Wie Sie Rücken- und Augengesundheit auch im Homeoffice nicht vernachlässigen, zeigt dieser Aushang.
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Arbeits- und Gesundheitsschutz sicherzustellen - auch im Homeoffice
Arbeitsschutz im Homeoffice
Das Homeoffice ist für viele Arbeitnehmer zur neuen Normalität geworden. Was einst als vorübergehende Lösung oder gelegentlicher Luxus galt, hat sich inzwischen zu einer festen Größe in der Arbeitswelt entwickelt. Aber wie steht es um den Arbeitsschutz in den eigenen vier Wänden? Der Arbeitsschutz im Homeoffice ist ein ebenso relevantes Thema wie in herkömmlichen Büroumgebungen. Es geht nicht nur um ergonomische Stühle oder richtige Bildschirmpositionen. Vielmehr sind Themen wie psychische Gesundheit, Datenschutz und technische Sicherheit von großer Bedeutung. Auf dieser Landingpage gehen wir auf die Schlüsselaspekte des Arbeitsschutzes im Homeoffice ein und bieten wertvolle Tipps, wie Sie Ihre Arbeitsumgebung sicher und gesund gestalten können. Willkommen in der Welt des Arbeitsschutzes 2.0!
Arbeitsschutz im Homeoffice: Was bedeutet eigentlich "Homeoffice"?
Das Homeoffice, oft auch als "Telearbeit bzw. mobiles arbeiten" bezeichnet, ist eine Arbeitsform, bei der Mitarbeiter ihre beruflichen Aufgaben nicht am festen Arbeitsplatz im Unternehmen, sondern von zu Hause aus erledigen. Dank der digitalen Vernetzung und moderner Technologien ist es heute möglich, viele Tätigkeiten ortsunabhängig durchzuführen. Während das Homeoffice zahlreiche Vorteile wie Flexibilität und Zeitersparnis durch den Wegfall des Arbeitswegs bietet, stellt es auch neue Herausforderungen in Bezug auf den Arbeitsschutz im Homeoffice dar. So müssen Aspekte wie die Ergonomie des Arbeitsplatzes, der Datenschutz und die mentale Gesundheit auch im heimischen Umfeld berücksichtigt werden. Ein umfassender Arbeitsschutz im Homeoffice gewährleistet, dass Arbeitnehmer auch von zu Hause aus sicher und effizient arbeiten können.
Was ist Telearbeit?
In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) von 2016 wurden die Konzepte von Telearbeit und Homeoffice erstmalig detailliert beschrieben. Laut dieser Definition handelt es sich bei Telearbeitsplätzen um „vom Arbeitgeber fest definierte Bildschirmarbeitsplätze im privaten Bereich der Angestellten.“ Sie werden erst dann als solche betrachtet, wenn die Kriterien für Telearbeit vertraglich zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitenden festgesetzt sind. Zu diesen Kriterien zählen neben der festgelegten wöchentlichen Arbeitszeit und der Dauer der Telearbeit auch die notwendige Ausrüstung für den Telearbeitsplatz. Als Arbeitgeber haben Sie die Verantwortung, die benötigten Möbel sowie Arbeits- und Kommunikationsmittel bereitzustellen und aufzubauen. Dies kann auch durch eine beauftragte Fachkraft, wie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, erfolgen.
Ein praxisnahes Beispiel für Telearbeit könnte so gestaltet sein: Aufgrund gesundheitlicher Schwierigkeiten benötigt die Mutter eines Angestellten Unterstützung. Deshalb vereinbaren Sie vertraglich, dass der Angestellte an vier Tagen pro Woche von seinem Zuhause aus tätig wird. Der dafür notwendige Bildschirmarbeitsplatz wird von Ihnen, dem Arbeitgeber, bereitgestellt.
Was bedeutet mobiles Arbeiten?
