Sicherheitsbeauftragter-Schulung | Aufgaben & Pflicht
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Sicherheitsbeauftragter Schulung – Ausbildung nach DGUV Vorschrift 1

Mit der ITC Graf Schulung werden Sie zum qualifizierten Sicherheitsbeauftragten – nach DGUV, ArbSchG und BetrSichV praxisnah und rechtssicher ausgebildet.

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Sicherheitsbeauftragter Schulung – Ausbildung nach DGUV Vorschrift 1

Sicherheitsbeauftragter Schulung: Was ist ein Sicherheitsbeauftragter?

Ein Sicherheitsbeauftragter ist ein Beschäftigter, der den Unternehmer bei der Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren unterstützt.

Zu den typischen Aufgaben gehören:

  • Gefahren und sicherheitswidrige Zustände erkennen
  • festgestellte Mängel an die zuständigen Personen melden
  • Kolleginnen und Kollegen auf Gefährdungen ansprechen
  • auf die Nutzung von Schutzeinrichtungen und PSA achten
  • sich an Betriebsbegehungen beteiligen
  • Erfahrungen aus dem Arbeitsbereich einbringen
  • bei der Verbesserung von Schutzmaßnahmen mitwirken
  • mit Führungskräften und der Fachkraft für Arbeitssicherheit zusammenarbeiten
  • an Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses teilnehmen, soweit vorgesehen
  • die Sicherheitskultur im eigenen Arbeitsbereich unterstützen

Die Aufgabe wird zusätzlich zur eigentlichen beruflichen Tätigkeit ausgeübt. Sicherheitsbeauftragte dürfen wegen der Erfüllung ihrer Aufgaben nicht benachteiligt werden. Der Sicherheitsbeauftragte ist keine zusätzliche Führungskraft. Seine Wirksamkeit beruht vor allem auf Kollegialität, Fachnähe, persönlicher Glaubwürdigkeit und guter Kommunikation.

Sicherheitsbeauftragte unterstützen Unternehmen dabei, Gefährdungen im Arbeitsalltag frühzeitig zu erkennen und das Sicherheitsbewusstsein der Beschäftigten zu fördern. Sie sind nah an den Arbeitsplätzen und kennen die praktischen Abläufe ihres Bereichs.

Damit Sicherheitsbeauftragte ihre Aufgabe wirksam wahrnehmen können, benötigen sie Kenntnisse über ihre Rolle, die betriebliche Arbeitsschutzorganisation und typische Gefährdungen. Im Grundseminar für Sicherheitsbeauftragte vermittelt ITC Graf die erforderlichen Grundlagen praxisnah und verständlich.

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Zeitraum: 28.09.2026 – 28.10.2026 KW 40 – KW 44

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Wann müssen Sicherheitsbeauftragte bestellt werden?

Die Bestellpflicht wurde durch die seit dem 29. Mai 2026 geltende Fassung des § 22 SGB VII neu geregelt.

Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten

In Unternehmen mit regelmäßig mindestens 50 Beschäftigten muss der Unternehmer unter Beteiligung des Betriebs- oder Personalrates Sicherheitsbeauftragte bestellen.

Unternehmen mit mehr als 20 und weniger als 50 Beschäftigten

In dieser Unternehmensgröße ist mindestens ein Sicherheitsbeauftragter zu bestellen, wenn die Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 ArbSchG eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit ergibt.

Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten

Besteht keine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit, erfüllt ein Unternehmen mit regelmäßig weniger als 250 Beschäftigten die gesetzliche Anforderung grundsätzlich durch die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten.

Der zuständige Unfallversicherungsträger kann unabhängig von den genannten Schwellenwerten anordnen, dass Sicherheitsbeauftragte bestellt werden.

