Baumaschinenschein

NEU: Schulungsinformationen als PDF!

Schulungsinformationen herunterladen

Mit dem Baumaschinen-Bedienerausweis Baumaschinen sicher bedienen.

Baumaschinen Schulung nach dem neuen DGUV Grundsatz 301-005

Erhebliche Folgen einer unsachgemäßen Bedienung von Baumaschinen können Personen- und Sachschäden sein. Daher schreibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) und Berufsgenossenschaft den Nachweis über eine Baumaschinen-Schulung vor. Die ITC bietet die passende Ausbildung für Baumaschinen an. Resultierend aus der Baumaschinen-Schulung erlangen Sie den Baumaschinenbedienerausweis (ugs. auch Baumaschinenführerschein oder auch Baumaschinenschein). Durch eine umfassende Aus- und Weiterbildung können Sie sicherstellen, dass Sie die Baumaschine richtig und sachgemäß bedienen und so die Gefahr von Personen- und Sachschäden minimieren.

Verfügbare Schulungen

Sprechen Sie mit einem Experten

Ausbildung zum Baumaschinenführer

Inhouse Akademie Webinar

Machen Sie jetzt Ihren Baumaschinenschein in Theorie und Praxis. Werden Sie Bausgebildeter Baumaschinenführer.

Termine anzeigen

Jährliche Unterweisung Baumaschinen

Inhouse Akademie Webinar

Wir unterweisen Ihren Mitarbeiter im sicheren Umgang mit Baumaschinen und verweisen auf die aktuellen sowie neuen Vorschriften.

Termine anzeigen

Baumaschinen Online-Unterweisung

Online

Baumaschinenunterweisung online als E-Learning. Sofortzugang in wenigen Minuten erhalten und direkt starten.

Termine anzeigen

Qualifizierung und Beauftragung von Fahrern und Fahrerinnen von Hydraulikbaggern und Radladern

Neuer Grundsatz für Baumaschinen Schulungen:

Der DGUV Grundsatz 301-005 beschreibt die möglichen Inhalte und Modalitäten der Qualifizierung, Unterweisung und Beauftragung von Fahrern und Fahrerinnen von Baggern, Radladern und Baggerladern. Neben den konkreten Inhalten der Qualifizierung und Unterweisung werden unter anderem auch die Anforderungen sowohl an die Qualifizierenden als auch an die Qualifizierungsstätten dargestellt.

Mit dem Baumaschinen-Bedienerausweis Baumaschinen sicher bedienen.
ITC ABC
Radlader Baumaschinen Schulung

Ist ein Baumaschinenführerschein Pflicht?

Ja! Der Unternehmer oder die Unternehmerin muss sicherstellen, dass die Maschinenführer und Maschinenführerinnen so ausgewählt und durch eine Erdbaumaschinen-Schulung so qualifiziert sind, dass diese die übertragenen Aufgaben zuverlässig und sicher durchführen können.

Fazit:

Wer gewerblich Baumschinen im EInsatz hat, muss seine Mitarbeiter:innen mit Hilfe eine Baumschinen-Schulung ausbilden. Nach Abschluss der Baumaschinen-Schulung wird ein Baumaschinenbedienerausweis (auch Baumaschinenführerschein oder Baumaschinenschein genannt) als Nachweis ausgehändigt.

Damit keine Frage ungeklärt bleibt. Unser FAQ

Neuer Grundsatz für Baumaschinen Schulungen
Der DGUV Grundsatz 301-005 beschreibt die möglichen Inhalte und Modalitäten der Qualifizierung, Unterweisung und Beauftragung von Fahrern und Fahrerinnen von Baggern, Radladern und Baggerladern. Neben den konkreten Inhalten der Qualifizierung und Unterweisung werden unter anderem auch die Anforderungen sowohl an die Qualifizierenden als auch an die Qualifizierungsstätten dargestellt.
Ist eine Baumschinen-Schulung (Baumaschinenführerschein) Pflicht?
Ja. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) und Berufsgenossenschaft schreiben den Nachweis über eine Baumaschinen-Schulung vor. Die ITC bietet die passende Ausbildung für Baumaschinen an. Resultierend aus der Baumaschinen-Schulung erlangen Sie den Baumaschinenbedienerausweis (ugs. auch Baumaschinenführerschein oder auch Baumaschinenschein).
Wer darf Baumaschinen führen?
Wer eine Baumschinen-Ausbildung gemäß DGUV Grundsatz 301-005 erfolgreich durchgeführt hat.

