Allgemein Arbeitsschutz Gesetzliche Verordnungen Schulungen

Hubarbeitsbühnen für sicheres Arbeiten in der Höhe

Hubarbeitsbühnen: Was Sie wissen müssen

Ob auf Baustellen, in der Instandhaltung oder bei der Gebäudereinigung – Hubarbeitsbühnen sind unverzichtbare Helfer, wenn es um Arbeiten in großer Höhe geht. Sie bieten eine sichere Alternative zu Leitern oder Gerüsten und sind in zahlreichen Ausführungen erhältlich. Der folgende Artikel erläutert die wichtigsten Arten, Einsatzgebiete und Sicherheitsaspekte von Hubarbeitsbühnen.

Hubarbeitsbühnen: Was Sie wissen müssen – ITC Lexikon

Was ist eine Hubarbeitsbühne und welche Arten gibt es?

Eine Hubarbeitsbühne (HAB) ist ein fahrbares oder stationäres Arbeitsmittel, mit dem Personen sicher in die Höhe gebracht werden, um Arbeiten an Fassaden, Hallen, Anlagen, Bäumen, Maschinen oder Gebäudeteilen auszuführen. Sie ist eine sichere Alternative zu Leitern und oft flexibler als Gerüste. Hubarbeitsbühnen ermöglichen Höhenzugang, präzise Positionierung und Arbeiten über Hindernissen. Sie gelten als eines der wichtigsten Arbeitsmittel in Industrie, Handwerk, Bau, Logistik, Facility Management und kommunalen Betrieben.

Hubarbeitsbühnen unterscheiden sich je nach Hubmechanismus, Antrieb und Einsatzgebiet. Die häufigsten Typen sind Scherenbühnen, Gelenkteleskopbühnen, Teleskopbühnen und Anhängerbühnen.

  • Scherenbühnen heben die Plattform senkrecht nach oben und bieten eine hohe Traglast – ideal für Wartungsarbeiten in Hallen.

  • Gelenkteleskopbühnen sind besonders flexibel und erreichen schwer zugängliche Arbeitsbereiche über Hindernisse hinweg.

  • Teleskopbühnen zeichnen sich durch große Reichweiten aus und werden oft im Außenbereich eingesetzt.

  • Anhängerbühnen sind mobil, leicht transportierbar und eignen sich für wechselnde Einsatzorte.

  • LKW-Arbeitsbühnen sind auf einem LKW-Fahrgestell aufgebaut, mobil und schnell einsatzbereit. Geeignet für Straßen-, Kommunal- und Wartungseinsätze (Beleuchtung, Baumpflege, Signale).

  • Raupenarbeitsbühnen („Spider-Bühnen“) sind sehr geländegängig, leichtgewichtig und bodenschonend. Optimal für schwierige Untergründe, enge Zugänge oder empfindliche Böden (z. B. Messehallen, Kirchen, Innenhöfe).

  • Mastbühnen sind kompakte Geräte für enge Räume, Regalgänge oder Innenbereiche – mit drehbarem Mast und ideal für Arbeiten in beengten Umgebungen.

  • Sonder- und Spezialbühnen: Z. B. explosionsgeschützte Bühnen, Bühnen für extreme Arbeitshöhen, Bühnen mit Hybridantrieb für Innen/Außen oder Bühnen für sehr weiche Untergründe.

Wie unterscheiden sich Hubarbeitsbühnen technisch?

Hubarbeitsbühnen unterscheiden sich nicht nur in ihrer Bauform, sondern auch in ihren technischen Eigenschaften. Diese Merkmale bestimmen, für welche Aufgaben, welche Einsatzorte und welche Sicherheitsanforderungen eine Bühne geeignet ist. Für Unternehmen ist die richtige Auswahl entscheidend – denn ein falsch gewähltes Gerät führt schnell zu Gefährdungen oder ineffizienten Arbeitsabläufen.

