Arbeitsschutz Gesetzliche Verordnungen

SiGeKo auf Baustellen erklärt

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)

Auf Baustellen treffen unterschiedliche Gewerke, Maschinen, Risiken und Arbeitsabläufe auf engem Raum zusammen. Damit steigt die Gefahr für Unfälle, Abstürze, Kollisionen oder Fehlkoordination. Der SiGeKo sorgt dafür, dass Sicherheitsmaßnahmen zwischen allen Beteiligten abgestimmt werden, Gefahren frühzeitig erkannt und Arbeitsabläufe sicher organisiert sind. Er ist eine zentrale, gesetzlich verankerte Position nach der Baustellenverordnung und unterstützt Bauherren, Unternehmer und Planer dabei, ihren Arbeitsschutzpflichten nachzukommen.

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) – ITC Lexikon

Was ist ein SiGeKo?

Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) ist eine fachkundige Person, die auf Baustellen für die Koordination der Arbeitsschutzmaßnahmen verantwortlich ist. Seine Aufgabe ist es, die unterschiedlichen Gewerke, Tätigkeiten und Risiken so abzustimmen, dass Bauarbeiten sicher und ohne vermeidbare Gefährdungen ablaufen.

Rechtliche Grundlage ist die Baustellenverordnung (BaustellV). Dort ist festgelegt, dass der Bauherr einen SiGeKo bestellen muss, sobald mehrere Gewerke gleichzeitig oder nacheinander auf der Baustelle tätig sind und dadurch erhöhte Gefährdungen entstehen können. Der SiGeKo beginnt seine Arbeit bereits in der Planungsphase und begleitet Projekte oft bis zur Fertigstellung.

Er erstellt und pflegt den SiGe-Plan, überwacht die Umsetzung der Schutzmaßnahmen, stimmt sicherheitsrelevante Abläufe zwischen Firmen ab, erkennt Gefahren frühzeitig und sorgt dafür, dass alle Beteiligten über Risiken und Vorgaben informiert sind.

Kurz gesagt: Der SiGeKo ist der zentrale Koordinator für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen und trägt maßgeblich dazu bei, Unfälle, Stillstände und rechtliche Risiken zu vermeiden.

Warum ist ein SiGeKo so wichtig?

Die Bedeutung eines SiGeKo kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Durch präventive Planung und Überwachung trägt der SiGeKo maßgeblich zur Reduzierung von Unfallrisiken bei, schützt die Gesundheit der Beschäftigten und sorgt für einen reibungslosen Bauablauf. Dies führt nicht nur zu einer sicheren Arbeitsumgebung, sondern minimiert auch mögliche Ausfallzeiten und zusätzliche Kosten, die durch Unfälle oder Verzögerungen entstehen könnten.

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Wann ist ein SiGeKo verpflichtend?

Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) ist immer dann verpflichtend, wenn auf einer Baustelle mehrere Gewerke gleichzeitig oder nacheinander tätig werden und dadurch besondere Gefährdungen entstehen können. Die Pflicht ergibt sich direkt aus § 3 Baustellenverordnung (BaustellV).

Ein SiGeKo muss bestellt werden, wenn:

  • mehrere Unternehmen auf der Baustelle tätig sind
    → Das ist der Regelfall bei nahezu jedem Bauprojekt, selbst kleineren Umbauten.
  • besondere Gefährdungen nach Anhang II der BaustellV bestehen
    Dazu gehören u. a.:
    – Arbeiten mit Absturzgefahr über 7 m
    – Arbeiten in Schächten, Gruben, engen Räumen
    – schwerer Lastumschlag / Kranarbeiten
    – Gefahrstoffe, Asbest, kontaminierte Bereiche
    – Arbeiten mit Explosions- oder Brandgefahr
    – Arbeiten im Straßenverkehr
    – Arbeiten mit ungewöhnlich hohem Koordinationsaufwand
  • die Baustelle bestimmte Mengenkriterien überschreitet
    z. B.:
    – mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig
    – mehr als 30 Arbeitstage und über 20 gleichzeitig Beschäftigte
    – Gesamtumfang über 500 Personentage

Sobald einer dieser Punkte erfüllt ist, muss der Bauherr einen SiGeKo schriftlich beauftragen.


In der Praxis bedeutet das: Fast jede gewerbliche, industrielle oder kommunale Baustelle benötigt einen SiGeKo. Besonders relevant ist dies für Neubauten, Sanierungen, Umbauten, Dacharbeiten, Tiefbau, Instandhaltungen oder Modernisierungen.