Mobiles Arbeiten repräsentiert eine Arbeitsweise, die außerhalb der Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung stattfindet. Es ermöglicht Angestellten, nicht nur im Unternehmensbüro, sondern auch an anderen Standorten zu arbeiten. Dies kann von zu Hause aus oder sogar unterwegs sein. Hierfür sind portable oder stationäre Arbeitsmittel erforderlich. Ein Beispiel für mobile Arbeit wäre, wenn ein Angestellter gelegentlich seine E-Mails von zu Hause aus bearbeitet oder Besprechungen in seiner privaten Umgebung plant und reflektiert.
Was ist Homeoffice und der Unterschied zu Telearbeit?
Telearbeit bezeichnet die ständige Einrichtung eines Arbeitsplatzes im eigenen Heim, während Homeoffice eher sporadisches, regelmäßiges oder kurzzeitiges Arbeiten zu Hause umfasst. Wenn jedoch über längere Zeiträume im Homeoffice gearbeitet wird, kann dies als Telearbeit betrachtet werden. Für Homeoffice-Aktivitäten legen die Vertragsparteien eine festgelegte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Arbeitsumgebung fest. Der Arbeitgeber stellt dem Arbeitnehmer zudem notwendige Arbeits- und Kommunikationstools zur Verfügung. Laut der Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 27.01.2021 kann bei fehlenden schriftlichen Absprachen die Zustimmung auch durch schlüssiges Verhalten getroffen und präzisiert werden.
Welche Gefahren gibt es am Arbeitsplatz im Homeoffice?
Beim Thema Arbeitsschutz im Homeoffice ist es essenziell, die möglichen Gefahren, die sich am heimischen Arbeitsplatz ergeben können, zu erkennen und zu adressieren. Erstens kann es zu ergonomischen Herausforderungen kommen, wenn der Arbeitsplatz nicht richtig ausgestattet ist. Dazu zählen unpassende Bürostühle oder Schreibtische, die zu Haltungsschäden oder Verspannungen führen können. Zweitens kann die fehlende Trennung von Arbeit und Freizeit psychologische Belastungen verursachen, was das Burnout-Risiko erhöhen kann. Weiterhin besteht beim Arbeitsschutz im Homeoffice das Risiko von Datenlecks oder Cyberangriffen, wenn sichere Netzwerke oder VPNs nicht verwendet werden. Schließlich ist es auch wichtig, die Beleuchtung zu beachten, da unzureichendes Licht die Augen belasten kann. Zusammenfassend ist der Arbeitsschutz im Homeoffice ein facettenreiches Thema, das sowohl physische als auch psychische und technische Aspekte umfasst. Es ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen wichtig, diese Aspekte zu berücksichtigen, um ein sicheres und produktives Arbeitsumfeld zu gewährleisten.
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Erweiterte Regelung für den Versicherungsschutz im Homeoffice
Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz hat die Richtlinien für den Versicherungsschutz von Beschäftigten, die im Homeoffice arbeiten, maßgeblich geändert. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf dem Arbeitsschutz im Homeoffice und der damit verbundenen Sicherheit der Mitarbeiter.
Früher galt für Beschäftigte im Homeoffice: Sie waren im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt, wenn sie mobil arbeiteten. Dies umfasste nicht nur die Arbeit selbst, sondern auch sogenannte Betriebswege wie den Gang zum Drucker in einem anderen Zimmer. Allerdings waren alltägliche Wege im eigenen Zuhause, wie das Holen eines Getränks oder der Gang zur Toilette, meistens nicht versichert. Angesichts der steigenden Bedeutung des Arbeitsschutzes im Homeoffice und mobiler Arbeitsformen wurde diese Unterscheidung als überholt betrachtet. Das Gesetz stellt nun klar, dass der Arbeitsschutz im Homeoffice genauso umfassend ist wie in der Unternehmensstätte selbst.
