Gesetzliche Verordnungen

Betriebliches Eingliederungsmanagement (kurz: BEM)

BEM-Gespräch: Was ist das und wie bereite ich mich vor?

Ein BEM-Gespräch ist ein Gespräch zwischen einem Arbeitnehmer, dem Arbeitgeber und einem betrieblichen Eingliederungsmanager (BEM-Manager). Es dient der Wiedereingliederung langzeiterkrankter oder schwerbehinderter Arbeitnehmer in das Berufsleben.

BEM-Gespräch: Was ist das und wie bereite ich mich vor? – ITC Lexikon

Was ist ein BEM-Gespräch?

Ein BEM-Gespräch steht für "Betriebliches Eingliederungsmanagement"-Gespräch. Es handelt sich dabei um ein Verfahren in Deutschland, das im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) festgelegt ist. Ziel des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) ist es, Arbeitsunfähigkeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz des betroffenen Mitarbeiters zu erhalten.

Wenn ein Arbeitnehmer in Deutschland innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist, muss der Arbeitgeber prüfen, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden kann und wie erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann. Der Arbeitgeber hat dann ein BEM-Gespräch anzubieten, in welchem zusammen mit dem betroffenen Mitarbeiter und gegebenenfalls dem Betriebsrat oder anderen Beteiligten Lösungsmöglichkeiten erörtert werden.

Wozu brauchen Unternehmen ein BEM-Gespräch?

Das Ziel eines BEM Gesprächs ist, gemeinsam mit dem Arbeitnehmer individuelle Maßnahmen zu entwickeln, die die Wiedereingliederung in das Berufsleben fördern. Diese Maßnahmen können beispielsweise sein:

  • Anpassung der Arbeitszeit oder des Arbeitsplatzes
  • Umschulung oder Weiterbildung
  • Unterstützung durch einen Therapeuten oder Coach
  • Vermittlung von Hilfsmitteln

Was ist die Verpflichtung für Arbeitgeber?

Arbeitgeber sind gemäß § 167 Absatz 2 SGB IX verpflichtet, Beschäftigten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten, wenn diese innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren.

Die Teilnahme am BEM ist für Beschäftigte freiwillig. Arbeitgeber sind jedoch verpflichtet, das Verfahren aktiv anzubieten und ordnungsgemäß einzuleiten.

Ziel des Betrieblichen Eingliederungsmanagements ist es, die Arbeitsunfähigkeit möglichst zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz langfristig zu erhalten.

Da das Gesetz nur grundlegende Vorgaben zum Ablauf enthält, bestehen in vielen Unternehmen Unsicherheiten hinsichtlich der praktischen Umsetzung eines rechtssicheren BEM-Verfahrens.

Wer muss an einem BEM-Gespräch teilnehmen?

An einem BEM-Gespräch nehmen grundsätzlich nur die Personen teil, denen der Beschäftigte ausdrücklich zustimmt. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement basiert auf Freiwilligkeit und Vertraulichkeit.

In der Regel nehmen folgende Personen teil:

  • der betroffene Beschäftigte
  • ein Vertreter des Arbeitgebers bzw. der Personalabteilung
  • Der betriebliche Eingliederungsmanager (BEM-Manager), ggf. die direkte Führungskraft
  • bei Zustimmung des Beschäftigten: Betriebsrat oder Personalrat
  • bei schwerbehinderten Beschäftigten: die Schwerbehindertenvertretung
  • bei Bedarf weitere Beteiligte, z. B. Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit oder externe Berater

Wichtig: Ohne Zustimmung des Beschäftigten dürfen keine weiteren Personen am BEM-Verfahren beteiligt werden.

Ziel des Gesprächs ist es, gemeinsam Maßnahmen zu entwickeln, die eine Rückkehr in den Arbeitsalltag erleichtern und erneuter Arbeitsunfähigkeit vorbeugen.

Wie bereite ich mich als Arbeitgeber auf ein BEM-Gespräch vor?

