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Wegeunfall – alles was Sie wissen müssen

Wegeunfall – Was ist versichert, was nicht und was müssen Arbeitgeber wissen?

Der Wegeunfall gehört zu den am häufigsten gemeldeten Versicherungsfällen der gesetzlichen Unfallversicherung. Trotzdem herrscht oft Unsicherheit darüber, welche Wege versichert sind, welche nicht, und wie ein Wegeunfall korrekt zu melden ist. Dieser Artikel erklärt das Thema verständlich, rechtssicher und praxisnah – ideal für Arbeitgeber und Führungskräfte.

Wegeunfall – Was ist versichert, was nicht und was müssen Arbeitgeber wissen? – ITC Lexikon

Was ist ein Wegeunfall?

Ein Wegeunfall ist ein Unfall auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, der im Rahmen des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes steht.

Der Wegeunfall ist in § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII geregelt und gilt als Arbeitsunfall, obwohl er außerhalb des Betriebsgeländes passiert.

Voraussetzungen für einen versicherten Wegeunfall:

  1. Der Weg steht im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit

  2. Der Weg wurde direkt zurückgelegt

  3. Der Unfall basiert auf einem plötzlichen äußeren Ereignis

  4. Der Versicherte war innerhalb des objektiven Zusammenhangs mit der Arbeit unterwegs

Beispiel:
Ein Mitarbeiter verunglückt auf der Fahrt zur Arbeit durch einen Auffahrunfall → Wegeunfall.

Welche Wege sind im Rahmen eines Wegeunfalls versichert?

Die BG unterscheidet klare Fallgruppen:

1. Der direkte Weg zur Arbeit und zurück

Versichert sind:

  • Autofahrt

  • Weg mit Bus, Bahn oder Fahrrad

  • Fußweg

  • Kombination verschiedener Verkehrsmittel

Wichtig: Der Weg muss grundsätzlich der kürzeste oder sicherste sein.

2. Umwege, die betrieblich begründet sind

Versichert sind auch Wege, die nicht der kürzeste Weg sind, z. B.:

  • Umweg zur Kindertagesstätte, um Kinder zu betreuen

  • Fahrgemeinschaften (Umweg, um Kolleg*innen mitzunehmen)

  • Umleitung wegen Sperrung, Stau oder Baustelle

  • Tankstelle, wenn notwendig, um den Arbeitsweg fortzusetzen

3. Wege im Rahmen von Dienstreisen oder Außendienst

Auch hier besteht voller Versicherungsschutz, inklusive:

  • Fahrten zwischen Einsatzorten

  • Wege vom Hotel zum Kunden

  • Wege innerhalb eines fremden Betriebsgeländes

4. Wege innerhalb des Betriebsgeländes

Beispiel:

  • Parkplatz → Eingang

  • Eingang → Arbeitsplatz

  • Produktionshalle → Büro

Die BG betrachtet diese Wege als innerbetriebliche Wege, die ebenfalls versichert sind.

Wann liegt kein Wegeunfall vor?

Es gibt typische Ausschlussgründe:

Private Unterbrechungen

Beispiele:

  • kurzer Stopp beim Bäcker

  • privater Einkauf

  • Tankstopp ohne Notwendigkeit (z. B. für private Fahrt am Wochenende)

  • Besuch eines Fitnessstudios auf dem Heimweg

Wenn die Unterbrechung länger als 2 Minuten dauert oder privat motiviert ist, endet der Versicherungsschutz.

Umwege aus privaten Gründen

Beispiele:

  • Abholen von Freunden

  • Umweg für private Besorgungen

  • private Arztbesuche

Alkoholbedingte oder grob fahrlässige Verursachung

Bei erheblichen Pflichtverletzungen kann die BG Leistungen einschränken.

Wege während der Pause außerhalb des Betriebsgeländes

Beispiel:

  • Fahrt zur privaten Mittagspause im Restaurant → nicht versichert

  • Gang zur Kantine auf dem Betriebsgelände → versichert

Was sind die häufigsten Ursachen für Wegeunfälle?

Die häufigsten Ursachen für Wegeunfälle sind:

  • Unfälle mit Kraftfahrzeugen
  • Unfälle mit Fahrrädern
  • Unfälle mit Fußgängern
  • Unfälle im öffentlichen Personennahverkehr
  • Unfälle in der Freizeit

Wie melde ich einen Wegeunfall?

