Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen – Staplerprüfung

Ausbildung zur Prüfung von Flurförderzeugen – nach DGUV & TRBS

Mit der ITC Graf Ausbildung werden Sie zur befähigten Person für die Prüfung von Flurförderzeugen – rechtssicher, praxisnah und nach DGUV sowie TRBS qualifiziert.

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Ausbildung zur Prüfung von Flurförderzeugen – nach DGUV & TRBS

Befähigte Person für Flurförderzeuge nach DGUV Vorschrift 68

Flurförderzeuge wie Gabelstapler, Hubwagen oder Schubmaststapler sind in nahezu allen Branchen im täglichen Einsatz. Um die Betriebssicherheit zu gewährleisten, ist eine regelmäßige Prüfung dieser Arbeitsmittel durch eine befähigte Person gesetzlich vorgeschrieben – nach DGUV Vorschrift 68, TRBS 1203, Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und DGUV Regel 308-001.

In der ITC Graf Ausbildung zur befähigten Person für Flurförderzeuge erlernen Teilnehmende die gesetzlichen Grundlagen, Prüfmethoden und sicherheitstechnischen Anforderungen. Der Kurs vermittelt praxisorientiert, wie Inspektionen, Funktionsprüfungen und Dokumentationen fachgerecht und rechtskonform durchgeführt werden.

Mit dieser Qualifikation sind Sie befähigt, Flurförderzeuge sicher zu prüfen, Mängel zu erkennen und die Einsatzbereitschaft zu dokumentieren – ein wichtiger Beitrag zur Arbeitssicherheit in jedem Betrieb.
ITC Graf steht für zertifizierte Weiterbildung, praxisnahe Ausbildung und nachhaltige Sicherheit im innerbetrieblichen Transportwesen.

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Zeitraum: 07.12.2025 – 06.01.2026 KW 49 – KW 2

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Warum müssen Flurförderzeuge geprüft werden?

Flurförderzeuge – wie Gabelstapler, Hubwagen, Ameisen oder Mitgänger-Flurförderzeuge – gehören zu den meistgenutzten Arbeitsmitteln in der innerbetrieblichen Logistik. Sie sind unverzichtbar, aber auch unfallträchtig.

Die Betriebssicherheitsverordnung (§ 14 BetrSichV) verpflichtet Arbeitgeber, alle Flurförderzeuge regelmäßig auf ihren sicheren Zustand prüfen zu lassen. Die Anforderungen werden durch die DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ und die DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.10 konkretisiert.

Diese Vorschriften schreiben eine wiederkehrende, dokumentierte Prüfung durch eine befähigte Person vor – mindestens einmal jährlich und nach jeder wesentlichen Instandsetzung.

Welche Flurförderzeuge müssen geprüft werden?

Prüfpflichtig sind alle motorisch oder elektrisch betriebenen Flurförderzeuge – dazu zählen u. a.:

  • Gabelstapler (Front-, Seiten-, Schubmaststapler)
  • Deichselstapler und Niederhubwagen
  • Hochhubwagen, Ameisen, Kommissionierer
  • Geländestapler, Teleskopstapler und Elektrostapler
  • Mitgänger-Flurförderzeuge

Auch Sonderbauformen wie Containerstapler oder Flurförderzeuge mit Anbaugeräten unterliegen der Prüfpflicht.

Was ist eine befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen – und was darf sie prüfen?

Eine befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen ist eine fachkundige Person, die aufgrund ihrer technischen Ausbildung, Berufserfahrung und aktueller Kenntnisse der Vorschriften in der Lage ist, Gabelstapler, Hubwagen und andere Flurförderzeuge eigenständig auf ihren sicheren Zustand zu prüfen.

Die Grundlage dafür bildet die Betriebssicherheitsverordnung (§ 14 BetrSichV) in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ und der TRBS 1203 „Befähigte Personen“.

