Mit der ITC Graf Schulung werden Sie zum qualifizierten Sicherheitsbeauftragten – nach DGUV, ArbSchG und BetrSichV praxisnah und rechtssicher ausgebildet.
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Ein Sicherheitsbeauftragter ist ein Beschäftigter, der den Unternehmer bei der Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren unterstützt.
Zu den typischen Aufgaben gehören:
Die Aufgabe wird zusätzlich zur eigentlichen beruflichen Tätigkeit ausgeübt. Sicherheitsbeauftragte dürfen wegen der Erfüllung ihrer Aufgaben nicht benachteiligt werden. Der Sicherheitsbeauftragte ist keine zusätzliche Führungskraft. Seine Wirksamkeit beruht vor allem auf Kollegialität, Fachnähe, persönlicher Glaubwürdigkeit und guter Kommunikation.
Sicherheitsbeauftragte unterstützen Unternehmen dabei, Gefährdungen im Arbeitsalltag frühzeitig zu erkennen und das Sicherheitsbewusstsein der Beschäftigten zu fördern. Sie sind nah an den Arbeitsplätzen und kennen die praktischen Abläufe ihres Bereichs.
Damit Sicherheitsbeauftragte ihre Aufgabe wirksam wahrnehmen können, benötigen sie Kenntnisse über ihre Rolle, die betriebliche Arbeitsschutzorganisation und typische Gefährdungen. Im Grundseminar für Sicherheitsbeauftragte vermittelt ITC Graf die erforderlichen Grundlagen praxisnah und verständlich.
Nächste Termine zum Thema
Zeitraum: 28.09.2026 – 28.10.2026 KW 40 – KW 44
3 Termine im gewählten Zeitraum.
Die Bestellpflicht wurde durch die seit dem 29. Mai 2026 geltende Fassung des § 22 SGB VII neu geregelt.
In Unternehmen mit regelmäßig mindestens 50 Beschäftigten muss der Unternehmer unter Beteiligung des Betriebs- oder Personalrates Sicherheitsbeauftragte bestellen.
In dieser Unternehmensgröße ist mindestens ein Sicherheitsbeauftragter zu bestellen, wenn die Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 ArbSchG eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit ergibt.
Besteht keine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit, erfüllt ein Unternehmen mit regelmäßig weniger als 250 Beschäftigten die gesetzliche Anforderung grundsätzlich durch die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten.
Der zuständige Unfallversicherungsträger kann unabhängig von den genannten Schwellenwerten anordnen, dass Sicherheitsbeauftragte bestellt werden.
Die Zahl der erforderlichen Sicherheitsbeauftragten richtet sich nicht allein nach der Beschäftigtenzahl. Zu berücksichtigen sind auch:
Unternehmen sollten die erforderliche Anzahl daher im Rahmen ihrer Gefährdungsbeurteilung und gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit ermitteln.
Eine pauschale Berechnung nur nach der Gesamtzahl der Beschäftigten reicht nicht aus. Sicherheitsbeauftragte sollen für die Beschäftigten ihres Zuständigkeitsbereichs erreichbar sein und die dort ausgeführten Tätigkeiten kennen.
Bei der Festlegung sollten insbesondere folgende Fragen beantwortet werden:
In größeren, räumlich getrennten oder gefährdungsintensiven Betrieben können daher mehrere Sicherheitsbeauftragte erforderlich sein.
Grundsätzlich kann jede beschäftigte Person zum Sicherheitsbeauftragten bestellt werden, die über ausreichende Betriebskenntnis, Zuverlässigkeit und Engagement verfügt. Eine spezielle Vorbildung ist nicht erforderlich, allerdings sollte die Person Interesse an Sicherheits- und Gesundheitsthemen mitbringen.
Geeignete Personen sollten:
Die Bestellung erfolgt schriftlich durch den Arbeitgeber, der auch für die Organisation und Finanzierung der Schulung verantwortlich ist.
Wichtig: Der Sicherheitsbeauftragte übt seine Tätigkeit ehrenamtlich und zusätzlich zu seiner eigentlichen Aufgabe aus.
Die Schulung zum Sicherheitsbeauftragten dauert in der Regel ein bis zwei Tage und kombiniert Theorie, Praxisbeispiele und den Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden.
Das Grundseminar sollte insbesondere vermitteln:
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Teilnehmende ein Zertifikat als Nachweis der Qualifikation.
Sicherheitsbeauftragte haben grundsätzlich keine Weisungsbefugnis. Sie übernehmen durch ihre Bestellung nicht die arbeitsschutzrechtliche Verantwortung des Unternehmers oder der Führungskräfte.
Sie sind insbesondere nicht verantwortlich für:
Die Führungskraft bleibt für den Arbeitsschutz in ihrem Verantwortungsbereich zuständig. Sicherheitsbeauftragte unterstützen, beraten kollegial und weisen auf Gefahren hin.
Eine allgemeine gesetzliche Pflicht zur jährlichen Wiederholung des Grundseminars besteht nicht. Sicherheitsbeauftragte müssen aber fachlich auf dem aktuellen Stand bleiben und auf Veränderungen ihres Tätigkeitsbereichs vorbereitet werden.
Die DGUV Information 211-042 empfiehlt nach Angaben der DGUV Fortbildungen im Abstand von drei bis fünf Jahren. Kürzere Abstände können sinnvoll sein bei:
Die konkrete Fortbildungsplanung sollte sich an den betrieblichen Gefährdungen und dem vorhandenen Kenntnisstand orientieren.
Für erfahrene Sicherheitsbeauftragte bietet ITC Graf ein separates Aufbauseminar für Sicherheitsbeauftragter an.
Sicherheitsbeauftragte ersetzen daher weder die Fachkraft für Arbeitssicherheit noch die Führungskraft. Beide Funktionen ergänzen sich innerhalb der Arbeitsschutzorganisation.
Wählen Sie die passende Schulung oder lassen Sie sich persönlich beraten.
Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten nach § 22 SGB VII (Unfallversicherungs- einordnungsgesetz; UVEG)
Zur Schulung
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