Unterweisung – wer hat was, wann zu tun?
Gemäß § 12 des Arbeitsschutzgesetzes ist eine Unterweisung eine wichtige Maßnahme, die speziell auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten zugeschnitten ist. Sie umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die darauf abzielen, ein sicheres und reibungsloses Arbeiten zu gewährleisten und Unfälle zu vermeiden. Diese rechtliche Verpflichtung erfordert eine ausreichende und angemessene Unterweisung der Mitarbeiter.
Die Inhalte, die in einer Unterweisung vermittelt werden sollen, werden gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetzes durch eine Gefährdungsbeurteilung ermittelt. Dabei werden potenzielle Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz identifiziert und bewertet. Anschließend werden die relevanten Inhalte aus den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und staatlichen Vorschriften ausgewählt und verständlich an die Mitarbeiter vermittelt.
Das Ziel der Unterweisung ist es, den Beschäftigten das erforderliche Wissen, die Fähigkeiten und das Bewusstsein zu vermitteln, um sicher und effektiv arbeiten zu können. Dazu gehören beispielsweise Informationen über den richtigen Umgang mit Maschinen und Geräten, den Einsatz persönlicher Schutzausrüstung, die Einhaltung von Sicherheitsverfahren, den Umgang mit Gefahrstoffen oder den korrekten Ablauf von Notfallmaßnahmen.
Eine erfolgreiche Unterweisung erfordert, dass die Inhalte verständlich und anschaulich vermittelt werden. Dies kann durch geeignete Schulungsmaterialien, praktische Übungen, Demonstrationen oder den Einsatz von digitalen Lernplattformen erfolgen. Es ist wichtig sicherzustellen, dass die Mitarbeiter die vermittelten Informationen verstehen und in der Lage sind, sie in ihrer täglichen Arbeit umzusetzen.
Durch eine effektive und regelmäßige Unterweisung können Unternehmen die Sicherheit am Arbeitsplatz verbessern, das Unfallrisiko verringern und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften gewährleisten. Die Unterweisung sollte kontinuierlich überwacht und evaluiert werden, um sicherzustellen, dass die Mitarbeiter angemessen geschult sind und über aktuelles Wissen im Bereich des Arbeitsschutzes verfügen.