Bitte denken Sie bei der Einführung eines BEM an diese Punkte:

  1. Präambel: Die gemeinsamen Ziele festlegen und beschreiben:
    1. Ziele des Arbeitgebers
    2. Ziele des Personal-/Betriebsrats
    3. Ziele der Schwerbehindertenvertretung
    4. Sonstige
  2. Geltungsbereich: Die Vereinbarung gilt für alle Mitarbeiter des Unternehmens unter Berücksichtigung des § 167 Abs. 2 SGB IX.
  3. Organisation und Beteiligte:
    1. Wer ist am Prozess beteiligt?
    2. Einen Hinweis aufnehmen, dass für den Mitarbeiter die Teilnahme am BEM freiwillig ist und dass mit BEM keine personalrechtlichen Konsequenzen verbunden sind.
    3. Beschreibung des Ablaufprozesses (Auslösung des BEM, Bedarfsfeststellung Maßnahmenplanung, Koordination der Aktivitäten im Einzelfall, Beendigung des BEM)
    4. Wer ist wofür zuständig/verantwortlich?
    5. Werden Maßnahmen der Sozialversicherungsträger und/oder Integrationsämter genutzt, wird dieser Hinweis mitaufgenommen.
  4. Datenschutz und Dokumentation:
    1. Datenschutz ist die Grundvoraussetzung für das Betriebliche Eingliederungsmanagement. Daher wird ein Hinweis aufgenommen, der den Schutz und die Sicherstellung der persönlichen Daten durch die am Prozess Beteiligten gewährleistet.
    2. Beschreibung der einzelnen Prozesse hinsichtlich der Datenerhebung, -nutzung und -weitergabe.
    3. Aufbewahrungsort und Aufbewahrungsfrist festlegen.
    4. Was ist beim Umgang mit Dokumenten zu beachten?
  5. Inkrafttreten und Geltungsdauer:
    1. Beginn der Vereinbarung
    2. Geltungsdauer
    3. Kündigungsmodalitäten

Die Ergebnisse des BEM-Gesprächs werden in einem Protokoll festgehalten. Das Protokoll wird vom Arbeitnehmer, dem Arbeitgeber und dem BEM-Manager unterschrieben.

Wie läuft ein BEM-Gespräch ab?

Ein BEM-Gespräch kann jederzeit stattfinden, wenn ein Arbeitnehmer länger als sechs Wochen ununterbrochen arbeitsunfähig ist oder wenn er innerhalb eines Jahres mehr als sechs Wochen lang arbeitsunfähig war. Das Gespräch findet in der Regel im Betrieb statt und dauert etwa eine Stunde.

Im Gespräch werden folgende Punkte besprochen:

  • Der aktuelle Gesundheitszustand des Arbeitnehmers
  • Die Ursachen der Arbeitsunfähigkeit
  • Die beruflichen Ziele des Arbeitnehmers
  • Individuelle Maßnahmen zur Wiedereingliederung

Unsere Checkliste für eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung für Arbeitgeber

Beteiligte Personen oder Institutionen des Unternehmens über die geplante Einführung des Betrieblichen  Eingliederungsmanagements informieren:

  • Interessenvertretungen der Beschäftigten (Personalrat, Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung)
  • Alle für den Betrieb im Bereich der Gesundheitssicherung tätigen Personen
  • Betriebsarzt, Arbeitsmedizinische Dienste/ Zentren, Sozialarbeiter etc.
  • Information der Mitarbeiter

Den Rahmen und die Eckpunkte zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement festlegen:

  • Formulieren der Ziele
  • Festlegen der Beteiligten (intern und extern)
  • Ermitteln der betroffenen oder zu betreuenden Mitarbeiter
  • Ernennen eines BEM-Beauftragten (falls erforderlich)
  • Ablauf des Betrieblichen Eingliederungsmanagements planen:
    • Beteiligung betriebsinterner Personen zur Maßnahmenfindung
    • Beteiligung Externer Spezialisten zur Maßnahmenfindung
    • Art (Form und Inhalt) und Anzahl von Besprechungsterminen
    • Mögliche Unterstützung durch Sozialleistungsträger und/ oder Dritte
    • Aufsicht der Maßnahmenumsetzung
    • Messen der Wirkung des BEM (Art und Weise sowie Zeitpunkt)
    • Vorgehendweise, falls BEM wirkungslos bleibt
    • Feststellen der Beendigung des BEM
  • Dokumentation der durchgeführten und abgelehnten Eingliederungsfälle:
    • Art und Weise
    • Umfang
    • Wirkungsmessung
  • Der Umgang mit den Daten (Datenschutz):
    • Aufbewahrungsort
    • Aufbewahrungsfrist
    • (Teil-)Vernichtung von Unterlagen

Wie bereite ich mich als Arbeitnehmer auf ein BEM-Gespräch vor?

Schritt 1: Informieren Sie sich über das BEM-Verfahren.

Bevor Sie an einem BEM-Gespräch teilnehmen, sollten Sie sich über das BEM-Verfahren informieren. Sie können dazu Informationsmaterial von Ihrer Krankenkasse oder von Ihrer Gewerkschaft erhalten.

Schritt 2: Sammeln Sie alle wichtigen Unterlagen.

Zum BEM-Gespräch sollten Sie alle wichtigen Unterlagen mitbringen, die Ihre Arbeitsunfähigkeit betreffen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
  • Arztberichte
  • Gutachten

Schritt 3: Überlegen Sie sich, welche Ziele Sie mit dem BEM-Gespräch erreichen möchten.

Bevor Sie in das Gespräch gehen, sollten Sie sich überlegen, welche Ziele Sie mit dem BEM-Gespräch erreichen möchten. Was möchten Sie erreichen? Was wünschen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber?

Schritt 4: Üben Sie das Gespräch.

Es kann hilfreich sein, das Gespräch mit einem Freund oder Familienmitglied zu üben. So können Sie sich auf mögliche Fragen vorbereiten und sich sicher fühlen.

Müssen Arbeitgeber mögliche Belastungen im Arbeitsumfeld prüfen?

Ja. Im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements sollten Arbeitgeber gemeinsam mit dem Beschäftigten prüfen, ob arbeitsplatzbezogene Belastungen zur Arbeitsunfähigkeit beigetragen haben könnten und welche Maßnahmen eine erfolgreiche Wiedereingliederung unterstützen.

Das ergibt sich direkt aus dem Zweck des BEM nach § 167 Abs. 2 SGB IX. Das Gesetz verlangt zwar keine formelle Gefährdungsbeurteilung im BEM, aber Arbeitgeber müssen gemeinsam mit dem Beschäftigten mögliche Ursachen und Lösungsansätze betrachten.

Typische Belastungen, die im BEM thematisiert werden können, sind:

  • Hohe körperliche Belastungen (z. B. Heben und Tragen schwerer Lasten)
  • Ungünstige ergonomische Bedingungen
  • Schichtarbeit oder ungünstige Arbeitszeiten
  • Psychische Belastungen und Arbeitsverdichtung
  • Konflikte im Team oder mit Vorgesetzten
  • Hohe Unfall- oder Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz
  • Fehlende oder ungeeignete Arbeitsmittel

Wichtig ist dabei:
Das BEM dient nicht der Diagnose von Krankheiten. Medizinische Diagnosen bleiben Privatsache des Beschäftigten. Stattdessen geht es darum, die Auswirkungen der gesundheitlichen Einschränkungen auf die Arbeit zu betrachten und geeignete betriebliche Maßnahmen zu finden.

Ziel ist es, geeignete Maßnahmen zu entwickeln, um die Arbeitsfähigkeit langfristig zu erhalten und erneuten krankheitsbedingten Ausfällen vorzubeugen.

