheitsrelevante Themen nicht systematisch betrachtet werden. Ohne die Expertise der SiFa bleiben viele Risiken unentdeckt oder werden falsch bewertet, was sowohl die Sicherheit als auch die Rechtssicherheit beeinträchtigt.
Typische Fehler sind:
- Unvollständige oder fehlende Gefährdungsbeurteilungen
Oft werden Risiken nicht korrekt ermittelt oder Maßnahmen nicht abgeleitet. Dies führt zu Sicherheitslücken und ist einer der häufigsten Beanstandungspunkte bei Prüfungen. - Fehlende oder unzureichende Unterweisungen
Unterweisungen werden verspätet, oberflächlich oder gar nicht durchgeführt. Dadurch kennen Mitarbeitende ihre Gefährdungen und Verhaltensregeln nicht ausreichend. - Unklare Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz
Ohne SiFa fehlt häufig eine strukturierte Organisation. Führungskräfte wissen oft nicht genau, welche Pflichten sie haben und wie sie diese nachweisbar erfüllen. - Fehlende oder verspätete Prüfungen von Arbeitsmitteln
Prüfpflichten werden schnell übersehen, was zu Gefährdungen – und bei Unfällen zu erheblichen rechtlichen Folgen – führen kann. - Mängel bei der Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen
Gefahrenquellen werden nicht erkannt oder Maßnahmen nicht wirksam umgesetzt, weil niemand die Prozesse fachlich begleitet. - Unfallanalysen sind lückenhaft oder fehlen ganz
Ohne systematische Auswertung von Unfällen oder Beinaheereignissen wiederholen sich Fehler und Risiken bleiben bestehen.
Kurz gesagt: Ohne SiFa fehlt Unternehmen die fachliche Grundlage, um Arbeitsschutz vollständig, wirksam und rechtssicher zu organisieren.
Was sind die Unterschiede zwischen interner und externer SiFa?
Unternehmen können eine Fachkraft für Arbeitssicherheit entweder intern beschäftigen oder extern beauftragen. Beide Modelle erfüllen die gesetzlichen Anforderungen, unterscheiden sich jedoch in Organisation, Flexibilität und Kostenstruktur.
Interne SiFa
Eine interne Fachkraft ist fest im Unternehmen angestellt und Teil der eigenen Organisationsstruktur. Sie kennt Abläufe, Personen, Maschinen und Prozesse sehr genau und ist täglich erreichbar. Dieses Modell ist besonders bei größeren Unternehmen oder bei hohem Gefährdungspotenzial sinnvoll, da viele Themen kontinuierliche Betreuung benötigen. Allerdings verursacht eine interne SiFa feste Personalkosten und benötigt regelmäßige Fortbildungen, um fachlich auf dem aktuellen Stand zu bleiben.
Externe SiFa
Eine externe Fachkraft wird über einen Dienstleister beauftragt und erbringt die Betreuung nach den Vorgaben der DGUV Vorschrift 2. Sie kann flexibel eingesetzt werden und ist oft günstiger für kleine und mittlere Unternehmen, bei denen die benötigten Einsatzstunden überschaubar sind. Externe SiFas bringen viel Erfahrung aus verschiedenen Branchen mit, benötigen jedoch eine gewisse Einarbeitungszeit in die betrieblichen Abläufe.
Wesentliche Unterschiede
Interne SiFas bieten Nähe zum Betrieb, externe SiFas bieten Flexibilität und breitere Erfahrung. Beide Varianten sind rechtlich zulässig, sofern die Betreuung vollständig und dokumentiert erfolgt.
Kurz gesagt: Interne SiFa = Betriebseinbindung und hohe Präsenz. Externe SiFa = flexible, bedarfsorientierte Lösung für KMU.
Wie integriert man die SiFa sinnvoll in die Organisation?
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit kann nur dann wirksam arbeiten, wenn sie strukturell gut eingebunden ist und Zugang zu allen relevanten Informationen, Personen und Bereichen hat. Arbeitsschutz funktioniert nicht isoliert – die SiFa muss aktiv in Prozesse, Entscheidungen und Abläufe integriert werden.
