Wollen Ihre Mitarbeitenden Teleskopstapler auch als Hubarbeitsbühne einsetzen? Dann qualifizieren Sie sie mit unserer Zusatzqualifikation Stufe 2b für den erweiterten Einsatzbereich.
In dieser Schulung vermitteln wir alle sicherheitsrelevanten Kenntnisse für die Nutzung von Teleskopstaplern mit Personenarbeitskörben, also als Hubarbeitsbühne. Diese Zusatzqualifikation baut auf der Stufe 1 sowie der Hubarbeitsbühnen-Schulung nach DGUV Grundsatz 308-008 (Gruppe 1b/3b) auf.
Stufe 2b bescheinigt die Berechtigung zum Einsatz rotierender oder starrer Teleskopstapler mit Arbeitskorb – etwa bei Wartungs-, Montage- oder Reparaturarbeiten in der Höhe.
Das Seminar wird nach den gültigen gesetzlichen und autonomen Vorschriften durchgeführt. Bei der vorliegenden Ausbildung zum geländegängigen Teleskopstaplerführer sind dies unter anderem der DGUV Grundsatz 308-009, sowie die ITC Akademie Grundsätze.
Teleskopstapler - unsere vielseitige Maschine, fast schon ein Alleskönner. Ob als Gabelstapler, als Radlader, als mobile Krananlage oder fahrbare Hubarbeitsbühne. Lange stellte sich die Frage nach der passenden Ausbildung. Reicht der Gabelstaplerschein? Muss ich einen Kranschein machen oder doch beides? Was ist mit der Verwendung als Hubarbeitsbühne? Mit dem DGUV Grundsatz 308-009 „Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern“, ist dies nun endlich klar geregelt. Die spezielle Ausbildung dieser Geräte gliedert sich im Wesentlichen in 3 Stufen auf:
Stufe 2b:
Zusatzqualifizierung für den Einsatz als Hubarbeitsbühne. Bei Vorliegen eines Qualifizierungsnachweises nach DGUV Grundsatz 308-008, einer Hubarbeitsbühne der Gruppe 1b / 3b (selbstfahrend mit Teleskoparm), kann Stufe 2b bescheinigt werden.
Die Dauer der Zusatzqualifizierung für den Einsatz von Teleskopstaplern als Hubarbeitsbühne sollte, 1 Tag (entspricht 10 Lehreinheiten) betragen. Davon umfasst der theoretische Teil mindestens 5 Lehreinheiten. Eine Lehreinheit beträgt 45 Minuten.
Personen, die geländegängige Teleskopstapler bedienen sollen.
Das Seminar wird nach den gültigen gesetzlichen und autonomen Vorschriften durchgeführt. Bei der vorliegenden Ausbildung zum geländegängigen Teleskopstaplerführer sind dies unter anderem der DGUV Grundsatz 308-009, sowie die ITC Akademie Grundsätze.
Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie ein mit allen vermittelten Inhalten detailliertes Seminarprotokoll der ITC Graf GmbH sowie den Führerschein und das Zertifikat.
Sie sind mindestens 18 Jahre alt und verfügen über die erforderliche körperliche und geistige Eignung. Zu Ausbildungszwecken kann dieses Seminar bereits ab dem 16. Lebensjahr durchgeführt werden.
Hinweis:
Die Ausbildungsstufe 2b wird von uns als Ausbildung gemäß dem DGUV Grundsatz 308-008 „Hubarbeitsbühnen Grundausbildung“ durchgeführt. So erlangen Sie nicht nur die Befähigung einen Teleskopstapler als Hubarbeitsbühne zu verwenden, sondern dürfen auch selbstfahrende Hubarbeitsbühnen gemäß dem DGUV Grundsatz 308-008 bedienen.
Wie präzise sind die Seminarunterlagen?
4.71 /5
Wie waren Sie mit der Betreuung während des Seminars zufrieden?
4.57 /5
Wie beurteilen Sie die Vortragsweise Ihres Referenten?
4.57 /5
Wie gut vorbereitet wirkte Ihr Referent?
4.57 /5
Wie fachlich sicher wirkte der Referent?
4.71 /5
Wie verständlich vermittelte der Referent die Inhalte?
4.57 /5
Wie vertiefte der Referent die Inhalte an Beispielen?
4.71 /5
Wie gut ist Ihr Referent auf die Fragen der Teilnehmer eingegangen?
4.71 /5
Gesamt:
ab 135,00 €
Nettopreis (zzgl. MwSt.)
ab 160,65 €
Bruttopreis(inkl. MwSt.)
Die Gebühren für das Präsenzseminar setzen sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:
Seminarpreis 135,00€
Fahr-/Bedienerausweis/Sicherheitspass 14,00€
Verpflegung der Teilnehmer | 1 Tage 10,70€
Lernmaterial 19,50€
Gesamt (zzgl. Mwst.): 179,20€
Gesamt (inkl. Mwst.): 213,25€
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