Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen – Staplerprüfung
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Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen

Warum müssen Flurförderzeuge geprüft werden?

Flurförderzeuge – wie Gabelstapler, Hubwagen, Ameisen oder Mitgänger-Flurförderzeuge – gehören zu den meistgenutzten Arbeitsmitteln in der innerbetrieblichen Logistik. Sie sind unverzichtbar, aber auch unfallträchtig.

Die Betriebssicherheitsverordnung (§ 14 BetrSichV) verpflichtet Arbeitgeber, alle Flurförderzeuge regelmäßig auf ihren sicheren Zustand prüfen zu lassen. Die Anforderungen werden durch die DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ und die DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.10 konkretisiert.

Diese Vorschriften schreiben eine wiederkehrende, dokumentierte Prüfung durch eine befähigte Person vor – mindestens einmal jährlich und nach jeder wesentlichen Instandsetzung.

Welche Flurförderzeuge müssen geprüft werden?

Prüfpflichtig sind alle motorisch oder elektrisch betriebenen Flurförderzeuge – dazu zählen u. a.:

Auch Sonderbauformen wie Containerstapler oder Flurförderzeuge mit Anbaugeräten unterliegen der Prüfpflicht.

Was ist eine befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen – und was darf sie prüfen?

Eine befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen ist eine fachkundige Person, die aufgrund ihrer technischen Ausbildung, Berufserfahrung und aktueller Kenntnisse der Vorschriften in der Lage ist, Gabelstapler, Hubwagen und andere Flurförderzeuge eigenständig auf ihren sicheren Zustand zu prüfen.

Die Grundlage dafür bildet die Betriebssicherheitsverordnung (§ 14 BetrSichV) in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ und der TRBS 1203 „Befähigte Personen“.

Zu den typischen Prüfaufgaben gehören unter anderem:

Damit trägt die befähigte Person wesentlich zur Betriebssicherheit und Unfallvermeidung bei. Sie ist Ansprechpartner:in für Arbeitgeber, Sicherheitsfachkräfte und Servicetechniker und sorgt dafür, dass alle eingesetzten Flurförderzeuge ordnungsgemäß, zuverlässig und sicher betrieben werden dürfen.

Was sind die Inhalte einer Schulung zur befähigten Person für Flurförderzeuge?

Die Schulung bei ITC Graf vermittelt praxisorientiert alle Kenntnisse, die für die rechtssichere Prüfung von Flurförderzeugen notwendig sind:

Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Teilnehmende ein Zertifikat als befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen, das sie zur eigenständigen Prüfung im Betrieb berechtigt.

Welche Voraussetzungen gelten für die Schulung?

Teilnehmende sollten über eine technische Ausbildung oder praktische Erfahrung im Umgang mit Flurförderzeugen, Lagertechnik oder Arbeitssicherheit verfügen.
Erforderlich sind laut TRBS 1203:

Auch Mitarbeitende mit abgeschlossener Staplerfahrer-Ausbildung können sich durch die Schulung zur befähigten Person weiterqualifizieren.

Wie lange gilt die Qualifikation – und wann ist eine Auffrischung sinnvoll?

Die Befähigung gilt grundsätzlich unbefristet, sofern die Fachkenntnisse regelmäßig angewendet und gepflegt werden. Da sich Vorschriften, Prüfkriterien und Fahrzeugtypen ändern, empfiehlt sich eine Auffrischung oder ein Aufbauseminar alle drei Jahre, um die Befähigung nach TRBS 1203 auf aktuellem Stand zu halten.

Ausbildung zur Prüfung von Flurförderzeugen

Individuelle Beratung vereinbaren

Gabelstaplerprüfung gemäß § 37 DGUV Vorschrift 68

In unserem Seminar vertiefen Sie Ihr Wissen, um die Rolle einer qualifizierten Befähigten Person zur Prüfung von Flurförderzeugen zu übernehmen. Die Inhalte orientieren sich am § 37 DGUV Vorschrift 68 (vormals BGV D27). Sie werden mit den rechtlichen Anforderungen für die erste Inbetriebnahme und die fortlaufenden Kontrollen von Flurförderzeugen vertraut gemacht. 

 

Unsere praxisorientierte Trainer leiten Sie durch die Untersuchungsprozesse des Gabelstaplers und die Identifikation von Mängeln. Darüber hinaus werden gängige Schwierigkeiten bei der Durchführung der Prüfungen und die notwendigen Dokumentationsprozesse im Seminar behandelt.

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Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen

Flurförderzeuge im Betrieb rechtssicher prüfen – wichtige Infos für Arbeitgeber

Gemäß §14, Absatz 2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen Arbeitsmittel, die potenziell schädigenden Einflüssen unterliegen, regelmäßig von einer qualifizierten Person kontrolliert werden. Arbeitgeber sind verpflichtet, für die regelmäßige Prüfung aller eingesetzten Flurförderzeuge zu sorgen. Die Prüfungen dürfen nur durch geschulte befähigte Personen durchgeführt werden.

Mit der Ausbildung bei ITC Graf qualifizieren Sie Ihre Mitarbeitenden, damit Prüfungen an Staplern, Hubwagen oder Ameisen fachgerecht, dokumentiert und gesetzeskonform erfolgen. Auf Wunsch führen wir die Schulung auch direkt in Ihrem Betrieb als Inhouse-Seminar durch.