Die wichtigsten technischen Unterschiede sind:

Antrieb: Diesel, Elektro oder Hybrid

  • Diesel: hohe Leistung, ideal für Außenbaustellen, große Reichweiten, unebene Untergründe.
  • Elektro: emissionsfrei, leise, ideal für Innenbereiche, Hallen, Lebensmittelbetriebe.
  • Hybrid: kombinierter Einsatz – flexibel für innen und außen, oft mit Energie-Rückgewinnungssystemen.

Arbeitshöhe und seitliche Reichweite

Ein zentrales Auswahlkriterium.

  • Scherenbühnen bieten große Arbeitshöhen nach oben.
  • Gelenk- und Teleskopbühnen ermöglichen zusätzlich seitliche Reichweiten, um Hindernisse zu überbrücken oder schwer zugängliche Bereiche zu erreichen.

Tragfähigkeit und Korbgröße

Je nach Modell variiert die maximale Last – wichtig für:

  • Arbeiten mit zwei Personen
  • Materialtransport im Korb
  • Montagewerkzeuge

Eine höhere Traglast bedeutet mehr Stabilität, aber oft auch größere Abmessungen.

Abstützung & Stabilität

  • Einige Bühnen müssen für den Betrieb abgestützt werden (LKW-, Anhänger-, Raupenbühnen).
  • Andere sind selbstfahrend ohne Abstützung (Scheren- und Mastbühnen).

Die Stabilität hängt stark von Abstützweite, Untergrundqualität und Windlast ab.

Geländegängigkeit & Untergrundtauglichkeit

  • Raupenketten: optimal für weiche Böden, Hanglagen, schwieriges Gelände.
  • Luftbereifung: für den Außenbereich, höhere Bodenfreiheit.
  • Nicht-markierende Reifen: für Hallen und empfindliche Böden.

Bedienung: Vom Korb oder vom Boden

  • Selbstfahrende Bühnen werden meist von der Plattform aus gesteuert – ideal für präzise Arbeitspositionierung.
  • LKW- oder Anhängerbühnen besitzen zusätzlich eine Bodenbedienung, etwa für Notablass oder Auf-/Abbau.

Einsatzbereich: Indoor oder Outdoor

  • Innenbereiche verlangen:
    – Elektroantrieb
    – niedrige Bauhöhe
    – kleine Wendekreise
  • Außenbereiche verlangen:
    – hohe Reichweiten
    – robuste Antriebe
    – starke Abstützungen
    – Windlast-Bewertungen nach DIN EN 280

Wer darf eine Hubarbeitsbühne bedienen?

Eine Hubarbeitsbühne darf nur von Personen bedient werden, die ausdrücklich dafür qualifiziert, geschult und beauftragt wurden. Die rechtliche Grundlage bilden die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der DGUV Grundsatz 308-008.

Zulässig ist die Bedienung nur, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Person hat eine gültige Schulung für Hubarbeitsbühnen absolviert. Dabei gilt: Die Schulung muss für die jeweilige Bühnenart erfolgen. Wer z. B. nur Scherenbühnen gelernt hat, darf nicht automatisch eine Teleskop- oder LKW-Bühne bedienen.
  • Die Person ist vom Arbeitgeber schriftlich beauftragt. Erst mit der offiziellen „Beauftragung“ erhält die Bedienperson die Befugnis, das Gerät im Betrieb zu nutzen.
  • Die Person ist fachlich geeignet und sicher im Umgang mit der konkreten Bühne. Dazu gehört, dass sie das Modell, die Bedienungsanleitung, Einsatzgrenzen und Notfallfunktionen kennt.


Kurz gesagt: Bedienen dürfen nur qualifizierte und schriftlich beauftragte Personen – und nur die Bühnen, für die sie tatsächlich geschult sind.

Welche Schulung brauchen Mitarbeitende für Hubarbeitsbühnen?

Welche Schulung Mitarbeitende benötigen, hängt immer davon ab, welche Hubarbeitsbühnen im Unternehmen tatsächlich eingesetzt werden. Nach DGUV Grundsatz 308-008 müssen Bediener immer für die jeweilige Bauart geschult sein. Eine allgemeine Standard-Schulung, die „für alle Bühnen“ gilt, gibt es nicht. Unternehmen sollten daher zuerst klären, welche Geräte im Einsatz sind und welche Anforderungen daraus entstehen.