Welche Aufgaben hat ein SiGeKo?

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator übernimmt auf Baustellen eine zentrale Rolle: Er sorgt dafür, dass alle Arbeitsschutzmaßnahmen zwischen den beteiligten Firmen abgestimmt, überwacht und dokumentiert werden. Seine Aufgaben ergeben sich aus der Baustellenverordnung sowie den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30).

Die wichtigsten Aufgaben sind:

Erstellung und Pflege des SiGe-Plans

Er analysiert Gefährdungen, bewertet die Abläufe der verschiedenen Gewerke und erstellt einen Plan, der alle Schutzmaßnahmen, Abläufe und Verantwortlichkeiten festlegt. Dieser SiGe-Plan wird im Verlauf des Projekts regelmäßig aktualisiert.

Koordination der Gewerke und Schutzmaßnahmen

Der SiGeKo sorgt dafür, dass sich Firmen nicht gegenseitig gefährden – etwa durch parallele Arbeiten, Kranbewegungen, Absturzkanten, Lärm oder Gefahrstoffe. Er koordiniert Schnittstellen und stimmt sicherheitsrelevante Abläufe ab.

Durchführung von Baustellenbegehungen

Er prüft regelmäßig vor Ort, ob Schutzmaßnahmen eingehalten werden, erkennt Gefahren frühzeitig und gibt klare Handlungsempfehlungen an Unternehmer und Bauherr.

Organisation der Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen

Dazu gehören z. B. Verkehrswege, Lagerflächen, Absturzsicherungen, Erste Hilfe, Flucht- und Rettungswege, Baustrom, Zugangskontrollen oder persönliche Schutzausrüstung.

Unterweisung und Information aller Beteiligten

Er stellt sicher, dass alle Firmen über Risiken, Maßnahmen und Zutrittsregeln informiert sind – z. B. in Baubesprechungen oder Sicherheitsunterweisungen.

Dokumentation & Mitwirkung an der Vorankündigung

Er erstellt die Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk und begleitet den Bauherrn bei der Vorankündigung gegenüber der Behörde, wenn die Bautätigkeiten bestimmte Kriterien überschreiten.


Kurz gesagt: Der SiGeKo ist das sicherheitsrelevante Bindeglied zwischen Planung, Bauherr, Firmen und tatsächlichem Baustellengeschehen – und damit entscheidend für unfallfreie Abläufe.

Wer darf SiGeKo werden und welche Qualifikation braucht man?

Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) darf nur eingesetzt werden, wenn er die fachlichen Anforderungen der RAB 30 (Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen) erfüllt. Die Baustellenverordnung verpflichtet den Bauherrn ausdrücklich dazu, nur „geeignete, zuverlässige und fachkundige Personen“ zu bestellen. Die Qualifikation setzt sich aus drei Bausteinen zusammen:

1. Grundqualifikation im Bauwesen

Ein SiGeKo benötigt eine baubezogene Berufsqualifikation. Typische Grundqualifikationen sind:
– Bauingenieur, Architekt, Ingenieur
– Meister oder Techniker im Bau-, Ausbau-, Metall- oder SHK-Bereich
– andere gleichwertige baunahe Qualifikationen
Wichtig ist, dass die Person Bauprozesse, Gewerke, Schnittstellen und typische Gefährdungen praktisch versteht.

2. Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung

Zusätzlich zur Grundqualifikation verlangt die RAB 30 mindestens zwei Jahre einschlägige Erfahrung, z. B. in Bauleitung, Bauüberwachung, Arbeitsvorbereitung, Projektkoordination oder vergleichbaren Tätigkeiten. Nur so kann der SiGeKo Gefahren realistisch einschätzen und Abläufe sicher koordinieren.

3. Zusatzqualifikation „SiGeKo“ nach RAB 30, Anlage B

Die Person muss eine spezielle Weiterbildung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator absolvieren. Diese vermittelt:
– Inhalte der Baustellenverordnung
– Gefährdungsbeurteilungen auf Baustellen
– Erstellung und Fortschreibung des SiGe-Plans
– Koordination der Gewerke und Schnittstellenmanagement
– typische Baustellengefahren (Absturz, Kranbetrieb, Gefahrstoffe, Verkehr)
– Dokumentations- und Informationspflichten
– Kommunikation zwischen Bauherr, Firmen und Beschäftigten

Kurz gesagt: Ein SiGeKo muss baupraktisch erfahren, fachlich geschult und organisatorisch kompetent sein. Nur so kann er die hohen Anforderungen der Baustellenverordnung erfüllen und Bauherren rechtssicher unterstützen.