Darüber hinaus gibt es eine Neuerung beim Versicherungsschutz für Wege, die im Kontext der Kinderbetreuung zurückgelegt werden. Während Beschäftigte, die im Büro arbeiteten, bereits versichert waren, wenn sie einen Umweg zur Arbeit in Kauf nahmen, um ihr Kind in die Kita oder Schule zu bringen, galt dies nicht für diejenigen im Homeoffice. Nun hat sich das geändert. Beschäftigte, die aus dem Homeoffice heraus ihre Kinder zu einer externen Betreuung bringen, sind auf dem direkten Weg dorthin und zurück ebenfalls versichert. Diese Anpassung unterstützt den Arbeitsschutz im Homeoffice und kommt auch den Interessen der Unternehmen zugute, die sicherstellen wollen, dass die Arbeitsbedingungen ihrer Teams auch im Homeoffice sicher sind.
Verantwortlichkeiten und Pflichten des Arbeitgebers
Auch im Kontext des Arbeitsschutzes im Homeoffice sind die Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes bindend. Als Arbeitgeber tragen Sie die unerlässliche Verantwortung für den Schutz und das Wohlbefinden Ihrer Mitarbeiter, selbst wenn diese von zu Hause aus arbeiten. Es obliegt Ihrer Verantwortung, sicherzustellen, dass der Arbeitsschutzes im Homeoffice gewährleistet ist und jegliche Risiken für die Angestellten minimiert werden. Ein essentieller Bestandteil davon ist die korrekte Dokumentation möglicher Gefährdungen durch eine Gefährdungsbeurteilung. Weiterhin müssen Sie gemäß § 15 Abs. 1 ArbSchG sicherstellen, dass alle Mitarbeiter adäquat hinsichtlich Sicherheit und Gesundheit im Kontext des Arbeitsschutzes im Homeoffice geschult und unterwiesen werden.
Die Gefährdungsbeurteilung
Wenn eine Mitarbeiterin in Telearbeit tätig ist, muss sie als Arbeitgeberin gemäß § 3 Arbeitsstättenverordnung eine Risikobewertung durchführen, bevor diese ihren Arbeitsplatz betritt. Der Anhang Nr. 6 der Arbeitsstättenverordnung, der für Arbeitsplätze mit Bildschirmen relevant ist, sollte hierbei besonders beachtet werden. Bei Fragen oder zur Unterstützung kann sie sich an die Betriebsärztin ihrer Firma oder an die zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit wenden.
Für Mitarbeiterinnen, die im Modus des mobilen Arbeitens tätig sind, sind relevante Details zur Risikobewertung im Arbeitsschutzgesetz zu finden. Bei dieser Form des Arbeitens kann eine direkte Überprüfung des Arbeitsplatzes manchmal komplex sein. Daher sollte die Risikobewertung verwendet werden, um potenzielle Gefahren frühzeitig zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Ein zentrales Thema in diesem Zusammenhang ist die Schulung. Darauf werden wir gleich näher eingehen. Sowohl bei Telearbeit als auch bei mobiler Arbeit kann sie sich auf die Expertise der Sifa und der Betriebsärztin verlassen.
Die Unterweisung der Mitarbeiter
Gemäß § 12 des Arbeitsschutzgesetzes ist vor Arbeitsbeginn im Homeoffice und bei Telearbeit eine entsprechende Sicherheitsunterweisung erforderlich. Dies bezieht sich sowohl auf die Telearbeit als auch auf das mobile Arbeiten. In dieser Unterweisung werden die Mitarbeiter beispielsweise darüber informiert, wie der Arbeitsplatz korrekt eingerichtet wird, wie Arbeitszeiten einzuhalten sind und wie Geräte sicher zu nutzen sind. Solche Unterweisungen können auch online angeboten werden.
Bei der Telearbeit gibt es in der Arbeitsstättenverordnung spezifischere Richtlinien zur Unterweisung. Die Unterweisung basiert hier oft auf der vorausgehenden Gefährdungsbeurteilung. Zudem ist es notwendig, dass Mitarbeiter mit einem festen Telearbeitsplatz mindestens einmal jährlich eine solche Unterweisung erhalten.