Zu den typischen Prüfaufgaben gehören unter anderem:

  • Sicht- und Funktionsprüfung von Bremsen, Lenkung, Hydraulik und Beleuchtung
  • Kontrolle der Lastaufnahmemittel und Anbaugeräte
  • Überprüfung der Sicherheits- und Warneinrichtungen
  • Beurteilung des Gesamtzustands auf Verschleiß, Undichtigkeiten oder Beschädigungen
  • Dokumentation der Ergebnisse gemäß den gesetzlichen Vorgaben

Damit trägt die befähigte Person wesentlich zur Betriebssicherheit und Unfallvermeidung bei. Sie ist Ansprechpartner:in für Arbeitgeber, Sicherheitsfachkräfte und Servicetechniker und sorgt dafür, dass alle eingesetzten Flurförderzeuge ordnungsgemäß, zuverlässig und sicher betrieben werden dürfen.

Was sind die Inhalte einer Schulung zur befähigten Person für Flurförderzeuge?

Die Schulung bei ITC Graf vermittelt praxisorientiert alle Kenntnisse, die für die rechtssichere Prüfung von Flurförderzeugen notwendig sind:

  • Rechtsgrundlagen: BetrSichV, DGUV Vorschrift 68, DGUV Regel 100-500, TRBS 1203
  • Aufbau und Funktion verschiedener Flurförderzeugtypen
  • Hydraulik-, Brems- und Lenksysteme prüfen und bewerten
  • Sichtprüfung, Funktionsprüfung und Dokumentation
  • Erkennen von Mängeln und Verschleißgrenzen
  • Verantwortung, Haftung und Organisation der Prüfungen

Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Teilnehmende ein Zertifikat als befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen, das sie zur eigenständigen Prüfung im Betrieb berechtigt.

Welche Voraussetzungen gelten für die Schulung?

Teilnehmende sollten über eine technische Ausbildung oder praktische Erfahrung im Umgang mit Flurförderzeugen, Lagertechnik oder Arbeitssicherheit verfügen.
Erforderlich sind laut TRBS 1203:

  • technische Berufsausbildung oder gleichwertige Qualifikation,
  • Berufserfahrung im Betrieb oder in der Instandhaltung,
  • Kenntnisse über einschlägige Sicherheitsvorschriften.

Auch Mitarbeitende mit abgeschlossener Staplerfahrer-Ausbildung können sich durch die Schulung zur befähigten Person weiterqualifizieren.

Wie lange gilt die Qualifikation – und wann ist eine Auffrischung sinnvoll?

Die Befähigung gilt grundsätzlich unbefristet, sofern die Fachkenntnisse regelmäßig angewendet und gepflegt werden. Da sich Vorschriften, Prüfkriterien und Fahrzeugtypen ändern, empfiehlt sich eine Auffrischung oder ein Aufbauseminar alle drei Jahre, um die Befähigung nach TRBS 1203 auf aktuellem Stand zu halten.

Ausbildung zur Prüfung von Flurförderzeugen

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FAQ – Häufige Fragen zur Prüfung von Flurförderzeugen

Nur Personen, die als befähigte Person nach TRBS 1203 geschult sind und über die erforderliche technische Ausbildung, Berufserfahrung und Fachkenntnisse verfügen.
ITC Graf Downloads Team

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Einblick in die Schulung

Gabelstaplerprüfung gemäß § 37 DGUV Vorschrift 68

In unserem Seminar vertiefen Sie Ihr Wissen, um die Rolle einer qualifizierten Befähigten Person zur Prüfung von Flurförderzeugen zu übernehmen. Die Inhalte orientieren sich am § 37 DGUV Vorschrift 68 (vormals BGV D27). Sie werden mit den rechtlichen Anforderungen für die erste Inbetriebnahme und die fortlaufenden Kontrollen von Flurförderzeugen vertraut gemacht. 

 

Unsere praxisorientierte Trainer leiten Sie durch die Untersuchungsprozesse des Gabelstaplers und die Identifikation von Mängeln. Darüber hinaus werden gängige Schwierigkeiten bei der Durchführung der Prüfungen und die notwendigen Dokumentationsprozesse im Seminar behandelt.

Das Video zeigt einen Auszug aus unserer Schulung. Inhalte können je nach Termin variieren.

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