Hinweis:
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) kann SiGeKo werden – aber nur, wenn zusätzlich die baupraktische Qualifikation und Erfahrung vorliegt. Eine reine SiFa-Ausbildung reicht nicht aus.

Wie koordiniert ein SiGeKo auf der Baustelle zwischen Gewerken?

Der SiGeKo sorgt für eine sichere Koexistenz verschiedener Gewerke auf der Baustelle. Die Koordination auf der Baustelle durch den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) während der Ausführungsphase eines Bauprojekts ist eine entscheidende Aufgabe, um ein sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten. Diese Koordination umfasst mehrere Schlüsselaspekte:

Überwachung der Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen

Der SiGeKo überwacht kontinuierlich, ob die im SiGe-Plan festgelegten Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen von allen Beteiligten auf der Baustelle umgesetzt und eingehalten werden. Dazu gehört die Kontrolle von Arbeitsabläufen, die Nutzung von Schutzausrüstungen, die Einrichtung von Sicherheitszonen und die Anwendung sicherer Arbeitsmethoden.

Anpassung von Sicherheitsmaßnahmen

Da sich Baustellenbedingungen ändern können, ist es notwendig, dass der SiGeKo flexibel auf neue Gefährdungen reagiert und entsprechende Anpassungen in den Sicherheitsmaßnahmen vornimmt. Dies kann die Aktualisierung des SiGe-Plans, die Einführung zusätzlicher Schutzmaßnahmen oder die Anpassung von Arbeitsverfahren umfassen.

Kommunikation und Koordination zwischen den Gewerken

Der SiGeKo fördert die Kommunikation zwischen den verschiedenen Gewerken und Unternehmen auf der Baustelle, um sicherzustellen, dass Sicherheitsinformationen allen Beteiligten bekannt sind und koordiniert werden. Dies beinhaltet regelmäßige Sicherheitsbesprechungen, die Koordination von Arbeitsabläufen und die Lösung von sicherheitsrelevanten Konflikten.

Durchführung von Sicherheitsunterweisungen und Schulungen

Der SiGeKo organisiert und führt regelmäßig Sicherheitsunterweisungen und -schulungen für die Baustellenmitarbeiter durch, um das Bewusstsein für Sicherheitsrisiken zu schärfen und die Kenntnisse über sichere Arbeitspraktiken zu vertiefen.

Dokumentation und Berichterstattung

Die Dokumentation von sicherheitsrelevanten Vorfällen, durchgeführten Sicherheitsmaßnahmen und Ergebnissen von Sicherheitsinspektionen gehört ebenfalls zu den Aufgaben des SiGeKos. Diese Dokumentation dient als Nachweis der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften und als Grundlage für kontinuierliche Verbesserungen im Sicherheitsmanagement.

Notfallmanagement

Der SiGeKo stellt sicher, dass Notfallpläne aktuell sind und alle Beteiligten mit den Verfahren im Falle eines Unfalls oder einer anderen Notfallsituation vertraut sind. Dies umfasst die klare Kommunikation von Fluchtwegen, Sammelstellen und Erste-Hilfe-Einrichtungen.

Durch die effektive Koordination der Sicherheitsmaßnahmen auf der Baustelle trägt der SiGeKo maßgeblich dazu bei, Arbeitsunfälle zu verhindern, die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen und einen reibungslosen Baustellenbetrieb zu gewährleisten.

Überwachung der Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen

Die Überwachung der Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen ist eine der Kernverantwortlichkeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) auf Baustellen. Diese Aufgabe umfasst mehrere Schlüsselelemente, die sicherstellen, dass die Arbeitsumgebung so sicher wie möglich ist:

Kontinuierliche Überwachung

Der SiGeKo führt eine kontinuierliche Überwachung durch, um sicherzustellen, dass alle im Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) festgelegten Maßnahmen ordnungsgemäß umgesetzt werden. Dazu gehört:

  • Die Prüfung der ordnungsgemäßen Anwendung und des Zustands von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) durch die Beschäftigten.
  • Die Überprüfung der Sicherheitsvorkehrungen bei der Verwendung von Baumaschinen und -geräten.
  • Die Einhaltung von Sicherheitsabständen und die korrekte Kennzeichnung von Gefahrenbereichen.