Voraussetzungen für die Baumaschinen-Ausbildung

Mit dem selbstständigen Fahren und Führen von Baumschinen, Baggern und Ladern dürfen nur Fahrer und Fahrerinnen beauftragt werden, die

  1. mindestens 18 Jahre alt sind,
  2. für diese Tätigkeit körperlich und geistig geeignet sind,
  3. im Führen der Maschine qualifiziert und unterwiesen sind,
  4. dem Unternehmer/der Unternehmerin ihre fachliche Qualifikation nachgewiesen haben (beispielsweise mit unserer Baumschinen-Schulung) und
  5. von denen zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen.

Die Beauftragung sollte schriftlich erfolgen.

Jugendliche unter 18 Jahren dürfen im Rahmen der Berufsausbildung zu Ausbildungszwecken Baumaschinen unter Aufsicht führen, sofern folgende Bedingungen
eingehalten werden:

Der Unternehmer oder die Unternehmerin muss den Maschinenführer oder die
Maschinenführerin über die Gesundheitsanforderungen informieren (z.B. Farbsehvermögen, räumliches Sehen) und ihm oder ihr eine arbeitsmedizinische Vorsorge
anbieten (siehe auch ArbmedVV).

Inhaltsverzeichnis

Wie lange gilt der Baumaschinen-Führerschein

Wer einmal einen Baumschinenschein gemacht hat, hat eine unbefristete Zulässigkeit als Baumaschinenführer. Dennoch ist mit der einmaligen Absolvierung einer solchen Baumaschinen Ausbildung nicht alles getan. Sie oder Ihre Mitarbeiter müssen mindestens einmal jährlich eine Auffrischung vornehmen. Eine Baumaschinen-Unterweisung ist essenziell, damit der Arbeitsschutz gewährleistet wird. Nur so können Sie Baumaschinenguten Gewissens bedienen oder bedienen lassen. Im Zuge einer Unterweisung zur Auffrischung werden neue Kenntnisse vermittelt, sodass Baumaschinenführer auf dem neuesten Stand sind. Zudem werden sie auf neue rechtliche Vorschriften hingewiesen. Oft sind solche Seminare auch als Online-Schulungen möglich, sodass Sie keinen großen Aufwand betreiben müssen. Sie lassen sich ganz einfach in den Arbeitsalltag integrieren.

Einsatz von Baumaschinen im öffentlichen Straßenverkehr

Für das Fahren von Baggern und Ladern im öffentlichen Straßenverkehr müssen Maschinenführer und Maschinenführerinnen außer der schriftlichen Beauftragung durch den Unternehmer oder die Unternehmerin sowie der Baumaschinen-Schulung die erforderliche Fahrerlaubnis (Führerschein) gemäß §2 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) besitzen. Die Einteilung der Führerschein-Klassen ist in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt.

Theoretische Inhalte einer Baumaschinen-Schulung

Im theoretischen Teil einer Baumaschinen-Ausbildung lernen die Maschinenführer und Maschinenführerinnen die Inhalte der für sie relevanten Regelungen zur Arbeitssicherheit, zur Maschinentechnik und zum Einsatz der Maschine im Betrieb, z.B.:

  • die Betriebssicherheitsverordnung
  • Unfallverhütungsvorschriften
  • Technische Regeln für Betriebssicherheit
  • Regelungen der Unfallversicherungsträger
  • die bestimmungsgemäße Handhabung
  • die tägliche In- und Außerbetriebnahme
  • die Teilnahme im öffentlichen und teilöffentlichen Verkehrsraum

Maschinenbezogene Kenntnisse über:

  • den Aufbau und Funktion von Baggern und Ladern
  • Arten von Baggern und Ladern
  • die Bedienungsanleitung
  • die Grundlagen der betreffenden Maschinentechnik wie z.B. der Aufbau von Baggern und Ladern und deren Antriebsarten
  • Sicherheitseinrichtungen (z.B. Überlastwarneinrichtung ÜWE)
  • das Erkennen und Verhalten bei Störungen und Unfällen
  • Einsatzgrenzen
  • den Umgang mit hydraulischen Komponenten
  • Elektrische Komponenten und Antriebe
  • das Heben von Lasten
  • Standsicherheit und Gefahrenbereiche
  • die Wartung und Pflege

Betriebsbezogene Kenntnisse über:

  • sicherer Zu- und Abgang zum/vom Fahrerstand
  • Umsturzgefahren
  • Bodenbeschaffenheit, Untergrund, Baugruben, Böschungen, Bodenneigung
  • Gefährdungen durch Anfahren, Überfahren, Anschwenken
  • den Gefahrbereich
  • Sichteinschränkungen: Maschine, Last, Umfeld
  • Sichthilfen, Absperrung, Einweiser, Sicherungsposten
  • den Umgang mit Lasten:
    – Herabfallen von Lasten (Gefährdung der Anschläger/in und anderer Personen)
    – Lasten nicht über Personen führen
    – geeignete Lastaufnahmemittel (nicht kraftschlüssig, sondern formschlüssig)
  • das Arbeiten in der Nähe von Frei-/Fahrleitungen
  • den Transport, Verladung, öffentlicher Straßenverkehr
  • den Betrieb im öffentlichen Verkehr (z.B. Betriebserlaubnis, Führerschein, kein Lastentransport, keine Verschmutzung der Straße)
  • die Qualifikation und Pflichten der Fahrer und Fahrerinnen:
    – Arbeitsmittel/Maschine prüfen und überwachen
    – Sicherheitseinrichtungen kennen und benutzen
    – Fahr- und Arbeitsbereiche einsehen
    – Bei Gefahr: STOPP
    – Abstände einhalten z.B. zu Baugruben, festen Begrenzungen (Quetschgefahr)
    – Arbeitsmittel/Maschine bestimmungsgemäß betreiben
  • sicheres Betreiben (insbes. fahren, schwenken)
  • den Fahrersitz (Funktion, Einstellung, Ergonomie)
  • notwendige Prüfungen des Arbeitsmittels:
    – tägliche Sicht- und Funktionsprüfung durch den Fahrer oder die Fahrerin
    – regelmäßige Prüfung durch zur Prüfung befähigte Person
    – Prüfung nach besonderen Vorkommnissen
    – Prüfnachweis (Einsichtnahme durch Fahrer/Fahrerin)
    – Bedeutung der Prüfplakette
  • die sichere Durchführung der erforderlichen Wartungsarbeiten
  • das Unfallgeschehen:
    – Typische Unfälle/typische Gefährdungen
    – Unfallhergänge
    – Schutzmaßnahmen
  • Sondereinsätze:
    – Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum
    – Arbeiten in ganz oder teilweise umschlossenen Räumen (u.a. Gefährdung durch Motorabgase)
    – Arbeiten in kontaminierten Bereichen (z.B. Betrieb einer Anlage zur
    Atemluftversorgung)
  • die Auswahl und den Wechsel von Anbaugeräten, den Einsatz von
    Schnellwechseleinrichtungen (SWE).

Praktische Inhalte einer Baumaschinen-Schulung

Im Zuge der Gefährdungsbeurteilung ist zu ermitteln, ob über die in Abschnitt 5.1 des DGUV Grundsatz 301-005 beschriebenen Qualifikationen hinaus, weitere Anforderungen an die Qualifikation des Maschinenführers und der Maschinenführerin bestehen.

Inhalte der praktischen Ausbildung zum Baumaschinenfürher sind u.a.:

  • Inbetriebnahme
  • Sicherer Zu- und Abgang zum/vom Fahrerstand
  • Wechsel der Arbeitsausrüstung mit hydraulischer Schnellwechseleinrichtung (mindestens ein hydraulisch betriebenes Anbaugerät)
  • Anlegen eines Kanalgrabens:
    – Abmessungen (l x b x t) = 4,0m x 0,6m x 0,6m
    – Böschungswinkel: 45°
    – Erstellung eines waagerechten Planums der Grabensohle
  • Verfüllung des Grabens
  • Außerbetriebnahme des Baggers
  • Setzen eines Verbauelements (Grabenverbaugerät)
  • Herstellen einer Böschung
  • Ausheben einer Baugrube
  • Beladen eines LKW mit Schüttgut

Betriebliche bzw. baustellenbezogene Unterweisung

Die betriebliche Unterweisung bezieht sich auf die Gegebenheiten des jeweiligen Betriebes bzw. der jeweiligen Baustelle. Daher kann sie nur im Betrieb bzw. auf der Baustelle selbst durchgeführt werden. Hierbei ist zwischen einer geräte- und einer verhaltensbezogenen Unterweisung zu unterscheiden. Die Dauer der Unterweisung richtet sich nach Gerätetyp und Einsatzort. Die Durchführung der betrieblichen bzw. baustellenbezogenen Unterweisung ist zu dokumentieren (die Dokumentation kann auch in der Baustellenakte erfolgen).

Haben Sie Fragen oder ein anderes Anliegen? Dann nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf! Wir helfen Ihnen schnellstmöglich weiter und sind der Ansprechpartner für Ihre Baumaschinen-Schulungen.

Downloads

Haben Sie Fragen?
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Unsere Mitarbeiter freuen sich Ihnen weiterhelfen zu dürfen!
Kontakt
Bild ITC