Mit unseren Themen des Monats möchten wir Ihnen wichtige Aspekte des Arbeitsschutzes vermitteln. Um das Arbeitsleben, sowie das private Leben zu erleichtern.
Als PDF herunterladenTodesursache Nummer 1 in der westlichen Welt stellt der „plötzliche Herztod“ dar. Dieser kann überall auftreten und kann Menschen aller Altersstufen betreffen. Die direkte Ursache für den „plötzlichen Herztod“ ist in den meisten Fällen Herzkammerflimmern. Die Elektroschockbehandlung (Defibrillation) ist in dieser Situation die einzig wirksame Maßnahme, um der betroffenen Person das Leben zu retten. Je früher defibrilliert wird, desto wahrscheinlicher ist es, dass der Patient es überlebt. Auf Grund dessen gibt es Automatisierte Externe Defibrillatoren (AED), welche von Laien bedient werden können, so dass schon vor dem Eintreffen des Rettungsdienstes defibrilliert werden kann.1
#1 | Herzkammerflimmern
Herzkammerflimmern kann durch „innere Ursachen“ z.B. Herzinfarkt oder durch „äußere Ursachen“ z.B. durch einen Elektrounfall auftreten. Beides bringt die Reizbildung und die Reizleitung im Herzen in eine Unordnung, sodass kein rhythmischer Herzschlag mehr möglich ist. Dies führt zu einem schlagartigen Herz-Kreislauf-Stillstand. Das Herz ist nicht mehr in der Lage Blut bzw. Sauerstoff zu den Organen zu transportieren. Die Zellen des Körpers sterben langsam ab. Am empfindlichsten reagieren die Gehirnzellen auf den Sauerstoffmangel. Schon nach wenigen Sekunden nach Eintreten des Herzkammerflimmerns tritt Bewusstlosigkeit auf, dann setzt die Atmung aus. Ziel des Defibrillierens ist es, das Herzkammerflimmern in einen normalen Herzschlag zu überführen.1
#2 | Faktor Zeit
#3 | Durchführung der Automatisierten Externen Defibrillation
Durch die Defibrillation soll das Herzkammerflimmern beendet werden. Die Defibrillatoren sind in der Handhabung einfach und haben nur wenige Bedienungselemente.
#4 | Anschaffung eines Automatisierten Externen Defibrillators
Folgende Punkte sollten bei der Entscheidung zur Anschaffung eines Defibrillators berücksichtigt werden.
Viele Betriebe schaffen auch ohne direkte Verpflichtung aus eigenen Beweggründen einen AED an. Wird ein AED im Betrieb angeschafft, sollen betriebliche Ersthelfer sowie das medizinische Personal im Betrieb in der Anwendung des AED qualifiziert sein.1
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