Regelmäßige Begehungen

Durch regelmäßige Begehungen der Baustelle kann der SiGeKo direkt vor Ort prüfen, ob die Arbeitsabläufe den Sicherheitsanforderungen entsprechen:

  • Während dieser Begehungen werden aktuelle Arbeitsbereiche, Materiallager und Maschineneinsätze inspiziert.
  • Es erfolgt eine Überprüfung der Einhaltung der im SiGe-Plan festgeschriebenen Sicherheitsprotokolle und -verfahren.

Früherkennung von Gefahrenquellen

Ein wesentlicher Aspekt der Baustellenbegehungen ist die Früherkennung neuer oder veränderter Gefahrenquellen:

  • Der SiGeKo bewertet kontinuierlich die Risiken, die von Baustoffen, Arbeitsverfahren und Umgebungsbedingungen ausgehen können.
  • Er identifiziert potenzielle Gefahren, die durch Veränderungen im Baufortschritt oder durch externe Einflüsse entstehen können, und passt die Sicherheitsmaßnahmen entsprechend an.

Initiierung von Gegenmaßnahmen

Bei der Feststellung von Mängeln oder Gefahrenquellen leitet der SiGeKo umgehend Maßnahmen ein, um diese zu beseitigen:

  • Er gibt konkrete Anweisungen zur Behebung festgestellter Mängel und setzt Fristen für deren Umsetzung.
  • Bei schwerwiegenden Sicherheitsmängeln kann er gegebenenfalls die Einstellung der Arbeiten in betroffenen Bereichen veranlassen, bis die Sicherheit wiederhergestellt ist.

Dokumentation und Kommunikation

Die Ergebnisse der Überwachungsaktivitäten und Baustellenbegehungen werden vom SiGeKo sorgfältig dokumentiert:

  • Diese Dokumentation umfasst Berichte über den Zustand der Baustelle, festgestellte Mängel, eingeleitete Maßnahmen und Empfehlungen zur Verbesserung der Sicherheitslage.
  • Die Erkenntnisse werden mit der Bauleitung, den betroffenen Gewerken und gegebenenfalls mit dem Auftraggeber kommuniziert, um eine umfassende Information und Transparenz zu gewährleisten.

Die Überwachung der Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen durch den SiGeKo ist somit ein dynamischer und fortlaufender Prozess, der eine hohe Fachkompetenz, Aufmerksamkeit und proaktives Handeln erfordert. Diese Tätigkeit ist entscheidend, um ein sicheres Arbeitsumfeld auf der Baustelle zu gewährleisten und das Risiko von Unfällen und gesundheitlichen Schäden zu minimieren.

Was ist der SiGe-Plan?

Der SiGe-Plan (Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan) ist das zentrale Dokument des Arbeitsschutzes auf Baustellen. Er wird vom SiGeKo erstellt und dient dazu, alle Gefährdungen zu analysieren, Schutzmaßnahmen festzulegen und die Zusammenarbeit der Gewerke sicher zu koordinieren. Der SiGe-Plan ist immer dann Pflicht, wenn mehrere Unternehmen beteiligt sind und besondere Gefährdungen vorliegen – Grundlage ist § 3 der Baustellenverordnung.

Der SiGe-Plan enthält typischerweise folgende Inhalte:

  • Identifizierte Gefährdungen der Baustelle
    Zum Beispiel Absturzrisiken, Kranarbeiten, elektrische Gefahren, Gefahrstoffe, Verkehr, Aushub, enge Räume oder parallele Tätigkeiten verschiedener Gewerke.
  • Festgelegte Schutzmaßnahmen
    Dazu gehören technische Maßnahmen (z. B. Absturzsicherung, Verkehrsführung), organisatorische Maßnahmen (z. B. Absperrungen, Zuständigkeiten, Arbeitsabläufe) und persönliche Maßnahmen (z. B. PSA-Vorgaben).
  • Koordination und Schnittstellen
    Der SiGe-Plan legt fest, wie Gewerke zusammenarbeiten, welche Tätigkeiten sich nicht überschneiden dürfen und wie gefährliche Arbeitsbereiche gesichert werden müssen.
  • Ablauf- und Terminabstimmungen
    Damit Gewerke sich nicht gegenseitig gefährden, berücksichtigt der SiGe-Plan die Bauphasen, zeitliche Überlappungen und logistische Anforderungen.
  • Kommunikation und Verantwortlichkeiten
    Der Plan definiert, wer wofür verantwortlich ist, wie Informationen ausgetauscht werden und welche Firmen in welchen Bauabschnitten beteiligt sind.
  • Dokumentation für spätere Arbeiten am Bauwerk
    Der SiGe-Plan enthält eine „Unterlage für spätere Arbeiten“, die späteren Instandhaltungs- oder Wartungsarbeiten dient.