Wichtige Auswahlkriterien für die passende Schulung sind:

  • Einsatz der konkreten Bühnenarten im Betrieb
    Scheren-, Teleskop-, Gelenkteleskop-, LKW- oder Anhängerbühnen haben unterschiedliche Bedienprinzipien, Risiken und Einsatzgrenzen. Mitarbeitende dürfen nur die Bühnen bedienen, für die sie praktisch geschult wurden.
  • Arbeitsumgebung und typische Gefährdungen
    Innenbereiche, Hallen, Logistik oder Industrie haben andere Anforderungen als Außenbaustellen mit Wind, Gefälle oder unebenem Untergrund. Die Schulung sollte die realen Einsatzbedingungen widerspiegeln.
  • Sprachliche Verständlichkeit der Schulung
    Gerade in Industrie, Bau und Logistik arbeiten viele internationale Teams. Die Schulung muss vollständig verstanden werden – ansonsten erfüllt sie die gesetzlichen Anforderungen nicht. Für Mitarbeitende mit Verständigungsschwierigkeiten sind angepasste Schulungen notwendig, wie z. B. spezielle Grundausbildungen mit Dolmetscherunterstützung.
  • Kombination aus Theorie und Praxis
    Eine wirksame Schulung muss immer praktische Übungen an den relevanten Bühnenarten beinhalten. Die reine Theorie oder das „angucken“ einer Bühne reicht nicht aus, um die Anforderungen aus DGUV und BetrSichV zu erfüllen.
  • Jährliche Unterweisung im Unternehmen
    Unabhängig von der Grundausbildung sind Unternehmen verpflichtet, Mitarbeitende jährlich zu den Gefährdungen und Besonderheiten ihres Einsatzortes zu unterweisen. Diese Unterweisung ist Pflicht und ersetzt die Ausbildung nicht.


Kurz gesagt: Unternehmen müssen vorab prüfen, welche Hubarbeitsbühnen und Einsatzbedingungen relevant sind. Erst dann lässt sich entscheiden, welche Schulung sinnvoll und rechtskonform ist. Ziel ist immer, dass die Bedienperson genau für die Bühne ausgebildet wird, die sie später im Alltag nutzen soll.

Welche Pflichten hat der Unternehmer beim Einsatz von Hubarbeitsbühnen?

Unternehmen tragen die volle Verantwortung dafür, dass Hubarbeitsbühnen sicher betrieben werden. Die Anforderungen ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung, der DGUV Vorschrift 1 und dem DGUV Grundsatz 308-008. Ziel ist, Risiken wie Absturz, Umkippen oder Kollisionen wirksam zu vermeiden.

Zu den zentralen Pflichten gehören:

  • Gefährdungsbeurteilung erstellen
    Bevor eine Hubarbeitsbühne genutzt wird, muss das Unternehmen prüfen, welche Gefährdungen vor Ort bestehen, z. B. Untergrund, Verkehrswege, Stromleitungen, Witterung oder parallele Arbeiten. Auf Basis dieser Analyse werden Schutzmaßnahmen festgelegt.
  • Geeignetes Arbeitsmittel auswählen
    Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die eingesetzte Bühne für Aufgabe, Höhe, Reichweite, Tragfähigkeit und Untergrund geeignet ist. Werden falsche oder ungeeignete Bühnen eingesetzt, haftet das Unternehmen.
  • Mitarbeitende ausbilden und schriftlich beauftragen
    Nur ausgebildete und beauftragte Personen dürfen Hubarbeitsbühnen bedienen. Die Schulung muss zur Bauart passen, und die Beauftragung erfolgt offiziell durch den Arbeitgeber.
  • Mitarbeitende jährlich unterweisen
    Zusätzlich zur Ausbildung ist eine jährliche Unterweisung im Betrieb Pflicht. Sie bezieht sich auf die Unfallschwerpunkte, die konkrete Bühne und die örtlichen Gegebenheiten.
  • Betriebsanweisung zur Bühne bereitstellen
    Das Unternehmen muss eine verständliche Betriebsanweisung erstellen und zugänglich machen. Diese enthält Gefährdungen, Schutzmaßnahmen, PSA-Anforderungen und Verhalten im Notfall.
  • Persönliche Schutzausrüstung bereitstellen
    Wenn Hersteller oder Einsatzbedingungen dies verlangen, muss der Arbeitgeber PSA gegen Absturz zur Verfügung stellen. Dies betrifft insbesondere Bühnen mit Korbarm oder Teleskopauslegern.
  • Prüfungen sicherstellen
    Hubarbeitsbühnen müssen regelmäßig durch eine befähigte Person geprüft werden – mindestens einmal jährlich. Tägliche Sicht- und Funktionskontrollen vor Einsatzbeginn sind ebenfalls Pflicht.
  • Notfall- und Rettungskonzept festlegen
    Es muss klar geregelt sein, wie im Notfall reagiert wird, wie Personen aus dem Korb gerettet werden und wer den Notablass bedienen kann.