FAQ – Häufige Fragen zur Prüfung von Flurförderzeugen

Wer darf Flurförderzeuge prüfen?
Nur Personen, die als befähigte Person nach TRBS 1203 geschult sind und über die erforderliche technische Ausbildung, Berufserfahrung und Fachkenntnisse verfügen.
Was ist eine befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen?
Eine befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen ist eine Person, die aufgrund ihrer Ausbildung, Berufserfahrung und fortlaufenden beruflichen Tätigkeit die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung dieser Geräte besitzt. Sie muss mit den relevanten staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und allgemein anerkannten technischen Regeln vertraut sein.
Welche Flurförderzeuge müssen geprüft werden?
Alle motorisch oder elektrisch betriebenen Flurförderzeuge, z. B. Gabelstapler, Hochhubwagen, Ameisen, Kommissionierer oder Deichselgeräte, unterliegen der jährlichen Prüfungspflicht nach DGUV Vorschrift 68 und § 14 BetrSichV.
Wie oft müssen Flurförderzeuge geprüft werden?
Die Prüffrequenz hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Nutzungshäufigkeit und den Herstellervorgaben. In der Regel erfolgt die Prüfung jedoch mindestens einmal jährlich sowie nach Unfällen, Reparaturen oder wesentlichen Änderungen.
Was darf eine befähigte Person prüfen?
Sie darf alle innerbetrieblich eingesetzten Flurförderzeuge auf sicheren Zustand, Funktion und Mängel prüfen – inklusive Anbaugeräte und Sicherheitskomponenten.
Wie läuft die Prüfung von Flurförderzeugen ab?
Die befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen sollte eine gründliche Untersuchung aller sicherheitsrelevanten Teile des Geräts durchführen. Dazu gehören Bremsen, Lenkung, Warnvorrichtungen, Lastaufnahmemittel und Sicherheitsvorrichtungen. Außerdem sollte sie in der Lage sein, Sicherheitsmängel zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Behebung vorzuschlagen.
Wie lange dauert die Schulung zur befähigten Person?
Die Ausbildung zur befähigten Person für Flurförderzeuge dauert bei ITC Graf zwei Tage und kombiniert Theorie mit praxisnahen Beispielen aus dem Betriebsalltag.
Wie lange ist die Qualifikation gültig?
Die Befähigung ist unbefristet gültig, es wird jedoch eine Auffrischung alle drei Jahre empfohlen, um neue Vorschriften, Technik und Sicherheitsanforderungen zu berücksichtigen.
Wann ist eine Auffrischung oder Weiterbildung als befähigte Person für Flurförderzeuge erforderlich?
Eine Auffrischung wird empfohlen, sobald sich technische Neuerungen oder gesetzliche Änderungen ergeben – spätestens jedoch alle drei Jahre. So stellen befähigte Personen sicher, dass ihre Prüfungen stets den aktuellen DGUV- und TRBS-Vorgaben entsprechen und sie ihre Fachkenntnisse rechtssicher anwenden können.
Welche rechtlichen Vorschriften regeln die Prüfung von Flurförderzeugen?
Die Prüfung von Flurförderzeugen unterliegt verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen, wie der Betriebssicherheitsverordnung (§ 14 BetrSichV) und der DGUV Vorschrift 68 (bisher BGV D27) sowie TRBS 1203 „Befähigte Personen“.
Wer muss befähigte Person für die Prüfung von Flurförderzeugen bestellen?
Der Arbeitgeber oder der Betreiber von Flurförderzeugen ist dafür verantwortlich, eine "Befähigte Person" zu benennen und mit den Prüfungen zu beauftragen.
Was passiert, wenn keine Prüfung erfolgt?
Bei fehlenden oder fehlerhaften Prüfungen drohen Bußgelder und Haftungsansprüche gegen den Arbeitgeber oder die beauftragte befähigte Person. Im Schadensfall kann dies als Organisationsverschulden gewertet werden.
Was passiert, wenn bei der Prüfung Mängel am Flurförderzeug festgestellt werden?
Bei festgestellten Mängeln müssen diese umgehend behoben werden, bevor das Flurförderzeug wieder in Betrieb genommen wird. Die Instandsetzung obliegt dem Betreiber oder dem Arbeitgeber.
Wer haftet für mangelnde oder ungeprüfte Flurförderzeuge?
Grundsätzlich haftet der Arbeitgeber oder die verantwortliche befähigte Person, wenn ein Flurförderzeug nicht geprüft oder trotz erkennbarer Mängel eingesetzt wird. Kommt es dadurch zu einem Unfall, kann dies als Verstoß gegen die Betriebssicherheitsverordnung (§ 14 BetrSichV) und die DGUV Vorschrift 68 gewertet werden – mit möglichen Bußgeldern oder strafrechtlichen Folgen. Eine regelmäßige, dokumentierte Prüfung schützt vor Haftungsrisiken und dient als Nachweis der Sorgfaltspflicht.
Was muss bei der Prüfung von Flurförderzeugen dokumentiert werden?
Als befähigte Person sind Sie nicht nur für die Durchführung der Prüfung verantwortlich, sondern auch für die ordnungsgemäße Dokumentation. Dies umfasst den Bericht über den Zustand des Flurförderzeugs, die Feststellung von Mängeln und die Empfehlungen für deren Behebung. Diese Dokumente sollten sorgfältig aufbewahrt werden, da sie bei zukünftigen Prüfungen, bei Unfällen oder bei einer behördlichen Überprüfung als Nachweis dienen können.
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