Der SiGe-Plan ist kein statisches Dokument: Er wird laufend aktualisiert, sobald sich Baustellenbedingungen ändern oder neue Risiken hinzukommen. Er dient sowohl dem Bauherrn als auch allen ausführenden Unternehmen als verbindliche Grundlage für sichere Arbeitsabläufe auf der Baustelle.

Wie erstelle ich einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan)?

Ein SiGe-Plan (Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan) ist ein wesentliches Dokument, das im Rahmen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen erstellt wird. Er ist ein zentrales Element der Arbeit eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) und dient dazu, Sicherheits- und Gesundheitsrisiken für die auf der Baustelle tätigen Personen zu minimieren.

Der SiGe-Plan enthält detaillierte Informationen und Maßnahmen zu:

  1. Gefährdungsbeurteilung: Identifikation potenzieller Gefahren auf der Baustelle und Bewertung der damit verbundenen Risiken.
  2. Schutzmaßnahmen: Konkrete Maßnahmen zur Vermeidung oder Minimierung der identifizierten Risiken, einschließlich technischer, organisatorischer und persönlicher Schutzmaßnahmen.
  3. Notfallverfahren: Vorgehensweisen für den Fall eines Unfalls oder einer Gefahrensituation, einschließlich Erste-Hilfe-Maßnahmen und Evakuierungsplänen.
  4. Koordinationsmaßnahmen: Maßnahmen zur Koordination zwischen verschiedenen Gewerken und Unternehmen auf der Baustelle, um sicherheitsrelevante Konflikte und Interferenzen zu vermeiden.
  5. Unterweisungen und Schulungen: Planung und Dokumentation von Sicherheitsunterweisungen und -schulungen für die auf der Baustelle beschäftigten Personen.


Der SiGe-Plan wird in der Regel in der Planungsphase eines Bauprojekts erstellt und während der Bauphase kontinuierlich angepasst und aktualisiert. Er ist für alle auf der Baustelle tätigen Unternehmen und Personen zugänglich zu machen und dient als Grundlage für die tägliche Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz auf der Baustelle. Die Erstellung und Pflege des SiGe-Plans ist in vielen Ländern gesetzlich vorgeschrieben, um ein hohes Maß an Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen zu gewährleisten.

Welche Pflichten hat der Bauherr bzw. Unternehmer beim SiGeKo-Einsatz?

Der Bauherr trägt die Gesamtverantwortung für die Einhaltung der Baustellenverordnung (BaustellV). Sobald mehrere Firmen auf einer Baustelle tätig sind oder besondere Gefährdungen vorliegen, muss der Bauherr einen geeigneten SiGeKo bestellen – und sicherstellen, dass dieser seine Aufgaben wirksam ausführen kann. Die Pflichten sind in § 3 BaustellV und den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 10 und RAB 30) festgelegt.

Die wichtigsten Pflichten des Bauherrn bzw. Unternehmers sind:

  • Bestellung eines fachkundigen SiGeKo
    Der Bauherr muss eine qualifizierte Person beauftragen, die die Anforderungen der RAB 30 erfüllt. Die Bestellung erfolgt schriftlich und beinhaltet Aufgaben, Befugnisse und den Verantwortungsbereich.
  • Bereitstellung aller relevanten Unterlagen
    Der SiGeKo benötigt bereits in der Planungsphase alle Bau- und Ausführungsunterlagen, Pläne, Terminabläufe, statische Informationen und Gefährdungsdaten. Der Bauherr ist verpflichtet, diese bereitzustellen.
  • Erstellung der Vorankündigung (falls notwendig)
    Bei größeren Bauvorhaben muss der Bauherr eine Vorankündigung an die zuständige Behörde übermitteln. Der SiGeKo unterstützt die Erstellung, aber der Bauherr ist dafür verantwortlich, dass sie rechtzeitig eingereicht wird.
  • Sicherstellung, dass der SiGe-Plan umgesetzt wird
    Der Bauherr muss organisatorisch gewährleisten, dass alle beteiligten Unternehmen den SiGe-Plan kennen, verstehen und anwenden. Dazu gehört auch, dass Änderungen und Aktualisierungen kommuniziert werden.
  • Koordination aller Unternehmen
    Der Bauherr muss sicherstellen, dass alle Firmen auf der Baustelle miteinander koordiniert werden – diese Aufgabe übernimmt operativ der SiGeKo, aber die Verantwortung bleibt beim Bauherrn.
  • Bereitstellung von Zugängen und Befugnissen
    Damit der SiGeKo effektiv arbeiten kann, muss er ungehinderten Zugang zur Baustelle, zu Baubesprechungen sowie zu allen sicherheitsrelevanten Informationen erhalten.
  • Überwachung der Einhaltung von Maßnahmen
    Der Bauherr darf sich nicht auf den SiGeKo „verlassen“. Er muss dafür sorgen, dass Unternehmer und Nachunternehmer ihre Pflichten erfüllen, geeignete Schutzmaßnahmen einrichten und sicher arbeiten.
  • Dokumentationspflicht
    Der Bauherr ist verantwortlich dafür, dass SiGe-Plan, Unterlagen, Protokolle und Begehungsberichte vollständig geführt und aufbewahrt werden.


