Die Arbeit eines Presseneinrichters nach der Ausbildung in der Praxis
Es ist so weit und Sie oder einer ihrer Mitarbeiter haben die Ausbildung zum Presseeinrichter bestanden? Dann geht es an den Arbeitsalltag. Doch wie sieht dieser in der Praxis aus? Dies ist in der DGUV Information 209-008 geregelt.
Wenn die allgemeinen Einrichtarbeiten der Presse abgeschlossen sind, wird sie vor dem Einsatz kontrolliert. Sie muss sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. Wenn der Presseneinrichter nichts beanstandet, wird die Presse für die Produktion freigegeben.
Bis die Freigabe erfolgt, muss dafür Sorge getragen werden, dass keine unbefugte Benutzung stattfindet. Es ist eine entsprechende Befehlseinrichtung gegen unbefugtes Betätigen sicherzustellen. Bei kleinen Pressen sieht das unter anderem so aus, dass der Hauptschalter ausgeschaltet und durch ein Schloss gesichert wird. Bei großen Pressen kann dies etwas komplizierter sein.
Auch wenn der Presseneinrichter bei seiner Ausbildung vieles lernt, sollten die Kontrolle und die Freigabe immer nach dem Vier-Augen-Prinzip erfolgen. Das bedeutet in der Praxis, dass die Kontrollperson, die die finale Überprüfung und Freigabe übernimmt, nicht selbst die Einrichtarbeiten durchführt.
Auf diese Weise kann sie bestmöglich überprüfen, ob:
- Werkzeuge ordnungsgemäß eingerichtet wurden,
- die vorschriftsmäßigen und erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen wurden und richtig eingestellt sind,
- die erforderliche Betriebsart eingestellt ist und
- die Umstelleinrichtungen gegen unbefugtes Betätigen gesichert sind.
Erst wenn diese Punkte allesamt zutreffen, darf der Presseneinrichter nach seiner Ausbildung die Freigabe zur Produktion veranlassen. Eine schriftliche Dokumentation des Einrichtungsvorgangs sowie der Kontrolle und Freigabe ist dabei essenziell. Zwar ist sie keine Pflicht, im Zweifelsfall allerdings sehr hilfreich.