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Sicherheitsbeauftragter im Unternehmen

Sicherheitsbeauftragter: Die wichtigste Stütze im Arbeitsschutz

Sicherheitsbeauftragte sind ein zentraler Bestandteil der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation. Sie unterstützen den Arbeitgeber dabei, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen, Kolleginnen und Kollegen für Sicherheit zu sensibilisieren und Arbeitsunfälle zu vermeiden. Besonders in wachsenden Betrieben wird ihre Rolle immer wichtiger, denn sie sind nah am Geschehen, kennen Arbeitsabläufe aus erster Hand und tragen entscheidend zu einer gelebten Sicherheitskultur bei.

Sicherheitsbeauftragter: Die wichtigste Stütze im Arbeitsschutz – ITC Lexikon

Was ist ein Sicherheitsbeauftragter?

Ein Sicherheitsbeauftragter ist ein speziell geschulter Mitarbeiter, der den Arbeitgeber und die Führungskräfte beim Thema Arbeitssicherheit unterstützt. Er ist Teil der innerbetrieblichen Sicherheitsorganisation und fungiert als „verlängertes Auge und Ohr“ im Arbeitsalltag. Sein Auftrag ist es, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen, auf sichere Arbeitsweisen zu achten und Kollegen für sicherheitsrelevante Themen zu sensibilisieren.

Wichtig dabei: Sicherheitsbeauftragte haben keine Weisungsbefugnis und übernehmen keine Arbeitgeberpflichten. Sie entlasten jedoch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Führungskräfte, indem sie nah an den täglichen Abläufen sind und Risiken im unmittelbaren Arbeitsumfeld schneller wahrnehmen. Durch ihre Nähe zum Team tragen sie entscheidend zur Sicherheitskultur im Unternehmen bei und helfen, Unfälle und Ausfallzeiten wirksam zu reduzieren.

Ab wann braucht ein Unternehmen einen Sicherheitsbeauftragten?

Ein Sicherheitsbeauftragter ist gesetzlich vorgeschrieben, sobald in einem Unternehmen mehr als 20 Beschäftigte arbeiten. Grundlage dafür ist DGUV Vorschrift 1 § 20. Dabei zählen alle Beschäftigten – auch Teilzeitkräfte, Aushilfen, Auszubildende oder geringfügig Beschäftigte.

Die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten steigt mit:

– der Betriebsgröße,
– der Gefährdungslage (z. B. Lager, Produktion, Baustellen),
– der ** räumlichen Ausdehnung** des Betriebs
– sowie der Schicht- und Organisationsstruktur.


Das bedeutet: In einem Unternehmen mit vielen Standorten, mehreren Schichten oder hohem Gefährdungspotenzial können mehrere Sicherheitsbeauftragte erforderlich sein.

Die Berufsgenossenschaften empfehlen, „eine ausreichende Anzahl“ zu benennen – in der Praxis häufig 1 Sicherheitsbeauftragter je Bereich, je Schicht oder je 20–50 Mitarbeitende.

Unternehmen sollten Sicherheitsbeauftragte nicht nur wegen der Vorgaben benennen, sondern weil sie die tägliche Arbeit am besten kennen und als direkte Ansprechpersonen zur Prävention beitragen.

Welche Aufgaben hat ein Sicherheitsbeauftragter?

Sicherheitsbeauftragte unterstützen den Arbeitgeber dabei, Sicherheit und Gesundheit im Arbeitsalltag zu verbessern. Sie haben dabei keine Weisungsbefugnis, sondern wirken beobachtend, beratend und unterstützend. Ihre Aufgaben ergeben sich aus DGUV Vorschrift 1 § 20 sowie aus den betrieblichen Anforderungen.

Zu den wichtigsten Aufgaben gehören:

Gefährdungen im Arbeitsalltag erkennen

Sicherheitsbeauftragte achten auf unsichere Situationen, defekte Arbeitsmittel, Stolperstellen, unübersichtliche Verkehrswege oder riskante Verhaltensweisen und informieren Führungskräfte oder die SiFa.