Kurz gesagt:Der SiGeKo koordiniert – der Bauherr bleibt verantwortlich. Nur wenn beide zusammenarbeiten, kann der Arbeitsschutz auf der Baustelle rechtssicher und effektiv umgesetzt werden.

Wie läuft die Arbeit eines SiGeKo auf der Baustelle ab?

Die Arbeit eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) beginnt lange vor dem ersten Spatenstich und begleitet das Bauprojekt bis zur Fertigstellung. Sein Vorgehen folgt einem klaren Ablauf, der in der Baustellenverordnung und den RAB-Regeln beschrieben ist. Ziel ist immer, Gefahren frühzeitig zu erkennen, Gewerke sicher zu koordinieren und eine reibungslose Baustellenorganisation sicherzustellen.

1. Planungsphase: Analyse und Vorbereitung
Bereits mit der Entwurfs- oder Ausführungsplanung startet der SiGeKo seine Arbeit. Er bewertet Risiken aus Bauabläufen, Arbeitsplätzen, Verkehrswegen, Höhenarbeiten oder Gefahrstoffen. Auf dieser Basis erstellt er den ersten Entwurf des SiGe-Plans, definiert Schnittstellen zwischen Gewerken und bereitet die spätere Kommunikation vor. Wenn erforderlich, begleitet er auch die Erstellung der Vorankündigung an die Behörde.

2. Start der Bauphase: Unterweisung und Abstimmung
Zu Beginn der Baustelle informiert der SiGeKo alle beteiligten Firmen über Gefahren, Regeln und Schutzmaßnahmen. Er stimmt die Abläufe ab, legt Verkehrswege fest, koordiniert Kraneinsätze oder zeitkritische Arbeiten und stellt sicher, dass alle Gewerke den SiGe-Plan kennen und anwenden.

3. Laufender Baustellenbetrieb: Begehungen und Koordination
Während der Bauphase führt der SiGeKo regelmäßige Baustellenbegehungen durch. Er prüft, ob Absturzsicherungen funktionieren, Verkehrswege frei sind, Krane kontrolliert bewegt werden, PSA getragen wird und parallele Tätigkeiten sicher ablaufen. Erkennt er Mängel oder Risiken, informiert er sofort die Verantwortlichen und schlägt passende Maßnahmen vor. Gleichzeitig aktualisiert er den SiGe-Plan, sobald sich Bauabläufe oder Rahmenbedingungen ändern.

4. Kommunikation und Besprechungen
Der SiGeKo nimmt an Baubesprechungen teil oder führt eigene Sicherheitsrunden durch. Er ist Bindeglied zwischen Bauherr, Firmen, SiFa, Bauleitung und Beschäftigten. Seine Aufgabe ist es, sicherheitsrelevante Informationen transparent und eindeutig zu kommunizieren.

5. Dokumentation und Nachverfolgung
Alle Begehungen, Gefährdungen und Maßnahmen werden dokumentiert. Diese Unterlagen dienen der Nachweisführung gegenüber Behörden und der internen Qualitätssicherung. Am Ende des Projekts erstellt der SiGeKo die „Unterlage für spätere Arbeiten“, damit Wartungen oder spätere Umbauten sicher durchgeführt werden können.