Wichtige Voraussetzungen für eine gute Integration sind:
- Klare Kommunikation und feste Ansprechpartner
Die SiFa braucht kurze Wege zu Geschäftsführung, Führungskräften, Personalabteilung und technischen Bereichen. Regelmäßige Meetings und definierte Kommunikationsstrukturen erleichtern die Zusammenarbeit. - Einbindung in Planungen und Veränderungen
Ob Umbau, neue Maschinen, Prozessänderungen oder Personaleinsatz: Die SiFa sollte frühzeitig eingebunden werden, damit Risiken rechtzeitig erkannt und geeignete Maßnahmen wieder eingeplant werden können. - Teilnahme an ASA-Sitzungen
Als verpflichtendes Mitglied des Arbeitsschutzausschusses ist die SiFa zentraler Teil des innerbetrieblichen Arbeitsschutzdialogs. - Transparente Verantwortlichkeiten
Führungskräfte müssen wissen, welche Aufgaben sie selbst tragen und welche Unterstützung sie von der SiFa erhalten können. Die Rolle der SiFa muss klar beschrieben und betriebsintern bekannt sein. - Zugang zu allen relevanten Bereichen
Die SiFa benötigt uneingeschränkten Zugang zu Arbeitsplätzen, Maschinen, Dokumentationen und Prüfberichten, um eine sachgerechte Beratung sicherzustellen. - Nutzung eines strukturierten Arbeitsschutzmanagements
Mit klaren Prozessen, Standards, Checklisten und digitaler Dokumentation kann die SiFa effizient arbeiten und Maßnahmen nachvollziehbar umsetzen.
Kurz gesagt: Eine gut integrierte SiFa ist Teil der Führungs- und Entscheidungsprozesse – nicht nur ein externer Beobachter.
Welche Rolle spielt die SiFa im Arbeitsschutzausschuss (ASA)?
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist ein verpflichtendes Mitglied des Arbeitsschutzausschusses (ASA) gemäß § 11 ASiG. Ihre Rolle ist zentral, weil sie sicherheitstechnische Expertise einbringt und den Arbeitgeber sowie die Führungskräfte fachlich berät. Im ASA werden alle relevanten Themen des Arbeitsschutzes abgestimmt – und die SiFa liefert dafür die technische Grundlage.
Zu ihren wichtigsten Aufgaben im ASA gehören:
- Fachliche Beratung zu Sicherheit und Gesundheit
Die SiFa bewertet Gefährdungen, bringt Ergebnisse aus Gefährdungsbeurteilungen, Begehungen oder Unfallanalysen ein und zeigt Handlungsbedarf auf. - Vorbereitung und Einordnung von Unfall- und Beinaheunfallmeldungen
Sie erläutert Ursachen, schlägt Maßnahmen vor und unterstützt bei der Prävention. - Beratung zu Arbeitsmitteln, Prozessen und technischen Lösungen
Die SiFa bringt sicherheitstechnische Aspekte in Entscheidungen über Maschinen, Umbauten oder organisatorische Veränderungen ein. - Koordination der Arbeitsschutzakteure
Im ASA treffen SiFa, Betriebsarzt, Sicherheitsbeauftragte und Arbeitgebervertreter zusammen. Die SiFa sorgt für Transparenz und verbindet technische mit organisatorischen Maßnahmen. - Überprüfung der Wirksamkeit von Maßnahmen
Die SiFa beurteilt, ob beschlossene Maßnahmen funktionieren oder nachgebessert werden müssen.
Kurz gesagt: Die SiFa ist die sicherheitstechnische Leitinstanz im ASA – sie liefert Fachwissen, bewertet Risiken und führt den Arbeitsschutz fachlich durch den Ausschuss.
Fazit
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist eine unverzichtbare Säule für jeden gut organisierten Arbeitsschutz. Sie erkennt Risiken, begleitet Prozesse fachlich und unterstützt Arbeitgeber dabei, gesetzliche Anforderungen strukturiert und wirksam umzusetzen. Eine SiFa schafft Klarheit in komplexen Vorschriften, sorgt für transparente Abläufe und reduziert Gefährdungen nachhaltig. Unternehmen profitieren von weniger Unfällen, stabilen Prozessen, besserer Arbeitsqualität und einer deutlich höheren Rechtssicherheit. Ob intern oder extern – entscheidend ist, dass die SiFa frühzeitig eingebunden wird und im Unternehmen eine klare, gelebte Rolle hat. Nur so kann Arbeitsschutz nicht nur erfüllt, sondern aktiv gestaltet werden.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Eine SiFa ist eine speziell ausgebildete sicherheitstechnische Fachperson, die den Arbeitgeber dabei unterstützt, Gefährdungen zu erkennen, geeignete Maßnahmen abzuleiten und den Arbeitsschutz rechtskonform zu organisieren. Sie arbeitet beratend und unabhängig.
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