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Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist gesetzlich vorgeschrieben und zentral für gesunde, motivierte Mitarbeitende.
Psychische Belastungen nehmen in der Arbeitswelt stetig zu. Stress, Überforderung oder Konflikte können die Gesundheit und Leistungsfähigkeit von Beschäftigten stark beeinträchtigen. Eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen hilft, Risiken frühzeitig zu erkennen und gezielt gegenzusteuern. Der folgende Artikel erklärt, was sie bedeutet, wie sie durchgeführt wird und warum sie für jedes Unternehmen unverzichtbar ist.
Das erwartet Sie in diesem Lexikonartikel
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist Teil der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG). Sie dient dazu, arbeitsbedingte psychische Belastungen zu erfassen, zu bewerten und geeignete Maßnahmen zur Verbesserung abzuleiten. Dabei geht es nicht um die individuelle Psyche einzelner Mitarbeitender, sondern um strukturelle Faktoren wie Arbeitsorganisation, Kommunikation, Führungsverhalten oder Arbeitsumgebung. Ziel ist es, ein gesundes, sicheres und motivierendes Arbeitsumfeld zu schaffen.
Seit 2013 ist die Erfassung psychischer Belastungen in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Gefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen – dazu zählen auch psychische Faktoren. Werden diese vernachlässigt, drohen Bußgelder und rechtliche Konsequenzen. Neben der gesetzlichen Pflicht ist die Gefährdungsbeurteilung aber auch wirtschaftlich sinnvoll: Fehlzeiten sinken, Mitarbeiterbindung steigt, und die Arbeitgebermarke profitiert. Unternehmen, die frühzeitig handeln, zeigen Verantwortung und fördern eine nachhaltige Unternehmenskultur.
Psychische Belastungen entstehen durch verschiedene Faktoren:
Arbeitsmenge und Zeitdruck: Dauerhafte Überforderung führt zu Stress und Erschöpfung.
Rollenunklarheit oder fehlende Kommunikation: Unklare Zuständigkeiten und mangelndes Feedback erhöhen das Konfliktpotenzial.
Führungsverhalten: Ungerechte Behandlung oder fehlende Unterstützung wirken sich negativ auf das Wohlbefinden aus.
Arbeitsumgebung: Lärm, schlechte Ergonomie oder ständige Erreichbarkeit können psychisch belasten.
Teamklima und soziale Beziehungen: Konflikte oder Mobbing am Arbeitsplatz wirken sich unmittelbar auf die Gesundheit aus.
Die Durchführung erfolgt in mehreren Schritten:
Vorbereitung: Verantwortlichkeiten und Ziele festlegen.
Ermittlung: Befragungen, Workshops oder Beobachtungen durchführen.
Beurteilung: Ergebnisse auswerten und Gefährdungen identifizieren.
Maßnahmen ableiten: Schulungen, Führungscoaching, bessere Kommunikation oder organisatorische Anpassungen.
Wirksamkeitskontrolle: Regelmäßige Überprüfung und Anpassung.
Externe Arbeitsschutz-Experten oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit können den Prozess begleiten, um objektive Ergebnisse sicherzustellen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, so stehen unsere Kundenberater Ihnen kostenlos und unverbindlich zur Verfügung.
Die Verantwortung liegt grundsätzlich beim Arbeitgeber. Er muss sicherstellen, dass die psychischen Belastungen erfasst und Maßnahmen umgesetzt werden. Unterstützt wird er dabei durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte und ggf. den Betriebsrat. In größeren Unternehmen werden häufig interne Steuerungsteams oder Gesundheitszirkel gebildet, um die Umsetzung praxisnah zu gestalten.
Unternehmen profitieren mehrfach:
Weniger Fehlzeiten und Burnout-Fälle
Stärkere Mitarbeitermotivation und Produktivität
Bessere Arbeitgeberattraktivität und geringere Fluktuation
Rechtssicherheit durch gesetzeskonforme Dokumentation
Früherkennung von Risiken, bevor sie zu Problemen werden
Ein gesundes Arbeitsumfeld fördert nicht nur das Wohlbefinden, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit.
Sollten Sie weitere Fragen haben, so stehen unsere Kundenberater Ihnen kostenlos und unverbindlich zur Verfügung.
Eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess. Sie sollte regelmäßig überprüft und angepasst werden – spätestens bei organisatorischen Veränderungen, neuen Arbeitsbedingungen oder auffälligen Krankheitsquoten.
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