Kurz zusammengefasst: Der SiGeKo begleitet das Bauvorhaben als kontinuierlicher Koordinator, Beobachter und Sicherheitsmanager – von der Planung bis zur Fertigstellung. Sein Ziel ist nicht Kontrolle, sondern sichere Abläufe für alle Beteiligten.

Welche Vorteile hat ein SiGeKo für Projekte und Unternehmen?

Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator bringt nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern schafft auch spürbare Vorteile für den gesamten Bauablauf. Er sorgt für Ordnung, Klarheit und reibungslose Koordination – Faktoren, die direkte Auswirkungen auf Qualität, Termine und Kosten haben. Die wichtigsten Vorteile:

  • Weniger Unfälle und Stillstände
    Durch klare Abstimmung der Gewerke, frühzeitig erkannte Gefährdungen und konsequente Koordination sinken Unfallrisiken erheblich. Das reduziert Ausfallzeiten, Baustopps und Folgekosten.
  • Bessere Koordination der Gewerke
    Der SiGeKo sorgt dafür, dass parallele Arbeiten sich nicht gegenseitig behindern oder gefährden. Dadurch laufen Abläufe strukturierter, effizienter und ohne unvorhersehbare Kollisionen.
  • Klare Kommunikation auf der Baustelle
    Als zentrale Schnittstelle sorgt der SiGeKo dafür, dass alle Firmen dieselben Sicherheitsvorgaben kennen und einhalten. Missverständnisse werden reduziert, Verantwortlichkeiten sind eindeutig.
  • Rechtssicherheit für Bauherr und Unternehmer
    Die Baustellenverordnung verpflichtet den Bauherrn zur Bestellung eines SiGeKo. Durch die dokumentierte Koordination, den SiGe-Plan und die Begehungsprotokolle werden Haftungsrisiken deutlich minimiert.
  • Stabilere Termin- und Kostenplanung
    Unfälle, Chaos in der Logistik oder falsch abgestimmte Gewerke führen schnell zu Verzögerungen. Der SiGeKo verhindert diese Störungen und sorgt damit für planbare Abläufe.
  • Höhere Qualität der Bauausführung
    Sichere und gut organisierte Baustellen arbeiten ruhiger, konzentrierter und solider. Qualitätseinbußen durch Stress, Zeitdruck oder chaotische Situationen werden reduziert.
  • Stärkung der Sicherheitskultur
    Der SiGeKo fördert bewusstes Arbeiten, sorgt für klare Regeln und einen professionellen Umgang mit Risiken. Das stärkt die Sicherheitskultur aller Beteiligten – auch über das Projekt hinaus.


Kurz gesagt: Ein SiGeKo ist kein „Kostenfaktor“, sondern eine echte Investition in Sicherheit, Qualität und störungsfreie Bauabläufe.

Was kostet ein SiGeKo?

Die Kosten für einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) lassen sich nicht pauschal benennen, da sie stark vom Bauprojekt abhängen. Entscheidend ist immer der tatsächliche Aufwand, der sich aus Projektgröße, Gefährdungspotenzial und der Anzahl beteiligter Firmen ergibt. Grundsätzlich gilt: Je komplexer die Baustelle, desto höher der Koordinationsbedarf – und damit auch die notwendige SiGeKo-Leistung.

Typische Einflussfaktoren auf die Kosten sind:

  • Größe und Art des Projekts
    Kleinere Umbauten haben einen geringeren Koordinationsaufwand als große Industrie-, Wohnungs-, Straßen- oder Tiefbauprojekte.
  • Anzahl der beteiligten Gewerke
    Je mehr Firmen gleichzeitig oder nacheinander arbeiten, desto mehr Abstimmung ist erforderlich.
  • Gefährdungsgrad der Baustelle
    Arbeiten mit Absturzrisiken, Kranbetrieb, Gefahrstoffen, Aushub, Verkehr oder besonderen Schnittstellen erhöhen den Aufwand des SiGeKo erheblich.
  • Bauzeiten und Bauphasen
    Lange Projekte oder solche mit vielen Phasen und Zwischenschritten benötigen mehr Begehungen und Aktualisierungen des SiGe-Plans.
  • Dokumentations- und Kommunikationsbedarf
    Mehr Beteiligte bedeuten mehr Besprechungen, Protokolle, Unterweisungen und Abstimmungen.


Unabhängig von der Projektgröße gilt: Die Qualität des SiGeKo ist deutlich wichtiger als der Preis. Ein erfahrener Koordinator verhindert Unfälle, Terminverzögerungen und teure Stillstände – Kosten, die jede Investition in eine professionelle SiGeKo-Betreuung schnell übersteigen können. Viele Unternehmen kalkulieren den SiGeKo daher als festen Bestandteil ihrer Projektplanung ein.