Unsere Checkliste zur Erkennung möglicher Belastungen im Arbeitsumfeld

Bitte denken Sie bei der Einführung eines BEM an diese Punkte:

  • Lärm, Zugluft, Hitze, Kälte, räumliche Enge, schlechte Lichtverhältnisse
  • Ständiges Stehen oder Sitzen
  • Schweres Heben/Tragen
  • Einseitige Beanspruchung von Armen/Beinen
  • Zwangshaltungen
  • Ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes (zum Beispiel Schreibtisch, Stuhl sind nicht der Körpergröße angepasst)
  • Probleme mit der Software (schwer verständlich, Bedienung von Funktionen, unverständliche Fehlermeldungen)
  • Qualität Bildschirm (z.B. nicht filmmerfrei)
  • Fehlende Zeitreserven/Zeitdruck
  • Mehrarbeitsstunden/Überstunden
  • Kurze Arbeitstakte, Arbeitsverdichtung, Arbeitsverteilung, Akkord
  • Keine oder zu kurze Pausen
  • Hohe Verantwortung
  • Unklare Vorgaben
  • Fehlende Entscheidungsmöglichkeiten
  • Mangelnde Qualifizierung
  • Unzureichende Einarbeitung
  • Belastender Stress
  • Leistungsdruck
  • Ständige Konzentration
  • Probleme mit der Führungskraft; Probleme im Team (Kollegen)
  • Betriebliche Perspektive/Zukunftsängste
  • Weitere Belastungen

Vollständige Checklist als PDF zum Abhacken können Sie auch bei uns direkt herunterladen.

Was sind die Vorteile eines BEM-Gesprächs?

Ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) bietet sowohl Beschäftigten als auch Arbeitgebern zahlreiche Vorteile. Ziel ist es, gemeinsam Lösungen zu finden, um die Arbeitsfähigkeit langfristig zu erhalten und erneuten krankheitsbedingten Ausfällen vorzubeugen.

Vorteile für Beschäftigte

  • Unterstützung bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz
  • Individuelle Berücksichtigung gesundheitlicher Einschränkungen
  • Verbesserte Arbeitsbedingungen durch geeignete Maßnahmen
  • Erhalt des Arbeitsplatzes und der Beschäftigungsfähigkeit
  • Vertrauliche und freiwillige Beteiligung am Verfahren

Vorteile für Arbeitgeber

  • Reduzierung von Fehlzeiten und krankheitsbedingten Ausfällen
  • Erhalt von Fachwissen und Erfahrung im Unternehmen
  • Frühzeitige Erkennung von Belastungen und Verbesserungspotenzialen
  • Stärkung der Mitarbeiterbindung und Motivation
  • Nachweis eines verantwortungsvollen Gesundheitsmanagements
  • Erhöhung der Rechtssicherheit bei personellen Entscheidungen

Ein professionell durchgeführtes BEM unterstützt Unternehmen dabei, wertvolle Mitarbeiter langfristig im Betrieb zu halten und gleichzeitig die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Belegschaft zu fördern.

BEM-Gespräch
BEM-Gespräch

Fazit

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist weit mehr als eine gesetzliche Verpflichtung. Richtig umgesetzt, unterstützt es Unternehmen dabei, erfahrene Mitarbeiter langfristig im Betrieb zu halten, Fehlzeiten zu reduzieren und die Gesundheit der Beschäftigten nachhaltig zu fördern.

Durch strukturierte BEM-Gespräche können individuelle Lösungen entwickelt werden, die sowohl den Bedürfnissen der Beschäftigten als auch den betrieblichen Anforderungen gerecht werden. So entsteht eine Win-win-Situation für alle Beteiligten.

Unternehmen, die das BEM aktiv und professionell gestalten, stärken nicht nur ihre Fürsorgepflicht, sondern investieren gleichzeitig in die Zukunftsfähigkeit ihres Unternehmens.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ein BEM ist Pflicht, wenn ein Mitarbeitender innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig war (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Das Angebot muss schriftlich erfolgen.