Zusammengefasst: Der Arbeitgeber sorgt dafür, dass geeignete Arbeitsmittel ausgewählt, Mitarbeitende richtig geschult und alle Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt werden. Fehlt eine dieser Pflichten, trägt das Unternehmen erhebliche Haftungsrisiken.

Welche Prüfungen sind für Hubarbeitsbühnen vorgeschrieben?

Hubarbeitsbühnen müssen regelmäßig geprüft werden, damit sie sicher betrieben werden können. Diese Prüfpflichten ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Vorschrift 1. Unternehmen müssen sicherstellen, dass jede Bühne technisch in Ordnung ist, bevor sie eingesetzt wird.

Es gibt drei zentrale Prüfarten:

  • Tägliche Sicht- und Funktionsprüfung
    Vor jedem Einsatz muss die Bedienperson die Bühne kontrollieren. Geprüft werden zum Beispiel Reifen, Hydraulik, Abstützungen, Steuerungen, Not-Aus, Notablass, Korb, Schutzgeländer sowie der Arbeitsbereich. Diese Prüfung ist verpflichtend und wird unmittelbar vor Arbeitsbeginn durchgeführt.
  • Wiederkehrende Prüfung durch eine befähigte Person
    Mindestens einmal jährlich muss eine fachkundige „befähigte Person“ die Bühne umfassend prüfen. Dazu gehören Hydraulik, Elektrik, Tragstruktur, Sicherheitseinrichtungen, Steuerkreise, Antrieb, Schweißnähte, Bremsen und die vollständige Funktionsfähigkeit. Das Ergebnis der Prüfung wird dokumentiert und im Gerät oder Prüfbuch hinterlegt.
  • Prüfungen nach besonderen Ereignissen
    Wenn es zu einem Unfall, einer Beschädigung, einer Lastüberschreitung oder anderen sicherheitsrelevanten Vorkommnissen kommt, muss die Bühne vor der weiteren Nutzung erneut geprüft werden. Erst wenn die sichere Nutzung bestätigt ist, darf die Arbeitsbühne wieder eingesetzt werden.
  • Zusätzlich gilt: Unternehmen müssen jederzeit nachweisen können, dass alle Prüfungen ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Lücken in der Dokumentation oder fehlende Prüfberichte führen im Schadensfall zu erheblichen Haftungsrisiken.

Was sind typische Gefährdungen bei Hubarbeitsbühnen?

Beim Einsatz von Hubarbeitsbühnen treten regelmäßig wiederkehrende Gefährdungen auf, die in der Praxis oft unterschätzt werden. Viele Unfälle entstehen nicht durch technische Defekte, sondern durch falsche Bedienung, ungeeignete Einsatzbedingungen oder mangelnde Abstimmung auf der Baustelle. Unternehmen sollten diese typischen Risiken kennen und in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen.