Wie bestellt ein Unternehmen einen SiGeKo?

Die Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) ist ein formalisierter Prozess und muss rechtzeitig erfolgen – idealerweise bereits vor Beginn der Bauarbeiten. Der SiGeKo ist nur dann wirksam, wenn er frühzeitig eingebunden wird und die Planung mitgestalten kann. Die Baustellenverordnung verpflichtet den Bauherrn, einen fachkundigen Koordinator auszuwählen und offiziell zu beauftragen.

Der Bestellprozess umfasst folgende Schritte:

1. Prüfung, ob ein SiGeKo erforderlich ist
Der Bauherr bewertet, ob mehrere Firmen beteiligt sind oder besondere Gefährdungen bestehen. In der Praxis ist dies bei nahezu allen Bauprojekten der Fall. Sobald eine Pflicht besteht, muss ein SiGeKo bestellt werden.

2. Auswahl einer fachkundigen Person
Der Bauherr sucht einen Koordinator aus, der die Anforderungen nach RAB 30 erfüllt (baupraktische Qualifikation, Berufserfahrung und abgeschlossene SiGeKo-Ausbildung). Dies kann eine interne Person oder ein externer Dienstleister sein.

3. Bereitstellung der Projektunterlagen
Vor der Beauftragung erhält der SiGeKo alle notwendigen Informationen, z. B.:
– Bau- und Ausführungspläne
– Termin- und Ablaufpläne
– Leistungsverzeichnisse
– Gefährdungshinweise
– Schnittstellen zwischen den Gewerken

Damit kann er die Planung des SiGe-Plans vorbereiten.

4. Schriftliche Bestellung
Der Bauherr erteilt eine formelle, schriftliche Beauftragung. Diese enthält:
– Name und Qualifikation des SiGeKo
– Projektbezeichnung und Baustellenadresse
– Aufgaben und Befugnisse des SiGeKo
– Start- und Endzeitraum der Tätigkeit
– Verpflichtung zur Umsetzung der Baustellenverordnung

Die Bestellung erfolgt oft im Vertrag oder als separates Dokument.

5. Einbindung in Planung und Bauablauf
Nach der Bestellung beginnt der SiGeKo direkt mit seiner Arbeit:
Erstellt den SiGe-Plan, begleitet die Vorankündigung, stimmt Gewerke ab und führt regelmäßige Begehungen durch.

6. Kommunikation an alle Beteiligten
Der Bauherr informiert alle beteiligten Unternehmen, dass ein SiGeKo bestellt wurde, und stellt sicher, dass Zugang, Befugnisse und Kommunikation gewährleistet sind.


Kurz gesagt: Der SiGeKo wird nicht „nebenbei“ bestellt, sondern bewusst ausgewählt, schriftlich beauftragt und aktiv in die Planung sowie Bauabwicklung eingebunden.

Fazit

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator ist weit mehr als eine gesetzliche Pflicht nach Baustellenverordnung. Er ist ein zentraler Baustein für sichere, geordnete und reibungslos funktionierende Baustellen. Durch seine fachkundige Koordination werden Gefährdungen frühzeitig erkannt, riskante Überschneidungen vermieden und klare Strukturen geschaffen – vom ersten Entwurf bis zur Fertigstellung.

Für Bauherren und Unternehmen bedeutet ein professioneller SiGeKo:
weniger Unfälle, weniger Stillstände, weniger Haftungsrisiken und eine deutlich stabilere Termin- und Kostenplanung. Projekte laufen zuverlässiger, Abstimmungen sind klarer und alle Beteiligten arbeiten mit einem gemeinsamen Sicherheitsstandard.

Ob Neubau, Sanierung, Industrieanlage oder kommunales Bauprojekt – ein SiGeKo sorgt dafür, dass Sicherheit und Organisation nicht dem Zufall überlassen werden. Wer frühzeitig einen qualifizierten Koordinator einbindet, schützt Beschäftigte, vermeidet Verzögerungen und stärkt die Qualität des gesamten Bauablaufs.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ein SiGeKo ist verpflichtend, sobald mehrere Firmen beteiligt sind oder besondere Gefährdungen nach Baustellenverordnung bestehen. Damit betrifft die Pflicht die meisten gewerblichen, industriellen und kommunalen Bauprojekte.