Wichtig für die Umsetzung

Die Zahl der erforderlichen Sicherheitsbeauftragten richtet sich nicht allein nach der Beschäftigtenzahl. Zu berücksichtigen sind auch:

  • bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren
  • räumliche Nähe zu den Beschäftigten
  • zeitliche Nähe, beispielsweise bei Schichtbetrieb
  • fachliche Nähe zu den ausgeübten Tätigkeiten
  • Zahl und Verteilung der Beschäftigten
  • Organisation und Aufbau des Unternehmens

Unternehmen sollten die erforderliche Anzahl daher im Rahmen ihrer Gefährdungsbeurteilung und gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit ermitteln.

Wie viele Sicherheitsbeauftragte benötigt ein Unternehmen?

Eine pauschale Berechnung nur nach der Gesamtzahl der Beschäftigten reicht nicht aus. Sicherheitsbeauftragte sollen für die Beschäftigten ihres Zuständigkeitsbereichs erreichbar sein und die dort ausgeführten Tätigkeiten kennen.

Bei der Festlegung sollten insbesondere folgende Fragen beantwortet werden:

  • Sind die Beschäftigten auf mehrere Standorte oder Gebäude verteilt?
  • Gibt es verschiedene Schichten oder Arbeitszeiten?
  • Bestehen sehr unterschiedliche Tätigkeiten und Gefährdungen?
  • Kann der Sicherheitsbeauftragte die Arbeitsplätze regelmäßig wahrnehmen?
  • Kennt er die Arbeitsabläufe und die verwendeten Arbeitsmittel?
  • Ist er für die Beschäftigten seines Bereichs ansprechbar?
  • Sind Vertretungen bei Urlaub, Krankheit oder Schichtwechsel erforderlich?

In größeren, räumlich getrennten oder gefährdungsintensiven Betrieben können daher mehrere Sicherheitsbeauftragte erforderlich sein.

Wer darf Sicherheitsbeauftragter werden?

Grundsätzlich kann jede beschäftigte Person zum Sicherheitsbeauftragten bestellt werden, die über ausreichende Betriebskenntnis, Zuverlässigkeit und Engagement verfügt. Eine spezielle Vorbildung ist nicht erforderlich, allerdings sollte die Person Interesse an Sicherheits- und Gesundheitsthemen mitbringen.

Geeignete Personen sollten:

  • die Arbeitsabläufe ihres Bereichs kennen
  • regelmäßig im vorgesehenen Zuständigkeitsbereich arbeiten
  • bei den Kolleginnen und Kollegen akzeptiert sein
  • Gefährdungen aufmerksam wahrnehmen
  • zuverlässig und verantwortungsbewusst handeln
  • offen und respektvoll kommunizieren
  • Interesse an Sicherheit und Gesundheit haben
  • bereit sein, sich regelmäßig weiterzubilden

Die Bestellung erfolgt schriftlich durch den Arbeitgeber, der auch für die Organisation und Finanzierung der Schulung verantwortlich ist.
Wichtig: Der Sicherheitsbeauftragte übt seine Tätigkeit ehrenamtlich und zusätzlich zu seiner eigentlichen Aufgabe aus.

Was wird bei einer Sicherheitsbeauftragter-Schulung vermittelt?

Die Schulung zum Sicherheitsbeauftragten dauert in der Regel ein bis zwei Tage und kombiniert Theorie, Praxisbeispiele und den Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden.

Das Grundseminar sollte insbesondere vermitteln:

  • Stellung des Sicherheitsbeauftragten im Unternehmen
  • rechtliche Grundlagen
  • Aufgaben und Grenzen der Funktion
  • Aufbau der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation
  • Erkennen von Unfall- und Gesundheitsgefahren
  • Schutzmaßnahmen und Maßnahmenhierarchie
  • persönliche Schutzausrüstung
  • Arbeitsmittel und sichere Arbeitsverfahren
  • Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung
  • Beteiligung an Begehungen
  • Kommunikation mit Kolleginnen und Kollegen
  • Zusammenarbeit mit Führungskräften, SiFa und Betriebsarzt
  • Vorgehen bei festgestellten Mängeln
  • praktische Beispiele aus dem Betriebsalltag

Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Teilnehmende ein Zertifikat als Nachweis der Qualifikation.