Kolleginnen und Kollegen sensibilisieren

Sie fördern sicherheitsbewusstes Verhalten im Team, erinnern an PSA-Nutzung, korrektes Heben, Ordnung & Sauberkeit oder sichere Abläufe.

Unterstützung bei Unterweisungen und Maßnahmen

Sie begleiten Sicherheitsaktionen, vermitteln Sicherheitsregeln im Team und unterstützen Führungskräfte sowie die SiFa bei praktischen Hinweisen aus ihrem Bereich.

Ansprechpartner vor Ort

Als Mitarbeitende aus dem eigenen Arbeitsbereich genießen sie hohe Akzeptanz und können Sicherheitsrisiken früh melden, bevor es zu Unfällen kommt.

Teilnahme an Begehungen und ASA

Wo sinnvoll, begleiten sie Betriebsbegehungen, melden Beobachtungen und tragen dazu bei, dass Maßnahmen aus Gefährdungsbeurteilungen umgesetzt werden.

Sicherheitsbeauftragte sind damit ein wichtiges Bindeglied zwischen Belegschaft, Führungskräften und Fachkraft für Arbeitssicherheit – und ein Schlüssel zur gelebten Sicherheitskultur.

Welche Unterschiede gibt es zwischen Fachkraft für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragtem?

Sicherheitsbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa) haben beide eine wichtige Rolle im Arbeitsschutz, aber ihre Aufgaben, Verantwortung und rechtliche Einordnung unterscheiden sich deutlich.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist gesetzlich nach ASiG vorgeschrieben und hat eine professionelle, beratende Funktion. Sie unterstützt den Arbeitgeber umfassend bei allen Fragen von Sicherheit und Gesundheitsschutz, führt Begehungen durch, erstellt Gefährdungsbeurteilungen, berät zu technischen, organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen und wirkt im Arbeitsschutzausschuss mit. Sie arbeitet strategisch und übergreifend – intern angestellt oder extern beauftragt.

Der Sicherheitsbeauftragte dagegen ist ein Mitarbeiter aus dem eigenen Betrieb. Er hat keine Weisungsbefugnis und keine Arbeitgeberpflichten. Seine Aufgabe ist es, im Arbeitsalltag auf Gefährdungen zu achten, Kollegen zu sensibilisieren und die SiFa sowie Führungskräfte mit Informationen aus dem täglichen Betrieb zu unterstützen. Er wirkt praxisnah und bereichsbezogen.

Kurz gesagt: Die SiFa berät fachlich und strategisch – der Sicherheitsbeauftragte unterstützt praktisch und direkt vor Ort. Gemeinsam bilden sie ein starkes Fundament für eine funktionierende Sicherheitskultur im Unternehmen.

Wie wird man Sicherheitsbeauftragter?

Sicherheitsbeauftragter wird man durch eine gezielte Schulung nach DGUV-Regelwerk und die offizielle Benennung durch den Arbeitgeber. Es handelt sich nicht um einen Beruf, sondern um eine zusätzliche Funktion im Unternehmen.

Der Weg besteht aus drei Schritten:

Auswahl durch den Arbeitgeber

Der Unternehmer wählt geeignete Mitarbeitende aus – meist Personen, die ihren Arbeitsbereich gut kennen, verantwortungsbewusst handeln und im Team akzeptiert sind.

Teilnahme an einer Schulung zum Sicherheitsbeauftragten

Die Schulung vermittelt das notwendige Grundlagenwissen, z. B.:
– Aufgaben & Rolle im Arbeitsschutz
– Erkennen von Gefährdungen
– Kommunikation im Team
– Unfallprävention
– Zusammenarbeit mit SiFa und Führungskräften

Die Schulung dauert typischerweise 1–2 Tage und schließt mit einer Teilnahmebescheinigung ab.

Offizielle Benennung im Betrieb

Nach der Schulung wird der Mitarbeiter durch eine schriftliche Bestellung zum Sicherheitsbeauftragten ernannt. Damit erhält er seine klare Rolle im Arbeitsschutzsystem des Unternehmens.

Sobald dieser Prozess abgeschlossen ist, kann der Sicherheitsbeauftragte aktiv zur Verbesserung der Sicherheit im Betrieb beitragen und als Ansprechpartner im Arbeitsalltag fungieren.

