Informationstag Ladungssicherung · Einblick und wichtige Hinweise zur Ladungssicherung im Alltag
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NEU: Schulungsinformationen als PDF!
Schulungsinformationen herunterladenBaumaschinen Schulung nach dem neuen DGUV Grundsatz 301-005
Erhebliche Folgen einer unsachgemäßen Bedienung von Baumaschinen können Personen- und Sachschäden sein. Daher schreibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) und Berufsgenossenschaft den Nachweis über eine Baumaschinen-Schulung vor. Die ITC bietet die passende Ausbildung für Baumaschinen an. Resultierend aus der Baumaschinen-Schulung erlangen Sie den Baumaschinenbedienerausweis (ugs. auch Baumaschinenführerschein oder auch Baumaschinenschein). Durch eine umfassende Aus- und Weiterbildung können Sie sicherstellen, dass Sie die Baumaschine richtig und sachgemäß bedienen und so die Gefahr von Personen- und Sachschäden minimieren.
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Neuer Grundsatz für Baumaschinen Schulungen:
Der DGUV Grundsatz 301-005 beschreibt die möglichen Inhalte und Modalitäten der Qualifizierung, Unterweisung und Beauftragung von Fahrern und Fahrerinnen von Baggern, Radladern und Baggerladern. Neben den konkreten Inhalten der Qualifizierung und Unterweisung werden unter anderem auch die Anforderungen sowohl an die Qualifizierenden als auch an die Qualifizierungsstätten dargestellt.
Ja! Der Unternehmer oder die Unternehmerin muss sicherstellen, dass die Maschinenführer und Maschinenführerinnen so ausgewählt und durch eine Erdbaumaschinen-Schulung so qualifiziert sind, dass diese die übertragenen Aufgaben zuverlässig und sicher durchführen können.
Fazit:
Wer gewerblich Baumschinen im EInsatz hat, muss seine Mitarbeiter:innen mit Hilfe eine Baumschinen-Schulung ausbilden. Nach Abschluss der Baumaschinen-Schulung wird ein Baumaschinenbedienerausweis (auch Baumaschinenführerschein oder Baumaschinenschein genannt) als Nachweis ausgehändigt.
Mit dem selbstständigen Fahren und Führen von Baumschinen, Baggern und Ladern dürfen nur Fahrer und Fahrerinnen beauftragt werden, die
Die Beauftragung sollte schriftlich erfolgen.
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen im Rahmen der Berufsausbildung zu Ausbildungszwecken Baumaschinen unter Aufsicht führen, sofern folgende Bedingungen
eingehalten werden:
Der Unternehmer oder die Unternehmerin muss den Maschinenführer oder die
Maschinenführerin über die Gesundheitsanforderungen informieren (z.B. Farbsehvermögen, räumliches Sehen) und ihm oder ihr eine arbeitsmedizinische Vorsorge
anbieten (siehe auch ArbmedVV).
Inhaltsverzeichnis
Wer einmal einen Baumschinenschein gemacht hat, hat eine unbefristete Zulässigkeit als Baumaschinenführer. Dennoch ist mit der einmaligen Absolvierung einer solchen Baumaschinen Ausbildung nicht alles getan. Sie oder Ihre Mitarbeiter müssen mindestens einmal jährlich eine Auffrischung vornehmen. Eine Baumaschinen-Unterweisung ist essenziell, damit der Arbeitsschutz gewährleistet wird. Nur so können Sie Baumaschinenguten Gewissens bedienen oder bedienen lassen. Im Zuge einer Unterweisung zur Auffrischung werden neue Kenntnisse vermittelt, sodass Baumaschinenführer auf dem neuesten Stand sind. Zudem werden sie auf neue rechtliche Vorschriften hingewiesen. Oft sind solche Seminare auch als Online-Schulungen möglich, sodass Sie keinen großen Aufwand betreiben müssen. Sie lassen sich ganz einfach in den Arbeitsalltag integrieren.
Für das Fahren von Baggern und Ladern im öffentlichen Straßenverkehr müssen Maschinenführer und Maschinenführerinnen außer der schriftlichen Beauftragung durch den Unternehmer oder die Unternehmerin sowie der Baumaschinen-Schulung die erforderliche Fahrerlaubnis (Führerschein) gemäß §2 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) besitzen. Die Einteilung der Führerschein-Klassen ist in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt.
Im theoretischen Teil einer Baumaschinen-Ausbildung lernen die Maschinenführer und Maschinenführerinnen die Inhalte der für sie relevanten Regelungen zur Arbeitssicherheit, zur Maschinentechnik und zum Einsatz der Maschine im Betrieb, z.B.:
Maschinenbezogene Kenntnisse über:
Betriebsbezogene Kenntnisse über:
Im Zuge der Gefährdungsbeurteilung ist zu ermitteln, ob über die in Abschnitt 5.1 des DGUV Grundsatz 301-005 beschriebenen Qualifikationen hinaus, weitere Anforderungen an die Qualifikation des Maschinenführers und der Maschinenführerin bestehen.
Inhalte der praktischen Ausbildung zum Baumaschinenfürher sind u.a.:
Die betriebliche Unterweisung bezieht sich auf die Gegebenheiten des jeweiligen Betriebes bzw. der jeweiligen Baustelle. Daher kann sie nur im Betrieb bzw. auf der Baustelle selbst durchgeführt werden. Hierbei ist zwischen einer geräte- und einer verhaltensbezogenen Unterweisung zu unterscheiden. Die Dauer der Unterweisung richtet sich nach Gerätetyp und Einsatzort. Die Durchführung der betrieblichen bzw. baustellenbezogenen Unterweisung ist zu dokumentieren (die Dokumentation kann auch in der Baustellenakte erfolgen).
Haben Sie Fragen oder ein anderes Anliegen? Dann nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf! Wir helfen Ihnen schnellstmöglich weiter und sind der Ansprechpartner für Ihre Baumaschinen-Schulungen.