Was dürfen Sicherheitsbeauftragte nicht?

Sicherheitsbeauftragte haben grundsätzlich keine Weisungsbefugnis. Sie übernehmen durch ihre Bestellung nicht die arbeitsschutzrechtliche Verantwortung des Unternehmers oder der Führungskräfte.

Sie sind insbesondere nicht verantwortlich für:

  • die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
  • die Erteilung von Weisungen
  • die Organisation des gesamten Arbeitsschutzes
  • die Durchführung technischer Prüfungen
  • die Freigabe von Maschinen oder Arbeitsmitteln
  • die Unterweisung der Beschäftigten in eigener Verantwortung
  • die Überwachung aller gesetzlichen Pflichten
  • die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • die Aufgaben des Betriebsarztes

Die Führungskraft bleibt für den Arbeitsschutz in ihrem Verantwortungsbereich zuständig. Sicherheitsbeauftragte unterstützen, beraten kollegial und weisen auf Gefahren hin.

Wie oft müssen Sicherheitsbeauftragte geschult werden?

Eine allgemeine gesetzliche Pflicht zur jährlichen Wiederholung des Grundseminars besteht nicht. Sicherheitsbeauftragte müssen aber fachlich auf dem aktuellen Stand bleiben und auf Veränderungen ihres Tätigkeitsbereichs vorbereitet werden.

Die DGUV Information 211-042 empfiehlt nach Angaben der DGUV Fortbildungen im Abstand von drei bis fünf Jahren. Kürzere Abstände können sinnvoll sein bei:

  • neuen Arbeitsverfahren
  • veränderten Gefährdungen
  • neuen Maschinen oder Arbeitsmitteln
  • Änderungen des Zuständigkeitsbereichs
  • neuen Vorschriften oder betrieblichen Regelungen
  • erkennbaren Wissenslücken
  • Unfallereignissen
  • längerer Unterbrechung der Tätigkeit

Die konkrete Fortbildungsplanung sollte sich an den betrieblichen Gefährdungen und dem vorhandenen Kenntnisstand orientieren.

Für erfahrene Sicherheitsbeauftragte bietet ITC Graf ein separates Aufbauseminar für Sicherheitsbeauftragter an.

Unterschied zwischen Sicherheitsbeauftragtem und Fachkraft für Arbeitssicherheit

Sicherheitsbeauftragter

  • ist Beschäftigter des Unternehmens
  • arbeitet ehrenamtlich und zusätzlich zur eigentlichen Tätigkeit
  • ist nah an Kolleginnen, Kollegen und Arbeitsabläufen
  • hat grundsätzlich keine Weisungsbefugnis
  • weist auf Gefahren und unsicheres Verhalten hin
  • unterstützt die betriebliche Prävention
  • trägt nicht die Unternehmer- oder Führungsverantwortung

Fachkraft für Arbeitssicherheit

  • verfügt über eine gesetzlich geregelte sicherheitstechnische Fachkunde
  • kann intern oder extern bestellt werden
  • berät Arbeitgeber und Führungskräfte fachlich
  • unterstützt unter anderem bei Gefährdungsbeurteilungen und Schutzmaßnahmen
  • analysiert Arbeitsbedingungen systematisch
  • nimmt umfangreichere gesetzlich festgelegte Beratungsaufgaben wahr

Sicherheitsbeauftragte ersetzen daher weder die Fachkraft für Arbeitssicherheit noch die Führungskraft. Beide Funktionen ergänzen sich innerhalb der Arbeitsschutzorganisation.

Sicherheitsbeauftragter Schulung im Überblick

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FAQ – Häufige Fragen zur Sicherheitsbeauftragter Schulung

Seit dem 29. Mai 2026 müssen Unternehmen mit regelmäßig mindestens 50 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte bestellen. Bei mehr als 20 und weniger als 50 Beschäftigten besteht die Pflicht, wenn die Gefährdungsbeurteilung eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit ergibt. Der Unfallversicherungsträger kann eine Bestellung zusätzlich anordnen.
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