Zu den wichtigsten Gefährdungen gehören:

  • Umkippen der Bühne
    Häufig verursacht durch unebenen oder nachgiebigen Untergrund, fehlende Abstützung, zu große Neigung, falsche Lastverteilung oder seitliche Kräfte durch Arbeiten im Korb. Besonders gefährlich bei Wind oder auf Außenflächen.
  • Absturz der Bedienperson
    Auch bei intakten Geländern kann ein Absturz auftreten, z. B. wenn Personen über das Geländer steigen, sich hinauslehnen oder wenn der Korb ruckartig bewegt wird. Bei bestimmten Bühnenarten ist PSA gegen Absturz zwingend notwendig.
  • Einklemmen und Quetschen
    Ein sehr häufiger Unfallmechanismus. Personen geraten zwischen Bühne und Bauwerk, zwischen Korb und Hindernissen oder in Scher- bzw. Quetschstellen an Teleskop- oder Scherenmechanismen.
  • Stromschlag durch Nähe zu elektrischen Anlagen
    Arbeiten in der Nähe von Freileitungen oder stromführenden Teilen gehören zu den größten Risiken im Höhenzugang. Sicherheitsabstände werden häufig unterschritten oder falsch eingeschätzt.
  • Windlast und Witterungseinflüsse
    Wind kann zu instabilen Korbbewegungen, Schwingungen oder Kippgefahr führen. Bei Regen oder Eis steigt die Rutsch- und Ausrutschgefahr. Hersteller geben klare Windgrenzen vor, die oft nicht beachtet werden.
  • Fehlende Umfeldkontrolle
    Unfälle entstehen, wenn Hindernisse, Fahrzeuge, Gruben, Unebenheiten oder Passanten im Arbeitsbereich nicht berücksichtigt werden. Auch Kollisionen mit Decken, Rohrleitungen oder Fassadenteilen sind häufig.
  • Ungeeignete oder falsch genutzte Bühnen
    Wenn z. B. eine Scherenbühne mit reinem Vertikalhub für Arbeiten über Hindernissen genutzt wird oder eine Innenraumbühne im Gelände eingesetzt wird, steigt das Risiko erheblich.
  • Fehlende Notfallvorbereitung
    Wenn niemand weiß, wie der Notablass funktioniert oder wie Personen aus dem Korb gerettet werden sollen, verlängert sich die Reaktionszeit im Ernstfall – mit teils schweren Folgen.


Kurz gesagt: Die meisten Gefährdungen entstehen durch falsche Gerätewahl, unpassende Einsatzbedingungen oder fehlende Abstimmung. Eine saubere Planung, geeignete Bühne und gut geschulte Bedienpersonen sind der beste Schutz.

Welche PSA ist beim Einsatz von Hubarbeitsbühnen notwendig?

Welche persönliche Schutzausrüstung (PSA) beim Einsatz von Hubarbeitsbühnen erforderlich ist, hängt von der Bauart der Bühne, den Einsatzbedingungen und den Herstellerangaben ab. Es gibt keine pauschale Regel „immer“ oder „nie“ – entscheidend ist die Gefährdungsbeurteilung. Grundsätzlich gilt jedoch:

  • Bei Bühnen mit seitlicher oder auslegerartiger Bewegung, wie Gelenkteleskop- oder Teleskopbühnen, ist PSA gegen Absturz in der Regel erforderlich. Der Bediener muss sich über ein geeignetes Verbindungsmittel im Korb sichern, um ein Herausschleudern oder Abstürzen bei ruckartigen Bewegungen zu vermeiden. Auch bei LKW- oder Anhängerbühnen fordert der Hersteller häufig eine Sicherung.
  • Bei reinen Vertikalbühnen wie Scheren- oder Mastbühnen kann die PSA-Pflicht entfallen, wenn der Hersteller dies so vorgibt und die Gefährdungsbeurteilung keine zusätzlichen Risiken ergibt. In engen Hallenbereichen oder bei Arbeiten nahe an Bauwerken kann PSA dennoch sinnvoll sein, um ein unkontrolliertes Herausfallen zu verhindern.
  • Neben der Absturzsicherung gehören auch weitere PSA-Elemente zum sicheren Einsatz: Helm mit Kinnriemen, Handschuhe, rutschfestes Schuhwerk und ggf. Warnkleidung im Außenbereich. Unternehmen müssen sicherstellen, dass PSA richtig gewählt, angepasst und vor jedem Einsatz geprüft wird.