Welche Vorteile hat ein Sicherheitsbeauftragter für das Unternehmen?

Ein engagierter Sicherheitsbeauftragter bringt messbare Vorteile:

  • Frühzeitige Erkennung von Gefahren und Mängeln
  • Höhere Sicherheitskultur und Mitarbeitermotivation
  • Weniger Unfälle und Ausfallzeiten
  • Bessere Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
  • Entlastung der Führungsebene im Arbeitsschutzmanagement

Unternehmen mit funktionierender Sicherheitsorganisation profitieren zudem von positiven Auditergebnissen und einem besseren Image bei Kunden und Partnern.

Welche Pflichten hat der Unternehmer im Zusammenhang mit Sicherheitsbeauftragten?

Der Unternehmer ist gesetzlich verpflichtet, Sicherheitsbeauftragte zu bestellen, sobald im Betrieb mehr als 20 Beschäftigte arbeiten (DGUV Vorschrift 1 § 20). Doch damit endet die Verantwortung nicht: Er muss die Rahmenbedingungen schaffen, damit Sicherheitsbeauftragte ihre Aufgaben wirksam erfüllen können.

Zu den wichtigsten Unternehmerpflichten gehören:

Geeignete Mitarbeitende auswählen und schriftlich bestellen

Die Benennung muss bewusst erfolgen – idealerweise pro Bereich oder pro Schicht. Die Bestellung darf nicht nur „formal“ sein, sondern muss eine echte Funktion im Arbeitsschutz definieren.

Schulungen ermöglichen und regelmäßig auffrischen

Der Unternehmer trägt die Verantwortung dafür, dass Sicherheitsbeauftragte die notwendige Qualifikation erhalten. Dazu gehören Grundschulung und bei Bedarf regelmäßige Fortbildungen.

Sicherheitsbeauftragte einbinden und informieren

Damit sie wirksam handeln können, müssen Sicherheitsbeauftragte Zugang zu relevanten Informationen, Begehungen, Gefährdungsbeurteilungen oder geplanten Maßnahmen haben.

Zeit und Ressourcen bereitstellen

Sie benötigen ausreichend Zeit für Rundgänge, Gespräche, Beobachtungen und die Teilnahme an sicherheitsrelevanten Terminen – und dürfen nicht „nebenbei“ überlastet werden.

Zusammenarbeit mit SiFa, Betriebsarzt und Führungskräften sicherstellen

Der Unternehmer muss organisatorisch ermöglichen, dass Sicherheitsbeauftragte aktiv mitwirken können, z. B. in ASA-Sitzungen oder bei Betriebsbegehungen.

Kurz gesagt: Der Sicherheitsbeauftragte kann nur so wirksam sein, wie der Unternehmer es ermöglicht. Die Pflicht zur Bestellung liegt beim Arbeitgeber – die Verantwortung für sichere Arbeitsbedingungen jedoch bleibt vollständig bei ihm.

Wie unterstützt der Sicherheitsbeauftragte die Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Der Sicherheitsbeauftragte ist die wichtigste Schnittstelle zwischen Arbeitsalltag und Arbeitsschutzexpertise. Während die Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) strategisch, beratend und übergreifend arbeitet, unterstützt der Sicherheitsbeauftragte sie direkt vor Ort – dort, wo Gefährdungen tatsächlich entstehen.

Er unterstützt die SiFa insbesondere durch:

Praxisnahe Beobachtungen aus dem Arbeitsalltag

Sicherheitsbeauftragte kennen Maschinen, Abläufe und typische Verhaltensmuster aus erster Hand. Sie erkennen Abweichungen, unsichere Situationen oder neue Risiken früher als jede externe Begehung.

Meldung von Gefährdungen und Verbesserungsvorschlägen

Die SiFa ist auf Informationen aus den Bereichen angewiesen. Der Sicherheitsbeauftragte liefert konkrete Hinweise, damit Maßnahmen realistisch und zielgerichtet geplant werden können.

