Befähigten Person – Flurförderzeuge prüfen
Erledigen Sie als Staplerprüfer die Pflichtprüfungen von Flurförderzeugen zukünftig in Eigenregie
Zur Schulung
Qualifizieren Sie geeignete Beschäftigte für die Prüfung von Gabelstaplern, Hubwagen und weiteren Flurförderzeugen. Die ITC-Schulung vermittelt die notwendigen Fachkenntnisse für die betriebliche Prüfung und Dokumentation.
Flurförderzeuge wie Gabelstapler, Hubwagen oder Schubmaststapler sind in nahezu allen Branchen im täglichen Einsatz. Um die Betriebssicherheit zu gewährleisten, ist eine regelmäßige Prüfung dieser Arbeitsmittel durch eine befähigte Person gesetzlich vorgeschrieben.
Die Betriebssicherheitsverordnung (§ 14 BetrSichV) verpflichtet Arbeitgeber, alle Flurförderzeuge regelmäßig auf ihren sicheren Zustand prüfen zu lassen. Die Anforderungen werden durch die DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ und die DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.10 konkretisiert.
In der ITC Graf Ausbildung zur befähigten Person für Flurförderzeuge erlernen Teilnehmende die gesetzlichen Grundlagen, Prüfmethoden und sicherheitstechnischen Anforderungen. Der Kurs vermittelt praxisorientiert, wie Inspektionen, Funktionsprüfungen und Dokumentationen fachgerecht und rechtskonform durchgeführt werden.
Mit dieser Qualifikation sind Sie befähigt, Flurförderzeuge sicher zu prüfen, Mängel zu erkennen und die Einsatzbereitschaft zu dokumentieren – ein wichtiger Beitrag zur Arbeitssicherheit in jedem Betrieb.
ITC Graf steht für zertifizierte Weiterbildung, praxisnahe Ausbildung und nachhaltige Sicherheit im innerbetrieblichen Transportwesen.
Nächste Termine zum Thema
Zeitraum: 05.10.2026 – 04.11.2026 KW 41 – KW 45
In den nächsten 30 Tagen sind keine passenden Termine verfügbar.
Die konkrete Prüfpflicht richtet sich nach der Bauart, dem Einsatz und den betrieblichen Bedingungen. Prüfpflichtig sind grundsätzlich alle motorisch oder elektrisch betriebenen Flurförderzeuge – dazu zählen u. a.:
Auch Anbaugeräte und die für den sicheren Betrieb erforderlichen Einrichtungen sind bei der Festlegung des Prüfumfangs zu berücksichtigen. Welche Geräte eine Person tatsächlich prüfen darf, hängt von ihren nachgewiesenen Fachkenntnissen und Erfahrungen ab.
Die Prüfung darf nicht allein aufgrund eines Staplerscheins oder praktischer Fahrerfahrung übernommen werden. Erforderlich ist eine Person, die aufgrund ihrer Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit über die notwendigen Kenntnisse zur Prüfung des jeweiligen Arbeitsmittels verfügt.
Die TRBS 1203 beschreibt diese Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen. Der Arbeitgeber muss vor der Beauftragung beurteilen, ob die Person für die vorgesehenen Flurförderzeuge fachlich geeignet ist.
Eine Schulung vermittelt dafür wichtiges Fachwissen. Sie ersetzt jedoch nicht automatisch die erforderliche berufliche Qualifikation und Erfahrung.
Die Grundlage dafür bildet die Betriebssicherheitsverordnung (§ 14 BetrSichV) in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ und der TRBS 1203 „Befähigte Personen“.
Zu den typischen Prüfaufgaben gehören unter anderem:
Damit trägt die befähigte Person wesentlich zur Betriebssicherheit und Unfallvermeidung bei. Sie ist Ansprechpartner für Arbeitgeber, Sicherheitsfachkräfte und Servicetechniker und sorgt dafür, dass alle eingesetzten Flurförderzeuge ordnungsgemäß, zuverlässig und sicher betrieben werden dürfen.
Die Schulung bei ITC Graf vermittelt praxisorientiert alle Kenntnisse, die für die rechtssichere Prüfung von Flurförderzeugen notwendig sind:
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Teilnehmende ein Zertifikat als befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen, das sie zur eigenständigen Prüfung im Betrieb berechtigt.
Teilnehmende sollten über eine technische Ausbildung oder praktische Erfahrung im Umgang mit Flurförderzeugen, Lagertechnik oder Arbeitssicherheit verfügen.
Erforderlich sind laut TRBS 1203:
Auch Mitarbeitende mit abgeschlossener Staplerfahrer-Ausbildung können sich durch die Schulung zur befähigten Person weiterqualifizieren.
Ein Staplerfahrer bedient das Flurförderzeug. Dafür benötigt er je nach Fahrzeugart eine entsprechende Qualifizierung, eine betriebliche Einweisung und eine schriftliche Beauftragung.
Die befähigte Person beurteilt dagegen im Auftrag des Arbeitgebers den sicherheitstechnischen Zustand des Fahrzeugs. Sie kontrolliert relevante Bauteile und Sicherheitseinrichtungen, bewertet festgestellte Mängel und dokumentiert das Prüfergebnis.
Ein Staplerschein allein berechtigt deshalb nicht zur Durchführung der wiederkehrenden Prüfung.
Die Befähigung gilt grundsätzlich unbefristet, sofern die Fachkenntnisse regelmäßig angewendet und gepflegt werden. Da sich Vorschriften, Prüfkriterien und Fahrzeugtypen ändern, empfiehlt sich eine Auffrischung oder ein Aufbauseminar alle drei Jahre, um die Befähigung nach TRBS 1203 auf aktuellem Stand zu halten.
Die Schulung richtet sich insbesondere an Beschäftigte aus technischen und sicherheitsbezogenen Tätigkeitsbereichen, beispielsweise:
Vor der Anmeldung sollte geprüft werden, ob die betreffende Person die persönlichen und beruflichen Voraussetzungen der TRBS 1203 erfüllt.
Der konkrete Prüfumfang richtet sich nach dem Fahrzeug, den Herstellerangaben, der Gefährdungsbeurteilung und den betrieblichen Einsatzbedingungen. Typische Prüfpunkte sind:
Die Prüfung umfasst nicht nur eine Sichtkontrolle. Auch die Funktion und Wirksamkeit sicherheitsrelevanter Einrichtungen müssen beurteilt werden.
Nach § 39 DGUV Vorschrift 68 muss der Prüfnachweis unter anderem folgende Angaben enthalten:
Eine nachvollziehbare Dokumentation unterstützt den Arbeitgeber dabei, den Zustand seiner Flurförderzeuge zu überwachen und notwendige Maßnahmen nachzuverfolgen.
Wählen Sie die passende Schulung oder lassen Sie sich persönlich beraten.
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