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 Lagerung von Gefahrstoffen

Mit unseren Themen des Monats möchten wir Ihnen wichtige Aspekte des Arbeitsschutzes vermitteln. Um das Arbeitsleben, sowie das private Leben zu erleichtern.

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Lagerung von Gefahrstoffen

#1 | Was sind Gefahrstoffe?

Als Gefahrstoffe werden Stoffe oder Stoffgemische eingestuft, die für den Menschen gesundheitsschädlich sind. Gefahrstoffe können fest, flüssig oder gasförmig auftreten. Die Aufnahme in den menschlichen Körper kann durch Einatmen, Verschlucken oder durch Hautkontakt / Augenkontakt erfolgen. Da Gefahrstoffe die Gesundheit gefährden und im schlimmsten Fall tödliche Folgen mit sich bringen, ist ein sicherer und verantwortungsvoller Umgang notwendig. Gefahrstoffe haben eine oder mehrere der nachfolgenden Eigenschaften:1

Giftig

Sensibilisierend

Entzündlich

Sehr giftig

Explosionsgefährlich

Krebserzeugend

Gesundheitsschädlich

Brandfördernd

Fortpflanzungsgefährdend

Ätzend

Hoch entzündlich

Erbgutverändernd

Reizend

Leicht entzündlich

Umweltgefährlich


#2 | Was wird unter Lagerung verstanden?

Unter dem Begriff Lagerung versteht wird das Aufbewahren zur späteren Verwendung sowie zur Abgabe an andere verstanden. Es schließt die Bereitstellung zur Beförderung ein, wenn die Beförderungen nicht innerhalb von 24 Stunden nach der Bereitstellung am darauffolgenden Werktag erfolgt. Bei folgender Aufzählung handelt es sich nicht um eine Lagerung:


#3 | Kleinmengenregelung

Pro Brand(bekämpfungs)abschnitt / Gebäude dürfen kleine Mengen an Gefahrstoffe unter Einhaltung bestimmter Maßnahmen auch außerhalb von Lagern gelagert werden (Kleinmengen). Die Gesamtmenge aller Gefahrstoffe, die außerhalb von Lagern gelagert wird, darf 1500 kg nicht überschreiten. Jedoch ist nicht nur die Gesamtmenge zu beachten, sondern auch die für einzelne Gefahreneigenschaften individuellen Mengenbegrenzungen (TRGS 510).

Beispiel:

Die Lagerung von 1000 kg brennbarer Flüssigkeit außerhalb eines Gefahrstofflagers ist erlaubt, jedoch nur die Lagerung von 20 kg extrem und leicht entzündbarer Flüssigkeit. Alle Gefahrstoffe, die diese Mengengrenzen überschreiten, müssen in Lagern gelagert werden. Sicherheitsschränke gelten hierbei als Lager und müssen nicht in Lagerräumen aufgestellt werden.2


#4 | Lagerorganisation


#5 | Allgemeine Schutzmaßnahmen für die Lagerung von Gefahrstoffen

[1] https://www.vbg.de/SharedDocs/Medien-Center/DE/Broschuere/Themen/Gefahrstoffe/VBG_Fachwissen_Gefahrstoffe_sicher_lagern.html

[2] BAuA - Technischer Arbeitsschutz (inkl. Technische Regeln) - TRGS 510 Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin


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