Flurförderzeuge – wie Gabelstapler, Hubwagen, Ameisen oder Mitgänger-Flurförderzeuge – gehören zu den meistgenutzten Arbeitsmitteln in der innerbetrieblichen Logistik. Sie sind unverzichtbar, aber auch unfallträchtig.
Die Betriebssicherheitsverordnung (§ 14 BetrSichV) verpflichtet Arbeitgeber, alle Flurförderzeuge regelmäßig auf ihren sicheren Zustand prüfen zu lassen. Die Anforderungen werden durch die DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ und die DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.10 konkretisiert.
Diese Vorschriften schreiben eine wiederkehrende, dokumentierte Prüfung durch eine befähigte Person vor – mindestens einmal jährlich und nach jeder wesentlichen Instandsetzung.
Prüfpflichtig sind alle motorisch oder elektrisch betriebenen Flurförderzeuge – dazu zählen u. a.:
Auch Sonderbauformen wie Containerstapler oder Flurförderzeuge mit Anbaugeräten unterliegen der Prüfpflicht.
Eine befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen ist eine fachkundige Person, die aufgrund ihrer technischen Ausbildung, Berufserfahrung und aktueller Kenntnisse der Vorschriften in der Lage ist, Gabelstapler, Hubwagen und andere Flurförderzeuge eigenständig auf ihren sicheren Zustand zu prüfen.
Die Grundlage dafür bildet die Betriebssicherheitsverordnung (§ 14 BetrSichV) in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ und der TRBS 1203 „Befähigte Personen“.
Zu den typischen Prüfaufgaben gehören unter anderem:
Damit trägt die befähigte Person wesentlich zur Betriebssicherheit und Unfallvermeidung bei. Sie ist Ansprechpartner:in für Arbeitgeber, Sicherheitsfachkräfte und Servicetechniker und sorgt dafür, dass alle eingesetzten Flurförderzeuge ordnungsgemäß, zuverlässig und sicher betrieben werden dürfen.
Die Schulung bei ITC Graf vermittelt praxisorientiert alle Kenntnisse, die für die rechtssichere Prüfung von Flurförderzeugen notwendig sind:
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Teilnehmende ein Zertifikat als befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen, das sie zur eigenständigen Prüfung im Betrieb berechtigt.
Teilnehmende sollten über eine technische Ausbildung oder praktische Erfahrung im Umgang mit Flurförderzeugen, Lagertechnik oder Arbeitssicherheit verfügen.
Erforderlich sind laut TRBS 1203:
Auch Mitarbeitende mit abgeschlossener Staplerfahrer-Ausbildung können sich durch die Schulung zur befähigten Person weiterqualifizieren.
Die Befähigung gilt grundsätzlich unbefristet, sofern die Fachkenntnisse regelmäßig angewendet und gepflegt werden. Da sich Vorschriften, Prüfkriterien und Fahrzeugtypen ändern, empfiehlt sich eine Auffrischung oder ein Aufbauseminar alle drei Jahre, um die Befähigung nach TRBS 1203 auf aktuellem Stand zu halten.
Individuelle Beratung vereinbaren
In unserem Seminar vertiefen Sie Ihr Wissen, um die Rolle einer qualifizierten Befähigten Person zur Prüfung von Flurförderzeugen zu übernehmen. Die Inhalte orientieren sich am § 37 DGUV Vorschrift 68 (vormals BGV D27). Sie werden mit den rechtlichen Anforderungen für die erste Inbetriebnahme und die fortlaufenden Kontrollen von Flurförderzeugen vertraut gemacht.
Unsere praxisorientierte Trainer leiten Sie durch die Untersuchungsprozesse des Gabelstaplers und die Identifikation von Mängeln. Darüber hinaus werden gängige Schwierigkeiten bei der Durchführung der Prüfungen und die notwendigen Dokumentationsprozesse im Seminar behandelt.
  Unsere Kundenbetreuung steht Ihnen jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Telefon, um Unterstützung bei unseren Downloads zu erhalten.
  Flurförderzeuge im Betrieb rechtssicher prüfen – wichtige Infos für Arbeitgeber
Gemäß §14, Absatz 2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen Arbeitsmittel, die potenziell schädigenden Einflüssen unterliegen, regelmäßig von einer qualifizierten Person kontrolliert werden. Arbeitgeber sind verpflichtet, für die regelmäßige Prüfung aller eingesetzten Flurförderzeuge zu sorgen. Die Prüfungen dürfen nur durch geschulte befähigte Personen durchgeführt werden.
Mit der Ausbildung bei ITC Graf qualifizieren Sie Ihre Mitarbeitenden, damit Prüfungen an Staplern, Hubwagen oder Ameisen fachgerecht, dokumentiert und gesetzeskonform erfolgen. Auf Wunsch führen wir die Schulung auch direkt in Ihrem Betrieb als Inhouse-Seminar durch.
        
            
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