Stellung der Arbeitsmittel und Prüfung
Für die Telearbeit schreibt § 2 der Arbeitsstättenverordnung vor, dass der Arbeitgeber alle erforderlichen Arbeitsgeräte, Utensilien und Kommunikationsmittel bereitstellen muss. Hierzu zählen möglicherweise ein PC oder Laptop, die passende Software, ein Schreibtisch und ein ergonomischer Bürostuhl. Details zur korrekten Gestaltung des Arbeitsplatzes finden Sie hier.
Es ist essenziell, einen Arbeitslaptop oder PC mit den vom Arbeitgeber festgelegten Sicherheitsstandards zu nutzen, insbesondere aus Datenschutzgründen. Die Verpflichtung, Ihre Daten und die von Dritten zu schützen, gilt sowohl im Homeoffice als auch im Unternehmensgebäude.
In Bezug auf die Kontrolle von Geräten mit einem Stecker (DGUV V3 Prüfung) sollten Sie beachten, dass laut der Gefährdungsbeurteilung (0515 Elektrosicherheit) festgelegt ist, in welchen Intervallen diese Inspektionen durchzuführen sind.
Vorsorgeuntersuchungen
Wenn Sie als Arbeitnehmer Bildschirmtätigkeiten ausführen, ist sowohl bei der Telearbeit als auch bei der mobilen Arbeit eine arbeitsmedizinische Vorsorge erforderlich. Hierbei sind insbesondere die Gefährdungsbeurteilung G37 (digitale Sehtests) und eine spezielle Schulung zur Bildschirmarbeit zu beachten.
Unsere Kundenberater sind für Sie da.
Sollten Sie weitere Fragen haben, so stehen unsere Kundenberater Ihnen kostenlos und unverbindlich zur Verfügung.
Während möglicherweise kurzzeitig am Küchentisch oder im Wohnzimmer gearbeitet werden kann, wird mit zunehmender Dauer und Häufigkeit die Bedeutung eines ergonomisch gestalteten Arbeitsplatzes deutlich. Bei der Einrichtung eines Homeoffice-Arbeitsplatzes sollten Sie zumindest die folgenden Aspekte beachten:
Die Verwendung von externen Bildschirmen und Eingabegeräten (wie Maus und Tastatur) ist ratsam, um ungünstige Haltungen und einseitige Belastungen zu minimieren.
Passen Sie Schreibtisch und Stuhl Ihrer Körpergröße an. Ziel ist es, eine schädliche Körperhaltung zu vermeiden. Das Arbeiten auf der Couch ist beispielsweise nicht empfehlenswert. Ändern Sie regelmäßig Ihre Position, um für einen Wechsel in Haltung und Belastung zu sorgen.
Es ist sinnvoll, Bildschirme und Schreibtisch seitlich zu einem Fenster auszurichten, um mögliche Blendungen oder Reflektionen zu minimieren.
Positionieren Sie, wenn möglich, den Bildschirm so, dass die Oberkante auf Augenhöhe liegt. Zudem sollte der Abstand zwischen Ihren Augen und dem Bildschirm angemessen sein.
Sorgen Sie für eine adäquate Beleuchtung, insbesondere wenn Sie Texte lesen müssen.
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CHECK-UP Homeoffice
Die Arbeit von zu Hause aus nimmt immer mehr an Bedeutung zu. Dies konfrontiert Unternehmen und ihre Mitarbeiter mit der Aufgabe, temporäres Arbeiten im eigenen Zuhause gemäß den Vorgaben des Arbeitsschutz- und Arbeitszeitgesetzes sicher und gesundheitsförderlich zu organisieren. Der Check-up der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) für das Homeoffice bietet Ihnen als Mitarbeiter bzw. Arbeitgeber konkrete Hinweise zur optimalen Gestaltung und kann von Unternehmen zur Überprüfung der Arbeitsbedingungen herangezogen werden. Eine erste Version dieses Check-ups wurde im Januar 2021 herausgebracht und nach Auswertungen geringfügig überarbeitet. Die aktuelle Fassung aus dem Monat 06/2022 steht nun zum Herunterladen bereit.
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