Kurz gesagt: PSA gegen Absturz ist häufig notwendig, hängt aber immer von der Bühnenart, den Einsatzbedingungen und den Vorgaben der Hersteller ab. Die Gefährdungsbeurteilung entscheidet, welche PSA im Einzelfall erforderlich ist.

Wie läuft die tägliche Einsatzprüfung ab?

Vor jedem Einsatz muss die Bedienperson eine tägliche Sicht- und Funktionsprüfung durchführen. Diese Kontrolle ist verpflichtend und stellt sicher, dass die Hubarbeitsbühne technisch einwandfrei funktioniert und keine offensichtlichen Mängel vorliegen. Die Prüfung erfolgt direkt am Einsatzort und orientiert sich an den Angaben des Herstellers.

Wichtige Schritte der täglichen Prüfung sind:

  • Sichtprüfung der gesamten Bühne
    Dabei werden Bauteile wie Reifen, Räder, Hydraulikleitungen, Abstützungen, Geländer, Arbeitskorb, Schweißnähte und elektrische Leitungen auf Schäden, Undichtigkeiten oder Verformungen geprüft. Auch der Untergrund wird kontrolliert, um Standfestigkeit und Tragfähigkeit sicherzustellen.
  • Funktionsprüfung der Steuerungen
    Alle Steuerfunktionen müssen getestet werden – Fahrantrieb, Heben und Senken, Schwenken, Teleskopieren sowie Not-Aus. Außerdem wird geprüft, ob Warnsignale, Anzeigen und Begrenzungen korrekt funktionieren.
  • Prüfung des Notablasses
    Der Notablass muss funktionstüchtig sein, damit der Korb im Störfall sicher auf den Boden zurückgeführt werden kann. Bedienperson oder eingewiesene Kollegen müssen wissen, wo der Notablass sitzt und wie er bedient wird.
  • Kontrolle der Abstützung und Stabilität
    Wenn die Bühne abstützbar ist, wird geprüft, ob Stützen, Teller oder Sensoren korrekt arbeiten und ob der Untergrund ausreichend tragfähig ist.
  • Umfeldkontrolle
    Dazu gehört das Freiräumen des Arbeitsbereichs, die Prüfung auf Hindernisse, Verkehrswege, Gefahrenquellen wie Stromleitungen oder Kanten sowie die Einschätzung von Wind und Wetter.


Nur wenn die Bühne alle Prüfungen ohne Beanstandung besteht, darf sie eingesetzt werden. Werden Mängel festgestellt, ist der Betrieb zu unterbrechen, bis das Gerät geprüft oder repariert wurde.

Fazit

Hubarbeitsbühnen sind sichere und vielseitige Arbeitsmittel, wenn sie richtig ausgewählt, geprüft und bedient werden. Die größte Herausforderung liegt nicht in der Technik, sondern in der Kombination aus geeigneter Gerätewahl, qualifizierter Bedienung und konsequenter Umsetzung der Schutzmaßnahmen. Unternehmen müssen wissen, welche Bühne für welche Arbeit geeignet ist, welche Risiken entstehen und welche Qualifikation Mitarbeitende benötigen. Eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung, klare Betriebsanweisungen und regelmäßige Prüfungen sorgen dafür, dass Arbeiten in der Höhe effizient und sicher möglich sind. Entscheidend ist: Nur geschulte und beauftragte Personen dürfen Hubarbeitsbühnen bedienen – und nur die Bauarten, für die sie ausgebildet wurden. So lassen sich Unfälle vermeiden und ein rechtssicherer Betrieb gewährleisten.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ja. Eine Hubarbeitsbühne darf nur von Personen bedient werden, die für die jeweilige Bauart geschult und vom Arbeitgeber schriftlich beauftragt wurden.