Die Meldepflicht ist identisch mit einem Arbeitsunfall:

Ab > 3 Kalendertagen Arbeitsunfähigkeit:

➡️ Unfallanzeige an die BG
(zwingend durch den Arbeitgeber)

Sofort durchzuführen:

  1. Erste Hilfe leisten

  2. Unfall dokumentieren

  3. D-Arzt aufsuchen (Durchgangsarztpflicht!)

  4. SiFa und Führungskraft informieren

  5. Unfallanzeige ausfüllen und absenden

Die BG prüft den Hergang besonders genau, da private Umwege häufig ein Thema sind.

Wer zahlt bei einem Wegeunfall?

Die Kosten trägt – wie beim Arbeitsunfall – die gesetzliche Unfallversicherung, also die Berufsgenossenschaft:

  • Behandlung beim D-Arzt

  • Kranken- und Rehabilitationskosten

  • Verletzten­geld ab der 7. Woche

  • Leistungen der beruflichen Wiedereingliederung

  • Renten bei Dauerschäden

  • Hinterbliebenenleistungen im Todesfall

Der Arbeitgeber zahlt lediglich die Lohnfortzahlung in den ersten 6 Wochen.

Welche Pflichten haben Arbeitgeber bei Wegeunfällen?

1. Meldepflicht einhalten

Unfallanzeige an die BG bei > 3 Tagen Arbeitsunfähigkeit.

2. Dokumentation

Verbandbuch, Unfallhergang, Zeugen.

3. Unfallanalyse und Prävention

Gemeinsam mit SiFa prüfen:

  • Warum kam der Unfall zustande?

  • Gibt es betriebliche Ursachen? (z. B. Zeitdruck, Schichtwechsel)

  • Müssen organisatorische Maßnahmen angepasst werden?

4. Unterweisung zu Verkehrs- und Wegegefahren

z. B. im Rahmen der jährlichen Unterweisung nach DGUV V1.

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsunfall und Wegeunfall?

Obwohl beide Unfallarten vom Gesetz her zur gesetzlichen Unfallversicherung gehören, gibt es klare Unterschiede in Bezug auf Ort, Tätigkeit, Versicherungsumfang und bewertete Umstände.

Arbeitsunfall – Unfall während der Arbeit

Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, der während einer versicherten Tätigkeit im Rahmen der Arbeit passiert – also im Betrieb oder bei der Ausübung der beruflichen Aufgaben.

Typische Beispiele:

  • Sturz in der Produktionshalle

  • Schnittverletzung an einer Maschine

  • Unfall mit dem Stapler im Lager

  • Stolpern über ein Kabel im Büro

  • Unfall während einer Dienstreise oder im Außendienst

Kernmerkmal:
➡️ Der Unfall geschieht im Zusammenhang mit der tatsächlichen Arbeitsausübung.

Wegeunfall – Unfall auf dem Arbeitsweg

Ein Wegeunfall passiert auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Heimweg. Er tritt also außerhalb des Betriebsgeländes auf.

Beispiele:

  • Unfall mit dem Auto auf dem Arbeitsweg

  • Fahrradsturz auf dem Weg nach Hause

  • Unfall auf dem Weg zur Kita (betrieblicher Umweg)

  • Unfall bei einer Umleitung wegen Baustelle

Kernmerkmal:
➡️ Der Unfall geschieht im Zusammenhang mit der Aufnahme oder Beendigung der Arbeit, aber nicht während der Arbeit selbst.

Fazit

Ein Wegeunfall ist ein rechtlich klar definierter Versicherungsfall, der genauso wie ein Arbeitsunfall behandelt wird. Entscheidend sind der direkte Weg, der berufliche Zusammenhang und das Fehlen privater Umwege.

Arbeitgeber müssen Wegeunfälle korrekt melden, dokumentieren und in ihre Präventionsarbeit einbeziehen. Ein gutes Verständnis der versicherten Wege verbessert nicht nur die Rechtssicherheit, sondern trägt auch zur Sensibilisierung der Beschäftigten bei – und damit zur Unfallvermeidung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ja. Der Wegeunfall ist eine besondere Form des Arbeitsunfalls.