Unterstützung bei Unterweisungen, Aktionen und Begehungen

Er begleitet Rundgänge, sensibilisiert Kolleginnen und Kollegen und hilft dabei, sicherheitsrelevante Themen in den Alltag zu transportieren.

Rückkopplung zu umgesetzten Maßnahmen

Er beobachtet, ob neue Maßnahmen wirken, ob sie im Alltag praktikabel sind oder wo Anpassungsbedarf besteht.

Damit ist der Sicherheitsbeauftragte eine wertvolle Ergänzung:
Die SiFa bringt das Fachwissen – der Sicherheitsbeauftragte bringt die Alltagsperspektive. Gemeinsam sorgen sie für eine wirksame und gelebte Sicherheitskultur.

Wie bestellt ein Unternehmen seinen Sicherheitsbeauftragten?

Die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten erfolgt durch den Arbeitgeber und muss klar, nachvollziehbar und dokumentiert sein. Rechtlich ist geregeltes Vorgehen wichtig, da Sicherheitsbeauftragte Teil der offiziellen Arbeitsschutzorganisation sind.

Der Bestellprozess umfasst drei Schritte:

1. Geeignete Mitarbeitende auswählen

Der Arbeitgeber wählt Personen aus, die ihren Arbeitsbereich gut kennen, akzeptiert sind und sicherheitsbewusst handeln. Eine formale Qualifikation ist vorab nicht notwendig – diese wird durch die Schulung erworben.

2. Schulung zum Sicherheitsbeauftragten durchführen

Vor der offiziellen Bestellung sollte der Mitarbeitende eine Schulung nach DGUV erhalten. Die Schulung vermittelt Grundlagen zu Gefährdungen, Kommunikation, Unfallverhütung und Zusammenarbeit mit SiFa und Führungskräften.

3. Schriftliche Bestellung ausstellen

Die Bestellung muss schriftlich erfolgen. Sie enthält:
– Name des Sicherheitsbeauftragten
– Aufgabenbereich (z. B. „Produktion Halle 1“)
– Rolle und Aufgaben gemäß DGUV Vorschrift 1 § 20
– Datum und Unterschrift des Unternehmers

Die Bestellung wird dem Mitarbeitenden übergeben und intern dokumentiert. Damit ist der Sicherheitsbeauftragte offiziell Teil der betrieblichen Sicherheitsorganisation und kann seine Aufgabe wirksam wahrnehmen.

Kurz gesagt: Auswahl – Schulung – schriftliche Bestellung. So wird ein Sicherheitsbeauftragter rechtskonform bestellt und sinnvoll im Betrieb verankert.

Fazit

Sicherheitsbeauftragte sind ein unverzichtbarer Bestandteil einer wirksamen Arbeitsschutzorganisation. Sie kennen den Arbeitsalltag, erkennen Gefährdungen frühzeitig und tragen aktiv dazu bei, Unfälle zu verhindern. Gerade weil sie direkt in den Teams arbeiten, schaffen sie eine Sicherheitskultur, die nicht nur auf Papier existiert, sondern wirklich gelebt wird.

Für Unternehmen sind sie eine große Entlastung: Sie ergänzen die Fachkraft für Arbeitssicherheit, unterstützen Führungskräfte, verbessern interne Abläufe und schaffen Transparenz zu Gefahren, die sonst unentdeckt bleiben würden. Gleichzeitig erfüllen Betriebe mit ihrer Bestellung wichtige gesetzliche Vorgaben und reduzieren Haftungsrisiken.

Ob in Produktion, Lager, Verwaltung oder Baustellen – Sicherheitsbeauftragte stärken den Arbeitsschutz dort, wo er am meisten gebraucht wird: mitten im operativen Alltag. Ein gut geschulter und gut eingebundener Sicherheitsbeauftragter macht Ihr Unternehmen sicherer, stabiler und langfristig erfolgreicher.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ein Sicherheitsbeauftragter ist ab mehr als 20 Beschäftigten vorgeschrieben (DGUV Vorschrift 1 § 20). Je nach Gefährdungen, Schichten und Betriebsgröße kann auch mehr als ein Sicherheitsbeauftragter notwendig sein.